mini|Kołobrzeg – Straż Miejskamini|Stadtpolizei Prag benutzt eine Autokralle Eine Stadtpolizei, Kommunalpolizei oder Gemeindepolizei ist eine kommunale Einrichtung, die, je nach Land unterschiedlich ausgeprägt, polizeiliche Aufgaben wahrnimmt.
In vielen Nationen der Erde liegt die Zuständigkeit für polizeiliche Aufgaben auch bei den Verwaltungen der Städte und Gemeinden, die dann häufig über eigene uniformierte Polizeikräfte verfügen. Meist setzen sie Gemeinderecht, gelegentlich auch übergeordnetes Recht, um. Solche Polizeikräfte treten im Stadtbild oft sehr sichtbar in Erscheinung, weil sie in der Regel für ordnungs- und verkehrspolizeiliche Belange im Stadt- bzw. Gemeindegebiet zuständig sind.
In den meisten Staaten gibt es einheitliche Gesetze und Vorschriften, die den Rahmen der polizeilichen Zuständigkeit der Kommunen regeln und eine gewisse Normierung in der Polizeiorganisation gewährleisten. Gerade in Äußerlichkeiten (etwa der Uniform) können sich die Polizeien einzelner Gemeinden in ein und demselben Land trotzdem stark unterscheiden. Klassische Beispiele sind die italienische Polizia Municipale, die spanische Policía Local oder die schweizerische Gemeindepolizei.
Historisch gab es auch in Deutschland noch in der jüngeren Vergangenheit eigene Polizeikräfte der Gemeindeämter. Auch in neuester Zeit sind im Rahmen von Reformen des Kommunalrechts in einzelnen Bundesländern wieder Stadt- oder Kommunalpolizeien entstanden, die der kommunalen Verwaltung einer Gemeinde unterstehen.
Deutschland Der Begriff „Stadtpolizei“ lässt sich auf zweierlei Arten verstehen: als allgemeiner schutz- und kriminalpolizeilicher Vollzugsdienst („Vollzugspolizei“) einer Stadt. Eine Stadtpolizei in diesem Sinn gibt es nurmehr in Bremerhaven unter der Bezeichnung Ortspolizeibehörde ().Geschichte der OPB – Ortspolizeibehörde Bremerhaven als ordnungsbehördlicher Vollzugsdienst einer Stadt. Eine Stadtpolizei in diesem Sinn gibt es faktisch in allen größeren Städten, jedoch fast ausschließlich in hessischen Städten unter dieser Bezeichnung (z. B. Stadtpolizei Frankfurt am Main seit 2007; außerhessisches Beispiel: Stadtpolizei SaarlouisSaarbrücker Zeitung (10. August 2020); saarlouis.de seit 2020). Andere Bezeichnungen sind Kommunaler Ordnungsdienst (KOD), Kommunaler Außendienst (KAD), Gemeindevollzugsdienst (GVD) und dergleichen.
Allgemeines Vor der Reform des Polizeiwesens in der Weimarer Republik war die Polizei in den meisten deutschen Bundesstaaten kommunal organisiert, die Schutzmänner waren Angestellte der Gemeinden. Daneben existierten landesweite Polizei- und Gendarmeriebehörden auf Bundesstaatsebene, aus denen nach dem Ersten Weltkrieg die bis heute in Deutschland klassischen Landespolizeien entstanden.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden die kommunalen Vollzugspolizeien, die teilweise erst nach 1945 in Abkehr von der Zentralisierung im NS-Staat aufgrund von Vorgaben der westlichen Besatzungsmächte entstanden waren, bis in die 1970er-Jahre verstaatlicht (Ausnahme: Bremen). In der Sowjetischen Besatzungszone bzw. DDR gab es keine kommunalen Polizeien.Carsten Dams: Die Polizei in Deutschland 1945–1989 (bpb, 14. November 2008)
In Nordrhein-Westfalen entwickelte sich eine Diskussion, ob für den ordnungsbehördlichen Vollzugsdienst die Bezeichnung Stadtpolizei wieder eingeführt werden sollte. Hintergrund waren Bestrebungen, den kommunalen Ordnungsämtern zu mehr Autorität zu verhelfen und eine geeignete gemeinsame Bezeichnung für den Außendienst dieser Behörden einzuführen. Zudem nehmen die kommunalen Ordnungsbehörden auch in der Praxis immer öfter polizeiliche Aufgaben wahr. Die bundesweit zu beobachtende Aufstockung von städtischen Vollzugsdiensten kann als ein Teil der Neugestaltung der deutschen Polizeien gewertet werden. Da Kommunale Ordnungsdienste (KOD) praktisch als eine Art „Stadtpolizei“ fungieren, kommt es zu einer Diversifizierung der Polizeiarbeit und damit zu einer Umkehr der Vereinheitlichungsbestrebungen der 1970er Jahre im Polizeirecht.
Auch deshalb wird langfristig angestrebt, die teils unstrukturierten Ausbildungen im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bzw. zum „Ordnungspolizeibeamten“ (Hessen) durch eine 3-jährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu formen. Ein entsprechender Entwurf existiert seit dem Jahr 2016.
Der jährlich stattfindende Bundeskongress Kommunale Ordnung dient als Austauschplattform für die in Deutschland agierenden Behörden.
Tabellarische Übersicht Land KommunaleVollzugspolizeiaufgelöst Kommunaler ordnungsbehördlicher Vollzugsdienst Rechtsgrundlage Bezeichnungin den jeweils größten beiden Städten 1973 (Stuttgart) PolG, § 125 Stuttgart: Städtischer VollzugsdienstMannheim: Ordnungs- und Servicedienst 1975 (München) LStVG München: Kommunaler AußendienstNürnberg: Kommunaler Außendienst OBG Potsdam: InspektionsaußendienstCottbus: Vollzugsdienst 1999 (Bremen,nicht Bremerhaven) BremPolG, § 129 Bremen: OrdnungsdienstBremerhaven: Ordnungsdienst 1974 (kreisfr. Städte) HSOG, § 99HSOG-DVO, §§ 10-13 Frankfurt am Main: StadtpolizeiWiesbaden: Stadtpolizei SOG MV Rostock: Kommunaler OrdnungsdienstSchwerin: Kommunaler Ordnungsdienst 1951 NPOG Hannover: Städtischer OrdnungsdienstBraunschweig: Zentraler Ordnungsdienst 1953 OBG Köln: OrdnungsdienstDüsseldorf: Ordnungs- und Servicedienst 1947 POG, §§ 109, 110KomVollzBV Mainz: Zentraler Vollzugs- und ErmittlungsdienstLudwigshafen am Rhein: Kommunaler Vollzugsdienst 1946 SPolG Saarbrücken: (beim Ordnungsamt)Neunkirchen: Zentraler Außen- und Ermittlungsdienst SächsPBG, § 9VollzBedVO Leipzig: StadtordnungsdienstDresden: Gemeindlicher Vollzugsdienst SOG LSA Halle: (beim Ordnungsamt)Magdeburg: Ordnungsamtlicher Außendienst 1947 LVwG Kiel: Kommunaler OrdnungsdienstLübeck: Kommunaler Ordnungsdienst OBG, § 8VollzDKrV Erfurt: StadtordnungsdienstJena: Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Die Bezeichnung des ordnungsbehördlichen Vollzugsdienstes deckt sich nicht notwendig mit der Beschriftung von Uniformen und Fahrzeugen. Bisweilen findet auch noch eine Differenzierung zwischen allgemeinem Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung statt. In Berlin und Hamburg, wo es keine Gemeinden gibt, ist der ordnungsbehördliche Vollzugsdienst auf Landes- bzw. Bezirksebene angesiedelt.
Baden-Württemberg mini|hochkant|Abzeichen der Stadtpolizei Stuttgart mini|Streifenwagen der Polizeibehörde Mannheim
Bis in die 1970er Jahre gab es in einigen großen Städten in Baden-Württemberg, so zum Beispiel in Karlsruhe,Stadtpolizei Karlsruhe beim Stadtwiki Karlsruhe Mannheim und Stuttgart, neben der Landespolizei jeweils eine Stadtpolizei. Als letzte baden-württembergische Gemeindepolizei wurde 1973 die Stadtpolizei Stuttgart verstaatlicht.
In Baden-Württemberg haben die Angehörigen des Gemeindevollzugsdienstes den Status eines Polizeibeamten im Rahmen ihnen übertragener Aufgaben (). Dieser Status erlaubt beispielsweise das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten, die Durchsuchung von Personen und Gegenständen, das Erteilen von Platzverweisen und die Anwendung unmittelbaren Zwangs. Daneben können die Mitarbeiter zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ernannt werden, was sie u. a. zur Erhebung von Sicherheitsleistungen berechtigt.
Die Aufgaben für den Gemeindevollzugsdienst können sehr weitreichend sein und ergeben sich u. a. aus denen, die der Ortspolizeibehörde unmittelbar übertragen sind bzw. durch das Regierungspräsidium genehmigt wurden. Die Aufgabenübertragung des Gemeindevollzugsdienstes ergibt sich u. a. aus § 31 DVO Polizeigesetz BW und führt damit zu einer sachlichen Zuständigkeit etwa bei Ruhestörungen, belästigenden Verhaltensweisen durch Trunkenheit oder sogenanntem aggressiven Betteln.
