Als unentgeltliche Rechtsauskunft (auch kostenlose Rechtsberatung, in Österreich Erste Anwaltliche Auskunft) werden Angebote bezeichnet, bei denen Rechtsuchende ohne Honorar eine erste, zeitlich begrenzte Rechtsberatung erhalten. Die Auskunft dauert meist 15 bis 30 Minuten und soll klären, ob überhaupt ein Rechtsproblem vorliegt, welche Schritte in Betracht kommen und ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll ist. Sie ersetzt keine umfassende Rechtsberatung oder Vertretung.

Die Angebote unterscheiden sich in Trägerschaft und Zugang erheblich. Drei Formen lassen sich unterscheiden: Orientierungsauskünfte für jedermann, die von Anwaltsverbänden, Kammern, Gemeinden oder Gerichten ohne Prüfung der Einkommensverhältnisse angeboten werden (verbreitet in der Schweiz, in Österreich, Liechtenstein, Luxemburg und Belgien); staatlich subventionierte Beratung für Personen mit geringem Einkommen, bei der die Kosten ganz oder überwiegend von der öffentlichen Hand getragen werden und oft ein kleiner Eigenanteil anfällt (etwa die deutsche Beratungshilfe oder die belgische weiterführende Rechtshilfe); gerichtsbezogene Kostenbefreiung wie die Prozesskostenhilfe, die österreichische Verfahrenshilfe oder die schweizerische unentgeltliche Rechtspflege, die nicht die Beratung, sondern das Verfahren betrifft und hier nur abgegrenzt wird.

Schweiz In der Schweiz wird unentgeltliche Rechtsauskunft überwiegend von der Anwaltschaft selbst und von Gemeinden organisiert. Die meisten kantonalen Anwaltsverbände des Schweizerischen Anwaltsverbands betreiben Rechtsauskunftsstellen, in denen Mitglieder kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr kurze Rechtsauskünfte erteilen; die Sprechstunden finden meist ohne Voranmeldung in regelmäßigen Abständen statt.

Ein Beispiel ist die gemeinsam von der Stadt Zürich und dem Zürcher Anwaltsverband getragene Rechtsauskunftsstelle, die eine „15-minütige, unentgeltliche Orientierungshilfe“ an mehreren Standorten im Kanton anbietet; eine telefonische Beratung gibt es nicht. Daneben unterhalten einzelne Gerichte eigene Auskunftsstellen: Das Bezirksgericht Zürich betreibt eine kostenlose Rechtsberatungsstelle für Einwohner der Stadt zu Fragen des Ehe-, Partnerschafts-, Arbeits- und Mietrechts, das Bezirksgericht Dietikon erteilt Rechtsauskunft „ausschliesslich“ im Familien-, Miet- und Arbeitsrecht für Personen mit Bezug zum Bezirk. Einige Gemeinden bieten eigene Sprechstunden für ihre Einwohner an. Weitere Träger sind die Rechtsauskunft Anwaltskollektiv sowie Verbände und Gewerkschaften für ihre Mitglieder, etwa der Mieterinnen- und Mieterverband oder der Hauseigentümerverband.

Von der Rechtsauskunft zu unterscheiden ist die unentgeltliche Rechtspflege nach Art. 117 ff. der Zivilprozessordnung, die mittellosen Parteien im Gerichtsverfahren die Befreiung von Kosten und die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands gewährt.

Deutschland Rechtsgeschichte In Deutschland war unentgeltliche Rechtsberatung außerhalb der Anwaltschaft über Jahrzehnte weitgehend untersagt. Das Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung (Rechtsberatungsgesetz) vom 13. Dezember 1935 unterwarf jede geschäftsmäßige Rechtsberatung einer Erlaubnispflicht und erfasste auch die unentgeltlich geleistete Beratung; nach heute überwiegender Auffassung diente es maßgeblich dazu, aus der Justiz verdrängte jüdische Juristen von jeder rechtsberatenden Tätigkeit auszuschließen. Nach 1945 wurden die nationalsozialistischen Bestimmungen gestrichen, das Gesetz blieb aber in Kraft.

Das Bundesverfassungsgericht hob 2004 die Verurteilung eines pensionierten Richters auf, der Mitbürger unentgeltlich beraten hatte, und beanstandete, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei bei der Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes auf unentgeltliche Beratung durch berufserfahrene Juristen „nicht hinreichend beachtet“ worden. Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt seither in ausdrücklich Rechtsdienstleistungen, „die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen“; außerhalb familiärer und nachbarschaftlicher Beziehungen müssen sie durch eine zur Rechtsberatung befugte Person oder unter deren Anleitung erbracht werden. Auf dieser Grundlage entstanden unter anderem sogenannte (Law Clinics) bzw. studentische Rechtsberatungen.

