mini|Jolanda Spiess-Hegglin (2017) Jolanda Spiess-Hegglin (* 26. November 1980; heimatberechtigt in Menzingen und Zürich) ist eine Journalistin und ehemalige Schweizer Politikerin. Sie war von 2014 bis 2016 Kantonsrätin des Kantons Zug. Seither engagiert sie sich als Aktivistin insbesondere für Frauenrechte und gegen Digitale Gewalt.

Leben Jolanda Spiess-Hegglin arbeitete von 2003 bis 2009 beim Zentralschweizer Privatfernsehsender TeleTell als Videojournalistin und Produzentin. Von 2009 bis 2010 war sie Reporterin, Nachrichtensprecherin und Kantonsratskorrespondentin bei Radio Sunshine.

Spiess-Hegglin ist seit Sommer 2006 verheiratet und hat drei Kinder.

Politische Laufbahn 2010 kandidierte Spiess-Hegglin für die Alternative – die Grünen für den Kantonsrat des Kantons Zug, mit dem besten Resultat einer Nichtgewählten des Jahres in der Liste der Partei. 2011 kandidierte sie auf der Liste der Jungen Grünen für den Nationalrat als Unterstützungskandidatur für Jo Lang. 2013 wurde sie ins Co-Präsidium der «Alternativen – die Grünen Zug» gewählt, dem sie bis 2015 angehörte.

Im Sommer 2013 sammelte Spiess-Hegglin mit einem von ihr gegründeten Komitee Unterschriften für das Referendum gegen den Beschluss des Grossen Gemeinderats, den Schulkindern der Stadt Zug das Busabonnement nicht mehr zu vergünstigen. Das Stimmvolk nahm das Referendum am 24. November 2013 mit 60,5 % an.

Spiess-Hegglin ist Kritikerin des Rohstoffkonzerns Glencore. Am 23. Dezember 2013 forderte sie in einer Einzelinitiative, dass die Stadt Zug sich den Zürcher Gemeinden in der sogenannten «Säuliämter Spende-Bewegung» anschliessen soll, indem sie einen Teil der Glencore-Steuergelder in die Abbauländer zurückspendet. Als symbolischer Betrag sollten 100 000 Franken an Hilfswerke zurückfliessen; die Idee wurde vom Grossen Gemeinderat der Stadt Zug abgelehnt. Wegen dieser Forderung wurde Spiess-Hegglin vom Glencore-CEO Ivan Glasenberg zur Aussprache eingeladen.

Im Jahr 2014 verpasste Spiess-Hegglin bei den Zuger Stadtratswahlen – erstmals im Majorzverfahren durchgeführt – mit dem siebten Platz den Einzug in den fünfköpfigen Stadtrat. Im Herbst des Jahres wurde sie mit 2873 Stimmen in den Zuger Kantonsrat gewählt.

Im November 2015 trat sie aus der ALG-Kantonsratsfraktion aus, zum Jahresende erfolgte der Austritt aus der Grünen Partei. Per 1. Januar 2016 folgte der Eintritt in die Piratenpartei Zentralschweiz.

Ende Jahr 2016 trat sie aus dem Kantonsrat zurück.

Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier 2014

Verlauf Am 20. Dezember 2014 fand in Zug die Landammannfeier statt, ein Fest der Zuger Regierung mit geladenen Gästen und der Zuger Politprominenz. Im Nachgang zur Feier gingen etwa fünfzig Gäste noch in eine Bar, darunter Jolanda Spiess-Hegglin und Markus Hürlimann, Präsident der SVP des Kantons Zug. Spiess-Hegglin gibt an, am folgenden Tag mit Unterleibsschmerzen, ohne Kater, aber mit Filmriss aufgewacht zu sein.

Sie begab sich ins Kantonsspital Zug, wo Blut- und Urintests durchgeführt wurden. Dabei sprach sie auch die Möglichkeit einer Intoxikation mit K.-o.-Tropfen an. Blut und Urin wurde Spiess-Hegglin erst am Abend im Spital abgenommen, obwohl sie schon am Vormittag danach verlangte. Weder die Blut- noch die Urintests führten zu einem Hinweis auf narkotisierende Stoffe. Da man GHB nur acht Stunden im Körper nachweisen kann, wurde im Laufe des Verfahrens zusätzlich eine Haarprobe untersucht, die ebenfalls negativ ausfiel. Allerdings kann eine negative Haarprobe die einmalige Aufnahme von GHB (Liquid Ecstasy) nicht ausschliessen. Als „K.o.-Mittel“ können weit über 100 verschiedene Wirkstoffe missbräuchlich eingesetzt werden.

Da ein Sexualdelikt vermutet wurde, verständigte das Spital die Strafverfolgungsbehörden. Es wurde die DNA eines SVP-Politikers im Unterleib von Spiess-Hegglin und eine weitere, unbekannte männliche DNA in ihrer Unterwäsche sichergestellt. In ihrem Blog vermutet Spiess-Hegglin, dass nicht nur sie, sondern auch Markus Hürlimann «ein Opfer verabreichter Substanzen» wurde.

Rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten Markus Hürlimann wurde aufgrund des dringenden Tatverdachts vorübergehend festgenommen, und es wurde ein Verfahren wegen Verdachts auf Schändung gegen ihn eröffnet. Im August 2015 wurde das Verfahren gegen Hürlimann eingestellt, da es «keine Hinweise auf eine Widerstandsunfähigkeit […] durch K.-o.-Tropfen oder andere Substanzen» gab und «das Verhalten von Spiess-Hegglin ‹nicht dem typischen Wirkungsprofil› von K.-o.-Tropfen entsprochen habe».

Hürlimann zeigte Spiess-Hegglin anschliessend mehrfach an, unter anderem wegen übler Nachrede und Verleumdung. Eine Anzeige gegen Spiess-Hegglin wegen Falschbeschuldigung wurde von der Zuger Staatsanwaltschaft zunächst nicht angenommen. Im November 2017 wurde nach einer Beschwerde Hürlimanns die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung wegen mehrfacher üblen Nachrede, mehrfacher Verleumdung und falscher Anschuldigung gezwungen. Sie gab bekannt, dass sie eine Strafe von mehr als zwei Jahren fordern wird. In: Luzerner Zeitung 16. November 2017

In einem aussergerichtlich geschlossenen Vergleich im März 2018 zog Markus Hürlimann seine Anzeigen wegen Ehrverletzung zurück. Das von Hürlimann angestossene Verfahren gegen Spiess-Hegglin wegen Falschbeschuldigung (Offizialdelikt) ging zurück an die Staatsanwaltschaft. Diese untersuchte und widerlegte die Vorwürfe, das Verfahren wurde eingestellt. In der Einstellungsverfügung vom 7. Mai 2018 hat die Staatsanwaltschaft festgehalten, Spiess-Hegglin habe davon ausgehen dürfen, Opfer eines Sexualdelikts geworden zu sein, auch wenn kein Täter ermittelt werden konnte. Sie habe niemanden falsch beschuldigt und sei dabei auch nicht planmässig vorgegangen.

Medienreaktion Viele Medien veröffentlichten eigene Mutmassungen und Thesen zu dem Vorfall. Radio Pilatus und das Onlinemagazin Vice verwendeten nach eigenen Angaben für ihre Berichterstattung die vollständigen Untersuchungsakten und zeichneten ein differenziertes Bild. Der Artikel von Vice wurde kurz nach Veröffentlichung wieder offline gestellt, da die Rechtsvertreter von Markus Hürlimann mit rechtlichen Schritten drohten. Zwei Blogger veröffentlichten den Text, der vor allem die Untersuchung der Zuger Staatsanwaltschaft kritisiert, trotzdem auf ihren Servern. Hürlimanns Anwalt veröffentlichte eine Gegendarstellung zum Vice-Artikel. Es handele sich bei dem Bericht um Eigenaussagen Spiess-Hegglins, nicht um eine ärztliche Feststellung.

Die gegen die identifizierende Berichterstattung der Boulevardzeitung Blick angestrengte Presseratsbeschwerde von Spiess-Hegglin wurde im Juni 2016 in allen Punkten gutgeheissen. Die Zeitung habe mit ihrem ersten Artikel Sex-Skandal um SVP Politiker vom 24. Dezember 2014 mit der Veröffentlichung der Namen und Porträtbilder der Beteiligten nicht nur den Journalistenkodex in mehreren Punkten verletzt, sondern mit der Identifizierung des mutmaßlichen Opfers auch den Opferschutz missachtet.

