Schullehrer in Deutschland werden an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen meist zweiphasig ausgebildet und anschließend als Beamte, seltener als Angestellte, beschäftigt. Im Schuljahr 2023/2024 gab es in Deutschland 739.460 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen.
Ausbildung
In Deutschland werden Lehrer in der Regel an Universitäten oder an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet. Die aktuelle Regelstudienzeit für das Lehramtsstudium beträgt acht (sechs Bachelor, zwei Master für Primarstufe) oder zehn Semester (sechs Bachelor, vier Master für Sekundarstufe I oder II). Das Studium ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, meist umfasst es zwei Hauptfächer und ein oder mehrere pädagogisch ausgerichtete Nebenfächer (z. B. Erziehungswissenschaften, Psychologie, Sozialwissenschaften), darüber hinaus müssen ein oder mehrere Schulpraktika absolviert werden. Lehrer an beruflichen Schulen müssen überdies in manchen Bundesländern ein Praxisjahr nachweisen.
Einphasige Lehrerausbildung In der einphasigen Ausbildung ist die berufspraktische Ausbildung an den Schulen in das Studium integriert. Diese Form der Ausbildung wurde entwickelt, um die oft kritisierte Praxisferne der Hochschulausbildung zu überwinden und dem „Praxisschock“ bei Beginn des Referendariates zu begegnen.
Zweiphasige Ausbildung Die zweiphasige Ausbildung schließt den ersten Ausbildungsabschnitt mit der Ersten Staatsprüfung für das betreffende Lehramt – einer staatlichen Prüfung nach einem wissenschaftlichen Hochschulstudium – ab.Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien - Abgerufen am 22. Oktober 2017 Es folgt der als Vorbereitungsdienst oder Referendariat bezeichnete zweite Ausbildungsabschnitt in staatlicher Regie. Dieser wird je nach Land als Beamter auf Widerruf oder als Angestellter im öffentlichen Dienst abgeleistet. In der Regel die "Zweite Staatsprüfung" im Anschluss an das Referendariat verlegt den Schwerpunkt auf unterrichtspraktische Gesichtspunkte. Die Dauer der zweiten Ausbildungsphase ist in den Bundesländern unterschiedlich, beträgt aber in der Regel 18 bis 24 Monate.
In Niedersachsen gibt es hierzu seit 2010 eine Sonderregelung gemäß der §§ 8 und 13 Absatz 1 NLVO-Bildung.
Insofern hat die Bundesrepublik Deutschland im Weltvergleich einen sehr hohen Stand der wissenschaftlichen Lehrerausbildung. Oft kritisiert wird dagegen die Praxisferne und der überwiegend fachwissenschaftliche Anteil der Ausbildung, der sich an Diplomstudiengängen orientiert. Einige Universitäten versuchen dem durch die Bildung von Lehrerausbildungszentren zu begegnen.Beispiel Paderborn (PDF; 557 kB)
Die Pädagogischen Hochschulen haben eine Ausbildungsstruktur entwickelt, die das wissenschaftliche Hochschulstudium begleitende Fachpraktika in Kooperation mit geeigneten Ausbildungsschulen einschließen und Theorie und Praxis der Lehrerbildung somit bereits in der ersten Ausbildungsphase miteinander verbinden.
Eine Sonderstellung hat die Waldorfpädagogik: Sie darf in eigenen Instituten Lehrer nach eigenen Kriterien ausbilden. Zentrum der Waldorflehrerausbildung in Deutschland ist Stuttgart. Lehrer, die diese Ausbildung durchlaufen haben, schließen nicht mit einem Staatsexamen ab, dürfen aber an Waldorfschulen als Klassenlehrer in den Klassen 1 bis 8 eingesetzt werden. Nach einer Probezeit werden sie von der staatlichen Schulaufsicht begutachtet und erhalten dadurch offiziell ihre Zulassung.
Zugangsvoraussetzungen Für die Tätigkeit als Lehrer im Staatsdienst ist grundsätzlich das Bestehen der Ersten und Zweiten Staatsprüfung Voraussetzung. In mehreren Ländern werden für allgemeinbildende und berufliche Schulen auch Hochschulabsolventen mit anderen Abschlüssen eingestellt, z. B. Apotheker oder Absolventen der Betriebswirtschaft.
