mini|Blumen an einem Baum beim Ottiliensteg an der Dreisam in Freiburg-Waldsee, in der Nähe des Tat- und Fundortes Beim Mordfall Maria Ladenburger wurde am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau die 19-jährige Medizinstudentin Maria Ladenburger von dem nach eigenen Angaben aus Afghanistan stammenden Flüchtling Hussein Khavari vergewaltigt und anschließend ermordet.
Der Täter war Ende 2015 als Flüchtling über Griechenland nach Deutschland gekommen. Er hatte bei seinem Asylantrag behauptet, minderjährig zu sein, und wurde als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling eingestuft. Im Strafprozess räumte er ein, bei der Einreise nach Deutschland schon volljährig gewesen zu sein, und legte ein Geständnis ab. Hussein Khavari wurde im März 2018 vom Landgericht Freiburg wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung nach Erwachsenenstrafrecht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ordnete zusätzlich anschließende Sicherungsverwahrung an und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Das Verbrechen erregte aufgrund der Herkunft des Täters in Deutschland und vielen anderen Ländern Aufmerksamkeit. Es war Gegenstand mehrerer gesellschaftlicher Diskurse, z. B. wurde die Art der Medienberichterstattung thematisiert. Dazu gehört auch, dass in Folge der Tat die Familie Ladenburgers Morddrohungen und Hassnachrichten erhielt, da sie zur Besonnenheit aufrief.
Tathergang Khavari sagte aus, er habe am Nachmittag vor der Tatnacht mit Freunden Haschisch konsumiert und Wodka getrunken. Als die Freunde auseinandergingen, ging Khavari in den Homosexuellentreff Sonderbar. Videoaufnahmen zeigen, dass er dort eine Frau sexuell belästigte, die deswegen das Lokal verließ. Der Barkeeper sagte aus, Khavari habe nüchtern gewirkt. Khavari soll einem männlichen Gast Sex für Geld angeboten haben. Nachdem er dort vor die Tür gesetzt worden war, ging er zu einer Diskothek am Freiburger Hauptbahnhof, wo Türsteher ihm den Zutritt verwehrten. Khavari wurde aggressiv und bedrohte die Türsteher, die ihn daraufhin zu Boden brachten. Schließlich machte er sich auf den Heimweg. In einer fast leeren Straßenbahn setzte er sich neben eine Frau, die dann den Sitzplatz wechselte und die Begegnung gegenüber der Polizei später als extrem unangenehm beschrieb. Er lief von der Endhaltestelle in Freiburg-Littenweiler ziellos durch die Gegend und stahl ein nicht abgeschlossenes Fahrrad. An der Dreisam habe er versucht, sich zu übergeben.
Die 19-jährige Medizinstudentin Maria Ladenburger besuchte am Abend des 15. Oktober 2016 bis etwa 2:40 Uhr die Studentenfeier „Big Medi Night“ in der und trat danach mit dem Fahrrad den Heimweg zum im Stadtteil Littenweiler an. Gegen 3:00 Uhr stieß Khavari sie vom Fahrrad. Er gab an, nicht gesehen zu haben, ob der Fahrradfahrer eine Frau oder ein Mann war. Khavari würgte die Frau, zerrte sie an die Uferböschung des nahen Flusses Dreisam und vergewaltigte sie mit der Hand, da er keine Erektion bekam. Dabei fügte er der bewusstlosen Studentin schwere innere Verletzungen zu. Ein Freund sagte als Zeuge aus, Khavari habe ihm nach der Tat erzählt, er habe gerade eine Frau wie „ein Tier vergewaltigt“. Auch habe er erzählt, dass er in der Tatnacht noch eine Person ins Visier genommen habe: eine Chinesin, die er an einer Straßenbahnhaltestelle getroffen habe. Er habe sie – laut Zeugenaussage des Freundes – „vergewaltigen und ficken“ wollen.
Um 8:41 Uhr fand eine Joggerin die Leiche von Maria Ladenburger in der . Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab die Todesursache Ertrinken. Laut Kriminalpolizei wurde sie absichtlich so ins Wasser der Dreisam gelegt, dass sie keine Chance zum Überleben hatte. Ihr Körper wies mehrere Bisswunden auf.
