mini|hochkant=1.3|Szene vom Stralower Fischzug (Leipzig 1863)
Der Stralauer Fischzug war ein am 24. August, dem Bartholomäustag, begangenes Volksfest in Berlin-Stralau. Der Ursprung des Fischzuges geht zurück auf eine im Jahr 1574 erlassene Fischereiordnung von Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, die von Gründonnerstag bis Bartholomäustag das Fischen mit großen Garnzügen und von Gründonnerstag bis Johannistag mit Flaken – zum Schutz des Fischereibestandes – untersagte. Es ist nicht genau festgehalten, ab wann genau der Straulauer Fischzug als Volksfest gefeiert wurde, jedoch gibt es eine erste schriftliche Erwähnung des Fischzugs in Stralau als Volkfest in der Berlinischen Monatsschrift vom Dezember 1784. Erstmalig hat das alljährliche Fest 1873 nicht stattgefunden, da die Grundstücksbesitzer des Wiesenterrains vor der Dorfkirche Stralau das Abhalten des Festes auf ihren Grundstücken in diesem Jahr nicht gestattet haben. Obwohl das Fest in den folgenden Jahren weiterhin begangen wurde, verlor es über die Zeit an Bedeutung und wurde 1962 zum letzten Mal abgehalten.
Ursprung 1540 wurde durch die Brandenburgischen Kirchenordnung im Zuge der Reformation von Joachim II. von Brandenburg der Bartholomäustag als kirchlicher Feiertag festgelegt.
mini|hochkant|Fischerei-Ordnung 1574
In der Fischereiordnung vom 23. Februar 1574 verfügte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg ein Verbot des Fischens mit großen Garnzügen von Gründonnerstag bis Bartholomäustag. Wörtlich heißt es:
Dem voraus ging eine Verordnung von Kurfürst Joachim II. von Brandenburg aus dem Jahr 1551, die eine Schonzeit vom Anfang der Laichzeit auf der Havel bis Jacobi festlegt.
Aus diesen Ereignissen etablierte sich vermutlich über die folgenden Jahre der Stralauer Fischzug als Volksfest, zuerst schriftlich erwähnt in der Berlinischen Monatsschrift vom Dezember 1784.
Ablauf des Fischzugs Die eigentlichen Fischzüge fanden vermutlich im Morgengrauen zwischen Oberbaum und Stralauer Kirche statt. Dass ein Teil des Fanges an den Prediger oder den Magistrat ging, ist nicht ausreichend dargelegt, wenn auch oft behauptet.
mini|hochkant=0.85|Überfahrt zum Stralauer Fischzug um 1825 auf einem Notgeldschein von 1921
Für die Berliner war das Fest jedes Jahr ein Ereignis bei dem – für Volksfeste typisch – gefeiert, gegessen und getrunken wurde. So schreibt Johann Daniel Friedrich Rumpf im Jahr 1826:
Ein Autor schrieb dazu im September 1832 in der Illustrirten Zeitung:
mini|Stralauer Fischzug 1932
In den 1930er Jahren wurde der Stralauer Fischzug mit einem Umzug abgehalten.
Überfahrt zwischen Treptow und Stralau Zur Zeit des Stralauer Fischzugtags herrschte ein reger Schiffsverkehr zwischen Treptow und Stralau. Boote, die für die Überfahrt der Besucher des Volksfests genutzt wurden, mussten im Vorhinein dem Polizeipräsidium vorgeführt werden und wurden auf ihre Tauglichkeit geprüft.
So heißt es zum Beispiel in einer amtlichen Mitteilung von 1834:
Es kamm trotzdem immer wieder zu Unfällen mit Todesfolge am Fischzugtag.
Absage des Volksfests 1873 Entgegen der beliebten Darstellung, dass der Stralauer Fischzug am 23. August 1873 durch Ausarten des Festes in wüsten Saufgelage, Schlägereien und orgiastisches Treiben verboten wurde, scheiterte das Volksfest in diesem Jahr an der Einwilligung der Bereitstellung des Festplatzes durch die Grundstücksbesitzer aufgrund von Bauvorhaben. So heißt es in der amtlichen Kundmachung in dem Verordnungs- und Berliner Intelligenz-Blatt Nr. 176:
Denkmal mini|hochkant|Stralauer Fischer von Reinhold Felderhoff aus dem Jahr 1916 am Rathaus Treptow
An den Fischzug erinnert die Statue des Stralauer Fischers im Fischerbrunnen am Rathaus Treptow, die der Bildhauer Reinhold Felderhoff 1916 geschaffen hat.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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