Außerdem besteht auch in vielen Ländern – als Ausnahme des genannten Grundsatzes – die Möglichkeit zum Quereinstieg beziehungsweise Seiteneinstieg mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium, ohne die Erste Staatsprüfung abgelegt und ohne ein zweites Fach studiert zu haben. In Baden-Württemberg steht der Seiteneinstieg für die Einstellung mit Vorbereitungsdienst und der Quereinstieg für die Einstellung, zunächst als Angestellter ohne Vorbereitungsdienst, bei verminderter Stundenzahl und zusätzlichen Fortbildungsveranstaltungen. In den meisten Ländern wird aber der Begriff Quereinstieg verwendet. Die Bedingungen für diesen Quereinstieg sind sehr unterschiedlich. In der Regel reicht ein Diplom- oder Magister-Abschluss ohne Studium eines Zweitfaches aus. Es kann aber auch ein Studium für ein Zweitfach oder ein erziehungswissenschaftliches Begleitstudium erforderlich sein. Da normalerweise zwei Fächer verlangt werden, wird ein Fach anerkannt, dessen Gebiete im entsprechenden Diplom-Studiengang gelehrt wurden (z. B. bei Physikern wird Physik und Mathematik anerkannt, bei Chemikern und Biologen das entsprechende Studienfach und Physik bzw. Chemie). Die Bedingungen und Bezeichnungen für Zusatzanforderungen unterscheiden sich je nach Bedarfslage, Land und teilweise auch der Schulart.
Lehrer, die nicht in das Beamtenverhältnis eingestellt werden können oder wollen, können den Lehrberuf als Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst erfüllen. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Lehrkräfte, die die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder bei der Einstellung eine bestimmte Altersgrenze, die jedes Land selbst festlegt, überschritten haben. Auch Lehrkräfte, die befristet beschäftigt werden, sind Tarifbeschäftigte.
Privatschulen, auch teilweise als „Alternative Schulen“ oder „Ersatzschulen“ bezeichnet, können auch Personen, die ihnen geeignet erscheinen, aber keine Staatsexamina vorweisen können, als Lehrer beschäftigen, z. B. Künstler oder Handwerker. Diese werden wie bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst eingestuft (nach formaler Vorbildung (= Schulabschluss + Ausbildung)) und bei den staatlichen Zuschüssen für diese Schulen berücksichtigt.
Statistik Im Schuljahr 2023/2024 waren in Deutschland 739.460 Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen beschäftigt.
Diese Zahl umfasst vollzeit-, teilzeit- und stundenweise beschäftigte Lehrkräfte. Dazu zählen alle Personen, die eigenverantwortlich unterrichten.
Bundesland Lehrkräfte (2023/2024) 180.340 100.368 95.761 71.393 58.587 40.134 34.075 32.881 25.859 22.025 18.918 15.851 15.588 12.118 9.039 6.523
Einstellung Nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Einstellung von Arbeitnehmern erfolgt die Einstellung in den öffentlichen Dienst jeweils nach den Maßgaben des obersten Dienstherrn (Land). Die Einstellung in den Schuldienst erfolgt nach dem jeweils unterschiedlichen Landesrecht. Entsprechend unterschiedlich sind auch die jeweiligen Beteiligungsrechte des Personalrats festgelegt. In manchen Ländern ergeben sich durch die fast monopolartige Stellung der Einstellungsbehörde für Lehrer aus arbeitsrechtlicher Sicht Probleme. In verschiedenen Ländern wurde die Auswahl der Lehrer an die Schulen delegiert (schulscharfe Einstellung).
Bestenauslese Durch die landesweite Einstellung ergibt sich u. a. das Problem, dass auf eine benötigte Stelle alle Bewerber mit den entsprechenden formalen Voraussetzungen (Staatsexamen und Fächerkombination) Zugang haben müssen. Es werden daher die Abschlussnoten aus beiden Staatsexamina zusammengerechnet und daraus eine „Bestenliste“ für jede mögliche Fächerkombination erstellt. Zu dieser so erstellten Bestenliste kommt noch eine Bewertung nach ebenfalls landesweit geltenden sozialen Kriterien.
Probleme Durch die landesweite Vergabe von Lehrerstellen nach dieser Bestenliste fast ausschließlich nach Noten werden in der Person des Bewerbers liegende Qualitäten nicht erfasst, die aber für die Schule sehr interessant sein können. Das Verfahren ist sehr unpersönlich und nur scheinbar objektiv, da durch geschickte Handhabung des Vergabeverfahrens doch Einfluss auf die Auswahl genommen wird.
Landesweite Lehrereinstellung
Schulen melden der einstellenden Behörde zu einem Stichtag (in Niedersachsen mit jeder Meldung zur Personalveränderung) ihren Bedarf an Lehrerstunden unter Angabe benötigter Fächer bzw. -kombinationen. Auf der Bewerberseite können in manchen Bundesländern Wünsche in Bezug auf Schulform und Einsatzort gestellt werden. In einem Einstellungsverfahren werden in der Reihenfolge der Bestenliste geeigneten Bewerbern Einstellungsangebote gemacht.
Probleme Die Einstellungsbehörde ist einerseits in der Lage des monopolartigen Anbieters von Lehrerstellen, anderseits steht sie unter dem Druck, die notwendigen Lehrer einstellen zu müssen.
Falls ein Bewerber ein Einstellungsangebot nicht annimmt, können nicht alle Stellen besetzt werden. Für eine Nachbesetzung muss wieder landesweit in der Einstellungskonferenz versucht werden, aus den vorhandenen Bewerbern die weiterhin freien Stellen zu besetzen. In der Regel müssen mehrere Einstellungskonferenzen durchgeführt werden. Das Einstellungsverfahren zieht sich oft bis ins anlaufende Schuljahr hinein. Für die Stundenplangestaltung hat das weitreichende Folgen.
Die Einstellungsbehörde legt daher Regeln fest, um die Bewerbungen möglichst dem Bedarf der Schulen anzupassen. Mit sinkenden Einstellungen (weniger Kinder, weniger Geld für Lehrerstellen) wird die Bandbreite der Bewerberwunschmöglichkeiten eingeengt. Wünsche können zwar noch angegeben werden, führen aber zu geringeren Einstellungschancen. Umgekehrt wird eine maximale Flexibilität des Bewerbers in Bezug auf den Einsatzort (landesweit) und die Schulform zu der Chance auf Einstellung an irgendeiner Schule des Landes.
Die Einstellungsbehörde versucht, die Effizienz des Verfahrens zu optimieren, indem sie Lehrer, die ein Angebot abgelehnt haben, für mehrere Jahre vom Bewerbungsverfahren ausschließt (Sperre). Das kann zu der Situation führen, dass ein Lehrer nicht eingestellt werden kann, obwohl die Wünsche von Schule und Bewerber übereinstimmen. Gesperrte Lehrer müssen sich daher in anderen Bundesländern oder bei anderen Arbeitgebern (teilweise berufsfremd) bewerben und sind dann bei einer erneuten Bewerbung in der Situation, zwar ein Angebot zu erhalten, dieses wegen fehlender Kündigungsmöglichkeit im vorgeschriebenen Zeitraum (drei Tage) nicht annehmen zu können. Zu bedenken haben sie auch, ob sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis zugunsten eines – eventuell nicht optimalen – Angebotes mit dreijähriger Probezeit, d. h. ohne langfristige Arbeitsplatzgarantie, aufgeben sollten.
Schulscharfe Einstellung In dieser Situation gingen einige Einstellungsbehörden dazu über, das Einstellungsverfahren auf die Schulen zu verlagern. Zu der bisher ausschließlichen Qualifikation über die Examensnoten traten nun weitere Kriterien, die einen Bewerber für Schulen interessant machten, sodass z. B. die Leitung eines Chores als Auswahlkriterium herangezogen werden kann.
Probleme Allerdings haben die in Sachen Personaleinstellung unerfahrenen Schulen nun auch die Probleme der Ausschreibung und der Bewerberauswahl zu bewältigen. Darüber hinaus haben die Schulen keine Möglichkeit, eine Fehlentscheidung zu korrigieren. Rein rechtlich gesehen bleibt die Einstellung bei der Behörde. Ebenso haben die Personalräte Probleme, die Auswahlgespräche an den Schulen aus zeitlichen Gründen, wie im Personalvertretungsrecht vorgesehen, zu begleiten. Unter anderem ist auch strittig, ob über die Schulkonferenz, das höchste Mitbestimmungsgremium jeder Schule, zu diesen für die Bewerberauswahl gebildeten Kommissionen auch gewählte Eltern- und Schülervertreter Zugang haben. Trotz aller Schwierigkeiten scheint die schulscharfe Einstellung zu mehr Zufriedenheit zu führen als die landesweite Einstellung. Diese muss übrigens immer noch – allerdings in sehr viel kleinerem Rahmen – durchgeführt werden, weil der Staat ja alle Schulen mit Lehrern versorgen muss. Kann also eine Schule keine geeigneten Bewerber finden, müssen ihr trotzdem Lehrer zugewiesen werden.
Arbeitsbedingungen