Die Abgabenkontonummer wird vom österreichischen Finanzamt beim Anlegen eines neuen Steuerakts vergeben. Sie dient dazu, Steuerpflichtige eindeutig zu identifizieren und die Verwaltung effizient zu gestalten. Die Abgabenkontonummer wird auch als Ordnungsbegriff bezeichnet.
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig der Begriff Steuernummer als Synonym für die eigentlich gemeinte Abgabenkontonummer verwendet. Seit dem Jahr 2012 wird auf den vom Finanzamt bereitgestellten Formularen für die Steuererklärungen konsequent die Bezeichnung „Abgabenkontonummer (Finanzamtsnummer - Steuernummer)“ verwendet, zuvor der Begriff „Steuernummer“.
Eine Unterteilung in Finanzamtsnummer (erste beiden Stellen) und Steuernummer (Stellen 3 bis 9) wird seit der Zusammenführung der Finanzämter zum 1. Jänner 2021 nicht mehr vorgenommen. Seit damals bleibt die Abgabenkontonummer auch dann unverändert, wenn der Abgabepflichtige seine Adresse wechselt und daher eine andere Dienststelle des Finanzamt Österreichs zuständig wird.
Allgemeines
Die Abgabenkontonummer wird auf allen schriftlichen Ausfertigungen des Finanzamts (Bescheide, Vorhalte usw.) angegeben. Auf allen Belegen (Schriftstücken, Zahlungsabschnitten etc.), die an das Finanzamt übermittelt werden, ist die Abgabenkontonummer grundsätzlich anzuführen.
Ein und demselben Steuerpflichtigen können im Allgemeinen nicht nur eine, sondern auch mehrere Abgabenkontonummern zugeordnet sein, wobei jede Abgabenkontonummer dabei für einen bestimmten Zweck gedacht ist. Ausgehend von einer bestimmten Abgabenkontonummer, lässt sich (seitens des Finanzamts) stets jener Steuerpflichtige eindeutig ermitteln, dem diese Abgabenkontonummer zugeordnet ist.
Die Zuweisung einer Abgabenkontonummer erfolgt durch jenes örtliche Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Steuerpflichtigen fällt. Wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz wechselt, dann kann sich auch seine Abgabenkontonummer ändern.
Weder Abgabenkontonummer, Finanzamtsnummer noch Steuernummer werden auf amtlichen Identitätsnachweisen angeführt. Es werden auch keine amtlichen Karten ausgestellt, auf denen die genannten Nummern zu finden wären. Auf Steuerbescheiden ist die Abgabenkontonummer beispielsweise stets in der oberen rechten Ecke der ersten Seite angeführt.
Aufbau
Die Abgabenkontonummer besteht aus neun Ziffern.
Sie setzte sich bis zur Zusammenlegung der Finanzämter zum 1. Jänner 2021 zusammen aus der Finanzamtsnummer und der Steuernummer mitsamt der Prüfziffer. Sie ist wie folgt strukturiert: FA-NNNNNN-P bzw. … als 9-Tupel dargestellt
Dabei ist: FA bzw. und … Finanzamtsnummer (immer 2-stellig, gegebenenfalls mit führender Null) NNNNNN bzw. … vorderer Teil (immer 6-stellig) der Steuernummer P bzw. … Prüfziffer (immer 1-stellig) als letzte Ziffer der Steuernummer
Die Steuernummer ist immer 7-stellig und folgendermaßen strukturiert: NNNNNN-P. Sie besteht aus dem 6-stelligen vorderen Teil NNNNNN mit angehängter Prüfziffer P. Die Prüfziffer P bezieht sich (von der Berechnung her) immer auf die Abgabenkontonummer, obwohl sie von Gebrauch und Schreibweise her als der Steuernummer zugehörig betrachtet wird.
Jede der durch F, A, N und P bzw. und symbolisierten Ziffern ist eine Ziffer aus dem Dezimalsystem und kann somit Werte aus der Menge annehmen.
Anmerkung: Der Bindestrich „-“ hat hier nichts mit der Schreibweise zu tun, sondern er dient hier lediglich dazu, um die einzelnen Komponenten deutlich sichtbar voneinander abzugrenzen und somit den Aufbau der Abgabenkontonummer anschaulich darzustellen.
Schreibweise
Für die Abgabenkontonummer kommen verschiedene Schreibweisen zum Einsatz: Überall dort, wo es auf möglichst gute Lesbarkeit ankommt, also insbesondere bei papier- bzw. dokumentenbasierten Vorgängen, werden meist Trennzeichen eingefügt, um dem Menschen das möglichst fehler- und ermüdungsfreie Erfassen zu erleichtern. Für die elektronische Datenverarbeitung sollen hingegen bevorzugt alle Trennzeichen weggelassen und die neun Ziffern somit unmittelbar hintereinander geschrieben werden.
