Der Begriff Energiestrategie 2050 bezeichnet die strategischen Grundlagen für verschiedene Verfassungs-, Gesetzes- und Verordnungsvorlagen im Schweizer Energierecht ab dem Jahr 2011.«Bundesrat und Parlament haben im Jahr 2011 im Nachgang zur Reaktorkatastrophe von Fukushima einen Grundsatzentscheid für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie gefällt. Demnach sollen die bestehenden fünf Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Dieser Entscheid sowie weitere, seit Jahren zu beobachtende tiefgreifende Veränderungen insbesondere im internationalen Energieumfeld bedingen einen sukzessiven Umbau des Schweizer Energiesystems bis ins Jahr 2050. Hierfür hat der Bundesrat auf Basis der überarbeiteten Energieperspektiven die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Mit der Botschaft legt der Bundesrat nun ein erstes Massnahmenpaket für die langfristige Sicherstellung der Energieversorgung vor.»Es gibt einerseits eine «Energiestrategie 2050», welche nirgendwo gesamthaft abgebildet wird. Elemente der Strategie ergeben sich aus der Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 (Revision des Energierechts) vom September 2013. Eine kurze Übersicht über die wesentlichen Punkte der Strategie legte der Bundesrat am 25. Mai 2011 vor. Wichtige Aspekte der Umsetzung der Energiestrategie 2050 sind oder waren namentlich das erste Massnahmenpaket, der Aktionsplan koordinierte Energieforschung, die Strategie Stromnetze, der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem, die Verhandlungen mit der EU, der zweite Marktöffnungsschritt und die Revision des Stromversorgungsgesetzes. Das BFE erstellt jährlich einen Monitoring-Bericht, der die Erreichung der im Gesetz verankerten energiepolitischen Ziele überwacht und Abweichungen davon darstellt. Die gesetzten Ziele ändern sich im Verlaufe der Zeit und verschiedene Akteure haben unterschiedliche Vorstellungen. Während zum Beispiel der Bundesrat in der Botschaft für das Jahr 2035 das Ziel für die erneuerbare Stromproduktion der Schweiz bei 14.5 TWh/Jahr angesetzt wurde, sieht das Gesetz 11.4 TWh/Jahr vor und bei Inkrafttreten des Mantelerlasses wären es dann 35 TWh/Jahr.

Der Energiestrategie 2050 liegen seit dem Jahr 2011 die Arbeiten des BFE und privater Studiennehmer unter dem Titel «Energieperspektiven 2050» und seit dem 26. November 2020 die «Energieperspektiven 2050 plus» zugrunde. Bei den Energieperspektiven handelt es sich um sehr umfangreiche Analysen in welchen zahlreiche Aspekte der Energiestrategie 2050 in verschiedenen Szenarien detailliert untersucht wurden. Umgesetzt wird die Energiestrategie durch zahlreiche Änderungen von Erlassen auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden.

Eine aktuelle Weiterentwicklung haben Bundesrat und Parlament ab 2019 mit dem «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» in die Wege geleitet, welches den Ausbau der einheimischen Energiequellen beschleunigen will. Das Parlament hat diese Vorlage in der Schlussabstimmung vom 29. September 2023 klar angenommen und sie wird vorbehältlich einer ablehnenden Referendumsabstimmung Anfang 2025 in Kraft treten.

