mini|hochkant=2|Österreichischer Vereinstaler von 1866 mini|hochkant=2|Preußischer Vereinstaler von 1866 Der einfache und doppelte Vereinstaler (Schreibweise bis 1901 Vereinsthaler) waren die gemeinsamen Silbermünzen der Mitgliedstaaten des Deutschen Zollvereins und zugleich die letzten deutschen Talermünzen. Geschaffen durch den Wiener Münzvertrag von 1857, waren sie die Hauptkurantmünzen zur Zeit des Silberstandards bis 1871.

30 einfache Vereinstaler wurden aus einem Zoll- oder Neu-Pfund Feinsilber zu 500 g geprägt. Bei einem Feingehalt von 900/1000 betrug das Feingewicht 16,666 g oder in damaligem Gewicht 1 Neu-Lot. 1 Taler entsprach in Preußen 30 Silbergroschen à 12 Pfenni(n)gen, in Sachsen 30 Neu-Groschen à 10 (Neu-)Pfennigen, in Hessen-Kassel 30 Silbergroschen à 12 Heller. In den süddeutschen Staaten, wo der Gulden die Basiswährung war, war der Taler in die Gulden-Untereinheiten schlecht umrechenbar – was auch umgekehrt galt, z. B. Bayern: 1 Vereinstaler = Gulden = 105 Kreuzer, der Gulden zu 60 Kreuzern à 4 Pfennig oder 8 Heller; Österreich-Ungarn: 1 Vereinstaler = Gulden, der Gulden zu 60 Kreuzer und später ab 1857 100 Neu-Kreuzer. Neben den Taler- und Guldenumlaufprägungen gibt es auch zahlreiche Gedenkmünzen. Letztere besitzen die Wert- bzw. Gewichtsangabe oftmals z. B. nur in Form einer Randschrift – wie XXX (= Zählmaß) ein Pfund fein(es Silber). Siehe dazu die Gedenkmünze Upstalsboom-Taler.

Das Münzgesetz von 1873 wies dem Vereinstaler den Wert von 3 Mark zu. Er blieb bis zu seiner Außerkurssetzung 1907 ein unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Im Gegensatz dazu waren die Silbermünzen des Kaiserreichs nur Scheidemünzen. Der Vereinstaler lebte in den 1908 eingeführten 3-Mark-Stücken bis in die Zeit der Weimarer Republik fort.

Von 2002 bis 2010 entsprach das Silber-Feingewicht der deutschen 10-Euro-Gedenkmünzen (fein 16,65 g, rau 18,0 g bei 925/1000) fast dem des Vereinstalers (fein 16,666 g, rau 18,52 g bei 900/1000) bei gleichem Durchmesser von rund 33 mm. Seit 2016 gibt es eine 20-Euro-Gedenkmünze mit denselben Maßen und demselben Silbergehalt wie die 10-Euro-Gedenkmünze. Der Silbergehalt der 20-Euro-Münze entspricht damit auch wieder fast exakt dem Silbergehalt des Vereinstalers.

Geschichte mini|Vereinsmünze von Waldeck und Pyrmont mit Wertangabe 2 / THALER / 3½ / GULDEN und Jahreszahl 1847 (sogenannte Dicke Emma)

