Unter Forfaitierung (, „im Paket verkaufen“) versteht man den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall des Schuldners (echte Forfaitierung). Bei der unechten Forfaitierung ist dagegen ein Rückgriff möglich. Allerdings haftet der Verkäufer in beiden Fällen für den Rechtsbestand (Verität) der Forderung.BGH, Urteil vom 10. November 2004 (PDF; 113 kB), Az. VIII ZR 186/03, Volltext
Allgemeines Der Verkäufer der Forderung wird „Forfaitist“, der Käufer „Forfaiteur“ genannt. Die Forfaitierung oder auch Forfaiting ist ein klassisches Instrument der Exportfinanzierung. Daneben hat sie bei der finanziellen Abwicklung von Leasinggeschäften erhebliche Bedeutung gewonnen. Seit vielen Jahren werden Forfaitierungen auch bei Forderungen der öffentlichen Hand gegen Dritte eingesetzt, insbesondere als Instrument zur Finanzierung von Projekten im Bereich des Public Private Partnerships (PPP) bzw. Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP). Die Forfaitierung wird bei modernen Finanzierungskonstrukten, wie z. B. Asset Backed Securities (ABS), als Teil der Transaktion eingesetzt. Soll beispielsweise bei ABS-Transaktionen ein so genannter True Sale erreicht werden, ist der regresslose Forderungsverkauf notwendige Voraussetzung.
Generell verbessert die Forfaitierung die Liquidität beim Forfaitisten und hilft, Verbindlichkeiten abzubauen.
Rechtsgrundlagen Der ohne einschränkende Zusätze verwendete Begriff Forfaitierung hat einen eindeutigen verkehrsüblichen Inhalt. Er kennzeichnet eine bestimmte Finanzierungsart, nämlich den Ankauf später fällig werdender Forderungen insbesondere aus Außenhandelsgeschäften durch ein Kreditinstitut unter Übernahme des Bonitätsrisikos. Dass dem Begriff Forfaitierung damit ein Regressverzicht der Bank für den Fall immanent ist, dass die erworbene Forderung wirtschaftlich nicht durchsetzbar ist, entspricht allgemeiner Meinung. Die Fachliteratur definiert den Begriff Forfaitierung deshalb einhellig als Ankauf später fällig werdender Forderungen unter Ausschluss des Rückgriffs auf frühere Forderungsinhaber.vgl. Georg Obst/Otto Hintner, Geld-, Bank- und Börsenwesen 39. Aufl., S. 478; Banklexikon (Gabler), 10. Aufl. Stichwort „Forfaitierung“; Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, 2. Aufl. Stichwort „Forfaitierung“; Michael Martinek, Moderne Vertragstypen Bd. I, S. 241 f.; Graf v. Westphalen, Rechtsprobleme der Exportfinanzierung 3. Aufl., S. 483
Rechtlich liegt der Forfaitierung nach herrschender Auffassung ein Kaufvertrag nach BGB zugrunde. Bei diesem Kaufvertrag handelt es sich um einen sogenannten Forderungskauf (Rechtskauf) im Sinne des BGB, auf den die Vorschriften über den Kaufvertrag entsprechend anzuwenden sind. Wird eine Forderung im Rahmen der Forfaitierung verkauft, dann besteht das Verfügungsgeschäft des Kaufvertrags in deren Abtretung nach den §§ 398 ff. BGB.Hartmut Oetker/Felix Maultzsch, Vertragliche Schuldverhältnisse, 2007, S. 61. Deshalb sind gleichzeitig die für die Abtretung einer Forderung geltenden Bestimmungen der BGB analog zu berücksichtigen, insbesondere der Vollrechtsübergang ( BGB) und die Abtretungsanzeige ( BGB).
