Die Republik Gersau (in der frühen Neuzeit «altfrye Republik Gersau») war ein selbständiger Kleinstaat auf dem Gebiet des heutigen Kantons Schwyz in der Schweiz. Er entstand im Jahr 1390, als sich die Bewohner des Dorfes Gersau von der Herrschaft durch Vögte aus Luzern freikauften und ihre Rechte fortan selbst ausübten. 1433 erhielten sie durch Kaiser Sigismund von Luxemburg offiziell den Status eines reichsunmittelbaren Freistaats im Heiligen Römischen Reich zuerkannt. Danach regelte Gersau seine inneren Angelegenheiten über dreieinhalb Jahrhunderte lang selbst. Innerhalb der Alten Eidgenossenschaft war die Republik ein zugewandter Ort, welcher unter der Schutz- und Schirmherrschaft der vier Waldstätte Luzern, Schwyz, Uri und Unterwalden stand.
Mit dem Franzoseneinfall ging die Republik 1798 unter und war während der Zeit der Helvetischen Republik dem Kanton Waldstätten zugeteilt. Die von Napoleon Bonaparte verfügte Mediationsverfassung schloss das Dorf dem Kanton Schwyz an. Nach dem Ende von Napoleons Herrschaft riefen die Einwohner 1814 erneut die Republik Gersau aus, die von den alten Schirmorten anerkannt wurde. Basierend auf den Bestimmungen des Wiener Kongresses und des Bundesvertrags von 1815 strebte der Kanton Schwyz danach, die 23,7 Quadratkilometer grosse, zwischen dem Südhang der Rigi und dem Nordufer des Vierwaldstättersees gelegene Republik einzuverleiben. Dies gelang 1817 mit der Zustimmung der Tagsatzung. Per 1. Januar 1818 wurde die Republik aufgelöst; ihr Gebiet bildet heute den Bezirk Gersau.
Geschichte Entstehung mini|links|Karte der Eidgenossenschaft im Jahr 1536 (die Republik Gersau etwa in Bildmitte, violett umrandet)
Gersau gehörte zum Gründungsgut des Klosters Muri im Aargau (Ersterwähnung von Gersouwe 1064 in den nachträglich erstellten Acta Murensia). Schirmherren des Dorfes waren die früheren Besitzer, die Grafen von Lenzburg, nach deren Aussterben im Jahr 1173 die Grafen von Habsburg (die ihrerseits die Stifter des Klosters waren). Das um 1300 erstellte Habsburger Urbar bezeichnete Gersau als verpfändeten Ort.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 18. Nach dem Tod des Pfandgläubigers Gelwan Kaverschin fiel das Dorf 1332 an die Habsburger zurück. Diese wiederum verpfändeten am 15. November 1333 die Vogteirechte an zwei Junker in Luzern, Rudolf von Freienbach und Jost von Moos. Sie sicherten damit einen hohen Kredit, den Rudolfs Bruder Heinrich (der damals als Pfarrer am Wiener Stephansdom wirkte) dem österreichischen Herzog Albrecht II. gewährt hatte.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 22–23.
Ein Jahr zuvor, am 7. November 1332, war Gersau in den Bündnisvertrag der Stadt Luzern mit Uri, Schwyz und Unterwalden aufgenommen worden, ohne jedoch namentlich erwähnt zu werden. Dieses Versäumnis wurde am 31. August 1359 mit einem förmlichen Bundesbrief behoben. Darin bestätigten die «ehrbaren Leute, die guten Nachbarn und Kilchgenossen von Gersau und Weggis» den Inhalt des früheren Bündnisses.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 25, 27. Wenige Jahre nach der Verpfändung gelangte Jost von Moos in den alleinigen Besitz der Vogteirechte. Sein Sohn Heinrich fiel 1386 in der Schlacht bei Sempach. Vier Jahre später, am 3. Juni 1390, einigte sich das Dorf mit dessen Geschwistern Johann, Peter und Agnes darauf, das Pfand einzulösen und sich dadurch loszukaufen. Für 690 Pfund Pfennige übernahm Gersau die Rechte der Vogtei zu eigen, womit die Dorfbewohner als freie Landleute die Steuerrechte und die Gerichtsbarkeit selbst ausüben konnten.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 23.
