mini|Schlagwortflyer – BvBO 2.0

Das Berliner Programm zur vertieften Berufsorientierung (BvBO) ist ein im Schuljahr 2007/2008 gestartetes Programm zur Verbesserung der Berufsorientierung von Berliner Schülerinnen und Schülern der 8. bis 13. Klassenstufe.

Aufgabe Seit der Berliner Schulstrukturreform im Schuljahr 2010/2011 gehört es zu den neuen Aufgaben der Integrierten Sekundarschulen (ISS), Schülern neben der Vermittlung der Allgemeinbildung auch eine intensive Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt zu ermöglichen. Dabei soll das schulische Lernen praxisorientiert mit Inhalten aus dem Wirtschafts- und Arbeitsleben verknüpft werden. Unter dem Begriff „Duales Lernen“ soll allen Berliner Schülern der siebten bis zehnten Jahrgangsstufe eine individuelle Vorbereitung auf den Übergang in die Berufs- und Arbeitswelt sowie weiterführende berufliche Bildungswege ermöglicht werden. Das Programm ist modular aufgebaut und umfasst neben praktischen Berufsfelderkundungen auch individuelle Kompetenz- und Potenzialanalysen.

Der Prozess der Berufsorientierung beginnt in Berlin im siebten Schuljahr mit dem Projekt Komm auf Tour – meine Stärken, meine Zukunft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundesagentur für Arbeit. Die Angebote des BvBO schließen ab dem 8. Jahrgang an und sollen alle Jugendlichen zu einer konkreten Anschlussperspektive am Übergang von der Schule zum Beruf führen.

Rechtliche Rahmenbedingungen Die Berliner Schulstrukturreform und die damit verbundenen Änderungen des Berliner Schulgesetzes (SchulG) legen seit 2010/2011 den rechtlichen Rahmen für das Duale Lernen und der vertieften Berufsorientierung in den Integrierten Sekundarschulen fest. Sie schafften gleichzeitig die rechtlichen Voraussetzungen, die sich aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ergeben, um durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert zu werden.

Das Berliner Schulgesetz regelt in den Paragraphen § 22 – Integrierte Sekundarschule, § 27 – Nähere Ausgestaltung der Sekundarstufe I, § 76 – Entscheidungs- und Anhörungsrechte und § 79 – Gesamtkonferenz SchulG das Duale Lernen und die Berufsorientierung als Bestandteil des Bildungsauftrages. Ferner findet die Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I (Sek I-VO) ihre Anwendung. Hier in den Paragraphen § 4 – Kooperationen, § 21 – Zeugnisse und § 29 – Unterrichtsgestaltung, Duales Lernen.

Das Sozialgesetzbuch III legt in § 33 SGB III fest, dass die Bundesagentur für Arbeit, insbesondere Berufsorientierungsmaßnahmen für junge Menschen und Erwachsene durchzuführen hat. In § 48 SGB III sind die Berufsorientierungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen als Kann-Leistung geregelt.

Da beim Programm BvBO personenbezogene Daten von Schülern durch die Schulen weitergegeben und von den Bildungsträgern zu Abrechnungs- und Analysezwecke genutzt werden, kommt hier § 64 bis 66 SchulG – Datenschutz zur Anwendung. § 64 – Datenverarbeitung und Auskunftsrechte – Absatz 5 regelt u. a., inwieweit die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs innerhalb der dualen Ausbildung zulässig sind.

Organisation Das BvBO wird von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit angeboten.

Von 2007 bis 2015 war die SPI Consult GmbH verantwortlicher Treuhänder des BvBO-Programms. Seit dem 1. Januar 2016 ist die am 4. Dezember 2015 gegründete zgs consult GmbH als Treuhänder und beliehenes Unternehmen für das BvBO betraut. Die zgs consult GmbH ist ein gemeinsames Unternehmen der zukunft im zentrum GmbH, der gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH und der SPI Consult GmbH.

Die etwa 30 Zuwendungsempfänger sind überbetriebliche und vergleichbare Berufsbildungsstätten. Die Schulen nehmen als Kooperationspartner der Projektträger teil und buchen einzelne Module des BvBO-Programms.

Die Teilnahme an dem Angebot der vertieften Berufsorientierung (BvBO) ist sowohl für Schulen als auch für die Schüler freiwillig und die Module und Maßnahmen ersetzen nicht den Regelunterricht, sondern ergänzen ihn.

