Eichow, , ist ein Ortsteil der brandenburgischen Gemeinde Kolkwitz im Landkreis Spree-Neiße. Eichow war bis zum 5. Dezember 1993 eine selbständige Gemeinde; es liegt im sorbischen Siedlungsgebiet der Niederlausitz.
Geographie mini|Eichow auf dem Urmesstischblatt von 1846 Eichow liegt 14 Kilometer westlich des Zentrums von Cottbus. Die Gemarkung grenzt im Norden an Babow, im Osten an Krieschow sowie an einem sehr kleinen Abschnitt an Wiesendorf, im Süden an Laasow (Gemarkungen Wüstenhain und Tornitz) und im Westen an Vetschau/Spreewald. Nördlich des Ortskerns befindet sich an der Stelle des früheren Vorwerkes ein Wasserwerk. Der Ort liegt auf einer Höhe von .
Westlich des Ortes zieht das Eichower Fließ von Süden nach Norden durch die Gemarkung, um sich nördlich von Eichow bei Babow mit dem Greifenhainer Fließ zu vereinen. Im Areal der früheren Ziegelei am Südende der Gemarkung befinden sich heute einige kleine Tümpel. Diese sind geschützte Landschaftsbestandteile.
Von Süden führt die L524 in den Ort hinein und endet an der L49, dem früheren Abschnitt der Bundesstraße 115, die durch den nördlichen Teil des Ortes hindurch führt. Südlich des Ortskerns verläuft die Bundesautobahn 15; auf Eichower Gemarkung befindet sich die PWC-Anlage Eichower Fließ/Dubje. Der Norden der Gemarkung wird von der Bahnstrecke Berlin–Görlitz gequert. Durch den Südteil der Gemarkung verläuft die Bahnstrecke Halle–Cottbus. Der Ort erhielt an dieser Strecke einen Haltepunkt.
Geschichte Der Ort erscheint erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1458 unter dem Namen Eyche. Wahrscheinlich ist es die Übersetzung eines sorbischen Dubje = Ort, im oder am Eichwald, von nso. *dub = Eiche. Der Dorfstruktur nach war es eine breite Gasse.
Besitzgeschichte 1458 wurde Hans von Seyffertitz. sonst Fuchs genannt zu Krieschow mit dem Ort Eichow belehnt. Schon bald danach wurde der Ort geteilt und bestand bis 1792 aus zwei Anteilen. Danach wurde Eichow wieder vereinigt und es gab nur noch ein Rittergut.
Anteilgut I und Gesamtgut ab 1792 1486 wurden die Brüder Jorgen, Bernt, Cristoff (I.) und Caspar (I.) von Seyffertitz mit dem Dorf Krieschow, der Hälfte des Dorfes Eichow und mit dem Gericht und etlichen Zinsen und Renten in Klein Lieskow belehnt. Im Lehenbrief wird bereits bestimmt, dass Jorg und Bernt von Seyffertitz genannt Fuchs das Dorf Krieschow und zwei Teile an dem Gericht in Klein Lieskow erhalten sollen, Cristoff und Caspar das Dorf Eichow und zwei Teile des Gerichts von Klein Lieskow. 1500 schworen Bernt, Cristoff und Caspar Gebrüder und Hans, Georg und Cristoff Georgs Söhne, die Fuchse genannt auf den brandenburgischen Kurfürsten Joachim I. und dessen Mitregenten Markgraf Albrecht. Georg war zu diesem Zeitpunkt schon verstorben.
Diese Hälfte von Eichow war 1536 im Besitz des Caspar (II.) von Seyffertitz, dem Sohn des obigen Christoph (I.), der diesen Anteil 1537 an seinen Vetter Christoph (II.) verkaufte, der Sohn des oben genannten Georg. Auf diesen folgte dessen Sohn Caspar (III.). 1561 war dieser Anteil von Eichow im Besitz eines Baltzer von Seyffertitz, auf den dessen Sohn Berndt d. Ä. folgte. 1590 übertrug der ältere Bernd seinem gleichnamigen Sohn den Anteil Eichow. Berndt d. J. verkaufte am 11. Mai 1597 seine Hälfte von Eichow wegen hoher Schulden an Dietrich von Zabeltitz auf Groß Leine.