Mit dem Dresdner Münzvertrag vom 30. Juli 1838 wurde der Doppeltaler =  Gulden als einheitliche „Vereinsmünze“ des Deutschen Zollvereins geschaffen, jedoch noch nicht unter dem Namen „Vereinstaler“. Der Doppeltaler besaß Gültigkeit in den süddeutschen Zollvereinsstaaten sowie im Königreich Preußen, im Königreich Sachsen, im Kurfürstentum Hessen und in den thüringischen Herzogtümern und Fürstentümern. Grundlage der Währung war das Silber. Sieben Doppeltaler entsprachen einer „Feinen Mark“ (233,8555 g), hier der „preußischen“ Kölner Feinen Mark. Damit waren das preußische Münzsystem mit 14 Talern (Graumannscher Münzfuß) und das süddeutsche Guldensystem mit Gulden aus einer „Feinen Mark Silber“ in Form dieser gemeinsamen realen Umlaufmünze zusammengeführt, wobei die Talerländer im Münzgepräge den Wertschriftzug mit „2 Taler = Gulden“ auf der Vereinsmünze begannen und die Guldenländer es mit „ Gulden = 2 Taler“ andersherum ausführten. Dieser gemeinsame Doppeltaler erhielt im Volksmund auf Grund seiner großen Abmessung den ironischen Namen „Champagnertaler“ und war allgemein nicht sonderlich beliebt. Er galt rund französische Franc international. Bis 1853 traten dem Dresdner Münzvertrag unter anderem noch Anhalt, Oldenburg, das Herzogtum Braunschweig und das Königreich Hannover bei.

mini|Vereinsmünze von 1855

Seit 1838 gab es somit schon fast eine einheitliche deutsche Währung, da ja ein „norddeutscher“ Doppeltaler =  Gulden „süddeutsch“ = 3 Gulden „österreichisch“ entsprach. Das praktische Problem bestand nur darin, dass das kleine Scheidegeld (Heller, Pfennige, Kreuzer, Groschen) der Taler- und Guldenländer häufig nur mit „Umwechselverlust“ gegeneinander umtauschbar war und dass dazu noch viele ältere, noch nicht verrufene Kleinmünzen des 18. Jahrhunderts umliefen, die wertmäßig auf älteren Münzfüßen beruhten und daher mit der „neuen“ Zollvereinswährung ab 1838 nicht direkt wertmäßig vergleichbar waren. Auch wurden diese älteren Scheidemünzen in den anderen Zollvereinsländern teilweise auch ganz abgewiesen.

Zusätzlich liefen noch ältere Kurantmünzen, wie z. B. Kronentaler oder Taler und Gulden nach dem bis dahin geltenden -Taler-Fuß sowie gültige französische, niederländische und österreichische Münzen um, deren Kurse zur Vereinsmünze in Valvationstabellen festgelegt waren. Ab etwa 1840 wurden jedoch die „neuen“ Kurantteilstücke der jeweiligen (Länder-)Vereinsmünze, wie einfache Taler, Dritteltaler, Sechsteltaler, halbe, einfache oder doppelte Gulden, die unterhalb des Nominalwertes der gemeinsamen Vereinsmünze lagen, unabhängig vom Emittenten überall im Zollverein akzeptiert, obwohl sie nicht extra im Gepräge das Wort „Vereinsmünze“ trugen. Sie entsprachen relativ zu ihrem Nominalwert dem Münzfuß der gemeinsamen Vereinsmünze, z. B. war ein Taler sächsisch-courant genau 35 Kreuzer süddt. oder Taler preußisch-courant genau 17 Kreuzer und 2 Pfennig süddt. wert. Zur Handelserleichterung gab es außerdem praktische Umrechnungstabellen für die Währungen der Länder mit norddeutschem Talermünzfuß, mit Bremer und Hamburger Münzfuß und denen mit süddeutschem bzw. österreichischem Guldenmünzfuß, die bis auf Pfennigbruchteile genau waren und zusätzlich noch Kurstabellen über häufige Goldmünzen enthielten, z. B. Friedrich d’or und Dukaten.

Einführung des Vereinstalers mini|Sächsischer Vereinstaler von 1871 als Gedenkmünze anlässlich des gewonnenen Deutsch-Französischen Kriegs Der Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 bezog schließlich auch das Kaisertum Österreich sowie fast alle weiteren Zollvereinsstaaten in die Münzunion ein.

