Diese Liste enthält die historischen Gerichte im Heiligen Römischen Reich.
Vorbemerkung Diese Liste kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Das Heilige Römische Reich bestand aus mehr als 1500 reichsunmittelbaren Territorien mit jeweils eigener Jurisdiktion. Daneben bestand eine Vielzahl von Patrimonialgerichten, Privilegierter Gerichtsstände etc. Darüber veränderten sich diese Territorien und Gerichte in den 9 Jahrhunderten des Bestehens des Reiches vielfach.
Da die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung lediglich bei den obersten Gerichten und dies erst im Laufe des 15. bis 17. Jahrhunderts erfolgte, waren die meisten Rechtsprechungsorgane gleichzeitig mit Rechtsprechungs- und Verwaltungsaufgaben befasst. In diese Liste sollen grundsätzlich alle Institutionen aufgenommen werden, die sich auch mit Rechtsprechung befassten. In letzter Instanz war typischerweise der Herrscher selbst Gerichtsinstanz. Aus Gründen der Redundanz ist es nicht sinnvoll, hier Herrscherlisten zu duplizieren.
Die Kompetenzen der Gerichte teilte man in Hohe Gerichtsbarkeit und Niedere Gerichtsbarkeit ein. Diese Liste kann Gerichte aller Typen enthalten.
Die Bezeichnung „Gericht“ ist bei Gerichten in dieser Zeit kein Hinweis darauf, dass die Rechtssprechungsfunktion im Vordergrund stand oder ausschließlich ausgeübt wurde. Vielmehr war es analog des Amtes üblicherweise ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk.
Historische Gerichte mit Zuständigkeit für das Reich Königliches Kammergericht (je nach Aufenthaltsort des Königs/Kaisers) Reichshofrat in Wien Reichskammergericht (ab 1527 in Speyer, ab 1689 in Wetzlar)
Oberappellationsgerichte Die Kurfürsten verfügten seit dem Erlass der Goldenen Bulle von 1356 das Privilegium de non appellando. Bis zum Ende des Reiches erwarben alle größeren Reichsstände dieses Recht. Im Gegenzug mussten sie Oberappellationsgerichte einrichten, die auf Ebene des Territoriums letztinstanzliche Gerichte waren.
Gericht Sitz Territorium Gründung Anmerkungen Oberste Justizstelle Wien Wien Österreich 1749 ab 1848: Oberster Gerichtshof (Österreich) Oberappellationsgericht in Berlin Berlin Preußen 1703 Seit 1782: Preußisches Obertribunal Oberappellationsgericht Königsberg Königsberg Für die preußischen Gebiete außerhalb des Reiches 1703 Revisorium München Kurfürstentum Bayern 1625 ab 1809 Oberappellationsgericht München für das Königreich Bayern Oberappellationsgericht Celle Celle Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg 1711 Oberhofgericht Stuttgart Stuttgart Württemberg ab 1805 Oberappellationstribunal Jülich-Bergisches Oberappellationsgericht Düsseldorf Herzogtümer Jülich und Berg 1769 Oberappellationsgericht Kassel Kassel Landgrafschaft Hessen-Kassel 1730 Wismarer Tribunal Wismar schwedische Lehen im HRR 1653 Ravensbergisches Appellationsgericht Cölln Grafschaft Ravensberg 1703 kam ein Oberappellationsgericht zu Cölln für alle reichsangehörigen Lehen der Brandenburger Hohenzollern hinzu mit Ausnahme von Kurmark und Neumark. Beide letztere Gerichte wurden 1748/1750 mit dem kurmärkischen Kammergericht vereinigt.
Gerichte nach Territorium Aufgrund der Masse der Gerichte ist die Liste im Folgenden nach Territorium aufgeteilt.
Schwedische Gerichte in Deutschland Wismarer Tribunal
Hochstift Osnabrück Justizwesen im Hochstift Osnabrück
HRR Kategorie:Gericht (Heiliges Römisches Reich)