Finanziert wird das Programm aus Landesmitteln (3 Mio. €/Jahr, 51 %) und einem Finanzierungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit (2,4 Mio. €/Jahr, 49 %).

Aufbau Das BvBO ist für die achte bis zehnte Klassenstufe Modular in vier Abschnitte aufgeteilt. Für die Sekundarstufe II (Abitur) wurde ein fünftes Modul entwickelt. Folgende Themenschwerpunkte beinhalten die verschiedenen Module: Berufsfelderkundung / Berufspraktische Erprobung Kompetenzfeststellung Vertiefung des Betriebspraktikums Betriebspraktikum und Vorbereitung auf den Übergang in den Beruf Berufs- und Studienorientierung (nur Sekundarstufe II) Das BvBO-Programm wurde auf Grundlage einer umfassenden Bestands- und Bedarfsanalyse konzipiert; die unter dem Namen „Regionales Übergangsmanagement“ 2012 veröffentlichten Erkenntnisse und Broschüren sind bei der Entwicklung des BvBO-Programms eingeflossen. Seit dem Schuljahr 2015/16 richtet sich das Programm nach den Prinzipien der „qualifizierten Vierstufigkeit des Landeskonzeptes Berufs- und Studienorientierung“ (BSO) und gewährleistet als Neuauflage „BvBO 2.0“ praxisorientierte Angebote zur Berufsorientierung.

Instrumente mini|Ansicht eines Assessment-Center-Bewertungsbogens Das BvBO verwendet die Instrumente der Kompetenz- und Potenzialanalyse, Dokumentation und Werkstatttage. Je nach Bildungsträger kann die Ausgestaltung und Dauer variieren. Der Berufswahlpass bildet als Leitmedium eines der zentralen Informations- und Dokumentationswerkzeuge, der die Schüler im gesamten Berufsorientierungsprozess begleitet.

Für die praktische Erprobung müssen die Bildungsträger gewährleisten, dass mindestens drei von fünf Berufsbereichen erprobt werden können. Zu den Berufsfeldern gehören gewerblich-technische Berufe, Berufe in Büro und Verwaltung, Berufe in der Gesundheitswirtschaft und dem Sozialwesen, Berufe im Dienstleistungsbereich und Berufe der Kreativwirtschaft. Die Werkstatttage dauern für jedes Berufsfeld einen Tag und die Jugendlichen sollen mindestens drei Berufsfelder erproben können. In Lehrwerkstätten oder in schulischen Räumen fertigen sie Werkstücke an oder lösen bestimmte Aufgaben. Die Ausbilder stellen verschiedene Aufgaben und betreuen die Schüler. Die Lehrer begleiten ihre Schulklassen ebenfalls durch das Programm.

Zur praktischen Erprobung können auch Instrumente wie das Berliner Talentparcours nach dem Modell des Technikzentrums Minden zum Einsatz kommen. Das Modell wird originär als eine Methode verwendet, um für Unternehmen möglichst effizient begabte, interessierte und passende Auszubildende aus einem Bewerberpool herauszufiltern (Bewerbungscasting). Innerhalb des BvBO erfolgt der Parcours ohne den Einbezug von Unternehmen.

In verschiedenen Einzel- und Gruppenübungen lernen die jungen Teilnehmer ihre persönlichen Kompetenzen kennen. Dazu zählen zum Beispiel Konzentrationsfähigkeit, Arbeitsgenauigkeit, Teamfähigkeit, Umgang mit verschiedenen Arbeitsmitteln, Problemlösungskompetenz sowie weitere Fähigkeiten. Die Schüler werden bei den Übungen beobachtet und erhalten in Form von Kompetenz- und Potenzialanalysen Feedback von den geschulten Beobachtern.

Neben der Auswertung von Individualbeobachtungen werden zusätzlich auch standardisierte Verfahren verwendet, wie z. B. Assessment-Center und Fragebögen mit quantitativer und qualitativer Methodik, die die Schüler bei der Berufswahlentscheidung unterstützen sollen. In Berlin werden neben den von Bildungsträgern selbst entwickelten Verfahren, insbesondere das Berufe-Universum der Bundesagentur für Arbeit, die Kompetenzanalyse Profil AC und das Potential-Ermittlungs-Assessment-Center (P.E.A.Ce) verwendet.