Spiess-Hegglin erstattete Ende 2015 Anzeige gegen den stellvertretenden Chefredaktor der Weltwoche, Philipp Gut. Dieser wurde vom Bezirksgericht Zürich am 15. Mai 2017 wegen übler Nachrede verurteilt. Gut hatte Spiess-Hegglin in einem Artikel im Herbst 2015 der Lüge bezichtigt; sie habe die Schändung bloss erfunden. Zeitgleich mit dem Erscheinen von Guts Artikel in der Weltwoche hatte Markus Hürlimann Spiess-Hegglin wegen Falschbeschuldigung angezeigt. In Strafanzeige und Weltwoche-Artikel wurden zum Teil identische Formulierungen verwendet. Akten aus der Strafuntersuchung, die Journalisten (CH Media) vorlagen, belegen, dass die Weltwoche und der Zuger SVP-Politiker dabei höchstwahrscheinlich in enger Absprache agiert haben. Das Urteil wurde von Gut angefochten, jedoch vom Zürcher Obergericht am 18. Juni 2019 bestätigt. Nach dieser Verurteilung entschuldigte sich die Luzerner Zeitung, zu welcher auch die Zuger Zeitung gehört, für Fehler in der vergangenen Berichterstattung zu Ungunsten von Jolanda Spiess-Hegglin.

Obwohl Philipp Gut rechtskräftig verurteilt wurde, hatte die Weltwoche es zunächst unterlassen, sich gegenüber Jolanda Spiess-Hegglin zu entschuldigen. Sie reichte eine Zivilklage ein. Mitte 2020 kam es schliesslich vor dem Friedensrichteramt der Stadt Zürich zu einer Einigung. Die Weltwoche gab zu, die Privatsphäre von Spiess-Hegglin verletzt zu haben, und publizierte am 2. Juli 2020 eine Zusammenfassung des Urteils. Sie gestand ein, dass der Artikel des ehemaligen stellvertretenden Chefredaktors Philipp Gut aus dem Jahr 2015 die Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin verletzt habe. Die Weltwoche signalisiere damit, dass Verleumdungen und Persönlichkeitsverletzungen in der Weltwoche keinen Platz haben sollten, sagte Spiess-Hegglin gegenüber dem Online-Kommunikationsmagazin Klein Report.

Anfang Juli 2017 interviewte Hansi Voigt, Gründer des Online-Portals Watson, zum ersten Mal Spiess-Hegglins Ehemann Reto Spiess. Dieser bewertete die Vorgehensweisen von Blick/Ringier und Michèle Binswanger vom Tages-Anzeiger als besonders verwerflich. Laut Hanspeter Spörri, ehemals Chefredaktor des Bund, seien die Geschehnisse nach der Landammannfeier und deren mediale Aufarbeitung nicht als Sexaffäre, sondern als Medienaffäre zu bezeichnen.

Im April 2018 publizierte die Süddeutsche Zeitung unter dem Titel Als wäre nichts geschehen ein mehrseitiges Porträt im SZ-Magazin über Jolanda Spiess-Hegglin. Fazit des Artikels war, dass es scheine, als habe Spiess-Hegglin ein bekanntes Muster ausser Kraft gesetzt, wonach ein Vergewaltigungsvorwurf nur auf zwei Arten enden könne: Entweder er wird verurteilt, oder sie wird verurteilt – und das passiere meistens ausserhalb des Gerichtssaals. Spiess-Hegglin habe einen dritten Weg gefunden: eine Rolle, in der sie das, was geschehen ist, als Teil ihres Lebens akzeptiert.

In der NZZ am Sonntag wurde im Juni 2018, also dreieinhalb Jahre nach den ungeklärten Vorfällen in Zug, mit Kein Journalist war in jener Nacht Zeuge ein Artikel veröffentlicht, der das Erlebte von Jolanda Spiess-Hegglin in Erzählform zusammenfasst.

Im Oktober 2018 wurde Jolanda Spiess-Hegglin vom Schweizer Reporter-Forum für das Eröffnungsreferat eingeladen.Reporter-Forum mit Eröffnungsreferat von Jolanda Spiess-Hegglin kleinreport.ch, 22. Oktober 2018. In der 20-minütigen Rede sprach sie ausführlich über ihre Sicht der Dinge und was ihr in der «medialen Hetzjagd» widerfahren sei. Sie sagte, es seien fast 2000 Artikel über sie erschienen. Von allen Artikeln des Jahres 2015 gebe es nur einen, der auf einer sorgfältigen Recherche beruhe.Jolanda Spiess-Hegglin: Lightning-Talk am 19. Oktober 2018 im Volkshaus Zürich, dokumentiert bei winkelriedtoechter.ch, Video der Rede auf dem YouTube-Kanal von „Reporter Forum“.

Medienrechtliche Aufarbeitung

Klage gegen Ringier/Blick