Ermittlungen Die Freiburger Polizei berief umgehend eine 40-köpfige Sonderkommission (Soko Dreisam) ein. Es gelang der Kommission, die Abläufe vor der Tat „in weiten Teilen lückenlos“ zu rekonstruieren. Etwa 1400 Menschen wurden vernommen, rund 1600 Hinweise geprüft und die Aufzeichnung eines Überwachungsvideos ausgewertet. Die an Ladenburgers Körper sichergestellten männlichen DNA-Spuren waren in keiner bundesweiten Datenbank gespeichert. Freiwillig abgegebene DNA-Proben aus dem Umfeld Ladenburgers und der Umgebung des Tatorts ergaben ebenfalls keine Übereinstimmung. Die Polizei setzte eine Belohnung für sachdienliche Hinweise aus.
An einem Gebüsch in der Nähe des Tatorts wurde ein 18,5 Zentimeter langes schwarzes Haar gefunden, das teilweise blond eingefärbt war. Nach einem Abgleich mit Aufnahmen von Überwachungskameras der VAG Freiburg konnte das Haar einem jungen Mann zugeordnet werden, der um 1:57 Uhr in der Freiburger Innenstadt in eine Straßenbahn der Linie 1 in Richtung Littenweiler eingestiegen und bis zur – etwa einen Kilometer vom Tatort entfernt – gefahren war. Am 2. Dezember wurde der Gesuchte von einer Polizeistreife entdeckt und aufgegriffen. Seine DNA-Probe war identisch mit den am Tatort sichergestellten Spuren. Ende Januar 2017 wurde die Soko Dreisam aufgelöst. Die Ermittler fanden keinerlei Hinweise darauf, dass Täter und Opfer sich gekannt hätten.
Weihnachten 2016 unternahm Khavari einen Suizidversuch. Daraufhin wurde er in das Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg verlegt, wo er einen weiteren Versuch unternahm. Im November 2017 versuchte er es erneut.
Einige Zeit lang gab es Vermutungen, der Mord in Freiburg stünde möglicherweise in Zusammenhang mit der Vergewaltigung und dem Mord an einer Joggerin im nahen Endingen am Kaiserstuhl am 6. November 2016.Frau in Endingen ermordet – Sex-Mord an Joggerin bei Freiburg: Ermittler loben 25.000 Euro für Hinweise aus. In: Spiegel Online, 24. November 2016, abgerufen am 26. März 2018. In diesem Fall konnte jedoch ein 40-jähriger rumänischer Lastwagenfahrer der Tat überführt werden, der auch 2014 in Kufstein eine junge Frau ermordet hatte.Prozess in Freiburg: Angeklagter Lkw-Fahrer gesteht Mord an Joggerin in Endingen. In: Tagesspiegel.de, 22. November 2017, abgerufen am 26. März 2018.
Täter Herkunft und Zeit in Griechenland Hussein Khavari wurde Mitte der 1990er Jahre oder deutlich früher in Afghanistan oder dem Iran geboren und gehört der ethnischen Gruppe der Hazara an. Khavari wurde am 8. Januar 2013 in Tyros (Arkadien, Griechenland) als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling registriert.
Am 26. Mai 2013 verübte er auf Korfu einen Raubüberfall auf eine Studentin und warf sie über ein Geländer eine Klippe hinunter; sie überlebte den zehn Meter tiefen Sturz schwer verletzt. Nach der Tat soll er keine Reue gezeigt haben. Ein bei seiner Vernehmung beteiligter Polizist sagte, er habe bei den Vernehmungen gefragt: „Was soll das denn alles, es war doch nur eine Frau.“FAZ 26. Januar 2018: „Es war doch nur eine Frau“ Wegen Diebstahls und versuchten Totschlags wurde er am 12. Februar 2014 zu einer Jugendhaftstrafe von 10 Jahren verurteilt und in einem Gefängnis für Jugendliche in Volos inhaftiert. Sein Asylgesuch lehnten die griechischen Behörden im Mai 2014 ab. Am 31. Oktober 2015 kam er durch ein Amnestiegesetz der Regierung TsiprasMutmaßlicher Mörder von Freiburg seit 2015 auf Fahndungsliste in Griechenland. In: euronews.com. Abgerufen am 17. Dezember 2016. gegen Meldeauflagen auf Bewährung frei. Als er seiner Meldepflicht nicht nachkam, widerrief das Justizministerium die Bewährung und schrieb am 31. Dezember 2015 eine nationale – jedoch keine internationale – Fahndung aus.
Asylantrag in Deutschland und Datenaustausch Zu diesem Zeitpunkt war Khavari bereits in Deutschland. Er war Anfang November über Österreich illegal eingereist und hatte am 12. November 2015 ohne Vorlage von Personaldokumenten bei der Polizei in Freiburg einen Asylantrag gestellt. Dieser ging Mitte Februar 2016 beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein, wurde dort aber monatelang nicht bearbeitet. Nach Angabe des überlasteten BAMF hätte Khavari „demnächst“ einen Termin bekommen sollen – das bedeutet mit Stand Dezember 2016 nach 10 Monaten. Khavari wurde bei einer Pflegefamilie untergebracht und zur Schule geschickt. Die Pflegeeltern gaben an, dass er „ruhig, selbstbewusst und höflich“ gewesen sei und sich nach seiner Schulzeit eine Lehre zum Schreiner, eine Ausbildung zum Flugbegleiter oder die Eröffnung eines Kiosks habe vorstellen können.
Trotz mehrerer EU-weiter Systeme zum Datenaustausch wurde Khavaris kriminelle Vergangenheit von deutschen Behörden nicht erkannt.
Europäische Fingerabdruckdatenbank (EURODAC) Die europäische Fingerabdruck-Datenbank EURODAC soll verhindern, dass Personen in mehreren EU-Mitgliedstaaten Asyl beantragen können. Sie enthielt aber keine Informationen über Verurteilungen oder Fahndungsmaßnahmen. Stern online, 16. Dezember 2016. Laut der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von „Eurodac“ war Griechenland im Zuge des Asylantrags von Hussein Khavari verpflichtet, seine Fingerabdrücke in die Datenbank einzuspeisen. Deutschland war bei Bearbeitung seines Asylantrags vom November 2015 verpflichtet, die EURODAC-Datenbank abzufragen. Ob und in welchem Umfang ein Datenaustausch mit griechischen Behörden stattfand, ist anhand der Medienberichte nicht eindeutig nachzuvollziehen:
Laut Darstellung auf faz.net vom 16. Dezember 2016 waren die Daten des Tatverdächtigen von den griechischen Behörden im arkadischen Tyros am 8. Januar 2013 in EURODAC registriert worden. Die Zeit schrieb einen Tag zuvor, EURODAC sei zu dieser Zeit erst im Aufbau gewesen und es habe keine Treffer zu Khavari gegeben, als ihn die Bundespolizei 2015 erkennungsdienstlich begutachtete. Als im Februar 2017 die Stuttgarter Nachrichten über eine Nacherfassung unbegleiteter Minderjähriger in Baden-Württemberg berichteten, schrieb diese, die Bundespolizei habe keinen Zugriff auf die Daten des Tatverdächtigen in EURODAC gehabt. Tatsächlich ist der Zugriff der Bundespolizei nur zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten gestattet.
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) meldete am 15. Dezember 2016, laut Bundesinnenministerium habe Deutschland Khavaris Fingerabdrücke in EURODAC abgespeichert. Ob bereits ein griechischer Eintrag bestand, war laut SZ unklar. Auch sie erwähnte, dass das System 2013 noch im Aufbau war. Die Bild-Zeitung behauptete am Tag darauf, es habe keine Abfrage stattgefunden, als der Neueintrag erfolgte. Laut Badischer Zeitung war die erneute Speicherung durch die Bundespolizei im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung vom 12. November 2015 veranlasst worden.BKA: Fingerabdrücke belegen kriminelle Vorgeschichte von Hussein K. In: Badische Zeitung, 15. Dezember 2015.
Schengener Informationssystem (SIS) Das Schengener Informationssystem (SIS) dient der automatisierten Personen- und Sachfahndung in der Europäischen Union (EU). Nach Auskunft des Innenministeriums war es bei der Asylantragstellung von Khavari in Freiburg zwar abgefragt worden, hatte aber keinen Eintrag enthalten, da Griechenland Hussein Khavari lediglich zur nationalen Fahndung ausgeschrieben hatte.
Europäisches Strafregisterinformationssystem (ECRIS) Das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) umfasst (Stand Dezember 2016) nur Strafregister von EU-Bürgern, nicht aber Strafregister von Drittstaatsangehörigen. Bisher lässt sich nur dadurch, dass an alle Mitgliedstaaten ein Auskunftsersuchen gerichtet wird, feststellen, ob ein Drittstaatsangehöriger bereits in einem anderen Mitgliedstaat verurteilt wurde.
Eine entsprechende Erweiterung des Systems war im Nachgang der Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris zwar vereinbart worden und ein diesbezüglicher Richtlinienänderungsvorschlag am 19. Januar 2016 von der EU-Kommission angenommen worden; die geplante Erweiterung war aber noch nicht umgesetzt worden.
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