Durch die Schuldrechtsmodernisierung vom Januar 2002 sind Zweifel aufgekommen, aus welcher Gesetzesnorm sich seitdem die Veritätshaftung ergibt,Elisabeth Schütze, Zession und Einheitsrecht, 2005, S. 235f. weil sie nicht mehr ausdrücklich geregelt ist.Rolf Bergjahn, Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform 2002 auf den Unternehmenskauf, 2003, S. 51 Wegen des Wegfalls der eindeutigen Regelung des § 437 BGB a.F. besteht noch keine herrschende Meinung darüber, wer für vorhandene Veritätsmängel haftet. Ein Teil der Fachliteratur ist der Auffassung, dass die nicht erfolgte Verschaffung einer Forderung eine Nichterfüllung der Übertragungspflicht aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB darstelle, sodass die Veritätshaftung weiterhin beim Verkäufer liege und dieser für vermutetes Verschulden ( Abs. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB) einstehen müsse. Eine andere Ansicht geht davon aus, dass der Forderungskauf nach Abs. 1 BGB wirksam sei, doch hafte der Verkäufer nach § 311a Abs. 2 BGB, wenn er die Nichtexistenz der Forderung kannte oder seine Unkenntnis zu vertreten habe.Wolfgang Fikentscher/Andreas Heinemann, Schuldrecht, 2006, S. 450 Jedenfalls hat der Verkäufer einer Forderung dafür Sorge zu tragen, dass die verkaufte Forderung besteht und frei von Rechten Dritter ist.Claudia Bannier, (PDF; 1,3 MB) Die bestehende Rechtsunsicherheit kann nur durch entsprechende Gestaltung der Forfaitierungsverträge, etwa die ausdrückliche Garantiehaftung des Forfaitisten für die Veritätsrisiken, beseitigt werden.Claudia Bannier, Die schuldrechtlichen und wechselrechtlichen Haftungsprobleme bei der Forfaitierung von Exportforderungen, 2005, S. 46 Es kann vereinbart werden, dass der Verkäufer bei Verschulden – oder auch verschuldensunabhängig – nach den Vorschriften des Abs. 2 BGB (Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz) haften soll. Dem Käufer steht zudem ein Rücktrittsrecht nach Abs. 5 BGB beim Erwerb nicht vorhandener Forderungen zu.Ulf-Gregor Schulz/Uni Leipzig, Der Forderungskauf – Auswirkungen der Schuldrechtsreform bei Factoring und Forfaitierung, Juni 2002, S. 22 (PDF; 133 kB)
Die Annahme eines Kaufvertrags setzt auch steuerrechtlich voraus, dass das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Forderungen (Bonitätsrisiko) auf den Erwerber übergeht, insoweit also keine Möglichkeit des Regresses besteht; nach den Regeln des Kaufrechts haftet der Verkäufer nämlich lediglich für den rechtlichen Bestand und das künftige Entstehen (Verität) der verkauften Forderungen.BFH-Urteil vom 5. Mai 1999, Az.: XI R 6/98, BStBl. 1999 II S. 735 Die unechte Forfaitierung wird als Darlehen nach BGB eingestuft.
Forfaitierung als Mittel der Exportfinanzierung Besonders für mittelständische Unternehmen sind Factoring und Forfaitierung als Finanzierungsmöglichkeiten wichtig, da die Fremdfinanzierung über klassische Bankkredite zunehmend schwieriger wird. Im Wirtschaftsleben gewinnt die Forfaitierung zur Exportfinanzierung zunehmend an Bedeutung, da die Kreditvergabe durch Kreditinstitute auf Grund verschärfter bankaufsichtsrechtlicher Bestimmungen (Basel II) erschwert ist und deshalb Lieferantenkredite aufgenommen werden müssen.
Geschichte Die Forfaitierung geht auf die Sowjetunion zurück. Während des Richard-Nixon-Besuchs in Moskau im Mai 1972 wurden amerikanische Weizenlieferungen für die Sowjetunion vereinbart. In der Folge kaufte die Sowjetunion auch in Europa Weizen wegen einer langandauernden Trockenperiode auf. Wegen des Devisenmangels zahlte die Sowjetunion nicht sofort, sondern durch mittelfristige Wechsel der staatlichen sowjetischen Außenhandelsbank unter Wechselbürgschaft des sowjetischen Staates nach Diskontierung bei westeuropäischen Banken. In der Diskontierung lag der Forderungsankauf, die Wechselbürgschaft führte zu einer unechten Forfaitierung.
Ablauf der Forfaitierung Der Importeur stellt für einen ihm eingeräumten Lieferantenkredit eine Sicherheit (z. B. in Form eines Bankavals auf einem Solawechsel oder indem er ein deferred payment-Akkreditiv eröffnen lässt). Der Exporteur (Forfaitist) verkauft die Forderung abzüglich Zinsen an den Forfaiteur (Bank des Exporteurs) und überträgt die Rechte aus dem Sicherungsinstrument an diesen. Bei Fälligkeit zieht der Forfaiteur den Betrag ein und hat den ihm durch den Kunden zu zahlenden Betrag enthaltenen Zins als Gewinn.
Voraussetzung an die Forderungen mittel- oder langfristige Forderungen müssen abstrakt und vom Grundgeschäft losgelöst sein Schuldner muss von einwandfreier Bonität sein Land (Sitz) der Bank des Importeurs als international kreditwürdig angesehen Forderung muss auf Hartwährung (z. B. Euro, US-Dollar) lauten Forderungen müssen abtretbar sein Forderungen müssen frei von Rechten Dritter sein.
