mini|Übersicht über den Ausbau vom Flughafen Schönefeld zum Flughafen BER Mit dem Bau des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) wurde im Jahr 2006 begonnen. Bereits der Baustart erfolgte mit erheblicher Planungsverzögerung, da die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 1997 noch von einer Inbetriebnahme im Jahr 2007 ausgegangen war. Die erste Inbetriebnahmeplanung seit Baubeginn ging von einer Flughafeneröffnung im November 2011 aus. Dieser Termin konnte nicht eingehalten werden und in den folgenden Jahren wurden wiederholt neue Eröffnungstermine angekündigt, die ebenfalls nicht realisiert werden konnten.
Ursache für die Verzögerungen war eine verfehlte Bauplanung, die dazu führte, dass der Flughafenbau durch die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht freigegeben wurde, sowie eine mangelnde Bauaufsicht. Die vielfachen, nicht realisierten Ankündigungen, die Fehlplanungen und die explodierenden Kosten, die zuletzt auf über sieben Milliarden Euro veranschlagt wurden, ließen den Flughafenbau in der Öffentlichkeit zum Sinnbild eines außer Kontrolle geratenen staatlichen Großprojektes werden. Nachdem die Baumängel behoben worden waren, wurde der Flughafen Ende April 2020 von den zuständigen Baubehörden zum Betrieb freigegeben und am 31. Oktober 2020 eröffnet.
mini|hochkant=1.5|Baustellenübersicht über die Gesamtanlage (Stand 1/2020)
Standortwahl mini|hochkant=1.5| Mögliche Standorte des damals in Planung befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg International
Bereits einen Monat nach dem Fall der Berliner Mauer begannen erste Planungen über einen neuen Zentralflughafen. Am 7. Dezember 1989 gründeten Lufthansa und die Interflug eine Kommission mit dem Ziel, den Flughafen Schönefeld zum Großflughafen auszubauen. Ein Flughafen sollte im Norden oder Süden der Stadt gebaut werden. Tegel und Schönefeld sollten zur Übergangszeit geöffnet bleiben. Ein stadtnaher Flughafen wurde von der Lufthansa wie auch von der Interflug aus Gründen der fehlenden Genehmigungsfähigkeit eher ausgeschlossen.
Im Jahr 1991 erstellte eine Arbeitsgemeinschaft aus den Unternehmen Mannesmann und AEG die „Mannesmann-Studie“ zum Ausbau des Flughafens Schönefeld. Diese Studie war Grundlage für weitere Planungen der Flughafengesellschaft, die in den „Masterplan I“ mündeten und der am 23. April 1991 veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung der Unterlagen, die die für den Flughafen Berlin-Schönefeld geplanten Grünstücke auswiesen, führte dazu, dass die Betreiber rund 100 Hektar Ackerland zu überhöhten Preisen für insgesamt 200 Millionen Euro aufkauften. Das daraus entstandene „Baufeld Ost“ wird bis heute (Stand 2014) nicht durch den Flughafen genutzt.
Erst zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Masterplans wurde am 20. Juli 1993 das Raumordnungsverfahren (ROV 1994) für den Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) angekündigt und eingeleitet. Es endete am 16. November 1994. Dem Raumordnungsverfahren ging Ende 1992 ein Suchverfahren in Vorbereitung des ROV voraus. Die möglichen Flughafenstandorte wurden hierbei auf ihre Eignung geprüft, da Flughäfen nicht Teil des Bundesverkehrswegeplans waren; eine länderübergreifende Bedarfsprüfung fand zu diesem Zeitpunkt nicht statt.Dr. Luisa Becker-Ritterspach: Steuerung der Implementation von Flughäfen – Eine Untersuchung des Flughafenbaus in Frankfurt a. M. und Berlin-Brandenburg, Springer VS, 2015 Die Bewertung der Standorte Sperenberg, Jüterbog-Ost, Jüterbog-West, Tietzow, Michelsdorf, Borkheide und Schönefeld-Süd erfolgte dabei nach fünf Kriterien mit unterschiedlicher Gewichtung: die Umweltbelastung ging mit 30 % (die Belastung der Natur und des Menschen gingen dabei zu je 50 % in dieses Kriterium ein), zu je 20 % die Wirtschaftlichkeit (Lagegunst, Drehkreuz-Potential, BIP, Einwohnerzahl im 45-min-Einzugsgebiet, erwartbare Strukturentwicklung in der Flughafenumgebung, Konkurrenz von anderen Flughäfen und Nachtflugmöglichkeit minus Bauvorbereitungs- und Bauinvestitionsinvestitionen) und die landseitige Verkehrsanbindung (zu 40 % die Straßen- und zu 60 % die Schienenanbindung) und zu je 15 % die technische Flughafenplanung (Flugsicherheit) und die Raumentwicklung (Entwicklungsmöglichkeiten durch den Flughafen für strukturschwache Regionen) in die Bewertung ein.
Die Ergebnisse des Suchverfahrens wurden in der Dornierstudie zusammengefasst. Die Autoren sprachen sich für die Standorte Jüterbog-Ost (ehemaliger Truppenübungsplatz Heidehof) und – am besten bewertet – Sperenberg aus. Sie betonten an diesen beiden Standorten eine geringe Belastung für Menschen, aber eine hohe für Naturwerte (der Standort Sperenberg besteht wegen Munitionsrückständen beispielsweise aus ungenutztem Wald). Sie lobten eine hohe Wirtschaftlichkeit, die Möglichkeiten zum Flughafenausbau und zur Verkehrsanbindung, die in Sperenberg im Vergleich zu allen anderen Alternativen als am besten angesehen wurde, genauso die Flugsicherheit und das Raumentwicklungspotential. Das Gutachten bewertete Schönefeld unter den sieben Standorten am schlechtesten, aber durchaus auch ambivalent: Sie sahen im Standort die größte Lärmbelastung, das größte Sicherheitsrisiko, kein Entwicklungspotential für eine periphere Region, einen Verstoß gegen den Freiflächenschutz im engeren Verflechtungsraum gemäß LEPro, einen zu kleinen Flughafen: es stünde nur eine Fläche von 2600 ha und nicht die geforderten 3600 ha zur Verfügung, keine Ausbaumöglichkeiten und die Gemeinden Diepensee, Glasow, Karlshof, Rotberg und Selchow müssten umgesiedelt werden. Gleichzeitig weise der Standort die geringsten Belastungen auf Naturwerte auf, habe das größte Erlöspotential und die Verkehrsanbindungsmöglichkeiten des Flughafens Schönefeld seien für den Fernverkehr eher ungünstig, dafür sei der Standort durch den Berliner Nahverkehr erreichbar.Jannis Moritz: Die Rolle von Interessensgruppen bei Standortentscheidungen infrastruktureller Großprojekte am Beispiel des Flughafens BER bei Schönefeld, Bachelorarbeit 2015
Gegenstand des Raumordnungsverfahrens war die Errichtung eines internationalen Verkehrsflughafens mit einer Kapazität von 60 Millionen Passagieren pro Jahr und vier Start- und Landebahnen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg prüfte die drei Standortalternativen Sperenberg, Jüterbog-Ost und – auf politischen Druck hin – Schönefeld-Süd. Der Betrieb eines Flughafens Berlin Brandenburg war demnach unter raumplanerischen Gesichtspunkten in Jüterbog-Ost und in Sperenberg möglich, nicht jedoch am Standort Schönefeld-Süd. Bundesverkehrsminister Wissmann (CDU) und Berlins Regierender Bürgermeister Diepgen (CDU) befürworteten aus Kostengründen dennoch Schönefeld. Die Kosten für den Standort Sperenberg wurden nämlich unterschiedlich bewertet. Einerseits wären 98 Prozent der in Frage kommenden Flächen bereits im Besitz der öffentlichen Hand gewesen. Der Bundesrechnungshof rügte aber das Sperenberg-Projekt als zu teuer und auf zu optimistischen Prognosen basierend. Der Ministerpräsident Brandenburgs Stolpe (SPD) bot 1995 eine stärkere Kostenbeteiligung Brandenburgs für den Standort Sperenberg an. Wissmann und Diepgen kündigten an, sich an Mehrkosten für den BER in Sperenberg nicht beteiligen zu wollen. Daraufhin legte Stolpe 1996 ein Finanzierungskonzept vor, mit dem Brandenburg alle Mehrkosten übernehmen könne. Aufgrund einer sich verschlechternden Finanzlage des Landes Brandenburg einigten sich Wissmann, Diepgen und Stolpe am 28. Mai 1996 auf einem Spitzengespräch in Berlin schließlich auf den Standort Schönefeld.Rainer W. During: Lachnummer BER, S. 35/36, Rotbuch-Verlag 2013 Der Beschluss legte u. a. fest, den Flughafenstandort Berlin-Schönefeld (SXF) als Single-Standort unter Beteiligung privater Investoren zu entwickeln sowie die Flughäfen Tempelhof und Tegel zu schließen. Nach anderen Quellen war der politische Druck durch den Untersuchungsausschuss zum „Baufeld Ost“ vornehmlich auf Seiten Berlins für den Konsensbeschluss ausschlaggebend und auf Seiten des Bundes, vertreten durch den damaligen Staatssekretär im Verkehrsministerium Wilhelm Knittel (CSU), die Sicherstellung der Investitionen am Flughafen München.
