Ionius († 471) hieß möglicherweise mit vollem Namen ApolloniusDetlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260-640 n. Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 69. und war ein spätantiker römischer Jurist.
Über seine juristische Arbeit ist wenig bekannt. Er wird zwar als Vertreter der Provinzialjurisprudenz identifiziert, wissenschaftlich rezipiert wird er primär aber über das Zeugnis seines Epitaphs. Sein Gedächtnismal ist zwar zerbrochen, da die meisten Fragmente aber erhalten sind, lässt es sich weitgehend rekonstruieren. Aufbewahrt wird der Stein im Kloster Sankt Paul vor den Mauern bei Rom. Die Grabinschrift preist Ionius als Gesetzesexperten (legum peritissimus), nicht – wie in ähnlichen Texten dieser Zeit üblich – als Rechtsgelehrten (iuris peritus). Die Rechtsforschung erklärt sich die Abweichung so, dass Ionius sich besonders gut im zu seinen Lebzeiten erlassenen Codex Theodosianus zurechtgefunden, sich aber nicht mit dem „Juristenrecht“ (iura) der vorangegangenen klassischen Zeit auseinandergesetzt habe. Dieses war im 5. Jahrhundert in die Tiefen bearbeitet gewesen, den rechtlichen Ausschlag gab deshalb mittlerweile die kaiserliche Gesetzgebung (leges).Detlef Liebs: Nichtliterarische römische Juristen der Kaiserzeit. In: Klaus Luig, Detlef Liebs (Hrsg.): Das Profil des Juristen in der europäischen Tradition. Symposion aus Anlaß des 70. Geburtstages von Franz Wieacker. Rolf Gremer, Ebelsbach 1980, ISBN 3-88212-018-5, S. 123–198, hier S. 197.
Es wird vermutet, dass er aus senatorischen Verhältnissen stammte, denn es heißt auf seinem Grabstein, Ionius sei von vorzüglichem Rang (nobilitate praecipuus) gewesen. Gleichwohl wird ihm zum Lebensende lediglich der Rang eines vir spectabilis bescheinigt, ein Hinweis darauf, dass er kein aktives Senatsmitglied war. Die Eigenschaft des vir spectabilis mag er sich in der Assistenz bei einem höchstrangigen Verwaltungsbeamten erworben haben.Codex Theodosianus 6,15,1; Cassiodor, Variae 6,12,2 f.
Ebenfalls auf dem Grabstein erwähnt wird die Ehefrau des Ionius, die Ende August 463 mit 59 Jahren begraben wurde. Ihr Name ist nicht erhalten, wird aber in der Forschung zu „Soteris“ oder „Sotera“ ergänzt. Der Jurist selbst wurde der Inschrift zufolge am 4. Dezember 471 begraben, und zwar, wenn die Inschrift auf der Rückseite und die Grabinschrift des Ionius zusammengehören, von seiner Mutter.
Quellen = Inscriptiones Latinae Christianae Veteres (ILCV) 246 = Inscriptiones Christianae urbis Romae (ICUR) 4947 (Abbildung der Inschrift in der Epigraphischen Fotothek Heidelberg).
Literatur
Detlef Liebs: Nichtliterarische römische Juristen der Kaiserzeit. In: Klaus Luig, Detlef Liebs (Hrsg.): Das Profil des Juristen in der europäischen Tradition. Symposion aus Anlaß des 70. Geburtstages von Franz Wieacker. Rolf Gremer, Ebelsbach 1980, ISBN 3-88212-018-5, S. 123–198, hier S. 196 f. Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260-640 n.Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 69.
Einzelnachweise
Kategorie:Römischer Jurist Kategorie:Gelehrter (Spätantike) Kategorie:Römer Kategorie:Geboren im 4. oder 5. Jahrhundert Kategorie:Gestorben 471 Kategorie:Mann