mini|Fotoportrait des Orthopäden Konrad Biesalski im Biesalski zum 60. Geburtstag gewidmeten Jubiläumsband 50 der Zeitschrift für orthopädische Chirurgie einschließlich der Heilgymnastik und Massage 1929 mini|hochkant|Konrad Biesalski als Hallenser Teutone|alternativtext=Biesalski in Uniform auf einer Sepia-Aufnahme im Porträt. Er ist mit einer Soldatenmütze abgebildet. mini|hochkant|Konrad Biesalski|alternativtext=Eine schwarz-weiß Fotografie zeigt Biesalski im Porträt. Er hat einen Oberlippenbart, ähnlich wie Hitler ihn trug, kurzes Haar und trägt eine runde Brille Konrad Alexander Theodor Biesalski (* 14. November 1868 in Osterode, Ostpreußen; † 28. Januar 1930 in Berlin) war ein deutscher Orthopäde und Hochschullehrer. Er war der Begründer und Leiter des Oskar-Helene-Heims in Berlin.

Leben Konrad Biesalski besuchte als Internatsschüler die Herzog-Albrechts-Schule in Rastenburg. Sein Bruder war der Chemiker Ernst Biesalski (1881–1963).

Von 1887 bis 1894 studierte er Medizin, zunächst an der Universität Halle, wo er 1887 Mitglied des Corps Teutonia Halle wurde,Kösener Corpslisten 1960, 57, 220. später in Berlin. Nach dem Staatsexamen war er ein Jahr als Militärarzt in Pommern tätig, anschließend von 1895 bis 1896 in der Kinderabteilung des Elisabeth-Hospitals in Hamburg-Altona bei Theodor Görges, danach bis 1898 als Assistenzarzt in der Chirurgischen Abteilung des Städtischen Krankenhauses „Am Urban“ in Berlin. Es folgten Weiterbildungen in der Kinderklinik der Charité in Berlin sowie in der Orthopädischen Klinik von Albert Hoffa an der Universität Würzburg, bevor er sich 1901 mit einer allgemeinmedizinisch-pädiatrischen Praxis in Berlin-Kreuzberg niederließ.Rolf Haaker, Michael von Grabowski: 150. Geburtstag von Konrad Biesalski Orthopädie und Unfallchirurgie 2018, Jahrgang 8, Heft 6, Seite 62

Er wurde 1911 für seine wissenschaftlichen Verdienste zum Professor ernannt, lehnte aber 1915 einen an ihn ergangenen Ruf als ordentlicher Professor für Orthopädie an der Universität Berlin ab.

Im Jahr 1921 war er Präsident der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft, deren Ehrenmitglied er 1926 wurde.

mini|Grab von Konrad Biesalski auf dem Friedhof Zehlendorf|alternativtext=Das sehr große Grab ist mit grünen Pflanzen bewachsen. Der Stein ist hell und Quadratisch. Die Inschrift lässt sich nicht erkennen, da der Stein aus der Ferne fotografiert wurde, um die Dimension des gesamten Grabes zu erfassen.

Konrad Biesalski war verheiratet mit Elfriede Biesalksi, geborener Schultze. Sein 1915 in Berlin geborener Sohn Peter Biesalski wurde Hals-Nasen-Ohren-Arzt und erhielt 1969 den ersten Lehrstuhl für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen in der Bundesrepublik Deutschland.Biesalski, Peter. In: Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s Who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 99. Konrad Biesalski starb 1930 im Alter von 61 Jahren in Berlin. Beigesetzt wurde er auf dem landeseigenen Friedhof Zehlendorf.Hans-Jürgen Mende: Lexikon Berliner Begräbnisstätten. Pharus-Plan, Berlin 2018, ISBN 978-3-86514-206-1, S. 671. Auf Beschluss des Berliner Senats ist die letzte Ruhestätte von Konrad Biesalski seit 1975 als Ehrengrab des Landes Berlin gewidmet. Die Widmung wurde im Jahr 2001 um die übliche Frist von zwanzig Jahren verlängert.Ehrengrabstätten des Landes Berlin (Stand: November 2018). (PDF, 413 kB) Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, S. 7; abgerufen am 16. März 2019. Vorlage – zur Kenntnisnahme – über die Anerkennung und weitere Erhaltung von Grabstätten namhafter und verdienter Persönlichkeiten als Ehrengrabstätten Berlins. (PDF; 157 kB) Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 14/1607 vom 1. November 2001, S. 3; abgerufen am 16. März 2019.

