Der Wucher auf dem Land war eine Art des Wuchers in ländlichen Gebieten insbesondere zu Lasten von Kleinbauern in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Beschrieben wird er hier am Beispiel des Vorkommens auf preußisch beherrschten Territorien. Vergleichbare Entwicklungen gab es im gesamten deutschen Reichsgebiet. Dabei waren die Ausprägungen nur dadurch unterschiedlich, dass es in den östlichen Gebieten weniger Kleinbauern gab, da die dortigen Flächen infolge einer anderen historischen Entwicklung weitestgehend von Gutsherrn mit Landarbeitern bewirtschaftet wurden.

Der Wucher trat in verschiedenen Formen auf, wobei allen gemeinsam war, dass Geschäftsleute ihre wirtschaftliche und – bedingt durch die bessere Bildung – auch intellektuelle Überlegenheit ausnutzten. Aus Unwissenheit und Unerfahrenheit wurde eine Vielzahl kleinerer Landwirtschaftsbetriebe zahlungsunfähig bis hin zur Zwangsvollstreckung. Das 1880 erlassene Wuchergesetz und auch dessen novellierte Fassung 1893 kamen zu spät, als dass sie die Folgen des Wuchers hätten abmildern können.

mini|hochkant|Friedrich Wilhelm Raiffeisen Für Friedrich Wilhelm Raiffeisen waren die Auswirkungen des Wuchers der wichtigste Grund, die nach ihm benannte sozialreformerische genossenschaftliche Raiffeisen-Bewegung zu begründen.

Die Begriffe ländlicher Wucher oder Wucher auf dem Land werden genutzt, obwohl es sich einzig um Wucher zulasten von Landwirten handelt. Da auch noch gegen Ende des 19. Jahrhunderts fast alle Bewohner ländlicher Gebiete, einschließlich der Lehrer, Pfarrer und Ärzte, zumindest eine kleine Landwirtschaft haupt- oder nebenberuflich betrieben, gab es keine Unterscheidung zwischen ländlich und landwirtschaftlich. In der Literatur zu Friedrich Wilhelm Raiffeisen wird meist der Begriff Viehwucher zur Beschreibung benutzt.

Ausgangslage und Ursachen Einer der wesentlichen Gründe für Wucher auf dem Land waren die Folgen der Bauernbefreiung. Sie hatten die vorher leibeigenen Bauern von der absoluten Abhängigkeit von den Feudalherren befreit und ihnen viele individuelle Freiheiten gewährt, zu denen auch der Besitz des bewirtschafteten Grund und Bodens zählte. Auf der anderen Seite waren die Lehnsherren danach aber nicht weiter verpflichtet, in Notzeiten für die Untertanen zu sorgen. Die nun freien Bauern mussten außerdem die bisherigen Grundherren entweder mit Landabtretungen oder mit Ablösegeldern entschädigen. Während im östlichen Teil von Preußen die Kleinbauern meist rund ein Drittel ihrer bewirtschafteten Fläche abtreten mussten, wodurch sie gegenüber den Gutsherren nachhaltig wirtschaftlich geschwächt wurden, waren im westlichen und südlichen Teil des Landes Ablösegelder (meist in der Höhe von 2000 bis 4000 Talern) üblich.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, ISBN 3-7923-0660-3, S. 71–73.

Eine weitere Belastung vieler kleinbäuerlicher Betriebe ergab sich im Vererbungsfall oder der Hofübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Das Anerbenrecht wurde nach der Bauernbefreiung im preußischen Staat so gehandhabt, dass die Abfindung weichender Erben gesetzlich nach dem tatsächlichen Verkaufswert der Grundstücke erfolgte. Lorenz von Stein schrieb dazu schon 1880, dass aus ehemaligen Hintersassen deshalb „Laffen des Capitals“ wurden. Insgesamt hatten sich die Belastungen für die Bauern keinesfalls vermindert, sondern bestenfalls verschoben, sodass viele von ihnen durch die neue Abhängigkeit vom Geld Kreditwucherern in die Hände fielen.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 74/75.

