Die Epoche der frühchristlichen Baukunst beginnt mit den im 3. Jahrhundert errichteten Sakralbauten und schließt mit dem Ende der Antike, also im 7. Jahrhundert. Bauten aus dieser Zeit haben sich überwiegend im Mittelmeerraum erhalten, sind aber häufig in den folgenden Architekturepochen erneuert oder erheblich verändert worden.

mini|Constantina-Mausoleum, Rom um 337 mini|Constantina-Mausoleum, Innenraum

Anfänge des frühchristlichen Kirchenbaus In den ersten beiden Jahrhunderten n. Chr. waren Kirchengebäude nicht erforderlich. Wegen der geringen Größe der christlichen Gemeinden bestand kein Bedarf an eigens zu diesem Zweck errichteten Gottesdienst­räumen. Außerdem verfügten die Gemeinden noch über keinen juristischen Status, der ihnen den Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden rechtlich ermöglicht hätte. Nach den überlieferten schriftlichen Zeugnissen fanden die Gottesdienste in den Privathäusern von Gemeindemitgliedern statt. („(Sie) brachen in ihren Häusern das Brot und hielten miteinander Mahl“ Apg 2,46, ähnlich auch Apg 20,7, Röm 16,5 und Kol 4,15).„Brotbrechen“ ist die in der Anfangszeit der Kirche gängige Bezeichnung für die sonntäglichen Zusammenkünfte der jungen Gemeinde in Anlehnung an das letzte Abendmahl Jesu, das dieser am Vorabend seiner Hinrichtung mit seinen Aposteln gefeiert hatte und das in der Kirche als erste Heilige Messe angesehen wird

Ein weiterer Grund für das Fehlen von Kirchengebäuden in den ersten beiden Jahrhunderten ist im christlichen Gottesbild zu suchen, das sich deutlich von den damaligen Vorstellungen anderer Religionen unterschied.Hugo Brandenburg: Die frühchristlichen Kirchen in Rom vom 4. bis zum 7. Jahrhundert, Regensburg 2013, S. 11 So waren für die heidnischen Einwohner Roms die Götter in den Standbildern persönlich anwesend, was dem Tempel eine derartige Heiligkeit verlieh, dass nur die zugehörigen Priester diesen sakralen Bereich betreten durften; der Gottesdienst, der in der Regel aus der Präsentation von Opfergaben bestand, fand deshalb vor dem Tempel im Freien statt.

Die Vorstellung, dass die Gottheit dauerhaft in ihren Versammlungsräumen präsent ist, war den frühen Christen zunächst fremd und eine festgelegte Architekturform folglich nicht erforderlich. Einer der ältesten erhaltenen Gottesdiensträume, die Hauskirche von Dura Europos (um 232)Arne Effenberger: Frühchristliche Kunst und Kultur. Von den Anfängen bis zum 7. Jahrhundert, München 1986, S. 87ff. am Euphrat, zeigt, dass die frühen Christen eher praktisch vorgingen, sobald als Folge des Anwachsens der Gemeinden größere Versammlungsräume erforderlich wurden: Sie bauten ein bis dahin als Wohnhaus genutztes Gebäude um, indem sie Wände entfernten und Einbauten vornahmen; fast hundert Jahre später geschah das in Qirqbize (Nordsyrien) auf die gleiche Weise. Am Beispiel von Dura Europos ist zu erkennen, dass bereits in dieser Frühzeit die Räume mit christlichen Emblemen und biblischen Darstellungen an den Wänden geschmückt waren.

Auch in den frühchristlichen Katakomben – vor allem in Rom – gab es im 2. und 3. Jahrhundert zunächst nur spärliche Grabdekorationen, wenige Inschriften und noch keine Ausmalungen; in der Folgezeit wurden die Flächen zwischen den Nischengräbern in den langen unterirdischen Gängen sowie die Wände und Deckengewölbe der Grabkammern mit Wandmalerei geschmückt.

