Als Bauhilfsstoffe werden im Bauwesen Hilfsmittel bezeichnet, die zur Herstellung eines Bauwerks verwendet werden, jedoch nicht darin verbleiben. Zu den Bauhilfsstoffen zählen alle Arten von Schalungen, Traggerüste, Schutz- und Arbeitsgerüste sowie Verbaumaterialien.
In der Baugeräteliste bilden die Bauhilfsstoffe eine eigene Gerätehauptgruppe (siehe dort unter U – Schalungen und Rüstungen).
Siehe auch Betriebsmittel (Produktion) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die für die Produktion benötigt werden, aber nicht verbraucht werden (Z.B. Bauhilfsstoffe oder Maschinen) Hilfsstoff (Rechnungswesen) – Begriff aus dem Rechnungswesen für Güter die – im Gegensatz zu Bauhilfsstoffen – Bestandteil des Produktes werden, aber mengenmäßig einen geringen Anteil haben.
Einzelnachweise
Weblinks Rahmenplan Ausbaufacharbeiter (abgerufen am 21. August 2020) Ressourcenschonung durch Produktkennzeichnung für Bauprodukte Erstellung eines Kriterienkatalogs für die Stufeneinteilung von Bauprodukten in der Normung (abgerufen am 21. August 2020) Wirtschaftliche und sichere Baustelleneinrichtung (abgerufen am 21. August 2020) Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept (abgerufen am 21. August 2020) Zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich (abgerufen am 21. August 2020)