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Die moderne Geschichte des Zahnarztberufes begann in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit einer nichtakademischen Ausbildung, der Konkurrenz durch Laienbehandler und zahnbehandelnde Ärzte, einem niedrigen Sozialen Status und einer begrenzten Nachfrage nach zahnmedizinischen Leistungen. Bis 1919 konnten sich die Zahnärzte gegen die bestehende Konkurrenz als Profession etablieren.Dominik Groß: Die schwierige Professionalisierung der deutschen Zahnärzteschaft (1867–1919). In: Europäische Hochschulschriften, Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften. Band 609. Verlag Peter Lang, 1994, ISBN 978-3-631-47577-5.

Anfänge

In der Chirurgia Magna prägte Guy de Chauliac den Begriff dentiste, auf den in vielen Sprachen die Bezeichnung für den Zahnarzt zurückgeht, etwa die im Deutschen veraltete Berufsbezeichnung Dentist.Terry Wilwerding: . Abgerufen am 28. Januar 2017. Frankreich war der Vorreiter, als dort ab 1700 für oralchirurgische Eingriffe und die restaurative Zahnheilkunde eine Prüfung vorgeschrieben war. Ansonsten beschränkte sich die Ausbildung bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts auf eine Lehre bei einem Bader, Barbier oder Chirurgen und konnte ohne den Nachweis einer schulischen Vorbildung absolviert werden. Mit der Neuordnung der preußischen Medizinalgesetzgebung wurde am 1. Dezember 1825 eine Prüfungsordnung für Zahnärzte verabschiedet und ihr Berufsstand in die Klasse der Heilberufe eingeordnet.Ralf Bröer: Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Bd. 1: A–G. Walter de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-097694-6, S. 943 (Eingeschränkte Vorschau in Google Books). Abgerufen am 28. Januar 2017. Ab 1835 galt in Preußen eine zweijährige chirurgische Ausbildung (als Wundarzt 2. Klasse mit Tertiareife) vor Ausübung des Zahnarztberufes. 1848 wurden die medizinisch-chirurgischen Lehranstalten für Wundärzte 1. und 2. Klasse aufgehoben und ab 1869 wurde für den Bereich des Norddeutschen Bundes die Zahnärztliche Prüfungsordnung wirksam,Axel Bauer, Karin Langsch: Die Etablierung der Zahnmedizin an der Universität Heidelberg 1895–1945. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 9, 1991, S. 377–392, hier: S. 377. ab 1871 auch in allen anderen Staaten des neu gegründeten Deutschen Reichs. Zwei Jahre später wurde die Immatrikulation und damit der Zugang zum Universitätsstudium verfügt.

Studium mini|Gedenktafel für John Harris am Ohio Dental College, Harris Dental Museum

Die Medizinischen Fakultäten verwehrten Zahnärzten lange Zeit durch Einspruch die Aufnahme einer Tätigkeit. Erst im Jahre 1771 erteilte die medizinische Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel dem mecklenburgischen Zahnarzt Benjamin Fritsche die Erlaubnis, die „Zahnkunst“ auszuüben. 1865 schrieb sich dort Carl-Wilhelm Fricke als Student für das Fach Zahnheilkunde ein. Später gründete dieser das erste Zahnärztliche Institut in Kiel, dem er von 1871 bis 1901 als Direktor vorstand. In dieser Eigenschaft saß er auch der ersten zahnärztlichen Fachvereinigung vor, der Vorgängerin der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, dem Centralverein Deutscher Zahnärzte (CVdZ). 1874 wurde Fricke als Mitglied in die Fakultät aufgenommen, verbunden mit der Erlaubnis, als Lector honoris causa für Zahnheilkunde Vorlesungen in seinem Fach zu halten. Die ersten vier Studenten Frickes, die sich im Wintersemester 1874/75 eingeschrieben haben, waren Georg Bruhn aus Segeberg, Richard Fricke aus Itzehoe, H.-G. Hildebrandt aus Flensburg und Georg Kirchner aus Kiel.H.-K. Albers: . In: Geschichte des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein. Abgerufen am 28. Januar 2017.

mini|hochkant|Horace Henry Hayden, der erste US-amerikanische Zahnarzt

1783 wurde in Würzburg dem Zahnarzt Philipp Frank aufgrund eines Zeugnisses des Professors der Chirurgie Carl Caspar Siebold die Tätigkeit als Zahnarzt offiziell genehmigt. Seit 1802 war der Chirurg Karl Joseph Ringelmann (1776–1854) als öffentlicher Lehrer der Zahnheilkunde an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg angestellt. 1815 wurde Ringelmann zum Titular-Professor ernannt und erhielt 1825 sowohl den Titel eines königlichen Leibzahnarztes von Maximilian I. Joseph von BayernTitel-Verleihung. In: Regierungs- und Intelligenz-Blatt für das Königreich Baiern, Nro. 55, 28. Dezember 1825, S. 1168 (Eingeschränkte Vorschau in Google Books, abgerufen am 28. Januar 2017). als auch die Erlaubnis, als ordentlicher Professor Vorlesungen über Mund- und Zahnkrankheiten zu halten.Geschichte der Zahnklinik. Universität Würzburg. Abgerufen am 28. Januar 2017.