Parallel zu dem Planfeststellungsverfahren, das durch das Einreichen des Planfeststellungsantrags für das Flughafenprojekt Berlin-Brandenburg-International (BBI) durch die Flughafen Berlin Schönefeld GmbH (FBS) am 17. Dezember 1999 eingeleitet wurde, wurde die Landesentwicklungsplanung des Landes Berlin und Brandenburg durch einen Staatsvertrag nachträglich durch eine Festlegung auf den Standort Schönefeld geändert (LEPro, LEP FS, LEP eV und weitere). Mehrere betroffene Gemeinden sahen die rund 5000 Stellungnahmen und Einsprüche im ROV gemäß der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensordnung (GROVerfV) als nicht berücksichtigt an. Es folgten zahlreiche Klageverfahren gegen diese Landesplanung. Sie erhielten in einem Normenkontrollverfahren vor dem OVG Brandenburg und Frankfurt/Oder Recht. Die Länder Berlin und Brandenburg beschlossen 2003, die verfassungswidrigen Landesplanungen über eine neue Rechtsgrundlage zu heilen. In dem Planfeststellungsbeschluss von 2004 ist aufgeführt, dass der Planfeststellungsantrag keine näheren Ausführungen zu Standortalternativen enthält und dass der Antrag den Anforderungen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Auch das neue LEP FS wurde 2005 vom OVG Brandenburg als verfassungswidrig erklärt. Diese Mängel wurden ebenfalls später geheilt. Auch der Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren eskalierte und führte 2005 zum Baustopp. 2006 gab das Bundesverwaltungsgericht grünes Licht für den Flughafen am Standort Berlin-Schönefeld. Schlussendlich wies das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 die Verfassungsbeschwerde u. a. zum Planfeststellungsbeschluss – und damit die im Wesen kritisierte fehlende alternative Standortprüfung – ab.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen Berlin-Schönefeld war damit das erste Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, das nicht der Empfehlung des Raumordnungsverfahrens folgte.
Auf politischer Ebene befürworteten große Teile der Brandenburger SPD anfangs den Standort Sperenberg, während in der CDU überwiegend dem stadtnahen Standort Schönefeld der Vorzug gegeben wurde. Die Grünen lehnten Sperenberg aus ökologischen Bedenken ab, die auch von der CDU geteilt wurden. Seitens der Bundesregierung wurde der stadtnahe Flughafen Schönefeld präferiert, zumal ein zulässiger 24-Stunden-Betrieb auf einem entfernter liegenden Standort eine Konkurrenz zu den Luftfahrt-Drehkreuzen in Frankfurt, Leipzig/Halle und München bedeutet hätte.
Begründet wurde der Standort Schönefeld durch die Nähe zum Hauptaufkommensgebiet und die gute Erreichbarkeit durch schon vorhandene übergeordnete Straßen- und Schienenverbindungen, die positiver beurteilten Aspekte zu Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Wirtschaftsimpulse, die bessere Umweltverträglichkeit durch Ausbleiben von Eingriffen in schutzwürdige Bereiche sowie die Nachnutzung bestehender Infrastrukturen. Auch die Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern und die Trennung von Siedlungs- und Freiraum wurden besser beurteilt als beim Flughafenneubau am Standort Sperenberg. Dagegen hätte für den Standort Sperenberg die Vermeidung von Lärmbetroffenheit, die bessere Trennung von Raumnutzungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Schadstoffimmissionen, sowie das geringere Havarierisiko gesprochen.