Die Verfassung für Württemberg-Baden wurde am 24. November 1946 durch Volksabstimmung angenommen und trat zum 28. November 1946 in Kraft. Durch Gesetz vom 29. März 1949 (RegBl. S. 43) wurde sie geändert und durch Artikel 94 Absatz 2 der Verfassung des neugegründeten Baden-Württembergs vom 11. November 1953 aufgehoben.
Die Verfassung war von der verfassungsgebenden Versammlung ausgearbeitet worden und in die zwei Hauptabschnitte „Vom Menschen und seinen Ordnungen“ und „Vom Staat“ sowie den Schlussbestimmungen unterteilt. Württemberg-Baden ging am 25. April 1952 mit Württemberg-Hohenzollern und Baden im Bundesland Baden-Württemberg auf.
Die Verfassung von Württemberg-Baden war die erste Landesverfassung überhaupt, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland ausgearbeitet und durch Volksabstimmung beschlossen worden war. Die Verfassung für Württemberg-Baden wirkte aufgrund ihres klaren Aufbaus und des starken Bekenntnisses zu Demokratie und Rechtsstaat als Vorbild für eine ganze Reihe weiterer Landesverfassungen in Deutschland. Zu ihren maßgeblichen Autoren gehörte Carlo Schmid, der später auch an der Verfassung für Württemberg-Hohenzollern mitwirkte.
Literatur
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