Raakow, , ist ein Wohnplatz im Ortsteil Drebkau der Stadt Drebkau (Landkreis Spree-Neiße, Brandenburg). Raakow war bis zur Eingemeindung 1950 in die Stadt Drebkau eine selbständige Gemeinde.
Geographie Raakow liegt ca. 1,5 Kilometer südlich vom Stadtkern von Drebkau. Die frühere Gemarkung ist heute mit der Stadtmarkung vereinigt (entspricht den Fluren 3,4 und 5 der Stadtgemarkung). Die Größe der früheren Gemarkung wird für 1900 mit 258 ha angegeben. Sie grenzte im Norden an Drebkau, im Osten an Jehserig und Steinitz, im Süden an Göhrigk, und im Südwesten und Westen an Domsdorf. Durch den Ort verläuft die K7123.
Nördlich des Ortskerns fließt das Steinitzer Wasser
Die Bahnstrecke Großenhain–Cottbus berührt die frühere Gemarkung am westlichen Rand.
Geschichte mini|Raakow auf dem Urmesstischblatt 4351 Drebkau von 1846. Der Ort wurde erst 1527 zum ersten Mal als Ragka und Ragkaw in einer Urkunde erwähnt. Der Ortsname wird vom sorb. rak für Krebs abgeleitet, also Ort, wo es Krebse gibt. Eichler zieht noch in Erwägung, dass der Name evtl. von einem Familiennamen basierend auf rak abgeleitet sein könnte. Rudolf Lehmann charakterisiert die Dorfstruktur als Weiler mit einer Mühle.
Besitzgeschichte Das Dorf gehörte zur brandenburgischen Herrschaft Cottbus. Schon um 1500 gab es hier einen Rittersitz, zu dem in der Folge eine ganze Reihe Dörfer in der Herrschaft Cottbus und im Markgraftum Niederlausitz gehörte: Brodtkowitz, Groß Jauer, Illmersdorf, Kausche, Koschendorf, Kunersdorf, Laubst, Löschen, Pritzen und Siewisch.
Erster nachgewiesener Besitzer ist ein Nickel von Köckritz, der im Jahr 1500 mit Raakow belehnt wurde. 1506 schloss er mit seinen Drebkauer Vettern Poppo und Hans von Köckritz einen gegenseitigen Erbvertrag ab. Nickel von Köckritz starb 1510. Am 17. Oktober 1527 wurde Siegmund (I.) von Köckritz mit den Raakower Lehngütern belehnt, wie sie vorher schon sein Vater hatte. Es handelte sich dabei um eine Wiederbelehnung nach dem Wechsel in manu dominante (Tod des böhmisch-ungarischen Königs Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács (1526)). Raakow war überwiegend ein brandenburgisches Lehen. Mitbelehnt in dem Lehnbrief von 1527 waren seine Vettern Poppo und Hans von Köckritz auf Drebkau sowie die Brüder Georg, Heinrich und Nickel von Köckritz zu Domsdorf. Am 2. Juli 1538 wurden die Brüder Balthasar und Luppold von Köckritz auf Drebkau mit den Lehngütern ihres verstorbenen Vaters belehnt. Mitbelehnt waren ihre Vettern Hans und Siegmund von Köckritz zu Raakow. Am 20. Mai 1547 belehnte Landvogt Hans von Minckwitz die Ehefrau des Siegmund von Köckritz auf Raakow mit den Dörfern Groß Jauer, Kunersdorf und Pritzen zu einem Leibgedinge. Siegmund von Köckritz scheint ein streitbarer Mann gewesen zu sein, denn er war in eine ganze Reihe von Prozessen verwickelt. So hatte er anscheinend seinen Untertanen neue Hofdienste auferlegt. Dagegen hatten die sich beim Kaiser und böhmischen König Ferdinand beschwert. Dieser ordnete 1561 an, dass sich der Landvogt Bohuslav Felix von Lobkowitz und Hassenstein der Sache annehmen solle, die Untertanen bei dem alten Herkommen belassen und ihm anschließend Bericht erstatten solle. Bei anderen Prozessen ging es darum, dass er anscheinend Bauern nötigte, ihre Bauernhöfe an ihn zu verkaufen („auskaufen“). Einen weiteren Prozess führte er um das Patronatsrecht über den Altar zum Hl. Leichnam in der Stadtkirche von Drebkau. Zum Regierungsantritt von Kurfürst Johann Georg wurde er 1571 neu belehnt und legte seinen Lehenseid ab. 1575 ist Siegmund (I.) von Köckritz im hohen Alter verstorben, und am 20. Juli 1575 wurden seine Söhne Job, Hieronymus, Siegmund (II.) und Nicol durch den Landvogt Jaroslav von Kolowrat mit den väterlichen Gütern belehnt, darunter war das ganze Dorf Raakow mit dem Luch und dem Sandmüller. Am 18. Juni 1579 wurde ihnen nach dem Wechsel in manu dominante (Tod Kaiser Maximilians) erneut ein Lehnbrief ausgestellt. Die vier Brüder erhielten 1583 wiederum auch einen brandenburgischen Lehnbrief. In der brüderlichen Teilung erhielt Siegmund (II.) Raakow, Kausche und Laubst, Hieronymus Koschendorf, Löschen und Siewisch und Job/Hiob Pritzen, Groß Jauer und Kunersdorf. Der vierte Bruder Nicol wurde wohl in Geld abgefunden, mit dem dieser sich die Güter Kreblitz und Gießmannsdorf kaufte. Siegmund von Köckritz war mit Sara von der Sahla verheiratet, die 1.500 Taler Ehegeld in die Ehe brachte, das dem Ehemann vom Schwiegervater Abraham von der Sahla auf Schönfeld in bar ausbezahlt wurde. Siegmund von Köckritz vermachte seiner Frau das Dorf Raakow als Leibgedinge. Nach dem Verzeichnis der Roßdienste im Cotbußischen 1583 musste Siegmund von Köckritz wegen Raakow ein halbes Lehnpferd stellen, zusammen mit Nickel von Wiedebach auf Stradow, der 1½ Pferde stellen musste, also zwei gerüstete Pferde. Siegmund war in zweiter Ehe mit Margarethe von Zabeltitz verheiratet. Aus welcher Ehe der gleichnamige Sohn Siegmund (III.) stammte, ist nicht bekannt. 