Die Anfang des 3. Jahrhunderts entstehenden Hauskirchen bezeichnete man als „Haus Gottes“ (domus Dei, griech. οίκος του Θεού) oder „Haus der Gemeinde“ (domus ecclesiae = οίκος εκκλησίας) oder „Haus des Herrn“ (dominicum = κυριακόν) oder „Gotteshaus“ (βασιλικός οίκος), woraus der lateinische Ausdruck basilica entstanden ist.Hugo Brandenburg: Die frühchristlichen Kirchen in Rom vom 4. bis zum 7. Jahrhundert, Regensburg 2013, S. 11ff. In Rom konnten alte Hauskirchen archäologisch nicht nachgewiesen werden, weder unter den Grundmauern der im 4. und 5. Jahrhundert gegründeten ersten Titelkirchen noch an anderen Orten im Stadtgebiet, obwohl sich aus den Quellen ergibt, dass im 3. Jahrhundert bereits derartige Versammlungsräume in Privathäusern bestanden haben. Allerdings konnte bei einigen römischen Kirchenbauten archäologisch belegt werden, dass sie auf Hauskirchen zurückgehen; das gilt insbesondere für SS. Giovanni e Paolo. Die Archäologen unterscheiden dabei aber zwischen den Privathäusern mit christlichen Emblemen oder mit einer Hauskapelle und den eigentlichen Hauskirchen, die einen sakralen Versammlungsraum (ecclesia) darstellen. Bereits gegen Ende des 3. Jahrhunderts waren in Rom durch den Umbau von Hauskirchen oder auf deren Fundamenten eigene Kultgebäude als reine Zweckbauten entstanden, die bis heute als Titelkirche eine große Bedeutung in der Christenheit haben. Die meisten dieser frühen Sakralbauten wurden aber bereits während der Verfolgungszeit um 303 wieder zerstört.

Die Hauskirchen hatten sich von reinen Versammlungsräumen nach und nach zu heiligen Orten gewandelt. Zeuge für diesen Wandel ist unter anderem der griechische Schriftsteller Origenes († 254), der den Gemeindemitgliedern empfahl, in der Kirche zu beten, da hier die Kraft des Herrn besonders spürbar sei.Origenes: De Oratione 31,5 Vom 3. Jahrhundert an wurden eigens für gottesdienstliche Versammlungen bestimmte Gebäude errichtet. Hinweise finden sich bei christlichen Schriftstellern, aber auch in Beschlagnahmungsprotokollen während der Christenverfolgungen. So schreibt der frühchristliche Schriftsteller Tertullian († nach 220), dass die Versammlungsorte der Christen „hochaufragende Bauten“ seien.Tertullian: Adversus Valentinum 2,3 Der heidnische Philosoph Porphyrios († vor 305) beklagt in seiner Schrift „Gegen die Christen“, dass diese gewaltige Häuser für ihre Gottesdienste bauten, obwohl sie doch in ihren eigenen Häusern beten könnten und Gott – der christlichen Lehre gemäß – diese Gebete auch dort erhören würde.Porphyrios: Adversus Christianos, Fragment 76 Kaiser Diokletian († um 312) war über die Größe einer christlichen Kirche, die er vom Palast in seiner neuen Residenzstadt Nikomedia aus sehen konnte, derart empört, dass er sie als Auftakt seiner Christenverfolgungen zerstören ließ.Hugo Brandenburg: Die frühchristlichen Kirchen in Rom vom 4. bis zum 7. Jahrhundert, Regensburg 2013, S. 13 Diese erste Phase des frühchristlichen Kirchenbaus endete mit der Christenverfolgung unter Diokletian, bei der reichsweit Gottesdiensträume zerstört oder konfisziert wurden.

In einer um 210 in Rom entstandenen Kirchenordnung (ἀποστολικὴ παράδοσις = Traditio Apostolica) waren noch keine besonderen architektonischen Merkmale für einen christlichen Sakralbau festgelegt; es gab noch keinen festen Platz für den Altar und noch kein Presbyterium. Um 230 begann der römische Bischof Fabianus (236–250) damit, eine kirchliche Territorialverwaltung einzurichten. Er unterteilte die Stadt zunächst in sieben Bezirke mit je einem eigenen Diakon, der in seinem Bezirk die liturgischen, katechetischen und karitativen Aufgaben wahrzunehmen hatte und der auch für das Bestattungswesen zuständig war.Lexikon für Theologie und Kirche (LThK), Freiburg 2006, Band 3, Sp. 1146f. In Rom war bis zur Mitte des 4. Jahrhunderts offizielle Liturgiesprache das Griechische; die lateinische Sprache begann sich ab Mitte des 3. Jahrhunderts zu verbreiten.

Eine weitere Kirchenordnung vom Ende des 4. Jahrhunderts (διδαχὴ τῶν ἀποστόλων = Apostolische Konstitutionen) enthält einen besonderen Abschnitt über die „Verrichtungen des Klerus und der Laien beim Gottesdienst“ und über das „Haus der Versammlung“. Dieses Haus soll ein nach Osten gerichteter Längsbau mit seitlichen Pastophorien sein, einem Schiff vergleichbar, mit Bischofsthron (καθέδρα) und Priestersitzen in der Mitte (Presbyterium) sowie Stehplätzen für die Diakone, die „den Matrosen gleichen“ und die für eine getrennte Sitzordnung von Männer, Frauen und Kindern zu sorgen haben. „Von einem erhöhten Ort in der Mitte der Kirche“ wird aus den Schriften des Alten Testaments und des Neuen Testaments gelesen. Die Türen sollen bewacht werden, „damit kein Ungläubiger und kein Ungetaufter eintrete“.Ferdinand Boxler: Die sogenannten Apostolischen Constitutionen und Canonen, Kempten 1874, 2. Buch, Kapitel 57

Kirchenbauten nach der konstantinischen Wende (313 n. Chr.)