Besonders für die Kleinbauern mit der geringsten Flächenausstattung erwies sich die Situation nach der Bauernbefreiung oft als nicht zu meisternde existenzielle Notlage. Die Gutsherrn waren danach nicht mehr verpflichtet, ihnen die vorher als Geld- und Naturalleistungen festgeschriebenen Gegenleistungen für ihre Frondienste zukommen zu lassen. Ebenso entfiel deren Verpflichtung, notleidende, kranke oder alte Bauern mit Saatgut, Holz, Lebensmitteln und sonstigen Gütern zur Deckung des dringendsten Bedarfs zu versorgen. Die Kleinstbauern hatten vorher ihr Viehfutter meist auf der Allmende gewonnen. Diese wurde im Rahmen der Separation anteilsmäßig zur sonstigen Fläche verteilt, wodurch ihnen jede Möglichkeit genommen wurde, weiter ihre Kuh oder Ziege zu halten.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 76/77.

Durch die Aufhebung der grundherrlichen Verpflichtung, notleidenden Untertanen zu helfen, wurden Jahre mit Missernten, Krankheit oder Tod des Betriebsinhabers, Schadensereignisse wie ein Brandfall am Hof oder eine Viehseuche für die Betroffenen sofort zu einem existenziellen Problem. Versicherungen oder staatliche Schadensvorsorge gab es nicht und es entsprach auch der damaligen Mentalität, solche individuellen Katastrophen als „Strafe Gottes“ anzusehen und sein Schicksal anzunehmen, anstatt Vorsorge zu treffen. Das 19. Jahrhundert war gekennzeichnet durch mehrere Jahre mit Missernten, darauf folgenden Hungersnöten (z. B. Hungerjahr 1816) und damals nicht bekämpfbaren Krankheits- und Seuchenausbrüchen bei Mensch und Tier. Mehrere Wellen von Auswanderungen waren die Folge. Die Daheimgebliebenen waren dagegen in einer Zeit ohne vergleichbare Kreditangebote ein leichtes Opfer für Wucherer.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 74/75. mini|Ein Relief im Karlsruher Schlachthof von 1886 zeigt einen Bauern und einen Viehhändler. Fast alle Betriebe standen vor der Herausforderung, den Übergang von der Subsistenzwirtschaft zum für die Marktwirtschaft produzierenden Betrieb zu meistern. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts benötigte die Landbevölkerung oft keinerlei Geld. Sowohl die örtlichen Handwerker als auch die Abgaben konnten mit selbsterzeugten Naturalien bezahlt werden. Durch die Industrialisierung in den Städten bestand zwar erhöhte Nachfrage nach landwirtschaftlichen Gütern. Um sie zu befriedigen, mussten die Betriebe aber ihre Wirtschaftlichkeit steigern. Auf den Nutzflächen erfolgte ein Wechsel von der Dreifelderwirtschaft zur Fruchtfolgewirtschaft. Mit bisher unbekannten Produkten wie leistungsfähigerem Saat- und Pflanzgut, leistungsstärkeren Zuchttieren, Düngemitteln und ab Mitte des 19. Jahrhunderts Maschinen, mit denen sich Feldfrüchte schneller und dadurch witterungsunabhängiger bestellen und ernten lassen, ließ sich die Produktion steigern. Arbeitskräfte waren dank der Bevölkerungsentwicklung mehr als ausreichend vorhanden. Die Rentabilität einzelner Investitionen beurteilen konnten die Landwirte nicht. Die meisten mussten sich auf die Versprechungen der Verkäufer verlassen – und die waren gleichzeitig die einzigen verfügbaren Darlehensgeber und in dieser Funktion oft eigennützige Wucherer.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 78–80.

