Die Liste der Kulturdenkmale in Drei Gleichen (Gemeinde) ist auf dem Stand vom 14. Juli 2016 und enthält gemäß dem Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen (ThüDSchG) in der geltenden Fassung vom 24. Februar 2016 bzw. dem Ersten Gesetz zur Änderung des ThüDSchG vom 23. November 2005 die Kulturdenkmale der Gemeinde Drei Gleichen im thüringischen Landkreis Gotha.

Definitionen Der Schutz der unbeweglichen Kulturdenkmale entsteht bereits durch das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und ist nicht von der Eintragung in die Denkmalliste des Landes oder der Gemeinden abhängig. Das bedeutet, dass auch Objekte, die nicht in einer Denkmalliste verzeichnet sind, durchaus Denkmale sein können.

Kulturdenkmale Laut § 2 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes sind Kulturdenkmale alle Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, die aus geschichtlichen, künstlerischen, technischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Zu den Kulturdenkmalen werden auch Denkmalensembles und Bodendenkmale gezählt.

Denkmalensemble Um ein Denkmalensemble kann es sich handeln bei: baulichen Gesamtanlagen: Bauliche Gesamtanlagen sind insbesondere Gebäudegruppen, einheitlich gestaltete Quartiere und Siedlungen und historische Ortskerne einschließlich der mit ihnen verbundenen Pflanzen, Frei- und Wasserflächen.

kennzeichnenden Straßen-, Platz- oder Ortsbildern: Ein kennzeichnendes Straßen-, Platz- oder Ortsbild ist insbesondere gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung oder für eine charakteristische Bauweise mit auch unterschiedlichen Stilarten kennzeichnend ist.

kennzeichnende Ortsgrundrisse: Ein kennzeichnender Ortsgrundriss ist gegeben, wenn das Erscheinungsbild der Anlage für eine bestimmte Epoche oder Entwicklung charakteristisch ist, insbesondere im Hinblick auf Orts- und Siedlungsformen, Straßenführungen, Parzellenstrukturen und Festungsanlagen.

historischen Park- und Gartenanlagen: Historische Park- und Gartenanlagen sind Werke der Gartenbaukunst, deren Lage sowie architektonische und pflanzliche Gestaltung von der Funktion der Anlage als Lebensraum und Selbstdarstellung früherer Gesellschaftsformen und der von ihr getragenen Kultur Zeugnis geben. Dazu zählen auch Tier- und botanische Gärten, soweit sie eine eigene historische und architektonische Gesamtgestaltung besitzen.

historischen Produktionsstätten und -anlagen. Nicht alle Teile eines Denkmalensembles müssen Kulturdenkmal sein, um als Kulturdenkmal zu gelten.

Bodendenkmal Bewegliche oder unbewegliche Sachen, die im Boden oder unter Wasser verborgen waren oder sind und die Auskunft geben über tierisches oder pflanzliches Leben (paläontologische Denkmale) oder die Zeugnisse, Überreste oder Spuren der menschlichen Kultur (archäologische Denkmale) darstellen, sind Bodendenkmale.

Geschichtlicher Hintergrund Drei Gleichen ist eine kreisangehörige Gemeinde im thüringischen Landkreis Gotha. Sie liegt zwischen den Städten Erfurt, Gotha und Arnstadt und ist nach dem Burgenensemble der Drei Gleichen benannt.

Geschichte Der urkundlich nachweisbar älteste Ort der Gemeinde ist Mühlberg mit einem Ersterwähnungsjahr 704.

Die erste Gemeinde Drei Gleichen entstand zum 1. Januar 2009 aus dem Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Grabsleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben, die alle der Verwaltungsgemeinschaft Drei Gleichen angehörten. Zu Grabsleben gehörten bis zum Zusammenschluss noch die Ortsteile Großrettbach und Cobstädt, die nun der Gemeinde Drei Gleichen angehören,StBA: Gebietsänderungen am 1. Januar 2009 wodurch diese Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst wurde. Am 6. Juli 2018 fusionierten die Gemeinden Günthersleben-Wechmar und Drei Gleichen zur Landgemeinde Drei Gleichen, der zweiten Gemeinde dieses Namens.Thüringer Gesetz- und Verordnungsblatt Nr.7 2018 vom 5. Juli 2018 (PDF; 1,5 MB) abgerufen am 6. Juli 2018

Sitz der Gemeinde ist Wandersleben. Einige Ämter sind jedoch auch in Mühlberg ansässig.

Anmerkung: Im Zuge der Neubildung der Gemeinde durch Zusammenlegung der 6 o.a. Dörfer wurden einige Straßen umbenannt. Diese sind hier mit ihrem aktuellen Namen aufgeführt. Es betrifft die Straßen: Kirchplatz in Cobstädt: jetzt Schulplatz Karl-Marx-Straße in Seebergen: jetzt Hauptstraße Hauptstraße in Wandersleben: jetzt Menantesstraße (ab Ortsmitte bis östliches Ortsende) und Schulstraße (ab Ortsmitte nach Westen bis Abzweig Alte Schäferei), ab dort Wechmarer Straße Neue Gasse in Wandersleben: jetzt Kirchstraße

Denkmalensembles Bauliche Gesamtanlagen Folgende Denkmalensembles sind als „Kennzeichnendes Straßen-, Platz- und Ortsbild“ nach § 2 Abs. (2) Nr. 2 und Abs. (4) ThürDSchG aufgeführt:

Einzeldenkmale § 2 Abs. (1) Nr. ThürDSchG Sakralbauten

Profanbauten (nach Straßen) Cobstädt

Grabsleben

Günthersleben

Mühlberg

Seebergen

Wandersleben

Archäologische und Bodendenkmale Mühlberg

Wandersleben

Wechmar

Nicht aufgeführte Objekte Verschiedene Objekte sind nicht aufgeführt. Die Gründe können sein: die Grundstücksbesitzer haben beantragt, das Objekt aus der Liste zu streichen das Objekt besteht nicht mehr das Objekt stand nicht zur Eintragung in die Liste zur Debatte Einzeldenkmale Mühlberg

Seebergen

Wandersleben

Literatur und Quellen Gemeindeverwaltung der Gemeinde Drei Gleichen (Stand: Juli 2016) Hermann Kaufmann Vorgeschichtliche Grabhügel im Bereich der Kreise Gotha und Langensalza In: Alt-Thüringen, 6. Band, 1962–1963, Digitalisat

Weblinks Website der Gemeinde Drei Gleichen

Einzelnachweise

Weblinks

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