Freie katholische Kirchen als Eigenbezeichnung oder autokephale Kleinkirchen sind die Bezeichnungen einiger sogenannter „Vereinskirchen“. Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche gelten ihre Bischöfe als Vagantenbischöfe.

Selbstverständnis Die freien katholischen Kirchen sehen sich als in der apostolischen Sukzessionzumeist von dem von Rom aus durch Tatstrafe zu dieser Zeit exkommunizierten Bischof Thuc oder altkatholischen Linien abgeleitet, siehe Stand 17. August 2016 20:10 stehend und berufen durch den Heiligen GeistInfoseite der alt-heilig katholischen Gemeinde Stand 20. August 2016 11:18. Die sich selbst so bezeichnende „freikirchliche katholische BewegungHomepage der freikirchlichen katholischen Bewegung im Namen von freikatholische Bewegung abgeändert mit Stand 26.10.2016“ orientiert sich an einem „urkirchlichen Modell“ einer christlichen Gemeinde. Stand 17. August 2016 15:58.

Sich selbst verstehen die freien katholischen Kirchen als in katholischer Tradition lebende, vom Heiligen Stuhl unabhängige KirchengemeinschaftenSiehe als Beispiel Startseite der freien katholischen Gemeinde Stand 21. August 2016 12:26Siehe als Beispiel Stand 21. August 2016 12:26. Sie lehnen Teile der Lehre der römisch-katholischen Kirche und deren Kirchendisziplin ab, etwa den Papstprimat, die päpstliche Unfehlbarkeit, bestimmte MariendogmenSiehe Stand 23. August 2016 13:04 oder den Zölibat und befürworten die FrauenordinationSiehe als Beispiel Stand 23. August 2016 13:07, Zulassung Geschiedener zur Eucharistie und die Wiederheirat. Sie stehen der altkatholischen Kirche der Utrechter Union nahe, ohne ihr anzugehören.

Organisation, Mitgliederzahl und Finanzierung Organisation Freie katholische Kirchen und Gemeinden als selbstverwaltende Kleinkirchenvgl. Alex Kurz: Zeitgemäß Kirche denken: Analysen und Reflexionen zu einer postmodernen kirchlichen Erwachsenenbildung. (Praktische Theologie heute) Verlag Kohlhammer, Stuttgart 2007, S. 39. besitzen schon wegen der geringen Anzahl an Mitgliedern und ihrem zeitlich kurzen Bestand nicht den Status einer Körperschaft des öffentlichen RechtsVgl. hierzu betreffend Gleichwertigkeit von KöR und Vereinen die Anerkennung als Religionsgemeinschaften betreffend, nebst Wortlaut WRV 137 (besonders Punkt 4) Stand 24. August 2016 8:29, sondern sind typischerweise als „Verein(s)kirche“Siehe auch Münchener theologische Studien: Kanonistische Abteilung, Band 52 Ludger Müller K. Zink. 1999 S. 235 Stand 22. August 2016 15:55 organisiert, also als Körperschaft privaten Rechtes (sogenannter eingetragener Verein) registriertvgl. Homepages und Satzungen bzw. Vereinsregister. Sie arbeiten nach dem Vereinsrecht und erhalten in der Regel die Freistellung als gemeinnützige Institution wegen Förderung der Religion.siehe hierzu exemplarisch Stand 20. August 2016 10:41 Jede dieser Kirchen verwaltet sich selbst; einen gemeinsamen übergeordneten Verband oder eine gemeinsame Hauptstelle über allen Kirchen gibt es derzeit (noch) nicht.Die Errichtung eines größeren Verbandes ist momentan in Planung, dieser soll die Interessen z. B. innerhalb der ACK vertreten. Ein Beitritt ist geplant Stand 18. August 2016 22:49

mini|Private Kapelle der keltischen Kirche in Hamm

Name Mitglieder in Deutschland Mitglieder weltweit (assoziierte) Palmarianisch-katholische Kirche ca. <100Siehe Seite Lagopress Die Streitmacht Gottes Stand 21. August 2016 13:13 ca. 10.000 MitgliederAngabe nach Wikipedia, siehe Artikel zur Kirche, Stand 20. August 2016 9:44 Freie katholische Gemeinde ca. 500Eigenauskunft auf Nachfrage, Stand 21. August 2016 14:20 ca. 150 unabhängig-katholische Kirche ca. 400 Gemeinden in Schweiz, Belgien, SerbienUnabhängig Katholische Kirche e. V. (Amtsgericht Paderborn VR 3143)Freikatholische Kirche 412 1739Einige dieser Kirchen werden religionswissenschaftlich unter "Katholizismus" aufgeführt siehe REMID Katholizismus Stand 20. August 2016 9:31 Kirchen und Gemeindenvgl. Blogartikel Remid Wessen Geistes Kind? Neue Religionen, alte Traditionen und die Crux des Systematikers Stand 23.8.2016 15:17 Keltische Kirche (Keltisch-katholische Kirche)Siehe Satzung als Alias Stand 21. August 2016 14:01 ca. 100 (200)Eigene Zählung ca. 220 mit ver. euch. Gemeinden in Deutschland, lt. Remid 100 Stand 22. August 2016 12:30 ca. 340weltweit mit assoziierten Gemeinschaften, wie z. B. die Vereinigten eucharistischen Gemeinden (Ostblockstaaten), CCUS Stand 24.8.2016 8:32 Neuchristen 50 250 weltweitRelinfo Schweiz spricht bei den Neuchristen von 250 Mitgliedern WeltweitNeukatholische Kirche 50 Alt-heilig-katholische Kirche k. A., mehrere Gemeinden Unabhängige katholische Kirche k. A., Gemeinde in Frankfurt Katholisch reformierte Kirche k. A., Gemeinde Neu Isenburg, WienNationale Katholische Apostolische Kirchek. A., Gemeinde in Hannover, Rechtsform: e. V.

Finanzierung Die freien katholischen Kirchen können aus ihrer Rechtsform heraus keine Kirchensteuer erheben, der Unterhalt wird durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchgeld und Förderung einzelner Personen (der Priester bzw. Gründer) erbracht. Ein anderer Teil ergibt sich aus sonntäglichen Kollekten und (freiwilligen) Sammlungen sowie Kostenerstattungen bei Beerdigungen und Feiern.

Einige Priester der freikatholischen Kirchen finanzierten sich ähnlich wie manche Gemeinden in den Vereinigten Staaten durch das Abhalten sogenannter „freier Trauungen“ bis hin zur Bestattung gegen Entgelt.Siehe Die Zeit: Mit Gottes Segen, aber nicht in der Kirche., Stand 23. August 2016; mit Hinweis auf „einige Kirchen“ in Sonderfällen, Stand 23. August 2016 Diese Praxis ist unter diesen Freikirchen selbst sehr umstritten und wird daher von vielen als SimonieSiehe z. B. den Fall Rómulo Antonio Braschi, beschrieben in , Stand 25. August 2016 angesehen, da diese Mittel nicht nur kirchlichen Zwecken zugutekommen. Alle Kirchen der freikirchlichen katholischen Bewegung nehmen für kirchliche Dienste üblicherweise keine Bezahlung, etwaige Spenden werden gemeinnützig der jeweiligen Kirche zugeführt.

Glaube, Gottesdienst und Sakramente Alle Kirchen bzw. Gemeinden innerhalb der freikirchlichen katholischen Bewegung sind durch einen gemeinsamen katholischen Glauben (apostolisches Glaubensbekenntnis) und gemeinsame Glaubenssätze verbunden, im Einzelnen den Glauben an

den dreifaltige Gott (Vater, Sohn und heiligen Geist) das Wirken Gottes auf Erden die Auferstehung und das ewige Leben bzw. Leben nach dem Tode (Eschatologie) das Endgericht Gottes und das Fegefeuer die Heiligen- und Marienverehrung die sieben Sakramente die Bibel sowie die Tradition der katholischen KircheÜberwiegend beinhaltend die ersten sieben ökumenischen Konzilien und viele Dogmen bis zum Ersten Vatikanischen Konzil, vgl. auch altkatholische Grundsätze; siehe Eckert Dogmatik der keltischen Kirche (Band 3 der Reihe), Stand 18. August 2016 und die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche, die eine Kirche Christi als Einheit aller Kirchen, als Leib Christi

mini|Private Kapelle der Unabhängig-katholischen Kirche in Hövelhof / Kreis Paderborn

Dogmen und Ökumene Lehre und Verpflichtungen der Gläubigen der römisch-katholischen Kirche werden übernommen, mit Ausnahme einiger Dogmen, die etwa auch die altkatholische Kirche nicht lehrt, beispielsweise den Primat des Papstes, die päpstliche Unfehlbarkeit und die Aufnahme Mariens in den Himmel.

Darüber hinaus besteht der Wille zur Ökumene, es wird insbesondere auch die ökumenische ChartaSiehe Charta Ökumenika, Stand 17. August 2016 als verbindendes Dokument anerkannt.

Gottesdienst Die Liturgie und die Spendung der Sakramente erfolgen in zum Teil enger Anlehnung an die ordentliche Form des römischen Ritus (NKK). Die vorkonziliare Form des römischen Ritus wird bei einigen Kirchen (KKD, FKGD, UKK und den Palmarianern) in abgewandelter Form als Alternative praktiziert. Zur Liturgie gehören die sonntägliche Heilige Messe sowie Wortgottesdienste und Andachten, für Hoch- oder Heiligenfeste gibt es Propriumstexte.Siehe z. B. Stand 22. August 2016 15:22Siehe als Beispiel bzw. , Stand 22. August 2016 Die Liturgiesprache ist üblicherweise deutsch, Gloria Patri wird gelegentlich lateinisch und Kyrie eleison griechisch gesprochen.

Die Sakramente In den freien katholischen Kirchen und Gemeinden werden sieben Sakramente gespendet:

Taufe (auch bei Erwachsenen) Versöhnung mit Gott (Buße/Beichte), auch als Gemeinschaftsbeichte Firmung bzw. Konfirmation (im Sinne der Regelung der altkatholischen Kirche) Eucharistiefeier (auch als ökumenische Feier mit evangelischer Beteiligung und Krankenkommunion) Hochzeit/Trauung (auch für geschiedene Partner, bis zu dreimal bei Wiederheirat) Krankensalbung Weihe

Diese Sakramente werden in der Regel nach dem Rituale Romanum von Priestern gespendet. Die Spendung einiger Sakramente ist den Bischöfen vorbehalten.

Sakramentalien, zusätzliche kirchliche Dienste Zu den sieben Sakramenten bieten die freien katholische Kirchen zusätzlich folgende Feiern, Segen und Sakramentalien oder eigene Liturgien anSiehe hierzu exemplarisch PDF U.Eckert, Liturgie der keltischen Kirche auf Academia.edu, Stand 17. August 2016, darüber hinaus auch diakonische Dienste:

Segensfeiern oder Fürbitten zur Verpartnerung (z. B. bei gleichgeschlechtlichen Paaren) Hochzeit/Trauung (als Wiederheirat auch bei ordentlich geschiedenen Paaren bzw. vorab mit Dispens aufgelöster/als ungültig erklärter Trauung) Segensfeiern bei Verlobung andere Segen wie Haussegen, Kindersegnungen Beerdigung, Begleitung und Seelsorge in der Trauer bei Menschen, die keiner Großkirche angehörenSiehe auch Trauergruppe Duisburg-Homberg, Stand 17. August 2016 Hilfen in Notfällen, bei Amtsgängen, in schwierigen Lebenslagen, bei Familienproblemen, psychosoziale Notfallseelsorgesiehe Stand 17. August 2016 14:54Liste der PSNV Dienste, Stand 17. August 2016

Klerus und Laien, Weihegrade und Titel Kleriker In den freien katholischen Kirchen und Gemeinden werden Diakone, Subdiakone, Priester und Bischöfe durch Handauflegung und Gebet geweihtPriester und Bischöfe werden zusätzlich gesalbt, siehe auch Rituale Romanum und Stand 27. September 2016, vereinzelt nach dem orthodoxen Ritusin den osteuropäischen orthodoxen Teilen der eucharistischen Gemeinden in Europa, Stand 20. August 2016. Als klassische Eingangsstufe der Priesterausbildung erfolgt im Rahmen eines Ritus die Tonsur als Zeichen der Berufung in den Klerikerstand.

Die Priester der jeweiligen Kirche leiten vor Ort den Seelsorgebereich ihrer jeweiligen Kirche und betreuen diese unabhängig voneinander, sie werden von der jeweiligen zugehörigen Gemeinde gewählt und in der Kirche öffentlich ordiniert. Kleriker unterliegen keinem bzw. einem freiwilligen Zölibat. Diakone übernehmen die klassischen Aufgaben der Taufe, des Altardienstes, als Evangelist, in der Betreuung von Kranken und bei Wortgottesdiensten. Sie leiten vor Ort den Seelsorgebereich ihrer jeweiligen Kirche und betreuen diese unabhängig voneinander, sie werden von der jeweiligen Kirche ordiniert. Sie haben – bis auf die Weihe – in der Regel die Vollmacht auf Erteilung aller Sakramente und leiten die Messe und die jeweilige übergebene Gemeinde im zugeteilten Gebiet. Die Bischöfe (Episkopat) haben in der Regel eine Leitungs- und Organisationsfunktion: Sie leiten innerhalb ihrer zugeteilten Gebiete die Kirche, setzen Bischöfe, Priester und Diakone ein, erstellen Regeln und legen diese (und Lehrinhalte) aus.

Ausbildung der Priester In den freien katholischen Kirchen oder Gemeinden ist es möglich, ohne Abitur oder Vollzeitstudium der Theologie Priester zu werden, jedoch gibt es auch dort Vorgaben und Zulassungsbedingungen: Der Bewerber muss Mitglied in einer freien katholischen Kirche oder Gemeinde sein. Der Bewerber darf nicht gleichzeitig Mitglied einer anderen Kirche sein. Der Bewerber muss willens sein, sich fortbilden zu lassen, sich Zeit zu nehmen und Fleiß zu zeigen.