Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist das Landes- und Staatswappen und gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahre 1947 vom Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, symbolisiert es als Kompositwappen die drei Landesteile, aus denen Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet wurde: das (nördliche) Rheinland, Westfalen und Lippe.
Wappenbeschreibung Die gesetzliche Blasonierung lautet:
„Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“
Alternativ kann das Wappen beschrieben werden mit:
„Gespalten von Grün und Rot, vorne ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten ein aufgerichtetes silbernes Ross, im Schildfuß eine eingeschweifte silberne Spitze, darin eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“
Bedeutung und Geschichte Der Wellenbalken auf der heraldisch rechten Seite symbolisiert im Sinne eines Redenden Wappens den Rhein, der Verlauf wurde aus ästhetischen Gründen gegen den kartografischen Verlauf gedreht. Der Rhein steht für den Landesteil Rheinland. Die aus der Rheinprovinz 1945 hervorgegangene Provinz Nordrhein verwendete als ihr Hoheitszeichen einen grünen Schild mit silbernem WellenbalkenRudolf Breuer: Nordrhein-Westfalen. Handbuch zur staatspolitischen Landeskunde der Gegenwart. Gunter Olzog Verlag, München 1967, S. 30 und verzichtete auf den preußischen Adler, der im März 1926 nach einem Entwurf des Heraldikers Wolfgang Pagenstecher vom Provinziallandtag der Rheinprovinz als Schildhaupt in das Provinzialwappen gesetzt worden war.Rheinische Heimatblätter, 1926, Nr. 8, S. 339 (Digitalisat). Vor 1926 wurde die Rheinprovinz durch den preußischen Adler mit einem grünen Herzschild dargestellt, auf dem durch einen von rechts nach links verlaufenden silbernen Wellenbalken der Rhein symbolisiert wurde. Dieses Wappen geht auf das 1817 von Friedrich Wilhelm III. der Provinz Großherzogtum Niederrhein verliehene Wappen zurück, das 1822 auf die Rheinprovinz übertragen worden war.Das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen. In: Nordrhein-Westfalen Jahrbuch 2010. 11. Jahrgang (2010), Walter de Gruyter, München 2009 (Google Books)Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815. (= Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde, Band 35), Hanstein, Bonn 1919, S. 610Ein Vorläufer des Motivs könnte ein dunkelgrüner Kragen mit schlangenförmig geschlungenem silbernen Besatz gewesen sein, den bereits 1803 die Uniform der Ritterschaft der durch Reichsdeputationshauptschluss erworbenen preußischen „Entschädigungslande“ Essen, Werden und Elten aufwies. – Vgl. Provinzialverwaltung und Provinziallandtag. In: Hans Arthur Lux: Düsseldorf. Das Buch der Stadt. Unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1925, Verlag Wolfgang Weidlich, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3-8035-1080-5, S. 153
Das Wappentier auf der heraldisch linken Seite ist das Sachsenross bzw. das Westfalenross (mit aufgeworfenem Schweif). Im Landeswappen steht es für den Landesteil Westfalen. Durch Erzählungen und Zeugnisse der Volkskunst erinnert es an Herzog Widukind, das Stammesherzogtum Sachsen und den Völkerverband der Sachsen, der seit dem 4. Jahrhundert Westfalen bewohnte. In der Mitte des 15. Jahrhunderts erschien es ungefähr zeitgleich auf spätmittelalterlichen Kurkölner Münzen als Zeichen des Herzogtums Westfalen und als Helmzier im Wappen der welfischen Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, die zu Beginn der Neuzeit als Nachfahren Herzog Widukinds angesehen wurdenAlbert Krantz: Saxonia. Buch 9, Kapitel 19, Köln 1520 und durch die Verwendung dieses Zeichens ihren Herrschaftsanspruch auf altsächsisches Gebiet betonten (Anspruchswappen).Christian Weyers: Das Sachsenroß. Biographie eines Hoheitszeichens. In: Walter Koch, Theo Kölzer (Hrsg.): Archiv für Diplomatik. Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde. 54 Band, Böhlau Verlag, Köln 2008, S. 99 ff. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts tauchte es in den Staatswappen des Königreichs Westphalen und des Königreichs Hannover auf. 1881 wurde es als Wappen der Provinz Westfalen verliehen. In der Wappentradition des Königreichs Hannover übernahmen die Provinz Hannover, der Freistaat Braunschweig und das Land Niedersachsen dieses Symbol ebenfalls.
Das untere silberne Feld mit der eingebogenen Spitze stellt die Lippische Rose dar, das dynastische Symbol des Hauses Lippe, das bereits in einem Siegel Hermanns II. von Lippe aus dem Jahre 1218 nachgewiesen ist.Detlev Hellfaier: Zum lippischen Wappen in früherer Zeit. In: Heimatland Lippe 112 (2019), Heft 1/2, S. 4–6 Im Landeswappen steht die Rose für das Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg seine Selbstständigkeit als Freistaat aufgeben musste und am 21. Januar 1947 in das Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. Im Staatswappen von Lippe wie auch in den meisten kommunalen Wappen von Lippe zeigt eines der fünf goldenen Kelchblätter gerade nach unten. Gegenüber diesen Darstellungen wurde die lippische Rose im nordrhein-westfälischen Landeswappen um 36 Grad gedreht, so dass eines der goldenen Kelchblätter gerade nach oben zeigt.
