Der Appellationshof Kassel oder Appellationshof Cassel (französisch Cour d'appel de Cassel)Die zeitgenössische Schreibweise von Kassel war bis zur Rechtschreibreform 1901 "Cassel". Entsprechend wurden auch die Gerichtsnamen mit "C" geschrieben. Im Sinne der besseren Lesbarkeit ist im Text einheitlich die Schreibweise mit "K" gewählt war ein oberstes Gericht des Königreichs Westphalen mit Sitz in Kassel.

Geschichte 1807 ging das Kurfürstentum Hessen unter und es ging im napoleonischen Königreich Westphalen auf. Das Justizwesen im Königreich Westphalen brach mit den alten Strukturen. So wurde auch das Oberappellationsgericht Kassel abgeschafft. Als oberstes Gericht diente nun der Appellationshof Kassel (neben dem Kassationsgericht (Staatsrat); ab 1810 kam der Appellationshof Celle hinzu).

Der Appellationshof Kassel war zuständig für Appellationen gegen Urteile von Gerichten in den Departements der Fulda, des Harzes, der Leine, der Saale und der Werra. Der Appellationshof bestand aus drei Kammern, an deren Spitze jeweils ein Präsident stand. Die beiden ersten Kammern hatten zusätzlich sechs, die dritte fünf Räte. Die Präsidenten der peinlichen Gerichtshöfe (Kriminalgerichte) der einzelnen Departements waren gleichzeitig Appellationsgerichtshofsräte. Der General-Prokurator war der ersten Sektion (Kammer) zugeordnet.Hof- und Staats- Handbuch des Königreichs Westphalen: 1811, S. 189 ff. online Der erste Präsident erhielt ein Gehalt von 12000 Franken, die anderen Präsidenten 9.000, Richter erster Klasse 7.000 und Richter zweiter Klasse 6.000 Franken.Johann Andreas Demian: Statistik der Rheinbundstaaten, Band 1, 1812, S. 349 ff., online Jährlich wechselten je zwei Richter aus einer Sektion in eine andere.

1813 wurde das Kurfürstentum Hessen wieder hergestellt. Damit verbunden war die Beseitigung der Institutionen des Königreichs Westphalen und die Wiederherstellung der vorherigen Institutionen und Gesetze. Damit entstand das Oberappellationsgericht Kassel neu und der Appellationshof Kassel wurde aufgelöst.

Richter am Appellationshof Kassel Viktor Friedrich A. Gottlieb Ritter von Biedersee (Präsident) Wilhelm August von MeyerfeldBiographie auf: (Sektionspräsident) von Motz (Sektionspräsident)

Literatur Peter Kumme: Rechtsgeschichte Kassels des 19. und 20. Jahrhunderts; in: Georg Wannagat: Kassel als Stadt der Juristen (Juristinnen) und der Gerichte in ihrer tausendjährigen Geschichte, 1990, ISBN 978-3452218018, S. 63–141 Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert (= Behördliche Raumorganisation seit 1800. Grundstudie 14 = Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Beiträge 100). ARL, Hannover, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 194 ff. Anton Bauer: Abriß der Gerichtsverfassung des Königreichs Westphalen. Marburg 1811, S. 53 ff., online

Einzelnachweise

Kategorie:Gericht (Königreich Westphalen) Kategorie:Organisation (Kassel) Kategorie:Gerichtsgründung 1807 Kategorie:Aufgelöst 1813 Kategorie:Geschichte (Kassel)