Marinian(us) war ein spätantiker römischer Jurist um die Wende vom 4. zum 5. Jahrhundert, der aus dem kleinasiatischen Galatien stammte.
Dass er Jurist war, ist lediglich aus einem der sieben an ihn gerichteten Briefe des berühmten Politikers Quintus Aurelius Symmachus bekannt,Symmachus, Epistulae 3,23–29. wonach er Rechtslehrer (antecessor) in Rom war. In dem Brief gibt Symmachus Marinian den freundschaftlichen Rat, das auf ihn übertragene Lehramt nicht zu ernst zu nehmen.Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n.Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 64.
Ausweislich des Codex Theodosianus war er im Jahr 383 vicarius Hispaniarum, Stellvertreter des Statthalters im hispanischen Emerita Augusta (heute Mérida). Das Amt bedeutete Spektabilität, weshalb Marinian von senatorischem Rang war.Codex Theodosianus 6,4,15. Der christliche Historiker Sulpicius Severus beschreibt, ein vicarius, der wahrscheinlich mit Marinian gleichzusetzen ist, sich sehr amtsbeflissen, aber so unvoreingenommen mit den sektiererischen Priscillianisten auseinandersetzte, dass er bei Kirchenvater Ambrosius in Ungnade fiel und ihm der Fall weggenommen wurde.Sulpicius Severus, Chronica 2,48.
Der heidnische Geschichtsschreiber Zosimos lässt außerdem wissen, dass Marinian 409 seinen Sohn Maximilian für 30.000 Goldstücke von Alarich I. auszulösen hatte.Zosimos 5,45,4, vgl. Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n.Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 64.
Literatur Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260–640 n.Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 64.
Einzelnachweise
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