mini|BASF-Werk in Ludwigshafen Der Anlagenbau ist ein technischer Wirtschaftszweig, dessen Ziel es ist, technische Anlagen zu realisieren. Der Anlagenbau umfasst verschiedene technische Disziplinen, je nachdem um welche Art der Anlage es sich handelt. Typische Fachbereiche sind Verfahrenstechnik, Energietechnik, Versorgungstechnik, Produktionstechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik.

Im Anlagenbau werden technische Komponenten zu einem Gesamtsystem mit genau definierten Aufgaben kombiniert. Die Art und Anzahl der Aufgaben ergeben sich aus dem Gesamtprozess, der mit der Anlage unter vorgegebenen Randbedingungen realisiert werden soll. Zunächst müssen die Einzelschritte jedes Prozesses untersucht, ihre Beherrschung sichergestellt und die notwendige apparative Gestaltung entwickelt werden. Durch Zusammenschalten, Anpassen und Optimieren der technischen Komponenten entsteht dann das Konzept des Prozesses, das jedoch erst in Verbindung mit den entsprechenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Utilities) und dem Steuerungs- und Überwachungskonzept zum vollständigen Anlagenkonzept wird. Überlegungen zur Entsorgung, Maßnahmen und Prozessschritte zur Abfallvermeidung, zur Abgas- und Abwasserreinigung und zur Arbeitssicherheit sind ebenfalls integraler Bestandteil eines tragfähigen Anlagenkonzeptes.

Die Abwicklung eines Auftrags im Anlagenbau kann als ein einmaliges Vorhaben angesehen werden, welches sich von der industriellen Serien- und Massenfertigung abgrenzen lässt. Sein Projektcharakter zeichnet sich durch die spezifischen Zielvorgaben, sowie eine zeitliche, finanzielle und personelle Begrenzung aus und variiert von Auftrag zu Auftrag.

Phasen des Anlagenbauprozess Der Entwicklungsprozess einer technischen Anlage kann in folgende typische Schritte gegliedert werden:

Verfahrens- bzw. Prozessentwicklung in Labor und Technikum einschließlich der entsprechenden Anlagenaufbauten sowie einer Hochrechnung auf den industriellen Maßstab (Scale-Up) Ermittlung der administrativen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie der Anforderungen des Anlagenbetreibers Machbarkeitsuntersuchung mit technischem und wirtschaftlichem Vergleich verschiedener Konzepte. Diese Studie endet i. d. R. in einer go oder no go-Entscheidung, ob überhaupt eine Anlage gebaut wird. Konzeptphase (Vorplanung), d. h. Auswahl des endgültigen Konzeptes und erste Schätzungen des technischen Anlagenumfanges, ggf. auch erste Kosten- und Terminschätzungen für das Investitionsprojekt. Ausarbeitung des technisch und wirtschaftlich vorteilhaftesten Konzeptes und Ermittlung aller erwarteten Kosten und Einnahmen (Entwurfsplanung oder Basic Engineering) Genehmigungsplanung zur Beschaffung der notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden Detaillierte Auslegung und genaue Beschreibung aller notwendigen Komponenten und Maßnahmen für die Realisierung (Ausführungsplanung oder Detail Engineering) Anfrage der beschriebenen (spezifizierten) Komponenten und Leistungen Angebotsvergleich und Bestellung Bau der Anlage Inbetriebnahme der Anlage Nachweis der vereinbarten Leistungen der Anlage (Stoffumsatz, Energieumsatz, Qualität, Garantiedaten) Übergabe der Anlage an den Betreiber

Projekt-Controlling im Anlagenbauprozess nach VDMA Modell Das Projektmanagement im Anlagenbauprozess lässt sich in fünf Projektphasen unterteilen, in denen technische und kaufmännische Aufgabenbereiche aufeinandertreffen. Die dargestellten Phasen beziehen sich auf das Modell der Phasen der Projektbearbeitung, welches durch den Arbeitskreis Hilpert, Rademacher, Sauter im Titel: Projekt-Management und Projekt-Controlling im Anlagen- und Systemgeschäft entstanden ist und 2001 durch den VDMA Verlag in Frankfurt am Main veröffentlicht wurde.