Auch für Rechtsanwälte war eine kostenlose Beratung lange gebührenrechtlich problematisch. Seit der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes 2006 sieht für die Beratung keine gesetzliche Gebühr mehr vor, sondern verweist auf eine Gebührenvereinbarung; nur gegenüber Verbrauchern gelten ohne Vereinbarung Höchstbeträge von 250 Euro für eine Beratung und 190 Euro für ein erstes Beratungsgespräch („Erstberatung“). Der Bundesgerichtshof entschied 2017, dass Anwälte mit einer kostenlosen Erstberatung werben dürfen, da das Gesetz keine Mindestgebühr vorsehe, die unterschritten werden könne. Der Begriff „Erstberatung“ bezeichnet in Deutschland somit eine gedeckelte, nicht eine kostenlose Leistung; unentgeltlich ist sie nur, wenn der Anwalt freiwillig auf sein Honorar verzichtet.

Beratungshilfe und öffentliche Rechtsberatung

Ein flächendeckendes kostenloses Auskunftsangebot der Anwaltschaft für jedermann besteht in Deutschland nicht. Stattdessen finanziert der Staat seit dem Beratungshilfegesetz vom 18. Juni 1980 die außergerichtliche Beratung und Vertretung von Personen, die die erforderlichen Mittel nicht aufbringen können, für die keine andere zumutbare Hilfe besteht und deren Anliegen nicht mutwillig ist (). Der Rechtsuchende zahlt dem Anwalt eine Beratungshilfegebühr von 15 Euro, die dieser erlassen kann; die weitere Vergütung trägt die Landeskasse. Beratungshilfe ist damit keine unentgeltliche, sondern eine subventionierte Rechtsberatung mit Bedürftigkeitsprüfung.

In Bremen und Hamburg tritt nach an die Stelle der Beratungshilfe die dort eingeführte öffentliche Rechtsberatung; in Berlin haben Rechtsuchende die Wahl zwischen beiden Systemen. Die Hamburger Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) geht auf Arbeitersekretariate und Rechtsschutzstellen der Frauenbewegung um 1900 zurück, wurde 1922 als „Öffentliche Rechtsauskunft und Gütestelle“ gegründet und berät heute mit ehrenamtlich tätigen Juristen Menschen mit niedrigem Einkommen an einer Hauptstelle und vierzehn Bezirksstellen. In Bremen wird die öffentliche Rechtsberatung vom Bremischen Anwaltsverein in den Räumen des Amtsgerichts und von der Arbeitnehmerkammer Bremen angeboten.

Angebote der Anwaltvereine und der Länder Örtliche Anwaltvereine betreiben in mehreren Städten ehrenamtliche Rechtsberatungsstellen, die sich meist an Bedürftige richten und einfache Auskünfte erteilen; nach einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins aus dem Jahr 2018 waren mehr als 30 Anwaltvereine in dieser Weise aktiv. In Nordrhein-Westfalen richtete das Justizministerium gemeinsam mit dem Landesverband des Deutschen Anwaltvereins zum 1. Januar 2021 Anwaltliche Beratungsstellen bei den Amtsgerichten Köln, Dortmund, Essen, Bonn und Mönchengladbach sowie beim Land- und Amtsgericht Duisburg ein, die von den örtlichen Anwaltvereinen betrieben werden und Bürgern mit geringem Einkommen eine kostenlose Rechtsberatung bieten; 2022 nahmen rund 1000 Personen das Angebot wahr. Der Münchener Anwaltverein bietet in Kooperation mit sechs Amtsgerichten im Raum München eine „Erste Hilfe in Rechtsfragen“ für Geringverdiener an.

Weitere Träger Die Rechtsantragstellen der Gerichte nehmen Anträge und Erklärungen auf, dürfen aber keine Rechtsberatung erteilen. Kostenlose oder mitgliedschaftsgebundene Rechtsauskünfte bieten ferner studentische Rechtsberatungen, Verbraucherzentralen, Mietervereine, Gewerkschaften und Sozialverbände in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich an.