Im gesamten 19. Jahrhundert mussten sich die Kleinbauern erstmals mit einem Markt vertraut machen. Besonders in von Ballungszentren abgelegenen Gebieten übernahmen Zwischenhändler sowohl den Einkauf der Produkte als auch den Verkauf von Betriebsmitteln. Üblich war dabei, dass ein Händler zum alleinigen „Hofhändler“ eines Betriebs sowie ganzer Dörfer wurde. Gab es mehrere Händler, sprachen sie sich meist miteinander ab und gewährten sich gegenseitigen Gebietsschutz. Diese quasi Monopolstellung nutzten viele Händler aus. Da die einzigen Banken oft mehr als einen Tagesmarsch entfernt in größeren Städten lagen und auf die Bedürfnisse ländlicher Kundschaft nicht eingestellt waren, kam die Alternative eines Bankkredits anstelle von Lieferantenkrediten faktisch außer Betracht. Selbst wenn ein Landwirt die geforderten Sicherheiten hätte leisten können, was selten der Fall war, hätte er sich durch die geforderte Erklärung örtlicher Autoritäten zu seinen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen als Schuldner bloßstellen müssen. Der ländliche Handel basierte auf gegenseitigem Vertrauen und den Händlern gelang es meistens, zur Vertrauensperson des Landwirts zu werden, zumal nach der Bauernbefreiung aus einzelnen Mitgliedern der Dorfgemeinschaft Konkurrenten (um Fläche, den schönsten Hof, das größte soziale Ansehen) geworden waren, die nicht mehr um das Gemeinwohl besorgt waren.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 80/81 und 86–90

Alle vorgenannten Gründe wiegen allerdings nicht so schwer wie die Unerfahrenheit und auch der Leichtsinn der Bevölkerung. Kleinbauern hatten oft nur wenige Jahre die Volksschule besucht. Der Schulbesuch war bei vielen unregelmäßig, da der Schreib- und Rechenunterricht kostenpflichtig war und sie schon als Kind auf dem Hof helfen mussten. Die Lehrer waren schlecht ausgebildet. Wichtiger als das Erlernen von Schreib- und Mathematikkenntnissen waren die religiöse Unterweisung und die Erziehung zu treuen Untertanen. Die Vereinheitlichung von „natürlichen“ Maßen (Elle, Scheffel, Fuß usw.) zu den modernen abstrakten Dezimalmaßen überforderte schon die meisten. Zur Zins- oder gar Zinseszinsberechnung waren sie nicht in der Lage. Es entsprach auch ihrer bisherigen Lebenswirklichkeit, sich um die bestmögliche Produktion zu kümmern und kaufmännische Tätigkeiten denen zu überlassen, die es nach ihrem Denken besser konnten. Somit waren sie als unerfahrene, eher rückständig denkende und schlecht gebildete Marktteilnehmer Wucherern schutzlos ausgeliefert.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 91–93. Nur die wenigsten leisteten sich privaten Luxus, womit sich ihr Lebensstandard allerdings bestenfalls dem der restlichen Bevölkerung annäherte. Nach heutigem Verständnis gab es allerdings viele Fälle, in denen Bauern selbst zu ihrem wirtschaftlichen Ruin beitrugen, etwa indem sie insbesondere bei Grundstückskäufen, getragen von der Hoffnung ein momentanes Preishoch halte weiter an, zu hohe Preise bezahlten.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 93–95.

Erscheinungsformen und Umfang des Wuchers auf dem Land Über die verschiedenen Arten des Wuchers auf dem Land gibt es relativ detaillierte Kenntnisse aus einer Studie des Vereins für Socialpolitik von 1886. Sie umfasste das gesamte Deutsche Reich und bestätigte „verheerende Schäden“ durch Wucher in allen Landesteilen. Besonders betroffen waren die Rheinprovinz, Baden und das Reichsland Elsaß-Lothringen. Die Studie bleibt allerdings zum wahren Umfang eher vage und enthält auch keinerlei statistische Nachweise.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 45.

Zu vermuten ist, dass exzessiver Wucher eher die Ausnahme war. Das auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Geschäftsverhältnis zwischen Bauern und ihrem „Hofhändler“, das in vielen Gegenden bis ins 20. Jahrhundert bestand, scheint dafür zu sprechen. Auf der anderen Seite ist Wucher, wie alle anderen Möglichkeiten, sich persönliche Vorteile im Rahmen vorhandener gesetzlicher Vorgaben zu verschaffen, eine zutiefst menschliche Eigenschaft, wobei einzelne Extremfälle vermutlich die überlieferte Darstellung besonders prägten.Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. 1993, S. 45/46.