rahmenlos|rechts|150px Die nachfolgenden Listen benennen die Bürgermeister der Stadt Plau vom 13. Jahrhundert bis heute. Die Angaben zu den frühen Bürgermeistern basieren im Wesentlichen auf den Daten, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts von Senator Johann Schultetus (1786–1869) zusammengetragen wurden. Erweitert wird die Liste durch Forschungen der ehemaligen Stadtarchivarin Heidemarie Ruchhöft und ihrem Sohn Bernd Ruchhöft.
Geschichte Seit ihrer Gründung in den 1220er Jahren vertrat ein Gremium von Ratsherren (Magistrat) die Geschicke der Stadt. In der Zeit ab etwa Ende des 14. Jahrhunderts bis zur Verabschiedung eines neuen Stadtreglements 1791 gab es zwei aus den Reihen der Ratsherren gewählte Bürgermeister, die sich in der Amtsführung (1. Bürgermeister / 2. Bürgermeister) abwechselten. Daher überschneiden sich im Folgenden teilweise die Amtszeiten. Anfangs basieren die Angaben auf einzelnen Nennungen, ab 1717 sind die Amtszeiten weitgehend belegt. Neben den Bürgermeistern bildeten bis zu acht Ratsverwandte, auch Viertelsmänner (nach den Stadtvierteln, erstmals 1574) genannt, sowie später zwei Rathmänner und ein Stadtsekretär den Magistrat.
Zum Beispiel sind in einer Aufstellung vom 6. Dezember 1609Georg Christian Friedrich Lisch: Geschichte der Stadt Plau und ihrer Umgebungen. Schwerin 1852, Kap. 11 als Viertelsmänner genannt: „Newen Stadtsche Viernteil“: Jacob Reineke und Enoch Kussow (44 1/2 Häuser und 3 Buden) „Eldentorsche Vierenteil“: Claus Kostall und Pawel Dobbertin (44 Häuser und 2 Buden) „Steindorsche Viernteil“: Hans Malchow und Hans Plagemann (44 Häuser und 26 Buden) „Borchstraßen Viernteil“: Jurgen Hinzpeter und Claus Reddelin (44 1/2 Häuser und 12 Buden) Die Stadt hatte zu diesem Zeitpunkt innerhalb der Stadtmauern 177 „richtige“ Wohnhäuser und 43 Buden. In der Annahme, dass durchschnittlich etwa 8 Personen in einem Haus wohnten, kann die Einwohnerzahl auf etwa 1500 bis 1700 Personen geschätzt werden.
Einen Bürgerausschuss gab es erst in späteren Zeiten. So wurden für diesen am 12. Februar 1725 zusätzlich zu den Viertelsmännern aus jedem Stadtviertel weitere je 6 Bürger, insgesamt 24, gewählt. Diese Zahl reduzierte sich bis 1764 auf 12, danach auf 8.
Bis 1756 galt das Selbstverwaltungsrecht, dann mussten die Bürgermeister, da sie in der Regel auch das Amt des Stadtrichters ausübten, ein juristisches Examen nachweisen. Ihre Berufung und gegebenenfalls auch Abberufung erfolgte nun nach herzoglicher Bestätigung durch die Landesregierung. Aus diesem Grunde kamen sie mit wenigen Ausnahmen auch nicht mehr aus den Reihen der eigenen Bürgerschaft.
Am 14. Februar 1833 bestätigte Großherzog Friedrich Franz I. die „Ordnung für die Stadt Plau“, die bis zum 30. September 1919 in Kraft blieb. Diese schrieb neben zahlreichen weiteren Regelungen fest: „An der Spitze der Stadtverwaltung steht der Magistrat, der aus einem Bürgermeister, zwei ordentlichen Rathmännern und einem Secretair zusammengesetzt sein muß.“ Bürgermeister und Stadtsekretär wurden vom Landesherren bestimmt, die Ratmänner von einem auf sechs Jahre gewählten Bürgerausschuss aus 12 Repräsentanten der Bürgerschaft gewählt. Für jeden Ratmann mussten drei Kandidaten zur Wahl stehen. Von den zwölf Mitgliedern des Bürgerausschusses waren fünf Ackerbürger, die anderen sieben Kaufleute und Handwerker. Sie wählten unter sich einen Wortführer (Bürgerworthalter). Zum Kreis der Stadtverwaltung gehörte seit spätestens 1765 noch die besonders verantwortungsvolle Stelle eines Kämmereiberechners. Dieser hatte bei Amtsantritt 1.000 Taler Kaution zu hinterlegen.
Von 1919 bis 1945 bildeten der Bürgermeister, zwei Stadträte und 15 Stadtvertreter den nun „Rat der Stadt“ bezeichneten Magistrat. 1946 waren es 19 Stadtvertreter (10 CDU und 9 SED).
