Felix war ein spätantiker römischer Jurist des 6. Jahrhunderts.
Felix begegnet in der wohl 538 abgefassten Einleitung (lateinisch praefatio) zu den beiden abschließenden Büchern von Cassiodors Variae. Enthalten sind darin amtliche Äußerungen eines praefectus praetorio Italiens, der das Amt seit 533 innehatte. Der Jurist Felix wird in diesem Zusammenhang als hartnäckiger Gehilfe des Verfassers erwähnt. Er wird mitverantwortlich gemacht für stilistische Schwächen der Sammlung (viri prudentissimi, cuius participatus sum in omni causa consilium), die nicht allein auf Zeitmangel zurückzuführen seien.Benedict Hasenstab: Studien zur Variensammlung des Cassiodorius Senator (Ein Beitrag zur Geschichte der Ostgotenherrschaft in Italien). Programm des Königlichen Maximilians-Gymnasiums, München 1883, Band 1, S. 36.
Felix werden bei Cassiodor ein untadeliger Charakter, ausgezeichnete juristische Kenntnisse (scientia iuris eximius) und hohe Redekunst (verborum proprietate distinctus) bescheinigt.Cassiodor, Variae 11, praef. 4 f. (online). Es liegt nahe, dass er der Assessor des Prätorianerpräfekten (vir illustris) war, was höchste Würde (comitiva primi ordinis) bedeutet.Codex Theodosianus 6,15,1; Variae 6,12 §§ 2 f. und 5.
Literatur Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n.Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 75.
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