Österreich

In Österreich bieten alle neun Rechtsanwaltskammern unter der Bezeichnung Erste Anwaltliche Auskunft ein kostenloses Orientierungsgespräch mit einem Rechtsanwalt an, in dem Fragen zur Rechtslage und zur weiteren Vorgehensweise geklärt werden. Seit der COVID-19-Pandemie wird die Auskunft teilweise auch telefonisch erteilt. Auch in jedem Notariat ist die erste Rechtsauskunft unentgeltlich.

Die Bezirksgerichte halten mindestens einmal wöchentlich, in der Regel dienstags, einen Amtstag ab, an dem nicht anwaltlich vertretene Personen Klagen, Anträge und Gesuche zu Protokoll geben können und über die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen belehrt werden; eine allgemeine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden, Strafsachen sind ausgenommen. Kostenlose Auskünfte in ihrem Aufgabenbereich erteilen außerdem die Volksanwaltschaft, die Arbeiterkammern, der Gewerkschaftsbund, die Wirtschaftskammern, Schuldner- und Familienberatungsstellen, der Verein für Konsumenteninformation und die Gleichbehandlungsanwaltschaft; beim rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst ist der erste Anruf kostenlos. Von diesen Auskünften zu unterscheiden ist die Verfahrenshilfe, die mittellosen Parteien im Gerichtsverfahren gewährt wird.

Liechtenstein In Liechtenstein erteilt das Fürstliche Landgericht in Vaduz selbst unentgeltliche Rechtsberatung: Gerichtspraktikanten beraten in einfachen Fällen mündlich und in deutscher Sprache nach telefonischer Anmeldung und verfassen Anträge, Klagen und sonstige Eingaben, gegebenenfalls auch Rechtsmittel. Ausgeschlossen sind unter anderem Streitigkeiten mit einem Streitwert über 50.000 Franken, Baumängel, Scheidungsberatung, Adoptionen, Strafanzeigen und Verwaltungsrecht; schriftliche Auskünfte, Gutachten oder Vertragsentwürfe werden nicht erstellt. Die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer verweist Rechtsuchende auf die beim zuständigen Gericht zu beantragende Verfahrenshilfe, die die Befreiung von Gebühren und Verfahrenskosten sowie die Beigebung eines Rechtsanwalts umfassen kann.

Luxemburg In Luxemburg ist die kostenlose Rechtsinformation gesetzlich verankert. Der Service d’accueil et d’information juridique (SAIJ) untersteht der Generalstaatsanwaltschaft (Parquet général) und beruht auf Artikel 189 des Gesetzes vom 7. März 1980 über die Gerichtsorganisation. Er bietet in der Cité judiciaire in Luxemburg und beim Friedensgericht in Diekirch kostenlose, vertrauliche Einzelgespräche zu Fragen des Zivil-, Miet-, Straf- und Arbeitsrechts an, versteht sich ausdrücklich als Informations- und nicht als Beratungsstelle und steht weder bereits anwaltlich vertretenen Personen noch Kaufleuten in handelsrechtlichen Fragen offen. Bei einer Neuorganisation im Juli 2022 wurden die Öffnungszeiten um den Samstagvormittag erweitert; der Dienst wird von Bediensteten der Generalstaatsanwaltschaft geleistet und durch Anwälte der Anwaltskammern unterstützt, die nach den Sätzen der Prozesskostenhilfe entschädigt werden. In den Jahren 2019 bis 2021 wurden jährlich zwischen 6400 und rund 7650 Beratungen geführt.

Die Anwaltskammer Luxemburg bietet darüber hinaus kostenlose Konsultationen für Privatpersonen an, unter anderem im Rathaus von Esch an der Alzette und seit September 2026 in Steinfort.

Belgien Das belgische Gerichtsgesetzbuch unterscheidet zwei Stufen der Rechtshilfe. Auf der ersten Stufe („juristische Erstberatung“, aide juridique de première ligne) hat jedermann Anspruch auf eine kostenlose erste Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt. Die weiterführende Rechtshilfe der zweiten Stufe (umgangssprachlich Pro Deo) gewährt Personen mit geringem Einkommen unentgeltliche anwaltliche Beratung und Vertretung; sie ist vollständig kostenlos bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1426 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1717 Euro (Haushalte) und teilweise kostenlos mit einem Eigenanteil von höchstens 125 Euro bis zu Einkommen von 1717 beziehungsweise 2007 Euro (Stand September 2022). In der Deutschsprachigen Gemeinschaft bietet die Rechtsanwaltskammer Eupen und St. Vith die kostenlose juristische Erstberatung wöchentlich in Eupen und zweimal monatlich in Sankt Vith an.

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