Dietrich von Zabeltitz war der Sohn von Georg von Zabeltitz auf Groß Leine. Als er noch vor 1614 starb, hinterließ er die Söhne Christoph, Georg, Sebastian und Baltzer, die Töchter Margarethe, Anna und Eva sowie eine namentlich nicht sicher bekannte weitere Tochter (Elisabeth?). Am 12. Januar 1614 wurden Georg, Bastian und der noch unmündige Baltzer mit den Güter des verstorbenen Vaters belehnt. In die gesamte Hand aufgenommen waren Christoph zum Lein (Groß Leine), Wolf Ernst auf Gablenz, Christophs sel. zum Topper drei unmündigen Söhne, Christoph, Caspar und Friedrich, Christoph, Antonius sel. Sohn zu Ranzow und Cottbus für sich und die unmündigen Söhne seines verstorbenen Bruders Georg, Antonius und Friedrich zu Ullersdorf. Georg ist auf Gablenz ansässig. Sebastian/Bastian übernahm später allein die Hälfte von Eichow. Er war mit Barbara von Kracht, Tochter des Ernst von Kracht aus dem Hause Strega (nördlich Forst (Lausitz), heute Strzegów (Gubin) in Polen) verheiratet. Der Leibgedingebrief datiert vom 7. Oktober 1625, während die Ehestiftung mit dem 7. Oktober 1630 datiert ist, die sogar erst am 1. April 1635 bestätigt wurde. Ernst von Kracht hatte 1621 die Güter Klinge und Gosda im Cottbusischen Kreis gekauft. Der Anteil von Sebastian von Zabeltitz an Eichow umfasste 1635 vier Ritterhufen, 20 Bauernhufen, 14 Gärtner, drei Büdner, zwei Schäfer und eine Mühle. Er starb allerdings bereits 1637. Die drei Söhne Dietrich, Ernst und Bastian waren zu diesem Zeitpunkt noch unmündig. Anlässlich der Huldigung für den brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm („der Große Kurfürst“) und der Wiederbelehnung seiner Vasallen im Jahre 1644 erschienen die drei Brüder nicht. Hans Albrecht von Wolfersdorf entschuldigte die drei Brüder, dass sie alle noch unmündig seien. Alle drei Brüder gingen in Kriegsdienste und galten lange als verschollen. Die Mutter Barbara von Kracht verheiratete sich wieder mit dem Rittmeister Abraham von Werdeck, der anscheinend die Verwaltung des Rittergutes übernahm. Für 1652 nennt Gerhard Krüger als Besitzer von Eichow Bastian von Zabeltizes Seel. Erben. Da die drei Söhne des Bastian von Zabeltitz verschollen waren, übertrug der brandenburgische Kurfürst das Anteilsgut Eichow an den Vetter Christoph Sigismund von Zabeltitz auf Topper. Dieser verstarb aber schon 1658. Darauf folgte als nächster Agnat Friedrich von Zabeltitz von Topper.
1660 tauchte dann doch der Sohn Ernst des Sebastian wieder auf, wurde als rechtmäßiger Erbe anerkannt und erhielt die Hälfte von Eichow. Er war mit Benigna Tugendreich von Loeben verheiratet, die 2000 Taler Ehegeld mit in die Ehe brachte. 1679 kaufte er den zweiten Anteil von Eichow von seinem Schwager Seyfried von Loeben. Die Ehe von Ernst Zabeltitz und Benigna Tugendreich von Loeben blieb kinderlos und nach dem Tod des Ernst gingen die beiden Anteile erneut getrennte Wege. Anteil I fiel an die Mitbelehnten Friedrich und Caspar von Zabeltitz auf Topper, Anteil II behielt die Witwe des Ernst, Benigma Tugendreich, die das Anteilsgut bald darauf an Kurt Hildebrand von Loeben verkaufte.