Eine in Baden-Württemberg häufig gebräuchliche Bezeichnung für den Gemeindevollzugsdienst, insbesondere wenn er mit weitreichenden polizeilichen Befugnissen ausgestattet ist, ist Kommunaler Ordnungsdienst (KOD). Die meisten dieser Dienste führen zusätzlich die Bezeichnung Polizeibehörde, da sie nach § 60 PolG BW polizeiliche Aufgaben wahrnehmen bzw. als Ortspolizeibehörde örtlich zuständig sind. Insbesondere in den baden-württembergischen Großstädten agieren KODs als eine Art neuer Stadtpolizei.Kommunaler Ordnungsdienst Mannheim beim Rhein-Neckar-Wiki
Auf Grund der rechtlichen Stellung sind KODs in Baden-Württemberg nach § 55 Abs. 1 WaffG von waffenrechtlichen Reglementierungen ausgenommen. Die Dienste führen regelmäßig Einsatzstöcke, Reizstoffsprühgeräte und Handschließen mit sich. In Stuttgart werden außerdem Schusswaffen geführt.
Seit 2014 existiert an der Verwaltungsschule Karlsruhe ein einjähriger Sonderlehrgang für angehende KOD-Kräfte, an der nahezu alle größeren Kommunen partizipieren.
Bayern mini|hochkant|Abzeichen der Stadtpolizei München Mit Befehl vom 21. Januar 1946 wurden in den Ländern der amerikanischen Besatzungszone „Landpolizei(en) auf Basis des Landes“ errichtet. Demgemäß konnten in Bayern in Kommunen mit mehr als 5000 Einwohnern kommunale Polizeien eingerichtet werden.polizei.bayern.de (eingesehen am 30. Januar 2018). Dies wurde dann entsprechend im bayerischen Polizeiorganisationsgesetz von 1952 geregelt.Polizeiorganisationsgesetz vom 28. Oktober 1952 (GVBl. S. 285), umbenannt in Gesetz über die Gemeindepolizei (GemPolG) durch Art. 13 Abs. 2 des (neuen) Polizeiorganisationsgesetzes vom 10. August 1976 (GVBl. S. 303); aufgehoben durch Art. 41 Abs. 1 des 2. Verwaltungsmodernisierungsgesetzes vom 26. Juli 2005 (GVBl. S. 287) Da es sich bei diesen Kommunen in fast allen Fällen um Städte handelte, lautete deren Bezeichnung entsprechend Stadtpolizei (Ausnahme: Gemeindepolizei, z. B. in Garmisch-Partenkirchen). Die kommunale Stadtpolizei München war z. B. für das gesamte Stadtgebiet Münchens zuständig. Die Dienststellen der bayerischen Stadtpolizeien wurden in den 1960er und 1970er Jahren in die Bayerische Landespolizei überführt. Zuletzt wurde zum 1. Oktober 1975 die Stadtpolizei der Landeshauptstadt München in das Polizeipräsidium München überführt.Vierte Verordnung zur Verstaatlichung der Gemeindepolizeien vom 13. Mai 1975 (GVBl. S. 118)
Seit 2018 existiert mit dem Kommunalen Außendienst zumindest in München (KAD) und Nürnberg (ADN) wieder eine Art Stadtpolizei.
Bremen Im Land Bremen wurden polizeiliche Aufgaben nach 1945 überwiegend von den Gemeinden als Auftragsangelegenheit des Landes im Einheitssystem wahrgenommen;§§ 63–77 BremPolG 1983 (Brem.GBl. S. 141) und Vorgänger dazu bestand in der Stadtgemeinde Bremen das Stadt- und Polizeiamt,Bürger.Polizei. Bremens Polizei 1945 bis heute (2013) in der Stadtgemeinde Bremerhaven die Ortspolizeibehörde.
In der Stadtgemeinde Bremen wurden 1990/91 die ordnungsbehördlichen Aufgaben dem Stadtamt (später Ordnungsamt), die vollzugspolizeilichen Aufgaben dem Polizeipräsidium übertragen;Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes vom 18. Dezember 1990 (Brem.GBl. S. 469) 1998/99 gingen Letztere dort auf die (Landes-) Polizei Bremen über.Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes vom 22. Dezember 1998 (Brem.GBl. S. 361)
In der Stadtgemeinde Bremerhaven liegen die vollzugspolizeilichen Aufgaben bis heute weiterhin überwiegend bei der Ortspolizeibehörde (Ausnahme z. B. Wasserschutzpolizei). Für die ordnungsbehördlichen Aufgaben (ehemals Verwaltungspolizei) wurde 2006 das Bürger- und Ordnungsamt eingerichtet, so dass ganz Bremen seitdem eher dem Trennungssystem zuzurechnen ist. Beide Bereiche sind in Bremerhaven dem Oberbürgermeister zugeordnetDezernatsverteilung (Stand 1. November 2022) (Ortspolizeibehörde im gesetzlichen Sinn; , ).
In beiden Stadtgemeinden fungiert als ordnungsbehördlicher Vollzugsdienst je ein kommunaler Ordnungsdienst ().Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes für die Einführung eines städtischen Ordnungsdienstes vom 14. November 2017 (Brem.GBl. S. 565); für Bremen auch: Ordnungsdiensteverordnung vom 29. Mai 2018; für Bremerhaven auch: Organisationsdiagramm des Bürger- und Ordnungsamtes (Stand 9. März 2022)