mini|hochkant=1.3| 2011: Anteile der damaligen 705 Scheduled Tribes (104,3 Mio. Ange­hörige: 8,6 % aller Einwohner) an den Bevöl­kerungen der 29 Bundes­staaten und 7 Unions­territorien in Indien

Scheduled Tribes (englisch schedule „Liste“, tribe „Stamm“; अनुसूचित जनजाति; deutsche Entsprechung: „registrierte Stammesgemeinschaften“; Einzahl: der Scheduled Tribe) oder abgekürzt ST ist eine in Indien rechtsgültige verwaltungstechnische Einteilung für soziokulturell oder ethnolinguistisch definierte indigene Volksgruppen, denen nach der indischen Verfassung als „schwächeren Teilen der Bevölkerung“ Schutz, staatliche Wohlfahrts- und Förderprogramme, Sonderrechte und in Nordostindien teils eine autonome Selbstverwaltung eingeräumt werden. Diese Anerkennung geschieht nicht zentral, sondern auf der Ebene der einzelnen Bundesstaaten und Unionsterritorien und betrifft nur ihre jeweils ansässigen Einwohner. Im Jahr 2014 waren insgesamt 693 Scheduled Tribes anerkannt, bei der Volkszählung in Indien 2011 waren es 705 (104 Mio. Angehörige: 9 % aller Einwohner), etwa 20 weitere warteten auf ihre offizielle „Listung“ und andere wollten Obergruppen zugeordnet werden. Die meisten Stammesgruppen siedeln in 8 Staaten in Zentralindien sowie im kleinen Gebiet der „Sieben Schwesterstaaten“ im abgelegenen Nordostindien. Die größte Anzahl an ST-Angehörigen lebt im großen zentralindischen Bundesstaat Madhya Pradesh (15 Millionen, 21 % der Einwohner). Keine ST gibt es in drei Staaten und in drei Territorien (siehe unten). 75 Gruppen gelten als sozial „besonders verletzbar“ in ihrer vor-landwirtschaftlichen Lebensweise, sie werden als Particularly Vulnerable Tribal Groups (PVTGs: rund 10 Mio. Angehörige) klassifiziert. Viele Stammesvölker verstehen sich übergeordnet als Adivasi, als die „ursprünglichen Einwohner, ersten Siedler“ – aber diese Bezeichnung wird von der indischen Regierung nicht anerkannt.

Die administrative Einteilung als Scheduled Tribes hat Entsprechungen mit den verfassungsmäßigen Schutzrechten und Fördermaßnahmen für Angehörige von Scheduled Castes (SC: „Gelistete Kasten“) und für Angehörige von Other Backward Classes (OBC: „Andere zurückgebliebene Klassen“). Entsprechend kann eine kleine Untergruppe eines im Nachbarstaat anerkannten Scheduled Tribe im eigenen Staat gar nicht anerkannt sein, oder als SC oder als OBC oder als PVTG „gelistet“ und gefördert werden. So hat das Nationale Hauptstadtterritorium Delhi keine ST, weil in dem großen städtischen Bereich keine Volksgruppe als „ländlich“ (rural) eingestuft werden kann, sondern nur in einer der anderen sozialen Gruppen. Angehörige der Scheduled Tribes können beliebigen Religionen angehören. Dies unterscheidet sie von den Scheduled Castes, die definitionsgemäß Hindus, Buddhisten oder Jains sein müssen.

Begriffsdefinition und -Geschichte Die Väter der indischen Verfassung, namentlich Bhimrao Ramji Ambedkar, waren sehr darauf bedacht, das Prinzip der Chancengleichheit in der sehr stark durch Kastendenken, sowie religiöse und ethnische Grenzen bestimmten heterogenen Bevölkerung Indiens festzuschreiben. In Artikel 46 der 1949 verabschiedeten und 1950 in Kraft getretenen Verfassung heißt es dazu:

In Artikel 342 wurde bestimmt, dass der Staatspräsident das Recht haben sollte, bestimmte Bevölkerungsgruppen („Stämme oder Stammesgemeinschaften oder Gruppen davon“) nach Konsultation mit dem Gouverneur des entsprechenden Bundesstaats oder Unionsterritoriums als Scheduled Tribe zu spezifizieren. Die entsprechenden Erlasse des Präsidenten sollten nur per Parlamentsbeschluss geändert werden können.