1608 stifteten Siegmund von Köckritz und Margarethe von Zabeltitz einen neuen Altar für die Kirche in Laubst. Siegmund von Köckritz erhielt am 18. Februar 1598 einen brandenburgischen Lehnbrief über Raakow; weitere Lehnbriefe für Siegmund (II.) von Köckritz über Raakow datieren vom 13. Mai 1609 und vom 24. März 1620. Nach Krüger war 1614 war schon der Sohn (Hans) Siegmund (III.) im Besitz von Raakow. Nach Houwald bezieht sich erst ein Lehnbrief vom 1. Februar 1623 ausgestellt vom Landvogt von Promnitz auf den Sohn Siegmund (III.) von Köckritz. Als Zubehör ist dort noch die Neue Wiese bei Pritzen und drei Untertanen in Drebkau aufgeführt. Wie dem auch sei, 1622 war Joachim von Köckritz auf Groß Jauer und Kunersdorf ohne Leibeserben verstorben. Erben waren Christoph von Köckritz auf Koschendorf, Hieronymus von Köckritz auf Koschendorf und Tranitz und Siegmund auf Raakow. Siegmund (III.) war mit Elisabeth von Kottwitz verheiratet, mit der er die Söhne Hans Siegmund und Caspar Siegmund hatte. 1630 starb Siegmund (III.) von Köckritz. Danach stritten sich die Mutter und ihre noch unmündigen Söhne um 600 Taler, die ihr Ehemann ihr versprochen. Es handelte sich um eine Schuldverschreibung des Hans Balthasar von Kottwitz für Siegmund (III.) von Köckritz. Der Ausgang des Prozesses ist nicht bekannt. Am 24. Dezember 1631 gaben die Vormünder der unmündigen Söhne zunächst die Mutung auf die Lehen des verstorbenen Vaters ab. Am 23. Februar 1632 stellte der Landvogt ihnen den Lehnbrief über das Gut Raakow, Laubst und Kausche sowie über die neue Wiese bei Pritzen und über drei Untertanen in Drebkau aus. Am 21. Juli 1637 wollte der nun volljährig gewordene Hans Siegmund selber belehnt werden und die Lehnspflicht ablegen. Nur wenig später prozessierte Hieronymus von Köckritz auf Tranitz gegen Hans Siegmund von Köckritz wegen 2.000 Lehengelder, die auf den Gütern Groß Jauer und Kunersdorf standen. Das Gut Raakow war im Dreißigjährigen Krieg schwer geschädigt worden. In einer Aufstellung über die Schäden in der Herrschaft Cottbus, die der Landschaft durch Kaiserliche Truppen und Crabaten (Kroaten) verursacht wurden, wurden für Raakow 1.700 Taler Schäden geltend gemacht. Caspar Siegmund starb am 13. Dezember 1640 ohne Leibeserben, sodass sein Anteil an seinen Bruder Hans Siegmund fiel. Er wurde am 12. Februar 1642 mit dem Anteil seines Bruders belehnt. Allerdings war die finanzielle Situation des Hans Siegmund von Köckritz denkbar schlecht, um nicht zu sagen katastrophal. 1640 musste er Laubst für ein Darlehen von 500 Talern verpfänden, das er vom Schlosshauptmann in Lübben erhalten hatte. 1642 musste er sogar alle seine Güter als Pfand für 858 Taler Schulden beim Seidenhändler Jacob Richter in Cottbus. Schließlich musste er 1642 auch das Gut Kausche für 2.500 Taler an Abraham von Lucke verkaufen. Bei der Neubelehnung nach dem Regierungsantritt des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm 1644 musste er sich mit Leibesschwachheit entschuldigen. Er erhielt ein Recipisse. 1646 musste Hans Siegmund eine Hälfte von Laubst für 2.712 Taler verkaufen. Laubst war nun bis ins 19. Jahrhundert hinein in zwei Hälften geteilt. Er hatte neben den Schulden auch noch eine ganze Reihe von Außenständen, die er jedoch nicht einbringen konnte. So standen ihm aus dem Gut Groß Jauer seines ohne Erben verstorbenen Vetters Joachim von Köckritz noch 2.000 Taler zu. Aus einer Erbschaft aus Petershain sollte er noch 1.380 Taler bekommen, und von einem ausgegebenen Darlehen 500 Taler. 1647 schuldete er dagegen Caspar von Minckwitz 500 Gulden. Außerdem verklagte ihn Ulrich von Wolfersdorf auf Zahlung von 2.000 Gulden und 840 Taler aufgelaufene Zinsen. 1648 musste er seine Hälfte von Laubst erneut verpfänden, da er bei Schösser Daniel Andrea in Lübbenau 300 Taler Schulden hatte. Zur Neubelehnung nach dem Regierungsantritt des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm 1644 konnte er wegen Leibesschwachheit nicht persönlich kommen. Er erhielt ein Recipisse.