Das Landeswappen wurde 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Wappenkünstler Wolfgang Pagenstecher entworfen. Am 5. Februar 1948 wurde es in überarbeiteter Form per Regierungserlass eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die LandesflaggeGesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953 gesetzlich verankert. In diesem Gesetz wurde auch geregelt, dass die Dienstflagge der Landesbehörden, etwas nach der Stange hin verschoben, das Landeswappen trägt.
Bevor die Landesregierung unter Rudolf Amelunxen und Karl Arnold Schritte zur Einführung eines Landeswappens unternommen hatte, war die Düsseldorfer Firma Ferdinand Ditzen KGFerdinand Ditzen KG war eine 1815 in Niederkassel gegründete Firma für Schiffsbedarf, die auch Fahnen herstellte. – Vgl. Porträt der Ditzens. In 122 Jahren vier Generationen. In: Die Yacht. Jahrgang 1964, Heft 6, S. 41 (Digitalisat) am 3. Januar 1947, kurz vor der Eingliederung des Landes Lippe, tätig geworden und hatte das Land Nordrhein-Westfalen gedrängt, ein Landeswappen und eine Landesfahne einzuführen. Als Farben schlug die Firma Ditzen schon damals Grün für das Rheinland, Weiß für Lippe und Rot für Westfalen vor. Darüber hinaus schlug sie ein Kreuz als Symbol vor, wie „in germanischen Ländern vielfach üblich“. Doch damit hatte sie keinen Erfolg.Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abt. Rheinland, NW 0329 Nr. 387: Fahnenfabrik Ferdinand Ditzen an das Innenministerium Nordrhein-Westfalens vom 3. Januar 1947 (Korrespondenz einschließlich Zeichnung) Allerdings schrieb die Landesregierung danach einen Wettbewerb zur Gestaltung des Landeswappens aus, bei dem 1075 Vorschläge eingingen, darunter viel Skurriles. Einer der Vorschläge sah vor, Lippe im Landeswappen auszulassen, „nicht wegen der Kleinheit des Landes, sondern wegen der Tatsache, daß in Lippe der Nazismus zuerst zur Macht gelangte“. Da die Landesregierung mit den vorgeschlagenen Entwürfen nicht zufrieden war, beauftragte sie kurzerhand den arrivierten Wappenkünstler Pagenstecher, dessen Entwurf schließlich auf grundsätzliche Zustimmung stieß, jedoch noch weiter geprüft werden sollte. Pagenstechers Entwurf sah im Sinne eines Vollwappens („Großes Staatswappen“) ursprünglich noch zwei Schildhalter vor, einen Bergmann als Symbol des Bergbaus und einen Bauern als Symbol der Landwirtschaft.Thomas Mergel: Staatlichkeit und Landesbewußtsein. Politische Symbole und Staatsrepräsentation in Bayern und Nordrhein-Westfalen 1945 bis 1975. In: Thomas Schlemmer, Hans Woller (Hrsg.): Bayern im Bund. Band 3: Politik und Kultur im föderativen Staat: 1945 bis 1973. R. Oldenbourg Verlag, München 2004, ISBN 3-486-56596-6, S. 304 (Google Books)
Am 17. November 1947 sprach sich das Kabinett Arnold I auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs von Pagenstecher für den Zusammentritt einer „Wappenkommission“ aus, die bald darauf am 4. Dezember tagte. Ihr gehörten folgende Sachverständige an: Rudolf Brandts (1913–2003), Landesarchivverwaltung Anton Eitel (1882–1966), Westfälische Wilhelms-Universität Erich Kittel (1902–1974), Staatsarchiv Detmold Franz Leyendecker, Kunstmaler in DüsseldorfVgl. „Franz Leyendecker, Maler u. Graphiker, Südstr. 2a“ In: Adressbuch der Landeshauptstadt Düsseldorf 1952. Schwann, Düsseldorf 1952, Teil 2, S. 342 (Digitalisat) Wilhelm Rave (1886–1958), Provinzialkonservator Westfalen Franz Wolff-Metternich (1893–1978), Provinzialkonservator Rheinland Karl Zuhorn (1887–1967), Oberstadtdirektor Münster Paul Egon Hübinger (1911–1987), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität mini|Großes Landessiegel Nordrhein-Westfalens (Muster für Stempel bzw. Prägestempel der Landesregierung) mini|Nordrhein-westfälische Landesdienstflagge Die Landesregierung befasste die Kommission insbesondere mit der Frage, „ob die bisherige Verbindung der drei Landesteile noch glücklicher durchgeführt werden“ könnte. Daraufhin sprach sich die Kommission einstimmig für einige Änderungen des Entwurfs von Pagenstecher aus: Der rheinische Wellenbalken wurde schräglinks in das grüne Feld gelegt. Das Westfalenross wurde steiler aufgerichtet. Die eingebogene Spitze wurde verkleinert, so dass die Lippische Rose gerade so hineinpasste. Die Oberlinie des Schildes wurde so geschweift, dass dem westfälischen Ross mehr Platz und Wirkung in seinem Feld zukam. Eine Darstellung der von Pagenstecher entworfenen Schildhalter hielt die Kommission nicht für erforderlich. Am 23. Dezember 1947 beschloss das Kabinett Arnold I den so überarbeiteten Entwurf zur Annahme als Landeswappen und als Zeichen für das Landessiegel.Rolf Nagel: Entstehung, Gestalt und Gebrauch des Landeswappens von Nordrhein-Westfalen. In: Geschichte im Westen. Jahrgang 1996, Heft 1, S. 37 f. (PDF)