Obwohl nicht in der Verfassung ausdrücklich angegeben, war diese Bezeichnung seinerzeit für Bevölkerungsgruppen gedacht, die eine unterscheidende eigene Kultur aufwiesen und eine „primitive, zurückgebliebene“ Lebensweise haben, abgeschieden von der übrigen Bevölkerung des Staates oder Territoriums in einem geografisch umgrenzten Gebiet. Das indische Ministerium für Stammesangelegenheiten kennzeichnete die beiden Bezeichnungen „primitiv“ und „isoliert“ in einem Kommissionsbericht von 2014 als überkommen und herabwürdigend (outdated and derogatory). Bereits im Titel des Berichts wird als übergeordnete Bezeichnung der vielen betroffenen Volksgruppen Tribal Communities vorgeschlagen („Stammesgemeinschaften“).

Viele der Scheduled Tribes verwenden die politische Eigenbezeichnung Adivasi in der Bedeutung von „ursprüngliche Einwohner“, diese Bezeichnung wird allerdings von der indischen Regierung nicht anerkannt.

Bisherige Präsidialerlasse zur Spezifikation der Scheduled Tribes Nr. Bezeichnung Datum betroffene Bundesstaatenund Unionsterritorien1The Constitution (Scheduled Tribes) Order 1950 (C.O.22)6.9.1950Andhra Pradesh, Arunachal Pradesh, Assam, Bihar, Gujarat, Goa, Himachal Pradesh, Karnataka, Kerala, Madhya Pradesh, Maharashtra, Manipur, Meghalaya, Mizoram, Odisha, Rajasthan, Tamil Nadu, Telan­gana, Tripura, Westbengalen2The Constitution (Scheduled Tribes) (Union Territories) Order, 1951 (C.O.33)20.9.1951Daman und Diu, Lakshadweep3The Constitution (Andaman AndNicobar Islands) Scheduled Tribes Order, 1959 (C.O. 58)31.3.1959Andamanen und Nikobaren4The Constitution (Dadra & Nagar Haveli) Scheduled Tribes Order, 1962 (C.O. 65)30.6.1962Dadra und Nagar Haveli5The Constitution (Uttar Pradesh) Scheduled Tribes Order, 1967 (C.O. 78)24.6.1967Uttar Pradesh6The Constitution (Nagaland) Scheduled Tribes Order, 1970 (C.O.88)23.7.1970Nagaland7The Constitution (Sikkim) Scheduled Tribes Order, 1978 (C.O.111)22.6.1978Sikkim8The Constitution (Jammu & Kashmir) Scheduled Tribes Order, 1989 (C.O. 142)7.10.1989Jammu und Kashmir Anmerkung: Hier sind die Bezeichnungen der im Jahr 2011 existierenden Bundesstaaten angegeben; Grenzen und Benennungen der Bundesstaaten und Unionsterritorien änderten sich im Laufe der Zeit mehrfach.

Nationale Kommission für Scheduled Tribes

Der Verfassungsartikel 338 bestimmte zunächst das Amt eines „Kommissars für Scheduled Castes und Scheduled Tribes“ (Commissioner for Scheduled Castes and Scheduled Tribes), der den Staatspräsidenten in diesen Angelegenheiten unterstützen und ihm Bericht erstatten sollte. Dazu wurden 17 regionale Behörden in ganz Indien eingerichtet, um dem Kommissar bei diesen Aufgaben zuzuarbeiten. Am 21. Juli 1978 wurde das Amt des Kommissars ergänzt mit der „Kommission für Scheduled Tribes und Scheduled Castes“ (Commission for Scheduled Castes and Scheduled Tribes), am 1. September 1987 umbenannt in National Commission for Scheduled Castes and Scheduled Tribes.

Diese Kommission erhielt mit dem 65. Verfassungszusatz vom 12. März 1992 Verfassungsrang und ersetzte das Amt des Kommissars vollständig. Sie wurde dann in zwei Kommissionen aufgeteilt (am 19. Februar 2004 ergänzte der 89. Verfassungszusatz den Artikel 338 mit Artikel 338A) mit getrennten Zuständigkeiten: die National Commission for Scheduled Castes und die National Commission for Scheduled Tribes (NCST): „Nationale Kommission für Scheduled Tribes“.

