Im Jahre 1990 verfolgten die damalige Regierung Kohl und die Regierung de Maizière das politische Ziel, die beiden Bildungssysteme der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zusammenzuführen. Hierzu wurde eine Gemeinsame Bildungskommission auf Ministerebene gebildet. Deren konstituierende Sitzung fand am 16. Mai 1990 in Bonn statt, es folgten weitere Sitzungen am 21. Juni 1990 in Berlin und am 26. September 1990 erneut in Bonn. Als Arbeitsergebnisse entstanden Empfehlungen, deren Eckpunkte auch in den Einigungsvertrag eingeflossen sind sowie anderweitig politisch und praktisch umgesetzt wurden.
Konstituierende Sitzung am 16. Mai 1990 in Bonn Das politische Ziel der Gemeinsamen Bildungskommission bestand darin, die Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) auf dem Gebiet Bildung und Wissenschaft voranzubringen und eine Zusammenführung der beiden Bildungssysteme auf dem Wege der deutschen Einheit vorzubereiten.Jürgen Böckling (Hrsg.): Gemeinsame Bildungskommission mit der DDR in Bonn konstituiert. Presse INFO BMBW. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft. Nr. 70/1990, Bonn, 16. Mai 1990
Die Delegation der Bundesrepublik wurde vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Jürgen W. Möllemann und von der Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Ministerin Eva Rühmkorf geleitet. Die Delegation der DDR leitete der Minister für Bildung und Wissenschaft Hans Joachim Meyer.Gabriele Köhler, Georg Knauss, Peter Zedler (Hrsg.): Der bildungspolitische Einigungsprozess 1990 - Verlauf und Ergebnisse der deutsch-deutschen Verhandlungen zum Bildungssystem. Verlag Leske und Budrich, Opladen 2000, S. 62–63, ISBN 978-3-8100-2918-8.
I. Delegation der DDR
1. Minister Hans Joachim Meyer
2. Staatssekretär Dieter Reiher
3. Eberhard Kallenbach, geschäftsführender stellvertretender Minister für den Bereich Hochschulen
4. Horst Danzmann, geschäftsführender stellvertretender Minister für den Bereich Fachschulen
5. Frank Eveslage, Leiter des Bereichs Ökonomie
6. Rainer Weidmann, Leiter des Bereichs Lehrkörper
7. Dagmar Klimpel, Persönliche Referentin des Ministers
8. Petra Münch, Mitarbeiterin der Internationalen Abteilung
9. Manfred Weißfinger, Pressesprecher
10. Horst Neubauer, Botschafter der DDR und Leiter der Ständigen Vertretung in Bonn
II. BMBW/Länder-Vertreter in der Bildungskommission
1. Bundesminister Jürgen W. Möllemann
2. Parlamentarischer Staatssekretär Norbert Lammert
3. Staatssekretär Fritz Schaumann
4. Staatssekretär Walter Priesnitz, BMBW
5. Minister Eva Rühmkorf, Präsidentin der Kultusministerkonferenz
6. Staatsminister Georg Gölter
7. Senatorin Barbara Riedmüller-Seel i. V. von Diether Breitenbach
8. Staatsminister Hans Zehetmair
III. Weitere Teilnehmer
Länder/KMK
1. MinDirig Knauss, Vorsitzender des Schulausschusses der KMK, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
2. MinDirig Joachim Schulz-Hardt, Generalsekretär der KMK
3. SenDirig Hermann Hildebrand, Ständiger Vertreter der GS der KMK
BMBW
4. MinDirig Ewald Giese, Abteilungsleiter Allgemeine Angelegenheiten der Bildungspolitik
5. MinDirig Alfred Hardenacke, Abteilungsleiter Berufliche Bildung
6. Min Dirig Peter Dallinger, Abteilungsleiter Hochschulen/Wissenschaftspolitik
7. MinDirig Karsten Brenner, Unterabteilungsleiter, Internationales, Innerdeutsche Beziehungen, DV, Statistik
8. MinR Hans Rainer Friedrich, Leiter Ministerbüro
9. Jürgen Böckling, Referatsleiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
10. RD Uta Paffhausen V. da Cruz, Referatsleiterin, Innerdeutsche Beziehungen
11. Günter Haas, Referat Innerdeutsche Beziehungen.
Als Aufgabe der Bildungskommission wurde definiert, die Zusammenarbeit bis zur Herstellung der deutschen Einheit zu erörtern und zu koordinieren. Zur Struktur und Arbeitsweise ihrer Untergremien wurde Einvernehmen erreicht. Hiernach gehörten der Kommission je acht Vertreter beider Staaten an. Auf Seiten der Bundesrepublik waren dies je vier Vertreter des Bundes und der Länder. Es wurde Übereinstimmung erzielt, dass die DDR nach Wiedereinführung der Ländergliederung ebenfalls Ländervertreter in die Kommission entsenden wird.
In vier Unterkommissionen sollten die Schwerpunkte der Bildungs- und Wissenschaftspolitik behandelt werden:
Allgemeine schulische Bildung schulische und betriebliche Berufsbildung Hochschule/Wissenschaft Weiterbildung.
Den Unterkommissionen wurden Experten zugeordnet als Vertreter der Sozialpartner, der Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen sowie der Verbände und Kirchen. Weiterhin wurden Expertengruppen zu übergreifenden Bereichen gebildet: Ausbildungsförderung, Bildungsstatistik und Bibliothekswesen.
Für die Bildungskommission und ihre Untergruppen wurden folgende Aufgaben herausgearbeitet: Gegenseitige Information über das jeweilige Bildungswesen (Bestandsaufnahme, Datenaustausch) sowie über eingeleitete oder geplante Reformen Erörterung bildungspolitischer und bildungsplanerischer Perspektiven und Aufgaben einschließlich sozialer Aspekte Leitlinien für schrittweise Zusammenfügung der Bildungssysteme unter Berücksichtigung der EG-Rahmenbedingungen sowie der europäischen und internationalen Kooperation Strukturfragen einschließlich sozialer Aspekte und Fragen der Rechtsangleichung Erörterung von Fragen der Mobilität, der Ausbildungsförderung und der Anerkennung von Bildungsleistungen und Bildungsabschlüssen sowie des Zugangs zu Bildungseinrichtungen und Ausbildungsgängen Erörterung gezielter Unterstützungsmaßnahmen bei der Erneuerung des Bildungswesens der DDR Erörterung von Kooperations- und Austauschprogrammen.
Zweite Sitzung am 21. Juni 1990 in Berlin Die Delegation der Bundesrepublik wurde vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Jürgen W. Möllemann und von der stellvertretenden Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Senatorin Sybille Volkholz geleitet. Die Delegation der DDR leitete der Minister für Bildung und Wissenschaft Hans Joachim Meyer.Mitteilung über die zweite Sitzung der Gemeinsamen Bildungskommission am 21. 06. 1990 in Berlin. Ministerium für Bildung und Wissenschaft, Referat Presse und Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit. Berlin, 21. Juni 1990.
Minister Meyer informierte über die neuesten Entwicklungen im Bildungswesen der DDR, insbesondere über den begonnenen weitreichenden Demokratisierungsprozess. Das künftige Bildungswesen wird auch hier weitgehend föderal – wie in der Bundesrepublik – strukturiert sein.
Bundesminister Möllemann und Senatorin Volkholz unterstrichen die Bereitschaft des Bundes und der Länder, die DDR in ihren Reformanstrengungen zu unterstützen. Dabei verwiesen sie auf die bereits laufenden Projekte und Initiativen des Bundes und der Länder sowie die Zusammenarbeit von Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Die Bildungskommission befasste sich mit der schwierigen Finanzsituation des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der DDR, wie sie von Minister Meyer dargelegt wurde. Die Kommission bekräftigte ihre Auffassung, dass auch künftig in der DDR jedem entsprechend seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten offenstehen und hierfür die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Zur Ausbildungsförderung hat die Bildungskommission ihre entsprechende Expertengruppe beauftragt, Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung der Ausbildungsförderung in der DDR auszuarbeiten, die unter Berücksichtigung von bestehenden Besonderheiten weitgehend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) entsprechen und ab 1. April 1991 in Kraft treten sollte.