Nachdem Luzern 1380 durch Kauf in den Besitz von Weggis und Vitznau gelangt war, versuchte die Stadt auch das benachbarte Gersau unter seine Kontrolle zu bringen. Wiederholt forderten die Luzerner, dass die Erneuerung des Bundesschwurs in ihrer Stadt vorgenommen werden müsse. Gersau verweigerte dies mehrmals und berief sich auf altes Gewohnheitsrecht. Schiedsgerichte fällten in den Jahren 1395, 1417 und 1430 Urteile zugunsten Gersaus, was das Dorf vor dem Zugriff Luzerns bewahrte.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 24. Die Gersauer strebten danach, ihre Selbständigkeit von allerhöchster Stelle bestätigen zu lassen. Kaiser Sigismund nahm von Oktober 1433 bis Anfang 1434 am Konzil von Basel teil. So reiste eine Gesandtschaft nach Basel und erhielt am 31. Oktober 1433 eine mit dem kaiserlichen Siegel beglaubigte Urkunde. Darin bestätigte Sigismund alle Privilegien, Freiheiten und Rechte des Dorfes. Gersau war somit offiziell ein reichsunmittelbarer Freistaat im Heiligen Römischen Reich. Die Urkunde wird heute in Schwyz im Bundesbriefmuseum aufbewahrt.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 27, 29–30.
Staatsorganisation Nach dem Loskauf im Jahr 1390 waren die Gersauer Kirchgenossen in der Ausgestaltung ihres Staatswesens weitgehend frei. Sie erliessen am 28. Juni 1436 das «Hofrecht», das die althergebrachten politischen und strafrechtlichen Grundlagen des kleinen Staates regelte. Das am selben Tag erlassene «Eherecht» war das für Gersau verbindliche Zivilgesetz.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 30–31.
Höchste politische Gewalt war die Landsgemeinde. Alle Bürger ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (vom 17. Jahrhundert an ab dem 16. Lebensjahr) waren unter Strafandrohung zur Teilnahme verpflichtet. Die wichtigsten Landsgemeinden fanden jeweils am ersten Sonntag im Mai statt: Es wurden Gesetzesänderungen beraten und beschlossen sowie Wahlen durchgeführt, ebenso vereidigte man die Amtsträger und die Jungbürger. Die Landsgemeinden im Herbst betrafen die Nutzung von Alpweiden und Waldungen sowie den Unterhalt der gemeinschaftlich erstellten Bauten. Weniger bedeutend waren die Landsgemeinden am Pfingstmontag, an denen die Bürger die Organisation der Marktschiffe nach Luzern regelten.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 52.
Die Landsgemeinde wählte für jeweils zwei Jahre einen neunköpfigen Rat, bestehend aus dem Landammann (Oberhaupt der Regierung), dem Statthalter (Stellvertreter) und sieben weiteren Ratsherren. Es herrschte Amtszwang; ein Gewählter musste das Amt zwingend ausüben. Erster Landammann war Heinrich Camenzind, der 1394 in dieses Amt gewählt wurde. Von den 113 Amtsinhabern bis 1798 stammten 60 aus dem Geschlecht der Camenzind. Weitere Landammänner stellten die Nigg (14), Rigert (12), Schöchlin (12), Baggenstoss (6), Küttel (4) und Müller (3).Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 47. Der Landammann war zugleich Landeshauptmann und damit oberster Kriegsherr. Weitere wichtige Ämter waren Landessäckelmeister, Landesfähnrich (Anführer der Kriegsmannschaft), Landschreiber und Landesweibel.Müller: Gersau zur Zeit der Helvetik 1798–1803. S. 69.
Gersau hatte die hohe Gerichtsbarkeit inne und besass eine Richtstätte mit Galgen. Der neunköpfige Rat wirkte gleichzeitig als Gericht; es herrschte also keine Gewaltenteilung. War ein Kläger oder Beklagter mit einem Urteil nicht einverstanden, konnte er zweimal vor einem erweiterten Gericht appellieren. Die letzte Instanz war eine Gerichts-Landsgemeinde vor allen Bürgern, an der die Verwandten beider Parteien nicht teilnehmen durften. Nahm ein Kirchgenosse das letztinstanzliche Urteil nicht an, konnte er des Landes verwiesen werden.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 49.
