mini|Reichsprälat Anselm II. Schwab, Abt des Klosters Salem, ließ sich 1749 von Gottfried Bernhard Göz vor einem Reichsadler porträtieren
Die Schwäbische Prälatenbank oder das Schwäbische Reichsprälatenkollegium war seit der Frühen Neuzeit die Vertretung der Reichsprälaten des Schwäbischen Reichskreises im Reichsfürstenrat des Reichstags. Die Reichsäbtissinnen und Reichsäbte, denen es nicht wie den Fürstbischöfen und einigen Reichsäbten gelungen war, eine eigene Virilstimme im Reichsfürstenrat zu führen, gewannen ab 1582 zwei Kuriatstimmen, je eine für die Schwäbische (# 95 der Aufrufordnung) und 1653 auch für die Rheinische Prälatenbank (# 97). Als Reichsprälaten bezeichnete man auch die Pröpste und Prioren der reichsunmittelbaren Klöster, Kartausen, Abteien, Domkapitel, Kollegiat- und Frauenstifte im Heiligen Römischen Reich, die direkt dem Kaiser unterstanden.
Geschichte
Einige der wohlhabendsten Reichsklöster entstanden im Hochmittelalter im Bodenseegebiet bzw. in Oberschwaben, wo nach der Auflösung des Herzogtums Schwaben sehr vielen Städten und Klöstern die Reichsunmittelbarkeit gewährt wurde. Die Reichsmatrikel von 1521 zählt insgesamt 83 Reichsprälaten auf, deren Anzahl sich bis 1792 durch Mediatisierungen, Säkularisation, Abtretungen an andere europäische Staaten und Erhebungen in den Reichsfürststand auf 40 verringerte.
Der Reichsabtei Salem, die in der Rangfolge der Schwäbischen Prälatenbank zwar an der Spitze stand, gelang es nur einmal, mit Anselm II. Schwab, den Direktor zu stellen. Der Abt von Kaisheim war sowohl auf der Rheinischen (# 1) als auch auf der Schwäbischen Prälatenbank (# 7) vertreten. Mit der Zuordnung der Zisterzienserabtei Kaisheim zur Rheinischen Prälatenbank war es den beiden einzigen Zisterzienserabteien mit Prälatenrang gelungen, auf beiden Bänken den Ehrenplatz # 1 einzunehmen. Der Beitrag der Abtei KaisheimDie Reichsunmittelbarkeit von Kaisheim war bis 1757 umstritten. Auch die Kreisstandsschaft war bis 1759 zwischen dem Bayerischen und dem Schwäbischen Reichskreis strittig, daher wurde Kaisheim keinem der Viertel des Schwäbischen Reichskreises zugeteilt; die Beiträge wurden aus der Kasse genommen. Die Zuordnung zum Bayerischen Reichskreis erfolgt gemäß dem Reichstagsabschied 1532. mit 438 fl. zu den Römermonaten – ebenso wie derjenige der anderen Zisterzienserabtei, Salem, mit 429 fl. – war der höchste aller Prälaten beider Bänke. Die beiden einzigen Zisterzienserabteien zahlten einen Preis für das Direktoriatsprivileg, da sie überhaupt weit höhere Beiträge aufbringen mussten als andere Orden; der höchste Beitrag einer Benediktinerabtei lag nur halb so hoch. Faktisch waren es aber im Schwäbischen Reichsprälatenkollegium meist die Benediktiner und Prämonstratenser, die sich gegenseitig die wichtigsten Positionen zuspielten und abwechselnd die Direktoren des Kollegiums stellten. Am häufigsten stellte die Abtei Weingarten den Direktor.
Die Schwäbische Prälatenbank gewann ein größeres politisches Gewicht als das rheinische Kollegium. So durften die schwäbischen Reichsprälaten stets einen Vertreter in interständische Ausschüsse entsenden und hatten im Abt des oberschwäbischen Klosters Weingarten einen bereits seit 1555 rechtlich festgeschriebenen Vertreter im Ordentlichen Reichsdeputationstag. In der Aufrufordnung des Reichsfürstenrats nahm die Schwäbische Prälatenbank den ersten Rang der Kuriatstimmen (# 95) ein.
