Als unerwünschte Organisationen () bezeichnet die Regierung Russlands ausländische und internationale, allerdings zunehmend auch ursprünglich russische (teilweise erst durch Exil nach dem Verbot „international“ gewordene) Nichtregierungsorganisationen, zuletzt auch Medien, deren Aktivität in Russland verboten wurde.

Geschichte

Am 23. Mai 2015 verabschiedete die Staatsduma der Russischen Föderation in der Amtszeit Wladimir Putins das Gesetz 284.1 über ausländische Nichtregierungsorganisationen, die als unerwünscht erklärt werden können.Putin erlässt Gesetz über „unerwünschte“ Organisationen. Süddeutsche Zeitung, 24. Mai 2015. Diesen ist danach jede politische Aktivität in Russland untersagt, russische Organisationen dürfen keine Beziehungen mit ihnen unterhalten und keine finanzielle Unterstützung annehmen. Auch Privatpersonen ist eine Kontaktaufnahme unter Strafandrohung verboten.

Am 25. Mai 2015 wurden von einem Abgeordneten der LDPR eine erste Liste ausländischer Organisationen vorgestellt, die als unerwünscht erklärt werden sollten. Darunter waren die russischen Organisationen von Amnesty International und Human Rights Watch sowie bereits damals die russische Menschenrechtsorganisation Memorial International.

Am 7. Juli 2015 wurde eine Liste von 12 ausländischen Organisationen von der Generalstaatsanwaltschaft bekanntgegeben, deren Registrierung als „unerwünschte Organisation“ beantragt wurde. Diese waren sieben US-amerikanische Organisationen wie die Open Society Foundation von George Soros und die Denkfabrik National Endowment for Democracy, sowie zwei polnische und drei ukrainische Nichtregierungsorganisationen, eine von ihnen auf der Krim tätig.Russland knebelt die Bürgergesellschaft weiter. Neue Zürcher Zeitung, 9. Juli 2015.

Bis August 2016 wurden sieben US-amerikanische Organisationen in ein Register beim russischen Justizministerium eingetragen.Die Generalstaatsanwaltschaft Russlands hat die Liste unerwünschter Organisationen erweitert. fit4russland.com, 6. September 2016, offline 15. Januar 2025.

Gründe der Aufnahme in die Liste

In der Liste des russischen Justizministeriums befinden sich einzelne NGO und Medien, die in der russischen oder sowjetischen Gesellschaft gegründet wurden, deshalb entweder nur in weiteren Nachfolgestaaten der Sowjetunion aktiv waren, oder erst durch dieses Verbot und Ausweichung ins Exil „ausländisch“ sind, tatsächlich aber auf Russland fokussiert bleiben. Dazu gehören „Open Russia“ (, 2014 gegründete Exilorganisation von Michail Chodorkowski), Meduza (Exil-Online-Zeitung von geflüchteten Mitarbeitern von Lenta.ru), die Stiftung für Korruptionsbekämpfung (, ursprünglich 2011 unter Alexei Nawalny in Moskau gegründet und dort verboten, seit 2022 nur noch in Resten im Exil), Novaya Gazeta Europe (2022 von mehrheitlich ins Exil geflüchteten Journalisten der Moskauer Zeitung „Nowaja Gaseta“), TV Rain (2022 ins Exil geflüchteter TV-Sender Doschd) und andere. Schon vor dem Ukraine-Krieg wurde die 2018 in Moskau gegründete Online-Investigativ-Plattform „Proekt“ (Nr. 41 in der Liste), nachdem sie Recherchen über die Privatbesitztümer des russischen Innenministers Wladimir Alexandrowitsch Kolokolzew ankündigte, kurz hintereinander im Juni 2021 zum „ausländischen Agenten“ und am 15. Juli 2021 als „unerwünschte ausländische Organisation“ verboten, obwohl in Russland registriert, unter dem unbelegten Vorwand, vom US-Kongress finanziert zu sein (was es nicht identisch zum „ausländischen“ US-Kongress machen würde). Zur gleichen Zeit löste sich am 18. Juli 2021 die russische Anwaltsgruppe „Komanda 29“ auf, die Alexei Nawalny vor Gericht verteidigt hatte, denen die russische Staatsanwaltschaft vorwarf, Materialien der tschechischen „Společnost Svobody Informace“ (Gesellschaft für Informationsfreiheit, Nummer 40, erst am 15. Juli 2021 registriert) verteilt zu haben und daraus konstruierte, die Moskauer Anwälte seien mit der tschechischen Gesellschaft identisch und blockierten schon am Tag nach der Registrierung der tschechischen Gesellschaft, am 16. Juli die Online-Präsenz der Anwälte.Memorial Deutschland: Komanda 29 gibt Auflösung bekannt. memorial.de, 21. Juli 2021, eingesehen am 15. Februar 2024.

Betroffene Organisationen Mit Stand vom 23. September 2026 hatte das Justizministerium der Russischen Föderation 418 ausländische und internationale Organisationen in Russland (einschließlich der besetzten Gebiete der Ukraine) als „unerwünscht“ deklariert. Die meisten betroffenen Organisationen hatten ihren Sitz in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten und der Ukraine.