Die Bildungskommission erzielte Übereinstimmung über die Notwendigkeit, den jungen Menschen im erwerbsfähigen Alter in der DDR adäquate berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen, die den neuartigen Anforderungen des Arbeitsmarktes unter marktwirtschaftlichen Bedingungen entsprechen.
Weiterhin stellte die Kommission heraus, dass die allgemeine Weiterbildung infolge der raschen Veränderungen im politischen, gesellschaftlichen und technischen Bereich zu einer großen bildungspolitischen Herausforderung für die nächsten Jahre wird. Daraus erwächst kurzfristig in der DDR die Notwendigkeit, den Bürgern im erwerbsfähigen Alter entsprechende alternative Weiterbildungsmöglichkeiten zu eröffnen. Hieraus folgt die notwendige Sicherstellung ausreichender und qualifizierter Kapazitäten der Weiterbildung, insbesondere der Übergangsfinanzierung für die Überführung erhaltenswerter Kapazitäten der Weiterbildung in neue Trägerschaften durch Umwandlung und Neugründung sowie Qualifizierung der Beschäftigten in der Weiterbildung.
Die Bildungskommission beauftragte ihre Unterkommissionen und Expertengruppen, die begonnenen Arbeiten zügig fortzusetzen und konkrete Vorschläge zu erarbeiten, um eine möglichst harmonische Zusammenführung der beiden Bildungs- und Wissenschaftssysteme zu ermöglichen. Die Minister bekräftigten ihre Absicht, sich gegenseitig an Sitzungen wichtiger Gremien zu beteiligen und zu allen Gremien der KMK auch Vertreter der DDR einzuladen.
Dritte und abschließende Sitzung am 26. September 1990 in Bonn Die Delegation der Bundesrepublik wurde von Staatssekretär Fritz Schaumann in Vertretung von Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und von der Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Ministerin Marianne Tidick geleitet. Die Delegation der DDR leitete wiederum der Minister für Bildung und Wissenschaft Hans Joachim Meyer.
Die Bildungskommission stellte übereinstimmend fest, dass das Bildungswesen künftig einen wesentlichen Beitrag zum politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erneuerungsprozess in den fünf beitretenden Ländern sowie für den deutschen Einigungsprozess insgesamt leisten muss. Sie stimmte darin überein, dass man auf diesem Wege bereits wesentliche Schritte vorangekommen sei und dass es Aufgabe der neu entstehenden Länder ist, diesen Prozess konsequent fortzusetzen. Die Reformbemühungen der DDR wurden von Bund und Ländern fachlich und finanziell unterstützt, hinzugekommen sind Hilfen von privater Seite aus der Bundesrepublik.Gemeinsame Bildungskommission: Ergebnisse der dritten und abschließenden Sitzung vom 26. September 1990. BMBW Presseinformation, Nr. 143/90, 26. September 1990, S. 220–225.
Für die allgemeine Bildung hat die Kommission Empfehlungen zur Neugestaltung des allgemeinbildenden Schulwesens in den neuen Ländern verabschiedet. Darin wurde festgestellt, dass das Prinzip der Kulturhoheit der Länder von grundlegender Bedeutung beim Zusammenwachsen der beiden Bildungssysteme ist. Durch die Entwicklung einer vergleichbaren Grundstruktur für das Schulwesen werden wesentliche Voraussetzungen für eine Freizügigkeit im Bildungswesen geschaffen. Grundlage dafür sind gemäß Artikel 37 des Einigungsvertrages das Hamburger Abkommen der Länder zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens sowie weitere Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz.
Die Bildungskommission unterstützte in der beruflichen Bildung die schnellstmögliche Einführung des Ordnungsrahmens der Bundesrepublik für Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Berufsschulgesetz, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne). Die Einführung erfolgte bereits zum 1. September 1990, womit die Basis für den Reformprozess in der beruflichen Bildung geschaffen wurde. Mit Unterstützung von Bund und Ländern wurden umfassende Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal in der beruflichen Bildung (Ausbilder, Berufsschullehrer, Weiterbildner) eingeleitet. Die Bundesregierung hat die Versorgung mit Informationsmaterialien, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen sichergestellt und Maßnahmen für die Unterbringung von Jugendlichen ergriffen, die im Herbst 1990 entweder keinen Ausbildungsplatz erhalten haben oder deren Lehrverträge gelöst wurden.