Die Mitglieder der Schwäbischen Prälatenbank 1792
1. Abt von Salmansweiler oder SalemStiftung 1137. Filiation von Lützel (Lucelle) - Bellevaux - Morimond. Im klösterlichen Besitz: Ostrach sowie Propstei Birnau. Der Landgrafschaft Nellenburg stand die Landeshoheit zu über die Herrschaften Münchhöf und Stetten am kalten Markt. (Zisterziensermannsabtei) 2. Abt von WeingartenStiftung um 750. Hirsauer Reformkloster. Im klösterlichen Besitz: Herrschaften Hagnau, Hofen, Blumenegg. (Benediktinermannsabtei) 3. Abt von OchsenhausenStiftung 1093 als Priorat von Sankt Blasien. Jungcluniazensisches Reformkloster (Reform von St. Blasien). Seit 1391 selbstständige Abtei. Der Landvogtei Schwaben stand die Landeshoheit zu über Untersulmetingen. (Benediktinermannsabtei) 4. Abt von ElchingenStiftung 1128. Hirsauer Reformkloster. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Elchingen. (Benediktinermannsabtei) 5. Abt von IrseeStiftung 1186. (Benediktinermannsabtei) 6. Abt von UrsbergStiftung 1125. Filiation von Prémontré. (Prämonstratensermannsabtei) 7. Abt von KaisheimStiftung 1133. Filiation von Lützel (Lucelle) - Bellevaux - Morimond. Auf den Landtagen von Schwäbisch Österreich in Ehingen waren neben den Städten, Klöstern und Adelsherrschaften unter ausschließlich österreichischer Landeshoheit neben anderen Ständen die Abtei Kaisheim für die Herrschaft Oberhausen vertreten. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Kaisheim. (Zisterziensermannsabtei) 8. Abt von RoggenburgStiftung 1126. Filiation von Ursberg. (Prämonstratensermannsabtei) 9. Abt von Rot an der RotStiftung 1137. Filiation von Prémontré. (Prämonstratensermannsabtei) 10. Abt von WeißenauStiftung 1145. Filiation von Rot an der Rot. (Prämonstratensermannsabtei) 11. Abt von SchussenriedStiftung 1183 als Propstei, seit 1440 Abtei. Filiation von Weißenau. Auf den Landtagen von Schwäbisch Österreich in Ehingen waren neben den Städten, Klöstern und Adelsherrschaften unter ausschließlich österreichischer Landeshoheit neben anderen Ständen das Damenstift Buchau und die Abtei Schussenried für das Amt Bierstetten vertreten. Der Landvogtei Schwaben stand die Landeshoheit zu über Winterstettendorf. (Prämonstratensermannsabtei) 12. Abt von MarchtalStiftung 1171, bis 1440 Propstei. Filiation von Rot an der Rot. (Prämonstratensermannsabtei) 13. Abt von PetershausenStiftung 996. Hirsauer Reformkloster. Der Abtei waren seit 1581 das Kloster St. Georgen zu Stein am Rhein (ursprünglich auf dem Hohentwiel) und die Propstei Klingenzell einverleibt. Auf den Landtagen von Schwäbisch Österreich in Ehingen waren neben den Städten, Klöstern und Adelsherrschaften unter ausschließlich österreichischer Landeshoheit neben anderen Ständen die Abtei Petershausen für die Herrschaft Hilzingen vertreten. (Benediktinermannsabtei) 14. Propst von WettenhausenStiftung um 1015. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Propstei Wettenhausen. (Augustiner-Chorherren-Propstei) 15. Abt von ZwiefaltenStiftung 1089. Hirsauer Reformkloster. Reichsunmittelbar seit 1750. (Benediktinermannsabtei) 16. Abt von GengenbachStiftung 8. Jahrhundert. Hirsauer Reformkloster. Ohne Gebiet. (Benediktinermannsabtei) 17. Abt von NeresheimStiftung 1095. Hirsauer Reformkloster. Reichsunmittelbar seit 1764. (Benediktinermannsabtei) 18. Äbtissin von HeggbachStiftung vor 1231. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Heggbach. (Zisterzienserfrauenabtei) 19. Äbtissin von GutenzellStiftung um 1238. (Zisterzienserfrauenabtei) 20. Äbtissin von RottenmünsterStiftung 1217/1221. (Zisterzienserfrauenabtei) 21. Äbtissin von BaindtStiftung 1240. Ohne Gebiet. (Zisterzienserfrauenabtei) 22. Äbtissin von SöflingenStiftung 1258, reichsunmittelbar seit 1773. Der Markgrafschaft Burgau stand die Landeshoheit zu über Anteile an burgauischen Orten im Besitz der Abtei Söflingen. Obwohl nicht in der Reichsmatrikel verzeichnet, wurde Söflingen im Schwäbischen Reichskreis zur Gestellung von Soldaten herangezogen. (Klarissenfrauenabtei) 23. Abt von St. Georgen zu IsnyStiftung um 1096. Hirsauer Reformkloster. Der Abt von St. Georgen war auch auf der Rheinischen Prälatenbank (# 7) vertreten. Seine Reichsunmittelbarkeit war bis 1781 umstritten. (Benediktinermannsabtei) --. Abt von Ottobeuren (Benediktinermannsabtei, wurde zur Schwäbischen Prälatenbank gerechnet, gehörte aber nicht dem Reichstag an)
Die Fürstäbtissin von BuchauDie Herrschaft Straßberg mit Sitz im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz der Fürstäbtissin von Buchau saß nicht auf der Schwäbischen, sondern auf der Rheinischen Prälatenbank (# 11), ebenso der Abt von St. Ulrich und Afra zu AugsburgStiftung um 1012. Hirsauer Reformkloster. Bis 1644 wegen Streit um Reichsstandschaft mit dem Hochstift Augsburg Reichsstandschaft nicht wahrgenommen. Obwohl nicht in der Reichsmatrikel verzeichnet, wurde St. Ulrich und Afra im Schwäbischen Reichskreis zur Gestellung von Soldaten herangezogen. Zu St. Ulrich und Afra gehörte das Priorat Unterliezheim (Stiftung vor 1026 als Benediktinerfrauenabtei, Aufhebung 1540, Wiederherstellung als Expositur der Abtei St. Ulrich und Afra 1655) und die Herrschaft Finningen. Für Unterliezheim, das unter pfalz-bayerischer Landeshoheit stand, war der Abt von St. Ulrich und Afra pfalz-neuburgischer Landstand. (# 6) und der Komtur der Deutschordensballei Elsass und BurgundDie Herrschaft Altshausen mit Sitz im Schwäbischen Reichsgrafenkollegium befand sich im Besitz des Komturs der Ballei Elsass und Burgund des Deutschen Ritterordens (# 3); die gefürstete Äbtissin zu LindauStiftung 1043. Ohne Gebiet. Moser, S. 748: "Das Stift hat mit den Kollegien der Reichsprälaten nichts zu tun. Matrikel 1755 also falsch." wurde zwar in der Reichsmatrikel veranschlagt, war aber bei keiner der beiden Kuriatstimmen berücksichtigt.
Angaben für 1792Gerhard Köbler: Einleitung. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4., vollständig überarbeitete Auflage. C.H. Beck, München 1992, ISBN 3-406-35865-9, S. XIII.
Auflösung der Schwäbischen Prälatenbank
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 wurden die Reichsstände der Schwäbischen Prälatenbank samt und sonders zugunsten der Fürsten und Grafen mit Besitz auf dem linken Rheinufer, der von Frankreich annektiert worden war, säkularisiert.
Der Kurfürst von Pfalz-Bayern erhielt in § 2 die Abteien Irsee, Söflingen, Elchingen, Ursberg, Roggenburg, Wettenhausen, Kaisheim sowie St. Ulrich und Afra; der Markgraf von Baden in § 5 die Abteien Gengenbach, Petershausen sowie Salem mit Ausnahme von Ostrach; der Herzog von Württemberg in § 6 die Abteien Zwiefalten und Rottenmünster; der Fürst von Nassau-Dillenburg in § 12 die Abtei Weingarten mit der Herrschaft BlumeneggDie Herren von Brandis erwarben 1396 Blumenegg und Vaduz von Werdenberg-Sargans, 1532 an Grafen von Sulz, 1613 Blumenegg an das Stift Weingarten. in Vorarlberg (letztere 1804 an Österreich verkauft, 1805 von Bayern annektiert); der Fürst von Thurn und Taxis in § 13 die Abteien Marchtal und Neresheim sowie Ostrach, dazu Stadt und gefürsteter Damenstift Buchau als Reichsfürstentum Buchau; der Fürst von Bretzenheim in § 22 Stadt und das gefürstete Damenstift Lindau als Fürstentum Lindau (1804 an Österreich verkauft, 1805 von Bayern annektiert). In § 24 wurde der Restbestand der Schwäbischen Prälatenbank verteilt und zwar Baindt an den Grafen von Aspremont-Lynden, Heggbach an den Grafen Waldbott von Bassenheim mit Ausnahme der Orte Mietingen und Sulmingen, die an den Grafen von Plettenberg gingen, Ochsenhausen an den Grafen von Metternich mit Ausnahme des Amtes Tannheim, Stadt Isny und Abtei St. Georgen zu Isny an den Grafen von Quadt (1805 an Kurpfalz-Bayern verkauft), Schussenried und Weißenau an den Grafen von Sternberg, Gutenzell an den Grafen von Törring-Jettenbach, Rot an der Rot an den Grafen Kolb von Wartenberg. Das ochsenhausische Amt Tannheim wurde Graf von Schaesberg zugesprochen, mit Ausnahme eines Dorfes, das als Burggrafschaft Winterrieden an den Grafen von Sinzendorf verliehen wurde.