mini|hochkant|Rathaus von Gersau Eine Besonderheit ist die «Genossame», die Nutzungsgenossenschaft (Korporation) aller alteingesessenen Bürger, die ab 1390 das ehemalige Lehens- und Vogteigut gemeinschaftlich verwaltete. Später kamen das gesamte Gemeinde-, Kirchen-, Pfrund- und Stiftungsvermögen sowie die Allmende hinzu. Die Genossame nahm Verkaufserlöse, Kapitalzinsen, Ohmgeld und weitere indirekte Steuern ein. Damit finanzierte sie Kirchen- und Pfrundhäuser, den Unterhalt von Wegen und Stegen, Polizei- und Weibeldienste, Löschgeräte und weitere Ausgaben.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 49–50. Jahrhundertelang bestand zwischen der Genossame und der Gemeinde praktisch kein Unterschied; erst 1838 wurden Zuständigkeiten und Besitztümer klar aufgeteilt., abgerufen am 3. April 2018.
Verhältnis zu den Eidgenossen Staatsrechtlich hatte die «altfrye Republik Gersau» den Status eines zugewandten Ortes der Eidgenossenschaft. Sie stand in einer engen vertraglichen Bindung mit den vier Waldstätten, war aber kein gleichberechtigtes Mitglied. Ebenso ging sie keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber anderen Orten der Eidgenossenschaft ein. Die vier Bündnispartner übernahmen die Schutz- und Schirmherrschaft, während sich Gersau im Gegenzug zu militärischer Hilfeleistung im Dienste der Eidgenossen verpflichtete. Die kleine Kriegsmannschaft zählte zu Beginn 24 Mann, ab dem 18. Jahrhundert 54 Mann. Das Aufgebot erfolgte meist durch Schwyz oder Luzern. Auf Seiten der Schirmorte kämpften Gersauer Soldaten 1386 in der Schlacht bei Sempach (wo sie das Banner der Grafen von Hohenzollern eroberten), 1440 im Alten Zürichkrieg, von 1474 bis 1477 in den Burgunderkriegen, 1531 in der Schlacht bei Kappel, 1653 im Bauernkrieg und 1712 im Toggenburgerkrieg.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 54.
Im 16. und 17. Jahrhundert war Gersau ein beliebter Treffpunkt für Tagsatzungen der fünf katholischen Orte Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden und Zug, besonders während der Zeit der Gegenreformation. Die erste Gersauer Tagsatzung fand am 30. September 1575 statt. Bis April 1687 trafen sich die fünf Orte insgesamt 87 Mal in Gersau, danach jedoch nie mehr. Warum hier weitere Tagsatzungen ausblieben, ist nicht bekannt. Diese Situation änderte sich auch nicht, als Gersau im Jahr 1745 ein stattliches Rathaus erbaute, das durchaus einen würdigen repräsentativen Rahmen geboten hätte.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 54–55. Gersau hatte zwar sein eigenes Gericht, dieses war jedoch auf interne Angelegenheiten beschränkt. Zivile Streitigkeiten zwischen Gersauern und Landleuten anderer Orte sowie Grenzstreitigkeiten wurden von den Schirmorten behandelt. Daran zeigte sich, dass Gersau nicht völlig unabhängig war, sondern in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis stand.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 55.
Untergang der Republik mini|Ansicht von Gersau auf einem Kupferstich (ca. 1780)
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts schien die «altfrye Republik Gersau» zumindest äusserlich ein Hort der Gleichheit und Freiheit zu sein, doch das gesellschaftliche Leben der Einwohner war durch zahlreiche religiös-kirchliche Verpflichtungen und strenge polizeiliche Regelungen eingeschränkt. Neben der Alp- und Landwirtschaft sowie der Fischerei bot ab 1730 lediglich die Seidenverarbeitung in Heimarbeit Verdienstmöglichkeiten. Das Dorf war nur auf dem Wasserweg über den Vierwaldstättersee erreichbar (eine Strassenverbindung gibt es erst seit 1867) und somit von der Nachbarschaft isoliert. Die Ideale der Aufklärung und die Ereignisse der Französischen Revolution fanden kaum Beachtung. Bürgerrechte besassen nur die Alteingesessenen, nicht aber die zahlreich hinzugezogenen Hintersassen.Müller: Gersau – Unikum in der Schweizer Geschichte. S. 84.