„Krüppelfürsorge“

Als Schularzt erfuhr Biesalski, wie viele Kinder an den Folgen von Poliomyelitis, Rachitis und Tuberkulose und Fehlbildungen litten und beobachtete die sozialen Probleme der Körperbehinderten, welche keine orthopädische Behandlung erfuhren und deshalb in ihrem „Krüppeltum“ verblieben. Aus diesem Grund veranlasste er eine statistische Erhebung über das „Krüppelelend“, durch welche die Behörden verpflichtet werden sollten, gegen die bestehenden Verhältnisse vorzugehen.Philipp Osten: Die Modellanstalt. Über den Aufbau einer „modernen Krüppelfürsorge“ 1905–1933. Mabuse Frankfurt 2004, S. 40 f. Digitalisat Inhaltsverzeichnis Er hoffte außerdem, andere Orthopäden für die Mitarbeit in diesem Aufgabenfeld zu gewinnen. Dies wollte er erreichen, indem er versuchte den „Krüppel“, der bisher lediglich als Hilfloser, Gebrechlicher und „Siecher“ Objekt der kirchlichen Armenfürsorge war, als Kranken zu definieren, welcher, um aus diesem Zustand heraustreten zu können, eine orthopädische Behandlung durch einen Arzt benötigte. Durch seinen Erfolg in der Umsetzung dieser Idee, war die Führungsrolle der Orthopäden in der „Krüppelfürsorge“ vorgezeichnet, wie sie sich dann später im Oskar-Helene-Heim durch sein Einwirken abzeichnete. Außerdem war die Idee der Rehabilitation körperbehinderter Menschen in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen geboren.

Biesalski betrieb in Berlin eine orthopädische Privatklinik in einer Etagenwohnung in der Freiligrathstraße 1 () in Kreuzberg. Dort wurde 1906, mit zehn Betten, das erste Heim der Berlin-Brandenburgischen Krüppel-, Heil- und Erziehungsanstalt eröffnet. In diesem Vorläufer heutiger Behindertenheime führte Biesalski eine ganzheitliche Behandlung ein. Er charakterisierte seinen Ansatz mit dem Ausspruch: „Nicht ein einzelner Fuß soll behandelt werden, sondern ein ganzer Mensch!“. Am zweiten Standort seiner Anstalt (Am Urban 10–11) realisierte er bereits diese pädagogische Konzeption mit Schule und Werkstatt. Dieses konnte er schließlich 1914 erheblich erweitern, als mit Hilfe von Spendengeldern vor allem des Industriellenehepaares Oskar und Helene Pintsch das nach ihnen benannte Oskar-Helene-Heim in Berlin-Dahlem eröffnet wurde, das er als Gründungsdirektor fast 16 Jahre lang leitete.

Neben seinem Wirken als Facharzt für Orthopädie, in dessen Verlauf er die Orthopädietechnik entwickelte, beeinflusste er wesentlich die Entwicklung der „Krüppelfürsorge“. Dies erreichte er vor allem durch seine Rolle in der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, für die er auch als VorsitzenderAndreas Mettenleiter: Das Juliusspital in Würzburg. Band III: Medizingeschichte. Herausgegeben vom Oberpflegeamt der Stiftung Juliusspital Würzburg anlässlich der 425jährigen Wiederkehr der Grundsteinlegung. Stiftung Juliusspital Würzburg (Druck: Bonitas-Bauer), Würzburg 2001, ISBN 3-933964-04-0, S. 115–116. tätig war.

Werk Im Jahr 1906 erreichte Biesalski die erste amtliche „Krüppelzählung“. Durch seine Initiative war es nun zum ersten Mal möglich, die Zahl der körperbehinderten Menschen im gesamten Deutschen Reich nach einheitlichen Kriterien zu ermitteln. Aus dieser Zählung zog er folgenden Rückschluss: „Es sind also in Deutschland unter 1000 Menschen 15 Krüppelkinder, von denen mehr als 8 in ein Heim gehören; 12 von ihnen bedürfen ärztlicher Hilfe. Unter 1000 Kindern gibt es 36 Krüppel“ (Biesalski 1911).

Er wollte vor allem diejenigen erfassen, welche einer Heimunterbringung bedürfen, deshalb wurde von ihm in „heimbedürftige“ und „nicht-heimbedürftige“ Kinder unterschieden, wobei noch zusätzliche Untergruppen gebildet wurden. Da viele subjektiver Faktoren der Sozialisation berücksichtigt wurden, galten die erhobenen Daten als „weich“ und angreifbar. Die Vertreter der kirchlichen Heime kritisierten die Ergebnisse der reichsweiten „Krüppelzählung“ und die von Biesalski abgeleiteten sozialmedizinischen Schlussfolgerungen. Sie sahen die konfessionelle „Krüppelfürsorge“ an den Rand gedrängt, da ihnen nun die Ärzte ihre Einkommensquelle streitig machen würden. Sie wollten außerdem nicht akzeptieren, dass „Krüppelheime“ besser von Ärzten geleitet werden sollten, denn auch in ihren „Vollkrüppelheimen“ sei die ärztliche Versorgung gewährleistet. Hinzu kam, dass die konfessionellen Heime schon sehr lang bestanden, was die neue Richtung Biesalskis geradezu revolutionär erscheinen ließ.