1. Die Vorklärungsphase Der Schwerpunkt der Vorklärungsphase liegt darin, dass Unternehmen neu auftretende Projekte intern beurteilen und anschließend in der Lage sind, aus den gewonnenen Erkenntnissen eine Aussage darüber tätigen zu können, ob eine weitere Bearbeitung des Projekts in Form einer Angebotserstellung sinnhaft erscheint. Um auftretenden Projekt-Risiken zu erfassen, versuchen Unternehmen auf einheitliche Beurteilungsmethoden zurückzugreifen, die sich in der Form von Nutzwert- oder Risikoanalysen widerspiegeln können. Diese Methodik dient zur Erstellung von detaillierten Datenblättern, die u. a. projektbezogene Checklisten, Zielsystementwürfe und Kunden-Gesprächsprotokolle umfassen können. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage bildet das sog. Lastenheft des Kunden, in welchem dieser im Vorfeld seine eigenen Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen an das Projekt ausformuliert hat und dem Auftragnehmer aushändigt. Neben dem Erstellen eines groben Konzepts in Bezug auf die vielfältigen technischen und wirtschaftlichen Aspekte eines Projektes sind Unternehmen bestrebt fortlaufend präzisierte Informationen zu gewinnen. Anhand der gesammelten Fakten ist es möglich, das Projekt aufgrund seiner Attraktivität für das Unternehmen einzuordnen und einen Vergleich zu weiteren offenstehenden Projektanfragen zu ziehen. Durch Präzisierung der Inhalte sowie die Berücksichtigung unternehmerischer Beurteilungskriterien lässt sich eine Entscheidung für oder gegen die Freigabe der Angebotsbearbeitung fällen, welche gleichzeitig den Abschluss der Vorklärungsphase bedeutet.

2. Die Angebotsphase Mit einer positiven Entscheidung für die Freigabe der Angebotserstellung beginnt die Angebotsphase. In diesem Projektabschnitt werden neben der technischen und kommerziellen Klärung des Lastenheftes auch Arbeitsschritte wie die Ausarbeitung eines Projektstrukturplanes (PSP) initiiert, welcher sich maßgeblich auf das spätere Projektergebnis und den daraus resultierenden Projekterfolg auswirkt.

Der erste Teilabschnitt dieser Projektphase befasst sich mit der technischen und kommerziellen Klärung des Angebots. Als Grundlage dient dem Unternehmen das Lastenheft des Auftraggebers, aus dem sich, insofern diese Informationen vorgegeben werden, die gewünschten Spezifikationen der Anlage ableiten lassen. Nachdem diese technischen Angaben herausgefiltert worden sind, werden sie in Hinsicht auf ihre Realisierbarkeit und unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften geprüft. Durch sein Know-how ist es dem Auftragnehmer an dieser Stelle möglich Optimierungsvorschläge an der geplanten Anlagenausführung einzubringen. Die kommerzielle Angebotsklärung bedarf der Festlegung von späteren vertraglichen Rahmenbedingungen, die beispielsweise die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder Gewährleistungsgarantien umfassen. Im sogenannten internen Pflichtenheft werden alle Projekteigenschaften zusammengetragen, die durch die Angebotsklärung erarbeitet worden sind. Auf Basis des erstellten Pflichtenheftes ist es dem Auftragnehmer nun möglich das Projekt tiefgehender zu strukturieren. Hierbei wird das Projekt bzw. die gesamte Anlage selbst als ein Objekt betrachtet, welches sich in Teilanlagen und noch detaillierter in Baugruppen und Einzelteile aufgliedern lässt. Durch das Festlegen einzelner Teilobjekte ist es möglich Aufgabenpakete und Arbeitsschritte zu benennen, die zur Fertigung dieser Komponenten notwendig sind. Die Aufschlüsselung der Erzeugnisstruktur sorgt dafür, dass sich das Projekt in seiner Gesamtheit von Aufgabenpaketen in einem groben Projektstrukturplan (PSP) darstellen lässt. Er ermöglicht es den einzelnen Arbeitspaketen Befugnisse, Ressourcen, Verantwortlichkeiten und Terminierungen zuzuordnen und umfasst den gesamten Leistungs- und Lieferumfang des Projektes. Aufgrund seiner effizienten Strukturierung bildet er die Basis für kommende Projektphasen.

Auf die Projektstrukturierung folgen zwei parallel verlaufende Teilphasen. Die Angebotskalkulation beginnt mit der Abgabe von Schätz- und Richtpreisen und lässt sich mit fortschreitender Zeit zunehmend präzisieren. Auf Basis des erstellten PSP lassen sich die Gesamtkosten zur Erfüllung aller Aufgabenpakete ermitteln und somit die Herstellkosten der Anlage ableiten. Diese bilden neben den übergeordneten Sammelkosten die Grundlage, auf der ein Projektangebotspreis kalkuliert wird. Der PSP sorgt dafür, dass es dem Unternehmen gleichzeitig möglich ist eine Grobterminierungs- und Kapazitätsplanung für den Auftragsfall vorzunehmen. Die Grobterminierung richtet sich nach dem benötigten zeitlichen Umfang zur Bearbeitung der anstehenden Arbeitspakete und versucht diese mit den terminlichen Vorstellungen des Kunden zur Projektfertigstellung in Einklang zu bringen. Hierbei umfasst die Grobterminierung auch das Benennen von ersten Meilensteine, die sich auf anstehende Prozessaktivitäten in allen Aufgabenbereichen beziehen können.

Mit der Ausformulierung des Pflichtenheftes, der anschließenden Projektstrukturierung und der darauf aufbauenden Planung von Angebotspreisen und Terminierungen, ist der Auftragnehmer nun in der Lage ein erstes vollständiges Angebot abzugeben. Hierauf können die Vertragsverhandlungen, die über den weiteren Verlauf des Projekts entscheiden, mit dem Kunden eröffnet werden und die Angebotsphase gilt als beendet.

3. Die Übergabephase Die Übergabephase bildet die Schnittstelle zwischen der Angebots- und Auftragsphase, welche nach positiven Vertragsverhandlungen eingeläutet wird. Um aufkommenden Missverständnissen und Fehlern bei der Projektabwicklung entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt ein funktionsfähiges Projektmanagement initiiert wird. Hierbei werden im sog. Handover-Meeting die Verantwortlichkeiten vom Vertrieb an das Management übertragen. Dies beinhaltet auch die Aushändigung von Projektprotokollen und Checklisten an das Management, die alle im Vorfeld erarbeiteten Projektdaten umfassen. Daraus folgt, dass dem Projektmanagement alle dem Vertrag zugrundeliegenden Daten zur Verfügung stehen und weitere Schritte in der darauffolgenden Ausführungsphase eingeleitet werden können.

4. Die Ausführungsphase Das Kick-Off-Meeting, welches durch das Projektmanagement initiiert wird, gilt als Startpunkt der Ausführungsphase. Hierbei werden den Beteiligten Verantwortungen zugewiesen sowie Arbeitspakete definiert und mögliche Probleme identifiziert. Der Projektleiter spielt eine zentrale Rolle innerhalb der Aufbauorganisation. Er plant Arbeitspakete und weist damit den einzelnen Abteilungen Aufträge zu, die dann von den zuständigen Mitarbeitern bearbeitet werden. Somit ist der Projektleiter verantwortlich für die Koordination unternehmensinterner und -externer Tätigkeiten und federführend für die Planung, Steuerung und Überwachung des Projekts. Zusätzlich ist der Projektleiter während der Ausführungsphase für die Aktualisierung der Terminpläne und der Kalkulation zuständig und sorgt für eine lückenlose Dokumentation.