miniatur|Ergebnisse des Verfassungsreferendums in den Provinzen und Kreisen. In einem Verfassungsreferendum wurde in der Türkei am 16. April 2017 von den Wählern das 18 Punkte umfassende verfassungsändernde Gesetz Nr. 6771Türkiye Cumhuriyeti Anayasasında Değişiklik Yapılmasına Dair Kanun (Gesetz betreffend die Änderung der Verfassung der Republik Türkei); Gesetz Nr. 6771 vom 21. Januar 2017, Amtsblatt Nr. 29976 vom 11. Februar 2017 (online) angenommen und damit insgesamt 69 Artikel der Verfassung abgeändert. Die Änderungen betreffend die neue verfassungsrechtliche Stellung des Präsidenten und seine Befugnisse sind mit den Wahlen im Juni 2018 in Kraft getreten.
Die Exekutivbefugnisse wurden in der Hand des Präsidenten gebündelt und sein Einfluss auf die Justiz erweitert. Die Vorschläge zur Verfassungsänderung wurden in zwei Lesungen von einer nach Art. 175 Abs. 1 S. 3 der Verfassung erforderlichen Mehrheit von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Parlamentsmitglieder aus der regierenden Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) und der rechtsextremen Partei der Nationalistischen Bewegung (MHP) angenommen, während zwei Oppositionsparteien, die Republikanische Volkspartei (CHP) und die vorwiegend die kurdische Minderheit repräsentierende Demokratische Partei der Völker (HDP) dagegen stimmten; zwölf Abgeordnete der HDP, darunter ihr gesamtes Führungspersonal, waren inhaftiert. Da eine Dreifünftelmehrheit, aber keine Zweidrittelmehrheit erreicht wurde, war eine Volksabstimmung erforderlich.
International wurden die Wahlkampfauftritte türkischer Politiker im Ausland kritisiert. Die Venedig-Kommission des Europarates warnte im Vorfeld bereits vor einem „persönlichen Regime“ und sprach von der Gefahr des Abgleitens in ein autoritäres System. Die vorgeschlagenen Änderungen würden nicht dem Modell eines demokratischen Präsidialsystems folgen.Verlautbarung der Venedig-Kommission vom 10. März 2017 Zudem beklagten OSZE-Wahlbeobachter u. a. die Inhaftierungen von zahlreichen Journalisten und Oppositionellen sowie Einschüchterungen und Drohungen gegen das „Nein-Lager“.
Bereits am Wahlabend sprach die Opposition (CHP, HDP, (ehemalige) Teile der MHP) von Wahlbetrug und verwies auf die Entscheidung des Hohen Wahlausschusses, Stimmzettel und Umschläge ohne amtlichen Stempel für gültig zu erklären. Dabei soll es sich um bis zu drei Millionen „zusätzliche Stimmen pro Evet“ (Evet = Ja) handeln. Dass die Wahl durch Wahlbetrug entschieden wurde, legen Forschungsergebnisse von Wiener Statistikern vom Complexity Science Hub Vienna nahe. mini|Die regierende AKP überreicht ihre vorgeschlagenen Verfassungsänderungen dem Parlamentssprecher İsmail Kahraman (AKP). mini|Das parlamentarische Verfassungsgremium bestand aus 15 AKP-Mitgliedern, 5 von der CHP, 3 von der HDP und 2 von der MHP.
Hintergrund
Das Verfassungsgesetz von 1921 hielt in Art. 2 ausdrücklich fest, dass die 1920 konstituierte Große Nationalversammlung die einzige und wirkliche Repräsentantin der (türkischen) Nation sei. Das Sultanat blieb formell zwar unangetastet, doch das Parlament erhob, beruhend auf Gewalteneinheit, den Anspruch auf die ausschließliche Ausübung der gesetzgebenden wie auch der ausführenden Gewalt. Am 29. Oktober 1923 wurde mit einem Änderungsgesetz; Gesetz Nr. 364 vom 29. Oktober 1923, Amtsblatt Nr. 40 vom 4. November 1923, S. 1 (PDF-Datei; 2,9 MB). die Republik als Regierungsform des Staates Türkei festgelegt und das Amt des Präsidenten der Republik eingeführt. Am selben Tag wählte das Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei Mustafa Kemal Pascha (Atatürk) zum ersten Staatspräsidenten. Zu diesem Zeitpunkt gab es bereits keine Monarchie mehr; das Sultanat war seitens der Nationalversammlung in ihrem Beschluss vom 1. November 1922 als seit dem 16. März 1920 für immer der Geschichte angehörig bezeichnet, mithin abgeschafft worden.Vgl. Gotthard Jäschke: Auf dem Wege zur Türkischen Republik. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der Türkei. In: Die Welt des Islams. Band 5, Heft 3/4, Brill, 1958, S. 206–218, hier: S. 216.
Das Verfassungsgesetz von 1921 wurde durch die am 20. April 1924 verabschiedete neue Verfassung außer Kraft gesetzt, wobei das „System einer auf der Gewaltenverbindung beruhenden Konventsregierung“Ernst Eduard Hirsch: Die Verfassung der Türkischen Republik (= Die Staatsverfassungen der Welt in Einzelausgaben. Band 7). Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main/Berlin 1966, S. 30. unverändert blieb. Die folgenden zwei Jahrzehnte waren vom Einparteiensystem unter der von Atatürk gegründeten Republikanischen Volkspartei (CHP) geprägt. Am 19. Mai 1945 kündigte İsmet İnönü, der Nachfolger Atatürks als Staatspräsident und zugleich (statutengemäß unabsetzbarer) CHP-Vorsitzender eine stärkere Verwirklichung demokratischer Grundsätze im politischen und geistigen Leben des Landes an.Ensar Yılmaz: Türkiye’nin Demokrasiye Geçiş Yılları. 1946–1950. Birey Yayıncılık, Istanbul 2008, ISBN 978-975-264-128-0, S. 36.Erik Jan Zürcher: Turkey. A Modern History. 3. Auflage. I.B. Tauris, London 2004, S. 209. Anfang November 1945 bemängelte er das Fehlen einer parlamentarischen Oppositionspartei und verkündete die Abkehr von der Einparteienherrschaft.Cem Eroğul: Demokrat Parti. Tarihi ve İdeolojisi. 4. Auflage. İmge Kitabevi Yayınları, Ankara 2003, ISBN 975-533-227-8, S. 21 f.Bernard Lewis: Recent Developments in Turkey. In: International Affairs. Band 27, Nr. 3, 1951, S. 320–331 (321). Bei der vorverlegten Parlamentswahl im Jahr 1946 konnte die Anfang desselben Jahres neugegründete Demokratische Partei (DP) 54 Mandate erringen.Bülent Tanör: Osmanlı-Türk Anayasal Gelişmeleri (1789–1980). 21. Auflage. Yapı Kredi Yayınları, Istanbul 2011, S. 341.Ensar Yılmaz: Türkiye’nin Demokrasiye Geçiş Yılları. 1946–1950. Birey Yayıncılık, Istanbul 2008, ISBN 978-975-264-128-0, S. 227 m.w.N. Die ersten wirklich „freien und ehrlichen Wahlen“Statt vieler Sabri Sayarı: Adnan Menderes. Between Democratic and Authoritarian Populism. In: Metin Heper, Sabri Sayarı (Hrsg.): Political Leaders and Democracy in Turkey. Lexington Books, Lanham 2002, ISBN 978-0-7391-0352-4, S. 65–85 (65). Originalwortlaut hier: “[F]ree and honest elections”. fanden am 14. Mai 1950 statt und zogen einen unter anderem als „unblutige Revolution“ (kansız ihtilâl) gefeierten politischen Machtwechsel nach sich; die DP gewann aufgrund der relativen Mehrheitswahl 408 der 487 Parlamentssitze (53 % der Stimmen, 84 % der Sitze) und verwies die seit der Republikgründung regierende CHP mit 69 Abgeordneten (39 % der Stimmen, 14 % der Sitze) erstmals in die Opposition.Bülent Tanör: Osmanlı-Türk Anayasal Gelişmeleri (1789–1980). 21. Auflage. Yapı Kredi Yayınları, Istanbul 2011, S. 343 f.Cem Eroğul: Demokrat Parti. Tarihi ve İdeolojisi. 4. Auflage. İmge Kitabevi Yayınları, Ankara 2003, ISBN 975-533-227-8, S. 83 f.
Putsche von 1960, 1971 und 1980 Die in den folgenden zehn Jahren von der DP gestellte und einen zunehmend autoritären wie auch repressiven Charakter annehmende Regierung wurde mit dem Militärputsch vom 27. Mai 1960 gestürzt und die Regierungsgewalt vom neu konstituierten Komitee der Nationalen Einheit provisorisch übernommen. Gegen die „Gestürzten“ folgten die sogenannten Yassıada-Prozesse. Der eigens dafür eingerichtete Hohe Gerichtshof verurteilte unter anderem 15 Angeklagte wegen Hochverrats im Sinne des Verfassungsumsturzes nach Art. 146 Abs. 1 tStGB in der damaligen FassungArt. 146 Abs. 1 tStGB aF lautet in deutscher Übersetzung: „Wer mit Gewalt versucht, die Verfassung der Türkischen Republik ganz oder teilweise zu ändern oder außer Kraft zu setzen oder die aufgrund dieser Verfassung gebildete Große Nationalversammlung zu sprengen oder an der Ausübung ihrer Befugnisse zu hindern, wird mit dem Tode bestraft.“ Übersetzung Silvia Tellenbach: Das Türkische Strafgesetzbuch. Türk Ceza Kanunu. Vom 1. März 1926 nach dem Stand vom 31. Januar 2001 (= Sammlung ausländischer Strafgesetzbücher in deutscher Übersetzung. Band G 110). 2. Auflage. Edition iuscrim, Freiburg im Breisgau 2001, ISBN 3-86113-921-9, S. 74. zum Tode. Das Komitee der Nationalen Einheit bestätigte drei Todesstrafen und wandelte die übrigen in lebenslange Zuchthausstrafen um. In Übereinstimmung mit dieser Entscheidung wurden Mitte September 1961 der frühere Ministerpräsident Adnan Menderes, sein Außenminister Fatin Rüştü Zorlu und der Finanzminister Hasan Polatkan auf der Insel İmralı durch den Strang hingerichtet. In der Zwischenzeit hatte die nach Ankara einberufene Verfassunggebende Versammlung zum ersten Jahrestag des Putsches einen Verfassungstext angenommen, der am 9. Juli 1961 vom Volk bestätigt worden war. Die wesentlichsten Neuerungen der Verfassung von 1961 waren die Aufgabe des Grundsatzes der Gewaltenverbindung zugunsten einer modifizierten Gewaltenteilung,Dazu ausführlich Gottfried Plagemann: Von Allahs Gesetz zur Modernisierung per Gesetz. Gesetz und Gesetzgebung im Osmanischen Reich und der Republik Türkei (= Deutsch-Türkisches Forum für Staatsrechtslehre. Band 5). Lit Verlag, Münster 2009, ISBN 978-3-8258-0114-4 (zugleich Dissertation, Universität Leipzig 2005), S. 183 ff. die Verankerung des Mehrparteiensystems,Die Verfassung von 1961 bezeichnete in ihrem Art. 56 Abs. 3 erstmals politische Parteien, ausdrücklich auch solche in der Opposition, als „unverzichtbare Bestandteile des demokratischen politischen Lebens“ und bestimmte in Art. 56 Abs. 2, dass diese ohne vorgängige Erlaubnis gegründet werden und sich frei betätigen konnten; vgl. ferner Şeyda Dilek Emek: Parteiverbote und Europäische Menschenrechtskonvention. Die Entwicklung europäischer Parteiverbotsstandards nach Art. 11 Abs. 2 EMRK unter besonderer Berücksichtigung des deutschen und türkischen Parteienrechts (= Europäisches und Internationales Recht. Band 67). Herbert Utz Verlag, München 2007, ISBN 978-3-8316-0648-1 (zugleich Dissertation, Universität München 2006), S. 74 m.w.N. die Erweiterung der richterlichen Unabhängigkeit, die Errichtung des Verfassungsgerichts und die Einführung des Zweikammersystems.
In den nächsten Jahrzehnten zeigte sich eine politische Instabilität, die sich insbesondere in häufigen Koalitions- und Regierungswechseln sichtbar machte. Nach mehreren Putschversuchen intervenierte das Militär 1971 per Memorandum und putschte erneut am 12. September 1980. In der Folge wurde wiederum eine neue Verfassung erarbeitet, die nach der Volksabstimmung im November 1982 in Kraft trat. Diese Verfassung erfuhr bis zu diesem Referendum mehrere Änderungen (etwa 1987 und zuletzt 2010). 2007 wurde die Direktwahl des Staatspräsidenten eingeführt; seit der ersten direkten Präsidentschaftswahl 2014 ist Recep Tayyip Erdoğan Staatspräsident.
Heutige Zeit Nach einer Zeit des Waffenstillstands zwischen dem türkischen Militär und der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begann im Jahre 2015 eine türkische Offensive gegen die PKK, nachdem zwei Polizisten durch die PKK getötet wurden. Seit dem Putschversuch von Teilen des türkischen Militärs 2016 herrscht in der Türkei der Notstand, der jedoch von der (linken) Opposition und Experten aus dem Ausland kritisiert wird, weil er nicht für Antiterror-Zwecke, sondern für eine Entfernung von Andersdenkenden und Erdoğan-Kritikern eingesetzt werde, denn die Säuberungs- und Verhaftungswelle durch die türkische Regierung wurde auch im Wahlkampf weitergeführt. Regierungskritiker werden heute schnell mit dem Vorwurf konfrontiert, sie unterstützten den Terrorismus der Arbeiterpartei Kurdistans oder den angeblichen Terrorismus von Fethullah Gülen (FETÖ). Auf welche Beweise sich solche Vorwürfe stützen bleibt aber im Dunkeln.
Neuerungen mini|Das türkische Parlament beim Abstimmen von Verfassungsvorschlägen, im Januar 2017.