Gebräuchlich sind die folgenden Schreibweisen: FA-NNN/NNNP … leichte Lesbarkeit (Beispiel: 90-123/4567) FA NNN/NNNP … leichte Lesbarkeit (Beispiel: 90 123/4567) FA NNNNNNP … mäßige Lesbarkeit (Beispiel: 90 1234567) FANNNNNNP … bevorzugt für die elektronische Datenverarbeitung (Beispiel: 901234567)
Anmerkung: Die Zeichen „-“ (Bindestrich) und „/“ (Schrägstrich) sowie die Leerzeichen sind hier lediglich Trennzeichen zwecks besserer Lesbarkeit und insbesondere keine mathematischen Operatoren.
Wertevorrat
Während die Finanzamtsnummer FA für ein bestimmtes Finanzamt fix vorgegeben ist (siehe Tabelle) und die Prüfziffer P durch eine Berechnungsvorschrift (siehe unten) festgelegt wird, sind die sechs Ziffern NNNNNN des vorderen Teils der Steuernummer beim Generieren einer (neuen) Abgabenkontonummer (durch das Finanzamt) grundsätzlich frei wählbar.
Daraus ergibt sich, dass pro Finanzamtsnummer maximal 106 = 1.000.000 voneinander verschiedene Abgabenkontonummern bzw. Steuernummern vergeben werden können. Es sind maximal 102 = 100 voneinander verschiedene Finanzamtsnummern möglich, von denen zur Zeit 40 in Gebrauch sind. Insgesamt kann es also 102 + 6 = 108 = 100.000.000 voneinander verschiedene Abgabenkontonummern geben.
Finanzamtsnummern (bis 2020)
Jedem Finanzamt ist eine eindeutige, immer 2-stellige Finanzamtsnummer FA wie folgt zugewiesen. Die Finanzamtsnummer ist stets das Präfix einer jeden Abgabenkontonummer.
+ Finanzamtsnummern FA Finanzamt Bundesland IBAN „fiktive“ Abgabenkontonummer 03 Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf Wien AT87 0100 0000 0550 4037 03-999/9032 04 Wien 4/5/10 Wien AT92 0100 0000 0550 4044 04-999/9048 06 Wien 8/16/17 Wien AT26 0100 0000 0550 4068 06-999/9068 07 Wien 9/18/19 Klosterneuburg Wien AT31 0100 0000 0550 4075 07-999/9074 08 Wien 12/13/14 Purkersdorf Wien AT36 0100 0000 0550 4082 08-999/9080 09 Wien 1/23 Wien AT62 0100 0000 0550 4099 09-999/9096 10 für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel n. a. AT83 0100 0000 0550 4109 10-999/9102 12 Wien 2/20/21/22 Wien AT93 0100 0000 0550 4123 12-999/9124 15 Amstetten Melk Scheibbs Niederösterreich AT32 0100 0000 0550 4154 15-999/9150 16 Baden Mödling Niederösterreich AT37 0100 0000 0550 4161 16-999/9166 18 Gänserndorf Mistelbach Niederösterreich AT68 0100 0000 0550 4185 18-999/9188 22 Hollabrunn Korneuburg Tulln Niederösterreich AT28 0100 0000 0550 4226 22-999/9222 23 Waldviertel Niederösterreich AT33 0100 0000 0550 4233 23-999/9238 29 Lilienfeld St. Pölten Niederösterreich AT08 0100 0000 0550 4295 29-999/9292 33 Neunkirchen Wr. Neustadt Niederösterreich AT65 0100 0000 0550 4336 33-999/9336 38 Bruck Eisenstadt Oberwart Burgenland, Niederösterreich AT14 0100 0000 0550 4381 38-999/9384 41 Braunau Ried Schärding Oberösterreich AT54 0100 0000 0552 4419 41-999/9412 46 Linz Oberösterreich AT03 0100 0000 0552 4464 46-999/9460 51 Kirchdorf Perg Steyr Oberösterreich AT65 0100 0000 0552 4512 51-999/9510 52 Freistadt Rohrbach Urfahr Oberösterreich AT91 0100 0000 0552 4529 52-999/9526 53 Gmunden Vöcklabruck Oberösterreich AT96 0100 0000 0552 4536 53-999/9532 54 Grieskirchen Wels Oberösterreich AT04 0100 0000 0552 4543 54-999/9548 57 Klagenfurt Kärnten AT92 0100 0000 0556 4572 57-999/9574 59 St. Veit Wolfsberg Kärnten AT26 0100 0000 0556 4596 59-999/9596 61 Spittal Villach Kärnten AT52 0100 0000 0556 4613 61-999/9618 65 Bruck Leoben Mürzzuschlag Steiermark AT73 0100 0000 0553 4650 65-999/9650 67 Oststeiermark Steiermark AT07 0100 0000 0553 4674 67-999/9672 68 Graz-Stadt Steiermark AT12 0100 0000 0553 4681 68-999/9688 69 Graz-Umgebung Steiermark AT38 0100 0000 0553 4698 69-999/9694 71 Judenburg Liezen Steiermark AT64 0100 0000 0553 4715 71-999/9716 72 Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg Steiermark AT69 0100 0000 0553 4722 72-999/9722 81 Innsbruck Tirol AT31 0100 0000 0554 4815 81-999/9814 82 Kitzbühel Lienz Tirol AT36 0100 0000 0554 4822 82-999/9820 83 Kufstein Schwaz Tirol AT62 0100 0000 0554 4839 83-999/9836 84 Landeck Reutte Tirol AT67 0100 0000 0554 4846 84-999/9842 90 St. Johann Tamsweg Zell am See Salzburg AT90 0100 0000 0555 4908 90-999/9906 91 Salzburg-Stadt Salzburg AT95 0100 0000 0555 4915 91-999/9912 93 Salzburg-Land Salzburg AT29 0100 0000 0555 4939 93-999/9934 97 Bregenz Vorarlberg AT37 0100 0000 0557 4971 97-999/9976 98 Feldkirch Vorarlberg AT63 0100 0000 0557 4988 98-999/9982
Anmerkungen: Als BIC gilt für alle Finanzämter: BUNDATWW (Bankverbindung: BAWAG P.S.K.) Die Finanzamtsnummer findet sich stets in der drittletzten und vorletzten Stelle der jeweiligen Finanzamts-IBAN wieder. Dieser Zusammenhang kann zu Validierungszwecken genutzt werden. Beispiel: Finanzamt Linz: FA = 46, IBAN = AT03 0100 0000 0552 4464
„fiktive“ Abgabenkontonummer
Bei bestimmten Rechtsvorgängen (z. B. Beschwerdegebühren) ist es grundsätzlich nicht notwendig, die einem zugewiesene Abgabenkontonummer anzugeben. In solchen Fällen, oder falls einem die Abgabenkontonummer vom Finanzamt noch nicht mitgeteilt wurde, ist die hierfür vorgesehene „fiktive“ Abgabenkontonummer des jeweiligen Finanzamts zu verwenden (siehe obenstehende Tabelle des vorigen Abschnitts).
Prüfziffer
Als Prüfsumme kommt bei der Abgabenkontonummer nur eine einzige dezimale Prüfziffer zur Anwendung.
Anwendungsfälle
Es gibt drei Situationen, in denen die Prüfziffer zu berechnen ist: Beim Generieren neuer Abgabenkontonummern. In diesem Fall sind und für ein bestimmtes Finanzamt gegeben, und es werden die Ziffern (z. B. per Zufallszahlengenerator) festgelegt. Anschließend muss berechnet werden, um eine vollständige Abgabenkontonummer zu erhalten. (Bei der Vergabe ist darauf zu achten, dass die neu generierte Abgabenkontonummer nicht bereits existiert; jede vergebene Abgabenkontonummer muss eindeutig sein.) Normalerweise erledigt das Generieren das Finanzamt. Beim Validieren – also beim Überprüfen auf formale Gültigkeit – bereits vorliegender Abgabenkontonummern. In diesem Fall ist die vollständige Abgabenkontonummer gegeben, und es wird die Prüfziffer neu berechnet und mit der gegebenen Prüfziffer verglichen. Das Validieren empfiehlt sich überall dort, wo mit Abgabenkontonummern hantiert wird, die möglicherweise Fehler (z. B. Tipp-, Übertragungs-, Einscanfehler u. dgl.) enthalten könnten. Beim Rekonstruieren bereits vorliegender Abgabenkontonummern, bei denen die Prüfziffer nicht zweifelsfrei oder gar nicht lesbar geworden ist, alle übrigen acht Ziffern hingegen zweifelsfrei lesbar sind.
Zweck
Der Zweck der Prüfziffer ist es, der Abgabenkontonummer absichtlich Redundanz hinzuzufügen, um fehlerhafte Abgabenkontonummern mit einer möglichst hohen Wahrscheinlichkeit als fehlerhaft erkennen zu können. Durch die Prüfziffer kann man erreichen, dass Eingabefehler zu formalen Fehlern führen, die dann sicher erkennbar sind. (Die Betonung liegt hier auf „kann“, das heißt, es kann gelingen, muss aber nicht immer gelingen.)
Letztlich will man erreichen, dass man fehlerhafte Abgabenkontonummern ausscheiden kann und dann nur mehr mit korrekten Abgabenkontonummern arbeitet, um die Verwaltung effizient zu gestalten.
Berechnung der Prüfziffer
Die Prüfziffer der Abgabenkontonummer lässt sich – in Anlehnung an den Luhn-Algorithmus – wie folgt berechnen: mit = (80 - S) % 10
Die Formel zur Berechnung der Prüfziffer ist also eine diskrete, 8-stellige, surjektive Funktion mit den acht Variablen :
Hierbei gilt: … Quersumme der Zahl mit Ziffer … Hilfssumme für für