Aufgrund der fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem „Krüppelpädagogen“ Hans Würtz, den er 1911 als Erziehungsinspektor an das OHH berief, konnte der von Biesalski vertretene sozial-biologische Ansatz realisiert werden. Biesalski arbeitete nach dem Leitspruch: „vom Almosenempfänger zum Steuerzahler“. Er sagte in diesem Zusammenhang:

Durch diesen Leitspruch vergrößerte sich sein Einfluss, da die „Entkrüppelung“, welche er einleitete, auch im Sinne des Staates gewesen ist und es war ihm deshalb möglich, auf das „Preußische Krüppelfürsorgegesetz“ einzuwirken. Vor allem die Verabschiedung dieses Gesetzes, war Grundlage für den Durchbruch der „produktiven Krüppelfürsorge“.

Im Gesetz heißt es:

„§ 1. […] Die Landesarmenverbände sind verpflichtet, für Bewahrung, Kur, und Pflege der hilfsbedürftigen Geisteskranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen, Blinden und Krüppel, soweit sie der Anstaltspflege bedürfen, in geeigneten Anstalten Fürsorge zu treffen. Bei Krüppeln unter 18 Jahren umfasst die Fürsorge auch die Erwerbsbefähigung der Krüppel […]“ „§ 8. Jeder Stadt- und Landkreis hat mindestens eine Fürsorgestelle für Krüppel zu schaffen oder sich einer solchen anzugliedern.“ (Preußisches Gesetz, betr. Die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920)

Das Gesetz war für Biesalski, der mit der statistischen Erhebung 1906 und seiner Arbeit in der Deutschen Vereinigung für „Krüppelfürsorge“ ein entscheidender Vorkämpfer war, ein großer Erfolg und Zeichen für den Durchbruch der Idee des „Krüppelheims“ nach dem dreigliedrigen Prinzip. Dieses Prinzip sah medizinische Behandlung, Erziehung und Unterricht sowie Berufsausbildung als die drei Grundpfeiler des modernen „Krüppelheims“. Mit dem Ausfall eines dieser 3 Bestandteile, wäre das Konzept nicht mehr durchführbar gewesen. Um diese Konzeption durchzusetzen, arbeitete Biesalski eng mit Hans Würtz zusammen, welcher die theoretischen Grundlagen seiner „Krüppelpädagogik“, „Krüppelpsychologie“ und „Krüppelseelenkunde“ mit einbrachte, die damals in der Fachwelt anerkannt waren und bis in die heutige Zeit hinein wirken. Stadler erklärt, dass Biesalskis Definition des „Krüppels“ mit Blick auf eine medizinisch behandelbare Krankheit und die Befähigung zur Erwerbstätigkeit, sich ebenso durchgesetzt hatte, wie die Kostenübernahme für die heimbedürftigen „Krüppel“ und die Meldepflicht, als Voraussetzung für eine orthopädische Frühbehandlung. Auch den konfessionellen „Krüppelheimen“ kam das Festhalten an der Heimfürsorge entgegen. Die Erfahrungen der ambulanten „Krüppelfürsorge“ wurden völlig außer Acht gelassen, womit die von Würtz propagierte Notwendigkeit einer Sondererziehung ihre Berechtigung bekam. Die separierte Heimschule galt als die „krüppelpädagogisch“ beste Lösung und somit bot sich den ambulanten „Krüppelschulen“ keine Perspektive und der gemeinsame Unterricht in den allgemeinen Schulen wurde strikt abgelehnt. Auch die Eltern waren keinesfalls aufgeschlossen für die Heimfürsorge, die im „Krüppelfürsorgegesetz“ von 1920 vorgeschrieben war. Sie befürchteten eine Entfremdung von ihrem Kind durch die Anstaltsbehandlung. Konnten bis dahin wohlhabende Eltern auf die „Krüppelheime“ verzichten und die orthopädische Behandlung ihres „verkrüppelten“ Kindes privat finanzieren, so galt die Meldepflicht nun generell.

Im Gesetz heißt es beispielsweise: