Eine Blankounterschrift ist eine Namensunterschrift unter eine noch nicht schriftlich abgefasste Erklärung, beispielsweise einen Scheck oder eine Vollmacht.

Der Unterzeichner muss die nachträglichen Eintragungen eines Dritten als seine eigene Willenserklärung gegen sich gelten lassen, es sei denn, er kann beweisen, dass diese nicht seinem Willen entspricht.Blankounterschrift Rechtslexikon.net, abgerufen am 8. April 2020. Die Erklärung ist dann nach , BGB anfechtbar.

Eine Blankounterschrift ist grundsätzlich geeignet, die Schriftform ( BGB) zu wahren,BGH, Beschluss vom 12. September 2012 – XII ZB 642/11 nicht jedoch bei einer formbedürftigen Bürgschaft ( BGB)BGH NJW 1996, 1467 = BGHZ 132, 119 ff. oder dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags.BGH, Urteil vom 9. Dezember 1998 – IV ZR 306/97

Die Unterschrift muss zu ihrer Wirksamkeit eigenhändig erfolgen.Eigenhändige Unterschrift des Anwalts - aufgeklebte Blankounterschrift reicht nicht Haufe.de, 25. Januar 2016 zu BGH, Beschluss vom 27. August 2015, III ZB 60/14

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts (Deutschland)