Das Landgericht Langen war von 1821 bis 1879 ein Landgericht in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums Hessen mit Sitz in Langen.
Gründung Ab 1821 trennte das Großherzogtum Hessen auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung. Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichten übertragen. Der Landratsbezirk Langen erhielt die Zuständigkeit für die Verwaltung einer Anzahl von Orten die aus einer ganzen Reihe von gleichzeitig aufgelösten Ämtern kamen. Das Landgericht Langen übernahm für den Bezirk die dort zuvor durch die Ämter wahrgenommenen Aufgaben der Rechtsprechung. Ausgenommen waren zunächst noch drei Orte, in denen Adeligen die Gerichtshoheit in Patrimonialgerichten ausübten. Bei dieser Verwaltungsreform konnte der Staat nämlich zunächst ausschließlich die Gerichtsbarkeit in den Teilen des Großherzogtums neu regeln, in denen er nicht durch adelige Vorrechte beschränkt war. Die Gebiete, in denen die staatliche Souveränität entsprechend weit reichte, wurden als Dominiallande bezeichnet. In den Gebieten, in denen der Adel weiterhin eigene Gerichtshoheit ausübte, als Souveränitätslande. Hier musste der Staat zunächst mit jedem der einzelnen Gerichtsherren vertragliche Vereinbarungen treffen, um die von diesen bis dahin ausgeübte Gerichtshoheit in die staatliche Rechtsprechung eingliedern zu können. Das dauerte in den einzelnen Fällen unterschiedlich lange.
Bezirk Der Gerichtsbezirk umfasste:
Gemeinde Herkunft Zugang Abgang Nach Arheilgen Amt Darmstadt 1821 1853 Landgericht Darmstadt Bayerseich (Forstbezirk) Amt Darmstadt 1821/1853Bis 1853 zu Erzhausen. Als dieses dann dem Landgericht Darmstadt zugeordnet wurde, verblieb Bayerseich im Bezirk des Landgerichts Langen. 1879 wurde Bayerseich Egelsbach zugerechnet. 1879 Amtsgericht Langen Braunshardt Amt Darmstadt 1821 1853 Landgericht Darmstadt Dietzenbach Amt Schaafheim 1821 1879 Amtsgericht Langen Dreieichenhain Landgericht Offenbach 1853 1879 Amtsgericht Langen Egelsbach Amt Kelsterbach 1821 1879 Amtsgericht Langen Eppertshausen einschließlich Forsthaus Thomashütte Das Forsthaus Thomashütte (vgl.: ) wird bei der Beschreibung des Gerichtsbezirks 1821 nicht, 1853 aber explizit aufgelistet und 1879 (vgl.: Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f. (205)) zusammen mit dem Hof Eichen (vgl.: ) Urberach zugerechnet. Patrimonialgericht der Grafen von Lerchenfeldvormals: Groschlag von Dieburg 1825 1879 Amtsgericht Langen Erzhausen Amt Darmstadt 1821 1853 Landgericht Darmstadt Götzenhain Landgericht Offenbach 1853 1879 Amtsgericht Langen Gräfenhausen Amt Darmstadt 1821 1853 Landgericht Darmstadt Kelsterbach Amt Kelsterbach 1821 1879 Amtsgericht Langen Langen Amt Kelsterbach 1821 1879 Amtsgericht Langen Messel Patrimonialgericht der Freiherren von Albini 1822 1853 Landgericht Darmstadt Messenhausen (Messenhäuser Höfe) Patrimonialgericht der Freiherren von Frankenstein 1822 1879 Amtsgericht Langen Mörfelden Amt Kelsterbach 1821 1879 Amtsgericht Langen Nieder-Roden Amt Dieburg 1821 1853 Landgericht Seligenstadt Ober-Roden Amt Dieburg 1821 1853 Landgericht Seligenstadt Offenthal Landgericht Offenbach 1853 1879 Amtsgericht Langen Philippseich Landgericht Offenbach 1853 1879 Amtsgericht Langen Schneppenhausen Amt Darmstadt 1821 1853 Landgericht Darmstadt Sensfelder Hof Amt Darmstadt 1821 1853Wird nicht mehr explizit erwähnt und inzwischen wohl zu Gräfenhausen gerechnet. Landgericht Darmstadt Sprendlingen Landgericht Offenbach 1853 1879 Amtsgericht Langen Urberach Landgericht Offenbach 1853 1879 Amtsgericht Langen Walldorf Amt Kelsterbach 1821 1879 Amtsgericht Langen Weiterstadt Amt Darmstadt 1821 1853 Landgericht Darmstadt Wixhausen Amt Darmstadt 1821 1853 Landgericht Darmstadt
Weitere Entwicklung 1822 traten die Freiherren von Frankenstein ihr Patrimonialgericht über die Messenhäuser Höfe an den Staat ab. Dieser ordnete den Ort dem Landgericht Langen zu.Die Patrimonial-Jurisdiction über die Messenhäuser Höfe betreffend vom 6. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 16, 29. Mai 1822, S. 191f.
Ebenfalls 1822 trat die Freifrau von Albini zu Dieburg die Ausübung ihrer Rechte in Messel an den Staat ab, der sie in ihrem Namen ausübte. Auch dieser Ort gehörte nun zum Landgericht Langen.Die Verwaltung von Justiz und Polizei in Ansehung des Ortes Messel betreffend vom 15. Mai 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt, Nr. 16, 29. Mai 1822, S. 189.
1825 trat die Gräfin Lerchenfeld ihre Rechte an dem Patrimonialgericht Eppertshausen an den Staat ab. Auch dieser Ort gehörte nun zum Landgericht Langen.Die Abtretung der Gräflich Lerchenfeldischen Gerichtsbarkeit zu Eppertshausen an den Staat betreffend vom 25. Juli 1825. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 33, vom 26. August 1825, S. 353
Durch mehrere Verwaltungsreformen, 1832, 1848 und zuletzt 1852 hatten sich nicht nur die Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke, sondern auch deren Grenzen geändert. Um das wieder anzugleichen, revidierte das Großherzogtum 1853 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen umfassend die Zuständigkeitsbereiche der Gerichte. Die Folge waren auch umfangreiche Änderungen für den Sprengel des Landgerichts LangenBekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach,2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betreffend vom 20. Mai 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (223). (siehe Übersicht).
Ende Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f. So ersetzte das Amtsgericht Langen das Landgericht Langen. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Langen wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
Anmerkungen
Einzelnachweise
Langen Kategorie:Organisation (Langen (Hessen)) Kategorie:Gerichtsgründung 1821 Kategorie:Aufgelöst 1879