Übersicht der Massnahmen Das Gebäudeprogramm zur Förderung von energetischen Sanierungen wird ausgebaut und mit maximal 450 Millionen Franken pro Jahr aus dem Ertrag der CO2-Abgabe unterstützt. Stromgrossverbraucher können sich von der CO2-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich zur Steigerung der Stromeffizienz sowie zur Verminderung ihrer CO2-Emissionen verpflichten. Emissionen von Personenwagen werden bis Ende 2020 auf durchschnittlich 95 g CO2/km begrenzt. Dies entspricht rund 4.1 Liter Benzin oder 3.6 Liter Diesel pro 100 km. Die Effizienzvorschriften für Elektrogeräte werden auf weitere Gerätekategorien ausgeweitet und entsprechend dem Stand der Technik sukzessive verschärft. Der Netzzuschlag oder KEV von heute 1.5 Rappen pro kWh wird auf 2.3 Rappen erhöht. Die Abwicklung der Förderprogramme sowie das Inkasso des Netzzuschlags obliegen der Pronovo AG, der vom Bund beauftragten Vollzugsstelle gemäss Art. 64 EnG. Das System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) wird zugunsten einer Direktvermarktung umgebaut. In Zukunft sollen Betreiber eine höhere Vergütung erhalten, wenn sie den Strom dann einspeisen, wenn dieser auch benötigt wird. Kleinere Photovoltaikanlagen unter 30 kW erhalten Einmalvergütungen in Höhe von maximal 30 % der Investitionskosten.

Im April 2016 hatte der Bundesrat eine Strategie zur Weiterentwicklung des Stromnetzes des Landes beschlossen, um die Stromversorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Diese erleichtert in diversen Rahmenbedingungen die Netzentwicklung. Bereits 2013 verabschiedete das Parlament den Aktionsplan Koordinierte Energieforschung Schweiz, mit dem die Energieforschung für die Periode 2013–2016 mit 202 Millionen Franken unterstützt wurde. Intelligente Messsysteme sind integraler Bestandteil der Energiestrategie 2050.

Initiative Vorbild Energie und Klima Zehn Akteure (die Post, ETH-Bereich, Flughafen Genf, SBB, SIG, Skyguide, Suva, Swisscom, VBS und die zivile Bundesverwaltung), welche in der Schweiz für mehr als 2,5 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich sind, haben sich 2013 in der Initiative Vorbild Energie und Klima (VBE) zusammengeschlossen. 2021 haben sich die Unternehmen Postfinance, PostAuto, Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), Flughafen Zürich AG und RUAG MRO Holding AG der Initiative angeschlossen. Die Initiative verfolgt das Ziel, die Energieeffizienz zu steigern und den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern. Die Initiative Vorbild Energie und Klima ist eine von zwölf Massnahmen der Energiestrategie 2050.

Referendum gegen das Energiegesetz

Die Energiestrategie 2050 wurde im Rahmen des Energiegesetzes am 30. September 2016 sowohl vom National- als auch vom Ständerat mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen und am 19. Januar 2017 wurden 68'500 beglaubigte Unterschriften eingereicht. Der Schweizer Souverän nahm das Energiegesetz am 21. Mai 2017 mit einem Ja-Anteil von 58,2 % an.

Debatte nach der Abstimmung Die Nationalen Forschungsprogramme (NFP) 70 («Energiewende») und 71 («Steuerung des Energieverbrauchs») des Bundes haben umfassende Studien zu den technologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Faktoren einer Transformation des Energiesystems der Schweiz erarbeitet. Laut Hans-Rudolf Schachler, Leiter des NFP 70, ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der Kernenergie bis 2050 möglich. Durch die Elektrifizierung der Energieversorgung und des Verkehrs entstünde ein komplexes Energiesystem. Die unterschiedlichen Energiequellen- und Speichersysteme müssten in einer digital organisierten Koordinationsleistung aufeinander abgestimmt werden. Laut Andreas Balthasar, Leiter des NFP 71, entstehen die Schwierigkeiten bei der Umsetzung hauptsächlich aus der fehlenden Kenntnis über die Realisierbarkeit von Lösungen und der Risikoaversion des Parlamentes und der Bevölkerung. Die notwendigen Umstellungen seien jedoch nur durch eine Kombination von technischen und sozialen Innovationen machbar, wie der Nutzung der Photovoltaik auch auf Gebäudefassaden und integriert in Fenster, Druckluftspeicherwerke in Bergstollen sowie Geothermie zur Heizung von Gebäuden. Ausserdem müsse eine breite Akzeptanz erreicht werden, um Energiesparen in grossem Umfang zu verwirklichen. Dazu müssten CO2-Lenkungsabgaben auf Benzin und Diesel eingeführt werden. Ebenso sollten Bund und Kantone zusätzliche gezielte Regulierungen für Gebäude und beim Verkehr einführen, um die Energieeffizienz zu steigern. Elektrizitätswerke sollten dynamische Tarifmodelle einführen, um Stromsparen lohnender zu machen. Die Kosten des Umbaus wurden auf etwa 100 Milliarden Schweizer Franken über 30 Jahren geschätzt.Helmut Stalder: Forscher drängen auf eine Lenkungsabgabe auf allen fossilen Energieträgern. NZZ, 14. Januar 2020, abgerufen am 17. Januar 2020. Laut Eduard Kiener, ehemaliger Direktor des Bundesamtes für Energie, erweisen sich die in der Energiestrategie 2050 angenommenen Potentiale von erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme der Photovoltaik zunehmend als unrealistisch. Die Schweiz sei insbesondere im Winterhalbjahr auf Stromimporte angewiesen. Eine Strommangellage sei die folgenreichste Gefahr für Gesellschaft und Wirtschaft, noch vor einer Pandemie, einem Erdbeben oder einem AKW-Unfall. Dabei müsse aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie gelernt werden, dass eine nationale Stromerzeugung sichergestellt werden sollte, da bei eigener Knappheit andere Länder nicht bereit seien, Strom zu liefern. Neue Gaskraftwerke und zusätzliche Stromspeicheranlagen seien notwendig, wobei wegen deren fehlender Wirtschaftlichkeit der Staat einspringen müsse.Eduard Kiener: Corona-Krise – ein längerer Stromausfall wäre katastrophal. NZZ, 6. Mai 2020, abgerufen am 6. Mai 2020. In einer weiteren Stellungnahme formulierte Kiener fünf Punkte, welche aus seiner Sicht für eine sichere Stromversorgung notwendig sind. Neben den von ihm schon früher geäusserten Voraussetzungen sollten Kernkraftwerke mehr als 50 Jahre betrieben werden können (Sicherheit vorausgesetzt), ein handlungsfähiges, gesamtschweizerischen Organ mit Verantwortung und Kompetenzen für die Versorgungssicherheit geschaffen und die Rolle der Energieversorgungsunternehmen überdacht werden. Deren gesamtwirtschaftliche Dienstleistungsfunktion müsse vermehrt auf die Versorgungssicherheit ausgerichtet werden.Eduard Kiener: Sichere Stromversorgung: Nur auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und auf Importe zu hoffen, ist fahrlässig. NZZ, 8. Dezember 2021, abgerufen am 14. Dezember 2021. Als Kritiker der Wirtschaftlichkeit der geplanten Energiewende äussern sich die beiden Ökonomen Silvio Borner und Bernd Schips.Silvio Borner und Bernd Schips: Der Pferdefuss der Energiestrategie 2050. Solar- und Windenergie werden in der Schweiz niemals marktfähig. NZZ, 8. September 2018, abgerufen am 16. September 2018. Sie weisen insbesondere auf die witterungsabhängige Stromproduktion von Solar- und Windkraftanlagen hin und bezeichnen diese Arten der Stromerzeugung als Flatterstrom, welcher weder planbar noch steuerbar sei. Für die Marktfähigkeit dieser alternativen Stromerzeugung spiele deren Anteil am Gesamtstrombedarf eine entscheidende Rolle. Je höher deren Anteil werde, desto häufiger entständen zeitweise Überproduktion und damit sogenannte Intermittenzkosten, welche den Produktionskosten zugefügt werden müssten. Sie behaupten, dass für die nächsten 20 bis 30 Jahre kein Geschäftsmodell für den saisonalen Ausgleich absehbar sei, um den aus alternativen Quellen erzeugten Strom bedarfsgerecht und wirtschaftlich verfügbar zu machen. Je mehr in diese Formen der Alternativstromproduktion investiert werde, desto unrentabler würden sie für die Anbieter. Deshalb würden Subventionen entsprechend zunehmen müssen, was Zusatzkosten für Nachfrager und/oder Steuerzahler bedeuten werde.