mini|Landschaftsschutzgebiet Momecketal; Südfläche: von Gehölzen umstandene Grünlandfläche, der Rest des Grünlandes gehört zum Naturschutzgebiet Unteres Diemeltal

Das Landschaftsschutzgebiet Momecketal ein 14,53 ha großes Landschaftsschutzgebiet (LSG) westlich von Marsberg. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Marsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises ausgewiesen. Es grenzt im Westen, Süden, Osten und teils im Norden das Naturschutzgebiet Unteres Diemeltal an.

Beschreibung Das LSG besteht aus zwei Teilflächen, wobei eine südlich und eine nördlich der B 7 liegt. Es grenzt im Nordosten direkt an den Siedlungsbereich von Marsberg. Beim Landschaftsschutzgebiet Momecketal handelt es sich bei der Nordfläche um den Bach Momecke und deren Bachaue, bei der südlichen um einen Grünlandbereich westlich der Momecke. Im LSG liegen mehrere Teichanlagen und Aufforstungen. Nördlich Lemstoß ist eine Fläche außerhalb des Talgrundes ins LSG einbezogen worden, die unter Vertragsnaturschutz steht.

Schutzzweck Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talauen und den Magergrünland-Gesellschaften in den Naturschutzgebieten, damit Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten, und dem Erhalt der Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften.

Rechtliche Rahmen Das Landschaftsschutzgebiet Momecketal wurde als eines von 38 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Stadtgebiet Marsberg gibt es auch vier Landschaftsschutzgebiete vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner 25 Landschaftsschutzgebiete vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 37 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Marsberg besteht im LSG Landschaftsschutzgebiet Momecketal zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden.

Siehe auch Liste der Landschaftsschutzgebiete im Hochsauerlandkreis

Literatur Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Marsberg. Meschede 2008, S. 118–119 u. 136.

Weblinks

Momecketal Kategorie:Schutzgebiet der IUCN-Kategorie V Momecketal