In Ungarn verlieh die medizinische Fakultät des Vorläufers der Budapester Semmelweis-Universität das Diplom eines „Magister artis dentariae“ zum ersten Mal im Schuljahr 1799/1800. Es dauerte jedoch noch weitere 80 Jahre, bis die erste zahnärztliche Budapester Schule durch József Iszlai und József Árkövy gegründet wurde.

In den USA erhielt Horace Henry Hayden (1769–1844) als Erster 1810 eine Lizenz zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs durch die Medical and Chirurgical Faculty of Maryland. Pierre Fauchard Academy. Abgerufen am 28. Januar 2017. Eine universitäre Ausbildung wurde erst Mitte des 19. Jahrhunderts eingeführt. Die Erforschung der Ursache und Verbreitung der Fluorose (Schmelzflecken) einerseits und der Nachweis der kariesprotektiven Wirkung der Fluoride mit der resultierenden Trinkwasserfluoridierung andererseits spielten in den Vereinigten Staaten für die Entwicklung der Zahnmedizin zu einer wissenschaftlich orientierten Profession eine wichtige Rolle. Die vorherrschende Beanspruchung von Zuständigkeiten durch Allgemeinmediziner war bis in die 1930er Jahre ein Problem für die junge Disziplin. Hier half der Verweis auf diese Entdeckung der Zahnmedizin den Weg aus der Krise zu finden, die ihren Höhepunkt in einer Diskussion über die Notwendigkeit einer akademischen Ausbildung von Zahnärzten hatte, als sogar die Abschaffung der Zahnmedizin als eigenständige Profession im Raum stand.Hans Ludigs: Fluorid und die Geschichte der US-amerikanischen Zahnmedizin, ca. 1900 bis 1950. Universität Konstanz 2013. Online. Abgerufen am 28. Januar 2017.

1840 wurde die weltweit erste zahnärztliche Ausbildungsstätte in Baltimore als University of Maryland School of Dentistry gegründet, die Geburtsstätte des Doctor of Dental Surgery (D.D.S.). Es folgten Ausbildungsstätten 1859 in London (London School of Dental Surgery) und 1879 in Paris (École dentaire). 1884 entstand in Berlin die deutschlandweite Erstgründung eines universitätszugehörigen zahnärztlichen Instituts. Das Gesamtstudium dauerte nur zwei Jahre, die Aufnahme setzte die Primareife voraus, welche die Versetzung von der Obersekunda in die Unterprima bedeutete. 1879 wurde an der Justus-Liebig-Universität Gießen erstmals ein Student der Zahnheilkunde immatrikuliert.Geschichte des Studiums, Justus-Liebig-Universität Gießen (, abgerufen am 28. Januar 2017).

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in Deutschland das zahnärztliche Studium reformiert. Es wurde eine zahnärztliche Vorprüfung eingeführt und die Studiendauer von vier auf sieben Semester verlängert.Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 62.

Von der Zahnkünstlerin zur Zahnärztin mini|links|Gedenktafel für Henriette Hirschfeld-Tiburtius in der Behrenstraße 9 in Berlin-Mitte mini|hochkant|Lucy Hobbs Taylor

Obwohl die deutschen Universitäten im 19. Jahrhundert keine Frauen zum Studium zuließen, stand ihnen die Möglichkeit offen, als Zahnkünstlerinnen tätig zu werden. In der „Königlich privilegierten Berlinischen Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen“ aus dem Jahre 1817 erschien ein Inserat einer Josephine Serre, die als „approbierte Zahnärztin von der Universität zu Krakau, mit dem Rechte der freien Praxis im ganzen russischen Reiche und vom Ober-Collegio Medici et sanitas zu Berlin“ warb.

Henriette Hirschfeld-Tiburtius gab sich damit nicht zufrieden und wollte bereits 1866 Zahnmedizin studieren. Sie reiste 1867 nach Philadelphia, USA, und wurde dort als zweite Frau zum Studium am Pennsylvania College of Dental Surgery zugelassen. Nach ihrem Abschluss kehrte sie nach Deutschland zurück und eröffnete in der Behrenstraße 9 in Berlin ihre Praxis. (In der Behrenstraße befindet sich seit 2009 der Sitz der Berliner Vertretung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.) Ihr zu Ehren findet jährlich das Hirschfeld-Tiburtius-Symposium, ein Zahnärztinnenkongress in Berlin, statt.Hirschfeld-Tiburtius-Symposium, Dentista (, abgerufen am 28. Januar 2017). Sowohl Henriette Hirschfeld-Tiburtius als auch ihre Schwägerin, die Ärztin Franziska Tiburtius, waren Vorkämpferinnen für das Frauenstudium.

Henriette folgte Emilie Wiede-Foeking aus Preußen, die ihren Abschluss am Baltimore College of Dental Surgery 1873 erworben hatte, sowie Marie Grubert, Valeska Wilcke und Louise Jakoby. Bis 1909 erwarben etwa 45 Frauen den Titel des Doctor of dental surgery (D.D.S.). Auf Grund von zahlreichen erkauften D.D.S-Titeln wurde er jedoch nicht anerkannt.

Die universitäre Ausbildung zur Zahnärztin wurde erstmals im Jahre 1900 in Baden an den Universitäten Freiburg und Karlsruhe eingeführt. Im Laufe der darauffolgenden acht Jahre zogen die übrigen deutschen Hochschulen nach. Voraussetzung zum Studium war ein Reifezeugnis. Die erste Frau aus dem Großherzogtum Hessen, die sich an der Justus-Liebig-Universität Gießen einschrieb, war Greta Geil aus Worms: Sie immatrikulierte sich im Sommersemester 1909 für das Fach Zahnheilkunde.Der Kampf der Frauen um Zulassung zum Studium, Universitätsarchiv Gießen, Allg. Nr. 1283. Tafel 2 (, PDF, abgerufen am 28. Januar 2017). Bis in die 1920er Jahre stieg der Frauenanteil an Zahnmedizinstudentinnen auf etwa 10–20 Prozent, jedoch blieb der Anteil der berufsausübenden Frauen bei etwa 5 Prozent – die meisten von ihnen waren unverheiratet. Bis 1936 stieg die Anzahl der Zahnärztinnen auf 899.Dominik Groß: Beiträge zur Geschichte und Ethik der Zahnheilkunde. Königshausen & Neumann, Würzburg Januar 2006, ISBN 978-3-8260-3314-8, S. 192 ff. (Eingeschränkte Vorschau in Google Books, abgerufen am 28. Januar 2017).

In Schweden und in den USA war die Zahnheilkunde Anfang des 20. Jahrhunderts schon weiter. In Schweden erteilte König Karl XV. über die Kongl. Sundhetskollegiets zunächst Amalia Assur die Erlaubnis, Zahnheilkunde auszuüben.Carin Österberg et al.: Svenska kvinnor: föregångare, nyskapare (Swedish women: predecessors, successors). Signum, Lund 1990, ISBN 91-87896-03-6. Nachdem 1861 Frauen erlaubt wurde, Zahnheilkunde zu studieren, war Rosalie Fougelberg die erste lizenzierte Zahnärztin Schwedens. Dies geschah, nachdem Karl XV. die Gleichberechtigung im Studium eingeführt hatte. Zur gleichen Zeit hatte sich in den USA Lucy Hobbs Taylor als erste Frau am Ohio Dental College für das Zahnmedizinstudium eingeschrieben.E. N. King: Women in Dentistry. Washington University School of Medicine, St. Louis, Missouri. Abgerufen am 28. Januar 2017. Diese erste US-amerikanische zahnärztliche Lehrstätte war durch John M. Harris gegründet worden.

Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts war die universitäre Zahnheilkunde männlich dominiert. Die erste 1931 habilitierte – gleichzeitig doppelapprobierte – Zahnärztin war Maria Schug-Kösters. Ein Jahr später folgte Elsbeth von Schnizer. Es folgten die Hochschullehrerinnen Herta Byloff-Clar, Dorothea Dausch-Neumann, Anna-Luise Gentz sowie Gisela Schützmannsky. Im Jahre 2013 wurde als erste Frau Bärbel Kahl-Nieke Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK).Dominik Groß: Sie setzten bleibende Zeichen. In: Zahnärztliche Mitteilungen. Band 111, Nr. 3, 1. Februar 2021.

Approbation Gesetzliche Grundlagen und Entwicklung in Deutschland