Die Freie Wahl von 1573 war die insgesamt erste ihrer Art zur Bestimmung des Königs und Großfürsten der Königlichen Republik der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen durch den Adel in seiner Gesamtheit. Sie fand zwischen dem 5. April und 16. Mai 1573 im Hinblick auf den Tod von Sigismund II. August statt.

Ausgangslage Sigismund II. starb wahrscheinlich an einer Tuberkuloseerkrankung am 7. Juli 1572. Der Tod kam für die Eliten der Rzeczpospolita nicht unerwartet, da sich sein gesundheitlicher Zustand seit dem Frühling verschlechtert hatte.Stanisław Cynarski: Zygmunt August. Ossolineum, Wrocław 2004, ISBN 83-04-04714-4, S. 201–202. Dennoch verbreitete sich unter den Bürgern Unruhe, weil die Nachfolge eines nachkommenlosen Königs nicht reguliert war. Die interimistische Führung durch Ämter und Gerichte weckte bei der Bevölkerung Angst vor anarchischen Verhältnissen. Darüber hinaus kam es zwischen den beiden Staaten der Personalunion zu Auseinandersetzungen. Das Großfürstentum Litauen forderte die Rückgabe der Woiwodschaften Kiew und Podlachien sowie der Gebiete Podlachien und Wolhynien, die im Zuge der Lubliner Union in das Königreich Polen eingegliedert wurden. Differenzen zwischen der Exekutionsbewegung und den Magnaten sowie den Katholiken und Protestanten blieben auch weiterhin bestehen. Zusätzlich bahnte sich ein Konflikt zwischen Groß- und Kleinpolen an.

mini|225px|Sigismund II. August (porträtiert von Marcin Ostrowski) Bereits zuvor versammelten sich geistliche Senatoren aus Großpolen, aufgrund des schlechter werdenden Zustandes von Sigismund August, in Łowicz. Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, dass der ranghöchsten Senator Jakub Uchański kommissarisches Staatsoberhaupt werden sollte. Uchański war gleichzeitig Primas Poloniae und Erzbischof von Gniezno. Ein zweites Lager etablierte sich um den Marschall der Krone und Krakauer Starosten Jan Firlej. Als ranghöchster Vertreter der weltlichen Senatoren und zugleich informeller Anführer der Kalvinisten erhob auch er Anspruch auf das Amt des Interrex. Der in Łowicz hervorgegangene Beschluss stieß bei der kujawischen und großpolnischen Szlachta auf Ablehnung. Firlej wurde hingegen durch die mangelnde Unterstützung des protestantischen Woiwoden Piotr Zborowski geschwächt. Zwischen den groß- und kleinpolnischen Senatoren gab es außerdem Meinungsverschiedenheiten über das Wahlverfahren. Während die Senatoren aus Kleinpolen – unterstützt durch die Magnaten Jan Zamoyski und Mikołaj Sienicki – eine „electio viritim“ forcierten,Direktwahl des Königs durch die Gesamtheit des Adels. befürchteten die großpolnischen Senatoren Chaos. Ihre Akzeptanz galt einer Königswahl über Repräsentanten.Stanisław Płaza: Wielkie bezkrólewia. Krajowa Agencja Wydawnicza, Kraków 1988, ISBN 83-03-02329-2, S. 4.

Nach dem Tod des Königs begann sich der Adel zu organisieren. Im Königreich Polen kam es zu mindestens 16 Adelsversammlungen. Folglich bildeten sich Generalkonföderationen, welche die innere und äußere Sicherheit gewährleisteten.Ewa Dubas-Urwanowicz: Koronne zjazdy szlacheckie w dwóch pierwszych bezkrólewiach po śmierci Zygmunta Augusta. Wydawnictwo Uniwersytetu Białostockiego, Białystok 1998, ISBN 83-86423-84-6, S. 12. Rechtsfälle wurden den Femegerichten übertragen, da die gewöhnlichen Gerichte im Namen des Herrschers urteilten.Ewa Dubas-Urwanowicz: Koronne zjazdy szlacheckie w dwóch pierwszych bezkrólewiach po śmierci Zygmunta Augusta. Wydawnictwo Uniwersytetu Białostockiego, Białystok 1998, ISBN 83-86423-84-6, S. 11. Auf Drängen des Adels wurde in Kaski ein Zusammentreffen aus groß- und kleinpolnischen Würdenträgern organisiert. Infolgedessen einigten sich die Parteien einen Konvokationssejm (polnisch Sejm konwokacyjny) in Warschau abzuhalten. Neben der Durchführung der Königswahl war dieser ebenfalls bevollmächtigt sich mit dem Schutz der Staatsgrenze, der Außenpolitik und monetären Angelegenheiten zu befassen.