Bescheinigte Anerkennung

Seit 1950 haben indische Staatspräsidenten insgesamt 9 Erlasse bezüglich Scheduled Tribes herausgegeben, von denen 8 noch in Kraft sind (siehe nebenstehende Tabelle); der Erlass Constitution (Goa, Daman & Diu) Scheduled Tribes order 1968 verlor seine Gültigkeit, nachdem Goa im Jahr 1987 von einem Unionsterritorium zu einem Bundesstaat gewandelt wurde.

Die Anerkennung wird auf der Ebene der Bundesstaaten geregelt, so kann ein Scheduled Tribe in einem Staat anerkannt sein, im benachbarten nicht. Als entscheidende soziale Merkmale einer ST werden angegeben: Anhaltspunkte primitiver Merkmale (indications of primitive traits) unverwechselbare Kultur (distinctive culture) Zurückhaltung der Gemeinschaft insgesamt in Bezug auf Kontakte nach außen (shyness of contact with the community at large) gebietsmäßige Abgeschiedenheit (geographical isolation) Rückständigkeit (backwardness)

Um als Mitglied eines im Staat oder Territorium „gelisteten“ Scheduled Tribe anerkannt zu werden, muss die Person einen Antrag stellen und dafür verschiedene Bedingungen erfüllen: die betreffende Person und ihre Eltern müssen per Geburt tatsächlich zu der entsprechenden Gruppe gehören; Ehepartner eines ST-Angehörigen werden nicht als ST-Angehörige anerkannt, die Person muss aus dem Bundesstaat und der Region (Scheduled Areas) stammen, in der die betreffende Gruppe als ST anerkannt ist, die Person kann einer beliebigen Religionsgemeinschaft angehören (dies ist ein Unterschied zu den Scheduled Castes, wo nur Hindus, Sikhs, und Buddhisten eingeschlossen werden). Erfüllt die antragstellende Person diese Bedingungen, kann sie von den Behörden eine Bescheinigung (Zertifikat) ausgestellt bekommen, dass sie Angehörige eines ST ist. Das amtliche Dokument muss nach bestimmten Vorgaben formuliert sein und berechtigt zu einer bevorzugten Behandlung bei der Vergabe von staatlichen Stellen oder beispielsweise Studienplätzen. Reserviert für Angehörige von Scheduled Tribes sind 7,5 % der gesamtstaatlichen Stellen, in den Staaten und Territorien gelten eigene Quoten, orientiert an den Bevölkerungsanteilen der jeweiligen ST.

Statistiken mini|Prozentsatz Gelisteter Stämme in Indien nach Landkreisen (tehsil) 2011 Die meisten der insgesamt 693 Scheduled Tribes (2014) siedeln in 8 Bundesstaaten in Zentralindien und in den „Sieben Schwesterstaaten“ in Nordostindien – keine ST gibt es in Haryana und Punjab und den drei Territorien Chandigarh, Delhi und Puducherry; Telangana wurde erst ab 2014 ein eigener Bundesstaat (bis dahin Teil von Andhra Pradesh). Die genaue Anzahl der Stämme und ihrer Angehörigen kann sich jährlich ändern, weil Untergruppen teils unterschiedlich bezeichnet oder unterschiedlichen Hauptgruppen zugeordnet werden oder dies für sich beanspruchen; im Jahr 2011 waren 705 ST amtlich registriert. Die rechtliche Anerkennung einer Volksgruppe als „Scheduled Tribe“ gilt immer nur für die Einwohner des jeweiligen Bundesstaates oder Unionsterritoriums.

Bevölkerungsstärkste Scheduled Tribes Die folgende Liste zeigt die 33 größten Scheduled Tribes laut der Volkszählung in Indien 2011 (76 % ≈ 80 von insg. 104 Mio. Angehörigen) mit ihrer Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerungsexplosion ab +25 %), ihren Anteilen und ihrer Geschlechterverteilung (Anzahl der weiblichen Angehörigen je 1000 männlichen) sowie die besiedelten Staaten/Territorien – die Zuwachsraten ab 2001 können auch durch staatliche Neuregelungen begründet sein, so wurden einige Untergruppen anders zugeordnet: