Das Herrenhaus Wellingsbüttel ist ein neunachsiger Barockbau und wurde um etwa 1750 im Gut Wellingsbüttel errichtet.

Das Gut Wellingsbüttel wurde erstmals 1296 erwähnt und war bis 1806 reichsfreies Rittergut Wellingsbüttel, dessen Gebiet 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz nach Hamburg eingemeindet wurde. Im 19. Jahrhundert wurden das Gut Wellingsbüttel und das Herrenhaus unter den Hamburger Großbürgern Jauch zu einem Mittelpunkt hanseatischer Lebensart.

Das denkmalgeschützte Ensemble aus Herrenhaus mit dem sieben Jahre später errichteten Torhaus an der Alster liegt heute inmitten des unter Naturschutz stehenden Alstertales. Das Torhaus beherbergt das Alstertalmuseum.

Geschichte des Gutes Wellingsbüttel

In bremischem Besitz / Reichsunmittelbarkeit des Gutes Wellingsbüttel wurde erstmals 1296 urkundlich erwähnt, als die holsteinischen Grafen Adolf V. und Johann II. dem Kloster Harvestehude den Kauf von 13 Ortschaften, darunter auch Wellingsbüttel bestätigte. 1412 gelangte das Dorf Wellingsbüttel in den Besitz der Bremer Erzbischöfe, die es vornehmlich an Hamburger Domherren verpfändeten. 1430–1484 befand es sich im Pfandbesitz des Klosters Harvestehude. Nach der Reformation wurde der letzte Domherr Heinrich Banskow enteignet. 1542 wurde Wellingsbüttel bis 1572 an die Brüder Hinrich und Hans Kalenberg als Gnadenlehn, also nicht erblich verlehnt, die ein erstes „Lusthaus nach der Alster hin“ errichteten. Von 1572 bis 1627 war Wellingsbüttel an den dänischen Statthalter von Schleswig-Holstein Heinrich von Rantzau auf Breitenburg und seine Söhne verlehnt. Nach verschiedenen weiteren Belehnungen erhielt 1643 der Kanzler des letzten Bremer Erzbischofs, Dietrich Reinkingk, das Gut als Mannlehen, also mit der Möglichkeit, es zu vererben.

Mit dem Westfälischen Frieden 1648 gelangte das Gut an Schweden. Königin Christine bestätigte 1649 den Besitz Reinkingks und erhob das Gut zum Allodialgut. Dadurch wurde Wellingsbüttel ein freier, vererbbarer Besitz, der keinem Lehnsherrn mehr unterstand. Wellingsbüttel erlangte unter dem Juristen Reinkingk eine sehr eigentümliche staatsrechtliche Stellung. Reinkingk, nun Pfalzgraf und damit befugt, beim Kaiser Recht zu suchen, betrachtete sein Gut als reichsunmittelbares Gut, das keinen Richter mehr über sich hatte als den Kaiser höchstpersönlich.

Im Besitz der v. Kurtzrock / Entstehung der Baulichkeiten 1673 kaufte Theobald von Kurtzrock († 1682) das Gut Wellingsbüttel für 7.000 Reichstaler. Er war kaiserlicher Resident in Bremen und Thurn- und Taxischer Postmeister. Als Reichshofrat erlangte von Kurtzrock die Reichsunmittelbarkeit für Wellingsbüttel. Das bedeutete, dass die Gutsherren von Wellingsbüttel wie die Anwohner des Dorfes keine Steuern und Abgaben an holsteinische Regierung zahlten und den holsteinischen Gerichten nicht unterstanden.

Nach Theobald von Kurtzrocks Tod 1682 übernahm sein Sohn Maximilian Heinrich von Kurtzrock († 29. Dezember 1735), Reichshofrat und kaiserlicher Resident beim niedersächsischen Reichskreis in Hamburg, das Gut Wellingsbüttel. In erster Ehe hatte er mit seiner Frau Clara († 1722) sieben Kinder. In 2. Ehe hatte er mit seiner Frau Hildegard einen Sohn, Maximilian Günther von Kurtzrock (* 14. April 1726; † nach 1756).Hartwig Fiege: Das abenteuerliche Leben des Maximilian Günther Freiherr von Kurtzrock aus Wellingsbüttel, Jahrbuch des Alstervereins e. V. 59. 1983 (Seiten 44–57).

Nach Maximilian Heinrich von Kurtzrocks Tod übernahm 1735 sein ältester Sohn aus erster Ehe, Theobald Joseph von Kurtzrock (* 24. 3. 1703; † 18. 2. 1770)Armin Clasen: Die Wassermühlen des ehemaligen Domkapitels in Poppenbüttel, Jahrbuch des Alstervereins e. V. 52. 1973 (Seiten 10 und 11). mit seiner Ehefrau Bernhardine Wilhelmine, geborene von Schorlemer, das Gut Wellingsbüttel. Er war Minister des Niedersächsischen Kreises und Oberpostmeister zu Hamburg. Um 1750 ließ er – an Stelle des einfachen Gutshauses – das Herrenhaus in Wellingsbüttel errichten. Im Erdgeschoss des Herrenhauses richtete die katholische Familie von Kurtzrock eine Kapelle ein. Katholische Geistliche entfalteten von dort aus längere Zeit eine intensive Bekehrungstätigkeit, was zu Streitigkeite mit dem Hamburger Rath führte. 1757 schuf Georg Greggenhofer, fürstbischöflicher Hofbaumeister aus Eutin, das Torhaus als Fachwerkbau.

1793 ließ die Familie von Kurtzrock über der Tür des Herrenhauses die Inschrift „Kaiserlich freies Rittergut Wellingsbüttel“ anbringen und an der Gutsgrenze Pfähle setzen, auf deren Tafeln unter dem Reichsadler stand:

Wellingsbütteler Gebiet – Wellingsbüttel, terre appartenante au Baron de Kurtzrock et immediatement soumise a la Empire de Allemagne. (Wellingsbüttel, Land der Freiherrn von Kurtzrock und unmittelbar dem Deutschen Kaiserreich unterstellt.)

Den reichsunmittelbaren Status des Gutes leitete Kurtzrock aus der Mitgliedschaft in der oberrheinischen Ritterschaft seines Vaters Theobald Joseph von Kurtzrock ab, die dieser 1763 erworben hatte. Als Zeichen der Reichsunmittelbarkeit wurde an der Einfahrt am Torhaus zum Hofplatz auch das „Römisch- und Österreichische-Kaiserliche-Wappen“ angebracht. Auf dem Wappenschild standen noch die Worte „Protectorium“ und „Salve-guardia“ (Personen und Sachen des Ortes stehen unter dem besonderen Schutz einer Herrschaft). Ein kaiserlicher Schutzbrief von 1696 hatte den Kurtzrocks das Recht eingeräumt, in unsicheren Zeiten ihren Besitz durch ein Reichswappen zu kennzeichnen. 1803 befahl die dänische Regierung die Inschriften zur Reichsunmittelbarkeit auf dem Gut zu entfernen. Im Herbst 1805 ließ von Kurtzrock zusätzlich einen Schlagbaum errichten, an dem auch Wegegebühren erhoben wurden. Für den dänischen Kronprinzen war das eine Provokation.

Der Wiederausbruch des Krieges zwischen England und Frankreich im Jahr 1805 hatte auch die Besetzung Norddeutschlands durch französische Truppen zur Folge. Um die dänische Neutralität gegenüber den kriegführenden Parteien zu verteidigen, wurden die Holsteiner Herzogtümer um weitere Truppen verstärkt.

Am 2. Dezember 1805 erging der Einsatzbefehl zur Einquartierung von 120 Soldaten auf dem Gut Wellingsbüttel. Mit den angeordneten Einquartierungen waren die Bürger, Bauern und auch der Adel verpflichtet, die Soldaten gegen Entschädigungen aufzunehmen und zu verpflegen. Dieses galt auch für das Gut Wellingsbüttel, was Clemens August von Kurtzrock jedoch ablehnte. Er berief sich auf den reichsunmittelbaren Status seines Gutes und auf den Erlass Kaiser Franz II. vom 2. März 1805, worin „der dänische König den Reichsfreiherrn von Kurtzrock in dem Besitze der Immunität von der Holsteinischen Landeshoheit nicht zu stören“. Der Einspruch wurde vom Militär ignoriert, die Einquartierung der Soldaten erfolgte im Gasthaus Brandt, dicht neben dem Gutsbezirk. Die von Kurtzrock gesetzten Grenzpfähle (Herrschaftssymbole des Deutschen Reiches in Wellingsbüttel) wurden kurz nach der Einquartierung der dänischen Soldaten von diesen entfernt, so auch am 8. März 1806 das kaiserliche Wappen am Torhaus. Es symbolisierte zugleich die Machtlosigkeit und das Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Im Gerichtsverfahren desselben Monats wurde Clemens August von Kurtzrock wegen „verweigerter Untertanenpflicht und behaupteter Reichunmittelbarkeit“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem verlor er in seinem holsteinischen Gut die bisherigen Privilegien. Kurz vor der Niederlegung der deutschen Kaiserkrone durch Franz II. am 6. August 1806 willigte Kurtzrock in den Verkauf des Gutes an König Friedrich VI. von Dänemark und Norwegen ein und erhielt für das Gut für 80.000 Taler. Die Familie zog nach Österreich unter dem Namen Freiherren von Wellingsbüttel.Jan Heitmann: Kultur in herrschaftlichem Ambiente, Alstertal Plus, 22. April 2021.Mathias Hattendorf: Der Kaiserliche Adler ist ganz unpassend auf dem Gut Wellingsbüttel, Jahrbuch des Alstervereins e. V. 62. 1986 Seiten (29–45).

Im Lehnsbesitz des Herzogs von Holstein-Beck / Erhebung zum Kanzleigut mini|Lehnsbrief von 1810 für Friedrich Karl Ludwig mit dem Gut Wellingsbüttel

1810 belehnte der dänische König seinen Verwandten Herzog Friedrich Carl Ludwig von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck (1757–1816)Friedrich Karl Herzog von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Beck, A genealogical survey of the peerage of Britain as well as the royal families of Europe, auf The Peerage. mit dem Gut Wellingsbüttel. Der Herzog war Königlich-Preußischer Generalleutnant gewesen und dann in Russische Dienste getreten. 1810 wurde er dänischer General. Er ist Vorfahr der Britischen Königsfamilie – sowohl von Elisabeth II. als auch ihres Gemahls Philip Mountbatten, Duke of Edinburgh, des Dänischen Königshauses, des Norwegischen Königshauses, des vormaligen Griechischen Königshauses und der Königin Sophia von Spanien. Während seines Besitzes wurde Wellingsbüttel zum Kanzleigut erhoben. Ein der Königlich-Dänischen Kanzlei in Kopenhagen direkt unterstelltes Kanzleigut war der örtlichen Gerichtsbarkeit entzogen, übte eigene Patrimonialgerichtsbarkeit und besaß Hoheitsrechte gegenüber den anderen Ortsbesitzungen.

Von 1813/1814, während der Belagerung Hamburgs durch die russischen Truppen (Hamburg war von den französischen Truppen besetzt), war das Gut Wellingsbüttel im Besitz des russischen Generals Levin August von Bennigsen.

Nach dem Tod von Herzog Friedrich Karl Ludwig im Jahr 1816 fiel das durch die kriegerischen Ereignisse in Konkurs geratene Gut wieder an die dänische Krone zurück, die den Haupthof und einige Stallungen 1818 an den Hamburger Kaufmann Hercules Roß für 12.000 Taler verkauften. Der übrige Teil des Gutes und das Dorf blieben im dänischen Besitz. Das nunmehr 250 ha umfassende Gut mit seiner Holzung Grevenau an der Alster blieb im Privatbesitz, das mehrfach seinen Eigentümer wechselte.

Blütezeit des Kanzleigutes unter den Hamburger Großbürgern Jauch mini|Wellingsbüttel im Besitz des Herrn Jauch – Parkseite (Lithographie nach Adolf Hornemann, 1850) mini|Eugen Krüger: Gut Wellingsbüttel, Landpartie; links Carl und Louise Jauch, geb. von Plessen (1868)

Am 23. September 1846 gingen das Kanzleigut Wellingsbüttel und drei damit verbundene Grundstücke im königlichen Dorf Wellingsbüttel im Wege der Versteigerung für 58.720 Reichstaler an Johann Christian Jauch junior (1802–1880) und seinen Sohn Carl Jauch (1828–1888) über. Die Jauch waren Großbürger zu Hamburg. Johann Christian Jauch junior betrieb mit seinem Vater Johann Christian Jauch senior (1765–1855) und dessen Brüdern die in Hamburg führende Holzgroßhandlung J. C. Jauch & Söhne. Der durch den Brand der Stadt Hamburg im Jahre 1842 ausgelöste große Bedarf an Bauholz zum jahrelangen Wiederaufbau der zerstörten Stadtteile führte bei der Familie Jauch zu beträchtlichem Reichtum. Unter den Jauch erlebte das Gut seine Blütezeit.