Zu Beginn des Interregnums blieb die Kandidatenfrage zweitrangig. Das Hauptaugenmerk war auf das Wahlrecht und die Beseitigung von Gesetzeslücken gerichtet, um eine Willkürherrschaft des Königs zu unterbinden.Anna Sucheni-Grabowska: Spory królów ze szlachtą w złotym wieku. Krajowa Agencja Wydawnicza, Kraków 1988, ISBN 83-03-02039-0, S. 55.

Konvokationssejm mini|links|300px|Konföderation von Warschau Der Konvokationssejm wurde erstmals am 6. Januar 1573 einberufen. Der Adel negierte seine Rechtmäßigkeit, da es nur dem König vorbehalten war eine Versammlung einzuberufen. Um den Einfluss des Senats einzuschränken, wurde auf die Ernennung eines Marschalls verzichtet. Zudem wurden die Sitzungen rotierend von Abgeordneten aus jeweils anderen Woiwodschaften geleitet. Infolgedessen konnte der Wahltermin festgelegt, die Femegerichte gebilligt und vereinheitlicht sowie neue Steuern eingeführt werden. Überdies war jedem Szlachcic die Teilnahme an der Königswahl gestattet, wobei die Anwesenheit nicht obligatorisch war.Wacław Sobieski: Trybun ludu szlacheckiego. Państwowy Instytut Wydawniczy, Warszawa 1978, S. 127–129. Die Wahl sollte in der Region Masowien bei Warschau abgehalten werden, was sich aufgrund der örtlichen Konfessionszugehörigkeiten günstig für die katholische Fraktion auswirkte. Um den Religionsfrieden aufrechtzuerhalten und eine reibungslose Wahl zu ermöglichen, wurde der Warschauer Religionsfriede erlassen. Zum Konvokationssejm erschienen keine litauischen Adligen, sondern nur Beobachter, die von litauischen Senatoren entsandt wurden.Mariusz Markiewicz: Historia Polski 1492-1795. Wydawnictwo Literackie, Kraków 2002, ISBN 978-83-08-04128-4, S. 388. Zwar blieb die Forderung des Großfürstentums die ehemaligen, litauischen Gebiete zurückzugeben auch weiterhin bestehen, jedoch hielt sich die Gefahr einer Aufkündigung der Lubliner Union aufgrund der russischen Bedrohung in Gestalt des Zaren Iwan IV. in Grenzen.

Kandidaten mini|200px|Ernst von Habsburg (porträtiert von Martino Rota) Der aussichtsreichste Kandidat für den Königsthron im Zeitraum vor den Wahlen und zu Beginn des Wahlsejms (polnisch Sejm elekcyjny) war Ernst von Habsburg, der die Unterstützung des Primas Jakub Uchański genoss. Positiv für die Kandidatur wirkten sich auch die guten Beziehungen zwischen Polen-Litauen und dem Heiligen Römischen Reich aus. Diese verbesserten sich, nachdem Sigismund II. die Expansionspolitik in Tschechien und Ungarn aufgegeben hatte. Der Adel befürchtete allerdings eine aristokratische Herrschaft und somit die Unterrepräsentation der Stände; die Habsburgermonarchie war dafür bekannt, die Dynastie über die territoriale Integrität zu stellen.Zbigniew Wójcik: Historia powszechna. Wiek XVI-XVII. Wydawnictwo Naukowe PWN, Warszawa 1991, ISBN 978-83-01-14603-0, S. 214–215 oder S. 314–315. Es gab Überlegungen über ein mögliches Bündnis der Habsburger mit Russland gegen das Osmanische Reich, wobei aber Befürchtungen bestanden, dass dieses mit kompensatorischen Gebietsabtretungen an Russland verbunden sein könnte. Große Bedenken hatten ebenfalls die Protestanten, da sie von einer Begrenzung der politischen und religiösen Freiheiten ausgingen.