Vorteile für den Exporteur schnelle liquide Mittel (durch Verkauf an Bank) Abgabe des Ausfallrisikos vollständige Bilanzentlastung (liquide Mittel statt Forderungen) vollständige Fremdfinanzierung (keine Eigenmittel) keine Deckung eines Kreditversicherers erforderlich Erlöschen des Kursrisikos zum Zeitpunkt des Forderungsverkaufs der Forfaiteur übernimmt die Inkassofunktion Finanzierungskosten niedriger als bei anderen Finanzierungsformen, da die Bonität des Forderungsschuldners i. d. R. besser ist als die des Forderungsverkäufers.
Forfaitierung als Mittel der Leasingrefinanzierung Wirtschaftliche Bedeutung Die Forfaitierung ist neben der herkömmlichen Darlehensaufnahme die wichtigste Refinanzierungsform von Leasing-Gesellschaften.Schmalenbach, in: Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, Kommentar (Band 2: Bank- und Börsenrecht), V Rn. 60.Leasing-Glossar der Deutschen Leasing. Die Leasinggesellschaften verschaffen sich damit Liquidität für den Kauf der nächsten Leasingobjekte, sparen Steuern und vermeiden Kosten, die beim Einzug der verkauften Forderungen entstehen.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Forfaitierung zur Leasingrefinanzierung illustriert der FlowTex-Betrug. Bei diesem größten Fall von Wirtschaftsbetrug in Deutschland, der zu einem Schaden in Milliardenhöhe geführt hat, war die Forfaitierung der Leasingraten durch Leasinggesellschaften Teil des Schneeballsystem-artigen Geldkreislaufs. Die forfaitierten Leasingraten wurden bis zur Entdeckung des Betrugssystems aus den Kaufpreisen für immer neue nicht existierende Leasinggeräte bezahlt.
Ablauf der Forfaitierung Der Leasinggeber erwirbt das Leasinggut, um es an den Leasingnehmer zu verleasen. Zur Refinanzierung des Kaufpreises verkauft er als Forfaitist seine Ansprüche auf Zahlung der Leasingraten aus dem Leasingvertrag an die Bank als Forfaiteur. Die Bank zieht die Leasingraten bei Fälligkeit ein. Der Kaufpreis für die Leasingraten entspricht deren Barwert abzüglich Verwaltungskosten und Mehrwertsteuer.Yvonne Matz, , Dissertation Karlsruhe 2002, S. 62.
Mit dem Kauf der Leasingforderungen übernimmt die Bank als Forfaiteur auch das Bonitätsrisiko, also das Risiko der Leistungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers, den sie vorher nach den Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG) zu überprüfen hat. Der Rückgriff für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Leasing-Nehmers ist ausgeschlossen.
Als Sicherheit – insbesondere zur Absicherung ihres Anspruchs aus der Veritätshaftung – lässt sich die Bank in der Regel das Leasingobjekt übereignen bzw. bei Eigentumsvorbehalt des Lieferanten das Anwartschaftsrecht übertragen. Denn im Unterschied zur Forfaitierung von Exportgeschäften liegt der Leasingforfaitierung ein noch nicht abgewickeltes Dauerschuldverhältnis zu Grunde; es besteht daher die Möglichkeit, dass Leistungsstörungen noch Auswirkungen auf den rechtlichen Bestand der verkauften Forderung bekommen.Martinek/Oechsler in: Schimanski/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, Band II, § 103 Rn. 34.
Die Abtretung der verkauften Forderung erfolgt in der Regel als stille Zession ohne Offenlegung an den Leasingnehmer. Die Vorausabtretung der Leasingraten ist auch in der Insolvenz des Forfaitisten (Leasinggebers) insolvenzfest.
Steuerliche Vorteile Wenn auch das Ausfallrisiko auf die Banken übergeht, gelten solche Forfaitierungsverträge mit Banken nicht als Dauerschuld-Kreditverträge im Sinne des Gewerbesteuergesetzes, Leasing-Gesellschaften zahlen auf die Forfaitierungsbeträge keine Dauerschuldzinsen. Die Forfaitierung reduziert damit nicht nur das Kreditobligo der Leasing-Gesellschaft, sondern ermöglicht auch eine von der Gewerbesteuer befreite Finanzierung.Leasing-Glossar der Deutsche Leasing.BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996 – IV B 2 – S 2170 – 135/95.
Die Forfaitierung ist gewerbesteuerlich nicht begünstigt. Nach Nr. 1a Satz 3 GewStG ist der rechnerische Aufwand im Zuge der Forfaitierung von schwebenden Verträgen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb nach GewStG fiktiv hinzuzurechnen.BStBl I 2008, 730. D.h. im Ergebnis erhöht sich die Gewerbesteuerbemessungsgrundlage.
Forfaitierung im öffentlichen Sektor