Magistrat im 13. und 14. Jahrhundert Aus der Zeit der Stadtgründung bis ins 14. Jahrhundert sind als Unterzeichner von Urkunden lediglich Mitglieder des Magistrates namentlich bekannt. Name urkundliche Nennung Bemerkungen Albertus Gese Bartoldus Otbertus Wilkinus Arnoldus de Semuel Reibertus de Critzow Johannes de Gudow 1255 „Der Fürst Pribislav von Richenberg giebt der Stadt Plau die Freiheit, von den Dörfern Quetzin, Grapentin, Gardin und Gedin zu ihren Bedürfnissen zu kaufen, und erlässt ihr für diesen Fall den auf diesen Gütern ruhenden Rossdienst, giebt ihr auch die Freiheit, von dem Dorfe (Plauer -) Hagen zu kaufen.“Lisch 1852, Urkunde VIII Albertus Petrus Johannes de Gudow 1259 „Der Fürst Nicolaus I. von Werle bezeugt, dass, nachdem die Stadt Plau von dem Ritter Johann von Schnakenburg das Dorf Slapsow gekauft hatte, dieser die Befreiung von dem Bischofszehnten, den der Bischof Rudolf von Schwerin von diesem Dorfe in Anspruch genommen, dargethan habe.“Lisch 1852, Urkunde IX Johannes Marlow Hinricus Albus (Witte) Johannes de Monte (vom Berge) Hechardus de Brunswic Johannes Viltere (Filter) Volcmarus Hinricus Hugo Hermannus Burow 1288 „Nikolaus, Fürst von Werle, spricht die Stad Plau für eine erlegte Geldsumme wegen aller Uebergriffe derselben frei und bestätigt ihr alle Privilegien.“Mecklenburgisches Urkundenbuch, Bd. III, Urkunde 1957 Tidericus Johannes de Monte junior Marlow Godfridus de Goldberch Albertus de Mallchow Wernerus de Burow Bernardus de Malchow Tidericus de Brusewitz 1293 „Der schweriner Domdechant und plauer Archidiakonus Johann bezeugt, dass, nachdem die Stadt Plau beschlossen habe, die Dörfer Grapentin und Gedin zu der Stadtfeldmark und den Bürgerhäusern zu legen, und da durch das Legen der Bauern die Pfarre Einkünfte verlieren würde, die Stadt, unter Zustimmung des Fürsten Nicolaus II. von Werle, die Pfarre dadurch entschädigt habe, dass sie ihr Grund und Boden zur Vergrösserung des Pfarrhofes, 5 Morgen Acker, einen Hopfengarten und verhältnissmässige Theilnahme an Weide und Mast abgetreten.“Lisch 1852, Urkunde XVII, siehe auch: Mecklenburgisches Urkundenbuch, Bd. III, Urkunde 2199 Hynricus Niger Clericus (Swartepape) Johannes Marlow 1295 „Nikolaus, Fürst von Werle, bestätigt dem Kloster Rühn das Patronat der Kirchen zu Frauenmark (bei Parchim) und Severin, nachdem in dem Brande des Klosters mehrere Privilegien desselben verloren gegangen sind.“Mecklenburgisches Urkundenbuch, Bd. III, Urkunde 2333 Thidericus Viltere (Dietrich Filter) Hermannus Burowe Everardus Sartor Johannes de Monte Johannes Dives Mathias Crullig Heinricus de Molendino Heinricus Hillegeman Nicolaus Niger Clericus (Swartepape) 1299 „Der Fürst Nicolaus von Werle schenkt der Stadt Plau das Eigenthum an allen ihren Ländereien und erlässt ihr einen auf denselben ruhenden Rossdienst und die Lieferung von einem Pfund Pfeffer.“Lisch 1852, Urkunde XXV, siehe auch: Mecklenburgisches Urkundenbuch, Bd. IV, Urkunde 2585 Niclaws Vildhyder Everdt Schroder Olrick von der Molen Reinerdt Burow Herman Schomaker Berndt Brun Hinrick van Karow Reinerdt Sannus 1307 „Der Rath der Stadt Plau ertheilt den Fischern daselbst eine Zunftordnung.“Lisch 1852, Urkunde XXVI, siehe auch: Mecklenburgisches Urkundenbuch, Bd. V, Urkunde 3164
Bürgermeister bis 1789 Name Amtszeit Bemerkungen Hans Lorenz (1370) / 1396 Vetter des Johann Lorenz – gemeinsam stifteten sie am 8. September 1370 die Einnahmen eines Bauernhofes in Barkow zugunsten des St.-Georg-Hospitals in Plau. Meineke Bleise