1695 starb Caspar von Zabeltitz; dessen Erben überließen Eichow dem anderen Mitbesitzer Friedrich von Zabeltitz für 9000 Taler. Auf Friedrich folgte dessen Sohn Egidius Leonhard (* 1. September 1686), der Sofie Marianne von Normann, Tochter des Dubislaff Philipp von Normann und der Eleonore Gottliebe von Zabeltitz aus dem Hause Illmersdorf heiratete. Aus der Ehe gingen fünf Söhne hervor. Erben wurden die Söhne Hans Ernst (* 1729) und Christian Erdmann (* 1730). Beide Brüder traten in militärische Dienste. Gulde nennt für 1787 den Hans Ernst von Zabeltitz als Besitzer von Eichow. Dieser brachte es in der königlich-preußischen Armee bis zum Generalmajor. Er kämpfte in mehreren Schlachten des Siebenjährigen Krieges und wurde mit dem Orden Pour le Mérite ausgezeichnet. Christian Erdmann war zwar Mitbesitzer von Eichow, lebte aber mit seiner Frau Benigma Tugendreich von Zschertwitz aus dem Hause Briesen (verwitwete von Thierbach) auf dem Zschertwitzschen Gut in Briesen. Hans Ernst von Zabeltitz kaufte von dem Geheimrat von Schmettau auch die andere Hälfte von Eichow (Anteilgut II). 1780 war er auch im Besitz von Komptendorf. Hans Ernst von Zabeltitz hatte mit Maria Eleonore von Mackrodt aus dem Hause Schillencken in Ostpreußen einen unehelichen Sohn Hans Wilhelm Leopold. Er wurde später legitimiert unter dem Namen Zobel von Zobeltitz. Am 17. Mai 1791 starb der Generalmajor Hans Ernst von Zabeltitz in Grumbkowkaiten in Ostpreußen.
Das Anteilgut I fiel an die Söhne seines Bruders Christian Erdmann, der bereits 1786 verstorben war. Das Anteilgut II erbte dagegen sein Sohn Hans Wilhelm Leopold Zobel von Zobeltitz. Die Söhne des Christian Friedrich, Friedrich Egidius Leopold (1762–1841) und Carl Christian Gottlob von Zabeltitz (1764–1816) wählten wie ihr Vater und Onkel ebenfalls bereits in jungen Jahren die militärische Laufbahn. Während Friedrich Egidius Leopold 1796 als Hauptmann aus der Armee ausschied, blieb Carl Christian Gottlob bis zu seinem Tod 1816 beim Militär; er brachte es bis zum Obristlieutenant.
Friedrich Egidius Leopold von Zabeltitz kaufte 1792 das Anteilgut II von seinem Vetter Hans Wilhelm Leopold Zobel von Zobeltitz und vereinigte Eichow nun endgültig in einer Hand. Er ließ ein neues Gutshaus und neue Wirtschaftsgebäude errichten. Er war in erster Ehe mit einer NN Lehmann verheiratet, einer Tochter des Bauinspektors Lehmann. In zweiter Ehe heiratete er am 4. Juli 1797 Caroline von Langenn (1780–1862), Tochter des Friedrich Moritz Sigismund von Langenn und der Christine Ernestine von Steinkeller von Kittlitz. Der einzige Sohn des Paares Friedrich Wilhelm Egidius Leonhard (1807–1884) erbte das Gesamtgut Eichow. Er heiratete am 28. Mai 1833 Isabella Leontine Sofie Gräfin zu Lynar (* 24. Januar 1815), Tochter von Heinrich Ludwig Graf zu Lynar und der Caroline Ernestine Friederike geb. von Knoch. Erbe von Eichow war deren Sohn Friedrich Ludwig Leonhard (1844–1884). Er war mit Elisabeth von Köller verheiratet, Tochter des namhaften Generallandschaftrats für Pommern Matthias von Köller. Aus der Ehe stammte der Sohn und Erbe Leonhard Matthias Ernst von Zabeltitz (1871–1953), der seit 1899 mit Elisabeth Gräfin Pourtalès verheiratet war. Er begann seine Laufbahn auf der Ritterakademie Brandenburg, wurde Oberleutnant und übernahm 1896 die Begüterung. Der Gutsbesitzer betrieb das Rittergut nicht selber, 1914 war es an Rudolf Trautmann verpachtet. 1929, also kurz vor der großen Wirtschaftskrise war das Rittergut innerhalb der Familie verpachtet, Verwalter war W. von Gerdthell. Der Besitz beinhaltete 905 ha Land, davon 584 ha Forsten.
Das Rittergut Eichow übertrug er noch vor 1945 an seinen Sohn Roderich Egidius Leonhard von Zabeltitz (1902–1982), der mit Anne-Marie von Klitzing verheiratet war. Er war der letzte Rittergutsbesitzer auf Eichow und wurde 1945 vertrieben, und 1946 auch formal enteignet.
Anteilgut II