Viele Protestanten waren dem Schweden Johann III. (Ehemann von Katharina Jagiellonica) zugeneigt, weil er mit der Weiterführung der Jagiellonentradition assoziiert wurde. Der Bewerber hatte jedoch aufgrund seines protestantischen Glaubens nur geringe Erfolgsaussichten. Außerdem untersagte das schwedische Recht dem Herrscher einen Aufenthalt außerhalb der Landesgrenzen. Der Sohn Sigismund III. war zwar katholischen Glaubens, wurde aber aufgrund seiner Minderjährigkeit nicht weiter in Betracht gezogen.

Noch zu Lebzeiten von Sigismund II. wurde der Piastenherzog Friedrich III. als möglicher Nachfolger gehandelt. Dieser verstarb indes im Jahre 1570. Dessen Sohn Heinrich XI. disqualifizierte sich angesichts seines verschwenderischen Lebensstils.Stanisław Grzybowski: Dzieje Polski i Litwy (1505-1648). FOGRA Oficyna Wydawnicza, Kraków 2003, ISBN 83-85719-48-2, S. 476. Des Weiteren bestand bei einem Kandidaten aus der Rzeczpospolita (analog zu Johann Zápolya) die Gefahr eines Bürgerkriegs.

mini|links|200px|Iwan der Schreckliche (unbekannter Maler) Ein ernstzunehmender Thronanwärter war der russische Zar Iwan IV. Auch sein Sohn Fjodor I. wurde mitberücksichtigt. Trotz des Wissens über die sadistische Neigung des Zaren und seiner Gräueltaten (siehe Opritschnina) wurde die litauische Kandidatur von dem Adelsgeschlecht Radziwiłł und einer Vielzahl polnischer Adligen befürwortet. Die Unterstützer versprachen sich von dem Zaren ein Ende der andauernden Grenzkonflikte. Weiterhin wird vermutet, dass den Adligen der Exekutionsbewegung sein bedingungsloses Vorgehen gegen die Bojaren zugesagt haben könnte. Im Gegensatz zum Habsburger wurde der Rurikide mit einer Ausweitung der Adelsprivilegien in Verbindung gebracht. Eine Bevorzugung der orthodoxen Kirchen mit der einhergehenden Verfolgung Andersgläubiger wurde im Übrigen nicht befürchtet.

Trotz des Empfangs der litauischen Gesandtschaft zeigte der Zar sowohl selbst als auch für seinen Sohn kein Interesse an der polnischen Krone. Iwan IV. garantierte dem Adel zwar Privilegien, stellte aber gleichzeitig nicht akzeptierbare Forderungen nach einer Inkorporation des Großfürstentums Litauen bis zur Düna durch das Zarentum und den Zusammenschluss von Polen, Litauen und Russland in eine politische Einheit mit Erbmonarchie. Schlussendlich wurde die Kandidatur verworfen, nachdem der Zar keine Gesandten zum Wahlsejm entsandt hatte.Urszula Augustyniak: Historia Polski 1572-1795. Wydawnictwo Naukowe PWN, Warszawa 2008, ISBN 978-83-01-15592-6, S. 535. Die Unterstützung der Familie Radziwiłł war vermutlich durch politisches Kalkül motiviert, um das Risiko einer russischen Invasion in das Großfürstentum Litauen während des Interregnums zu minimieren.Stanisław Grzybowski: Dzieje Polski i Litwy (1505-1648). FOGRA Oficyna Wydawnicza, Kraków 2003, ISBN 83-85719-48-2, S. 477.

mini|200px|Heinrich III. (porträtiert von Jean de Court)