Nach Anerkennung des Christentums (311) und Gewährung der völligen Religionsfreiheit (313) begann ein großer Zulauf zu den christlichen Gemeinden. Die während der voraufgehenden Verfolgungszeiten konfiszierten Güter der Kirche wurden zurückgegeben, so dass die Kirchenbauten unter Kaiser Konstantin der Große († 337) mit staatlicher Hilfe größer und prachtvoller neu errichtet oder wieder aufgebaut werden konnten.

Es folgten die Kirchenstiftungen Konstantins und seiner Familie, vor allem in Rom, Ostia, Jerusalem, Bethlehem und Trier (als zeitweiliger Kaiserresidenz Augusta Treverorum), aber auch in Byzanz, Kleinasien und Afrika; man spricht von einer programmatischen imperialen Bautätigkeit im Dienst der christlichen Kirche. Diese Kultbauten, die das neu gewonnene Selbstbewusstsein der Christen sichtbar zum Ausdruck bringen sollten, fielen von außen nur durch ihre Größe auf; die Außenmauern bestanden aus Ziegelmauerwerk (opus latericium) ohne schmückenden Plattenbelag oder Verkleidung mit behauenen Steinen. Dagegen waren sie im Innern mit kaiserlicher Pracht ausgestattet. Wortgottesdienst und das christliche Gedächtnismahl erhielten auf diese Weise zugleich den Charakter von öffentlichen Staatsakten. Der neue Rahmen verlieh der christlichen Feier nach neuer Liturgie zugleich kaiserlichen Glanz und war auch Ausdruck der kaiserlichen Macht.Johannes G. Deckers: Die frühchristliche und byzantinische Kunst. München, 2. Auflage 2016, S. 57ff.

Architektonische Grundformen Im Verlauf des 4. Jahrhunderts haben sich die bis heute vorbildhaften architektonischen Grundformen christlicher Sakralbauten entwickelt, begünstigt durch den richtungweisenden Einfluss der neuen Religionspolitik Kaiser Konstantins. Wichtige Voraussetzungen waren außer dem kaiserlichen Hofzeremoniell und der bisher gebräuchlichen antiken Bauformen auch die von den römischen Bischöfen und ihren Beratern an die Bauherren übermittelten Ideen und Vorschläge für die Gestaltung der christlichen Liturgie. Die planenden Baumeister waren zunächst die gleichen, die bisher für die kaiserlichen Bauten zuständig gewesen sind.

Ein gutes Beispiel für die damals zur Verfügung stehenden architektonischen Formen bietet der von Kaiser Diokletian in der Nähe seines dalmatinischen Geburtsortes zwischen 295 und 305 errichtete Kaiserpalast in Spalato (Split). Dort entstanden außer den kaiserlichen Repräsentationsräumen und der Palastaula auch vier Tempelbauten, bei denen bereits die wichtigsten architektonischen Grundformen für die frühchristlichen Sakralbauten vorhanden sind, z. B. der einfache Rechtecktempel mit Vorhalle, die beiden säulenumstandenen Tempel der Venus (sechseckig) und der Kybele (rund) sowie das dem Jupiter geweihte Mausoleum Diokletians als Oktogon mit Vorhalle und Säulenumgang innerhalb eines rechteckigen Hofes, das südöstlich des decumanus lag. Als Vorbild diente auch die Palastaula mit Apsis (Apsidensaal) und die darunter liegende „Keller“-Halle, in der auf beiden Seiten je drei Pfeiler ein Kreuztonnengewölbe tragen, eine Vorform der dreischiffigen Basilika christlicher Prägung. Innerhalb der Gesamtanlage wurden Cardo (Nord-Süd-Achse) und Decumanus (Ost-West-Achse) von Säulengängen gesäumt, die als Vorformen für das Atrium einer frühchristlichen Basilika aufgefasst werden können.Hans Georg Wehrens: Rom – Die christlichen Sakralbauten vom 4. bis zum 9. Jahrhundert – Ein Vademecum, Freiburg, 2. Auflage 2017, S. 31f.