Als Hauptsilbermünzen wurden der einfache und doppelte Vereinstaler anstelle der bisherigen „Vereinsmünze“ festgelegt, die nun auch in den Guldenländern im jeweiligen landestypischen Design eingeführt wurden. Der neue Münzfuß war das Zoll- oder Neu-Pfund zu 30 Neu-Lot oder 500 Gramm. Der Unterschied der Silberfeingewichte zwischen den älteren Talern und Gulden auf Markgewichtsbasis (geprägt ab 1750 bis 1856) und den neuen auf Zollpfundbasis (ab 1857) war z. B. bei den einfachen Talern mit 16,704 g zu 16,666 g nur minimal, so dass es im praktischen Geldverkehr zu keinem Geld-Kursunterschied zwischen den alten „Vereinsmünzen“ und den neuen „Vereinstalern und -gulden“ kam.

Die hansestädtischen Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Lübeck waren dem Dresdner Münzvertrag von 1838 nicht beigetreten und blieben auch dem Wiener Münzvertrag von 1857 fern, eine Entscheidung, die gewöhnlich auf ihre weit über Deutschlands Grenzen hinausreichenden Handelsbeziehungen zurückgeführt wird; infolgedessen prägten Hamburg, Bremen und Lübeck niemals eigene Vereinstaler. Dennoch schrieb das Münzgesetz von 1873 vor, dass deutsche Ein- und Zweitalermünzen im gesamten Deutschen Reich bis zu ihrer förmlichen Außerkurssetzung zu drei Mark je Taler anzunehmen waren. Dadurch konnten Vereinstaler nach der Reichsgründung weiterhin in Bremen, Hamburg und Lübeck umlaufen, obwohl keine der drei Städte dem Münzverein angehört hatte, der sie ausgab.

Zusätzlich wurde noch eine goldene Vereinskrone (50 ein Pfund fein) und eine halbe Vereinskrone (100 ein Pfund fein) vertraglich eingeführt und von vielen Ländern geprägt; allerdings in meist nur geringer Stückzahl. Diese Vereins-Goldkrone wurde nicht zur Basis der 1871 eingeführten Mark im Deutschen Reich oder der 1892 eingeführten Krone in Österreich.

Mit dem Ausscheiden von Österreich und dem Ende des Deutschen Bundes nach der Niederlage im Deutschen Krieg 1866 endete die österreichische Talerprägung. Auf dem Gebiet des späteren Deutschen Reichs wurden noch bis zur Einführung der Mark im Jahr 1871 Vereinstaler für den Umlauf geprägt. Der letzte Doppel-Vereinstaler war eine Gedenkmünze anlässlich der goldenen Hochzeit des sächsischen Königspaars im Jahr 1872.

Ab 1871 passte der Vereinstaler als Silber-Kurantmünze nicht mehr in das Mark-System mit seinem Goldstandard. Die Zweitaler-Stücke deutschen Gepräges wurden am 15. November 1876 in Deutschland ungültig, die österreichischen Vereinstaler am 1. Januar 1901. Die einfachen Vereinstaler deutschen Gepräges sowie die älteren einfachen Taler nach dem alten von Martin Kröncke entwickelten 14-Taler-(Mark-)Münzfuß sogar ab 1750 (!) blieben bis zum 1. Oktober 1907 als gesetzliche Zahlungsmittel im Wert von 3 Mark gültig. Der Taler war in der Bevölkerung derart populär, dass ab 1908 bis in die Zeit der Weimarer Republik Reichsmünzen im Wert von 3 Mark geprägt wurden.

Länder mit Vereinstalerprägung Der Feingehalt betrug für Vereinstaler 16,667 g, für Doppeltaler 33,408 g. Abweichungen davon sind angegeben. Länder mit VereinstalerwährungPrägezeitMünzstättenRandschriftVereinstalerDoppeltalerHerzogtum Anhalt1858–18691839–1855BerlinGOTT SEGNE ANHALTGroßherzogtum Baden1857–18711841–1855KarlsruheMÜNZVERTRAG VOM 24 JANUAR 1857Königreich Bayern1857–18711837–1869MünchenXXX EIN PFUND FEIN bzw. GOTT SEGNE BAYERNHerzogtum Braunschweig1858–18711842–1856Braunschweig bis 1859; Hannover ab 1864NEC ASPERA TERRENTFreie Stadt Frankfurt1857–18651841–1855 1860–1866(Feingehalt: 33,333 g)Frankfurt am MainSTARK IM RECHTKönigreich Hannover1857–18661854–1855 1862–1866(Feingehalt: 33,333 g)HannoverNEC ASPERA TERRENTGroßherzogtum Hessen (inoffiziell Hessen-Darmstadt)1857–18711839–1854(Feingehalt: 33,41 g)DarmstadtMÜNZVERTRAG VOM 24 JANUAR 1857Kurfürstentum Hessen (inoffiziell Hessen-Kassel)1858–18651840–1855(Feingehalt: 33,41 g)KasselGOTT MIT UNSLandgrafschaft Hessen-Homburg1858–1863–DarmstadtMÜNZVERTRAG VOM 24 JANUAR 1857Fürstentum Hohenzollern-Hechingen–1844–1846StuttgartCONVENTION VOM 30 JULY 1838Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen–1841–1847StuttgartCONVENTION VOM 30 JULY 1838Fürstentum Liechtenstein–1862WienKLAR UND FESTFürstentum Lippe1860 und 18661843BerlinMÜNZVERTRAG VOM 24 JANUAR 1857Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin1848(Taler, Feingehalt: 16,704 g) 1864 (Vereinstaler)–BerlinPER ASPERA AD ASTRAGroßherzogtum Mecklenburg-Strelitz1870 –BerlinGOTT SCHIRME MECKLENBURGHerzogtum Nassau1859–18641840–1854 1860(Feingehalt 33,333 g)WiesbadenMÜNZVERTRAG VOM 24 JANUAR 1857Großherzogtum Oldenburg1846(Feingehalt: 16,704 g) 1858–18661840 (33,408 g)Hannover; Wiesbaden (Doppeltaler)EIN GOTT EIN RECHT EINE WAHRHEITKaisertum Österreich1857–18671857–1867Wien (alle Doppeltaler); Kremnitz; Karlsburg; Mailand; VenedigMIT VEREINTEN KRAEFTENKönigreich Preußen1857–18711839–1856 1858–1871(Feingehalt: 33,333 g)Berlin; Hannover (ab 1866); Frankfurt (ab 1866)GOTT MIT UNSFürstentum Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz)1858–18681840–1854BerlinOMNIA CUM DEOFürstentum Reuß jüngerer Linie (Reuß-Lobenstein-Ebersdorf)1858–18681848BerlinMÜNZVERTRAG VOM 24 JANUAR 1857 bzw. ICH BAU AUF GOTTKönigreich Sachsen1839–1856(Feingehalt: 16,704 g) 1857–18711839–1856 1857–1861(Feingehalt: 33,333 g)DresdenGOTT SEGNE SACHSENHerzogtum Sachsen-Altenburg1841(Feingehalt: 16,704 g) 1858–18691841–1852DresdenGOTT SEGNE SACHSENHerzogtum Sachsen-Coburg und Gotha1841–1852(Feingehalt: 16,704 g) 1862–18701841–1854DresdenFIDELITER ET CONSTANTERHerzogtum Sachsen-Meiningen1859–18671841–1854MünchenFIDELITER ET CONSTANTERGroßherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach1841(Feingehalt: 16,704 g) 1858–18701840–1855(Feingehalt: 33,408 g)BerlinGOTT UND RECHTFürstentum Schaumburg-Lippe1860 und 18651857(Feingehalt: 33,33 g)HannoverWIENER-MÜNZVERTRAG 24 JAN. 1857Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt1858–18671841–1845BerlinGOTT MIT UNSFürstentum Schwarzburg-Sondershausen1859–18701841–1854BerlinGOTT MIT UNSFürstentum Waldeck-Pyrmont1859 und 18671842–1856Berlin;