Einige Unternehmen (wie z. B. die SchulePlus GmbH) nutzen zur Feststellung von Kompetenzen und Potenzialen die DIA-TRAIN-Methode des Instituts für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH (INBAS). Bei diesem Instrument handelt es sich um ein Untersuchungsverfahren, das für Einrichtungen im Bildungssektor entwickelt wurde, um Kompetenzen und Potenziale an Schülern zu untersuchen und zu trainieren. Inhalt des Kompetenzfeststellungsverfahren sind u. a. Sozial- und Kreativitätstrainings, erlebnispädagogische Übungen, Lerntrainings, eine Zukunftswerkstatt, ein biographisches Interview und ein zweitägiges Assessment-Center.

Der LIFE e. V. verwendet das Potenzial-Assessment-Verfahren tasteMINT für Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe zur Studienfachwahl. Das Verfahren richtet sich an Teilnehmerinnen, die sich für ein Studium in MINT-Fächern interessieren.

Die Profiling-Instrumente hamet BOP, KoJACK, Peakus, Potenzial-Assessment und das START AC werden als weitere Diagnostik-Werkzeuge vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms aufgeführt.

Datenerhebung und Datenschutz Bei der Durchführung des BvBO-Programms werden personenbezogene Daten der teilnehmenden Schüler und Eltern erhoben. Ein Grund für die Datenerhebung ist, dass die Bildungsträger mit Hilfe von Anwesenheitslisten die erbrachten Leistungen abrechnen. Zum anderen werden zur Analyse und Bewertung von Kompetenzen und Potenzialen der Schüler personenbezogene Daten benötigt und verwendet.

In seinem Merkblatt Datenschutz – Einverständniserklärung von Seiten des Teilnehmers über datenschutztechnische Bestimmungen führte die SPI Consult GmbH für das Schuljahr 2009/2010 folgende Schülerdaten auf, die für die Durchführung des Programms erforderlich sind: Name und Vorname, Adresse, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Muttersprache, Spätaussiedler, Vorliegen von Behinderung, Angaben zur Jahrgangsstufe, Eintritts- und Austrittsdatum, Anzahl der absolvierten Teilnehmerstunden. Diese Informationen können unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Schulen an die durchführenden Bildungsträger weitergegeben werden (s. Rechtliche Rahmenbedingungen).

Hinzu kommen jene Daten, die durch Dokumentationen, Beobachtung, Verwendung von Assessment-Center- sowie Kompetenz- und Potenzialanalyseverfahren erhoben werden (s. Instrumente).

Eltern und Schüler haben nach § 34 BDSG – Auskunft an den Betroffenen ein Recht darüber informiert zu werden, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck gespeichert bzw. erhoben und an wen sie weitergegeben wurden.

Im Jahre 2009 beschäftigte sich der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit u. a. aufgrund diverser kritischer Fragen mit dem Berufsorientierungsprogramm BVBO, als das Programm noch durch den Europäischen Sozialfonds als Weiterbildungsmaßnahme gefördert wurde (2007 bis 2013). Seit Juni 2016 prüft die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, ob die Bedingungen zur Erhebung und Weiterverarbeitung von personenbezogenen Schülerdaten, die Erstellung und Verarbeitung von Potenzial- bzw. Kompetenzanalysen noch erfüllt sind.

Im März 2016 stellten Eltern der Gemeinschaftsschule Grüner Campus Malchow ein Selbstauskunftsersuchen nach § 34 BDSG an den Maßnahmeträger des BvBO-Programms (Förderverein für arbeitslose Jugendliche e. V.).

Statistik Im Schuljahr 2013/2014 nahmen 27.449 Schülerinnen und Schüler von 112 Schulen berlinweit an dem Programm teil. Dies entsprach einem prozentualen Anteil an der Gesamtheit der Berliner Schülerschaft in den Integrierten Sekundarschulen von 29,07 % und den Gymnasien von 19,9 %.

Im Zeitverlauf von 2007 bis 2014 haben sich die teilnehmenden Schulen fast verdoppelt (2007/08: 58 Schulen | 2013/14: 112 Schulen) und die Anzahl teilnehmender Schüler vervierfacht (2007/08: 6480 Schüler | 2013/14: 27449).

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