Das Bundesministeriengesetz 1986 (Abkürzung: BMG) regelt die bestehenden Bundesministerien und ihre Aufgabengebiete für die Republik Österreich.
Eingerichtete Bundesministerien § 1 Abs. 1 des Bundesministeriengesetzes 1986 sieht derzeit folgende 13 Ministerien vor: das Bundeskanzleramt das Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das Bundesministerium für Bildung das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur das Bundesministerium für Finanzen das Bundesministerium für Inneres das Bundesministerium für Justiz das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft das Bundesministerium für Landesverteidigung
Änderungen an der Ressortverteilung
Da das Bundesministeriengesetz 1986 nicht nur die Zahl der Ministerien, sondern auch ihre genauen Aufgabengebiete festlegtSiehe Anlage zu § 2, muss jede Änderung in der Ressortverteilung innerhalb der Bundesregierung per Gesetz erfolgen. Das Bundesministeriengesetz 1986 wird daher regelmäßig nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen geändert.Vergleiche etwa die nach den Nationalratswahlen 2013 durchgeführten Änderungen in bzw. den dazu gehörigen Initiativantrag Auch nach Rücktritten und Neubestellungen von Regierungsmitgliedern erfolgt gelegentlich eine Novelle, um die Aufgabenverteilung an das neue Regierungsteam anzupassen.Vergleiche etwa die im Rahmen der Regierungsumbildung 2016 erfolgen Änderungen in bzw. den dazu gehörigen Initiativantrag
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Einzelnachweise
Kategorie:Bundesgesetz (Österreich) Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert)