Als Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie (in Bezug auf Filme auch Filmpiraterie genannt) werden illegale Geschäfte bezeichnet, bei denen Nachahmungen von rechtlich geschützten Originalprodukten vertrieben werden. Dabei kann es sich sowohl um billige Fälschungen, als auch um täuschendechte, qualitativ hochwertige Nachbildungen handeln. Dabei werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Häufig geht die Produktpiraterie dabei auch mit Verletzungen von Urheberrechten, eingetragenen Designs (früher: Geschmacksmustern), Gebrauchsmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes einher.
Gefälscht wird in allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen. Auch Ersatzteile von Maschinen und Investitionsgütern – sogar von Flugzeugen – werden kopiert.
mini|Straßenverkauf von nicht lizenzierten Kopien mini|Ein Plagiat eines adidas-Schuhs (Markenname „adibos“).
Maßnahmen gegen Produktpiraterie und Fälschungen beschreiben Produktschutz und Produktsicherung.
Definition der Produktpiraterie Man unterscheidet vier Arten von Kopien: Die sklavische Fälschung versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung sowie der Markenname sind häufig gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch. Plagiate tragen einen geringfügig geänderten Markennamen, z. B. Anagramme wie McDnoald’s oder optisch ähnliche wie SQNY. Teilweise stehen diese Produktnamen auf sklavischen Fälschungen und teilweise auf Produkten, die es vom Originalhersteller nicht (oder so nicht) gibt. In China ist die Kopier-Kultur unter dem Begriff Shanzhai (Shan Zhai) bekannt. Bei klassischen Fälschungen wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe, die verarbeiteten Materialien und/oder die Verarbeitung hingegen sind meist (aber nicht notwendigerweise) minderwertig und manchmal nicht vorhanden oder gesundheitsschädlich.(siehe: Weinfälschung) Raubkopie und Schwarzkopie sind umgangssprachliche Bezeichnungen für rechtswidrige Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Bezeichnungen beziehen sich meist auf Produkte der Medienbranche, die sich mittels Reprotechnik reproduzieren lassen. (Siehe Urheberrechtsverletzung)
Betroffen sind nahezu alle Branchen von der Automobil- und Bekleidungs- über die Musik- bis hin zur pharmazeutischen Industrie.Reinhard Scholzen: Marken- und Produktpiraterie: Ein Bereich der Kriminalität mit enormen Wachstumsraten. In: Deutsches Polizeijahrbuch 2010, S. 16–23. In einer Grauzone zwischen Legalität und Illegalität bewegen sich Hersteller, die kopierte Produkte anderer Hersteller unter eigenem Markennamen vertreiben. Häufig ist strittig, ob es sich um Produktpiraterie handelt, Markenpiraterie ist es aber nicht. Gerade im Bereich von Produkten, deren Wert in erheblichem Maße im ästhetischen Wert liegt, ist das weit verbreitet, z. B. bei Kleidung. Wenn die Gestalt dieser Produkte nicht durch Design- oder Gebrauchsmusterschutz geschützt ist, bestehen in der Regel keine rechtlichen Bedenken, ansonsten – bei Bestand von Gestaltmusterschutz – versuchen die Hersteller oft, rechtliche Handhabe durch geringfügige Gestaltveränderungen zu umgehen. Grundsätzlich legal sind Nachahmerprodukte (Me-too-Produkte); diese ähneln einem Original. Ist die Ähnlichkeit zu groß, dann ist das Me-Too-Produkt zugleich ein Plagiat. Oft tun sich auch Fachleute schwer, den Ausgang einschlägiger Gerichtsprozesse vorherzusagen.
Ein großer Teil der Plagiate kommt seit vielen Jahren aus der Volksrepublik China und aus Thailand, wie die vom deutschen Bundesfinanzministerium herausgegebene Statistik der Beschlagnahmen des Zolls belegt.
Einen Grenzfall zwischen Produktpiraterie und Kunstfälschung bilden Fälle nicht autorisierter Nachbauten von Designermöbeln, wie etwa des Rietveld-Stuhls. Eine Vermeidung direkter Fälschung wird angestrebt mit dem Angebot in gewissen Zügen ähnlich gestalteter aber deutlich billigerer Dupe-Duplikatprodukte.
Die englische Übersetzung von Produktpiraterie ist Counterfeiting, die Bekämpfung wird Anti-Counterfeiting genannt. Im Englischen gibt es für den Schmuggel von Waren den Begriff Bootleg (engl. für den Stiefelschaft). Die Verwendung des Begriffes Bootleg für den Schmuggel geht in die Zeit der Prohibition in den USA zurück und bezeichnete ursprünglich den illegalen Verkauf von Spirituosen. Später wurde er auch auf andere Schmuggelgüter angewendet. Der Begriff Bootleg wird außerdem (und im Deutschen hauptsächlich) für illegale Konzertmitschnitte verwendet.
Die Figur des Piraten wird wegen ihrer Symbolkraft immer wieder instrumentalisiert, um beispielsweise Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht in den Augen einer breiten Öffentlichkeit zu stigmatisieren. Aus diesem Grund spricht die Medien- und Softwareindustrie heute im Rahmen von Werbekampagnen gegen unrechtmäßiges Kopieren von Musikstücken und Anwendungsprogrammen beispielsweise von Softwarepiraterie. In Anspielung auf dieses umstrittene Stilmittel der Medien- und Softwareindustrie entwirft Stephan Eissler im Gegenzug den „Modernen Freibeuter“ als rhetorische Figur, um den Missbrauch des Urheber- und Markenrechtes (beispielsweise im Zusammenhang mit zweifelhaften Abmahnungen) als zwar legalen, aber dennoch moralisch verwerflichen Akt zu brandmarken, und um auf mögliche gesellschaftliche Folgen hinzuweisen.
Sozioökonomische Auswirkungen In der Ära der Blockkonfrontation galt ein strenges Exportregime vor allem für technische Güter in Staaten des Ostblocks. Dies führte zu umfangreichen Nachbauversuchen von Mikroprozessoren, etwa des Zilog Z80 und der ersten 80x86-Prozessoren von Intel. Auch bei Spielautomaten wurden ganze Geräte nachgebaut, die Elektronik wurde hierfür teilweise verändert, um den Kopierschutz in den Spiele-ROMs zu umgehen. In den letzten Jahren ist Produktpiraterie zu einem weltweiten Phänomen geworden. Ganze Industriezweige leben von der Herstellung von Billigkopien. An den Außengrenzen der Europäischen Union werden jährlich fast 100 Millionen Fälle von Produkt- und Markenpiraterie festgestellt.
Nach Angaben der EU entfallen durch Produktpiraterie, illegale Mehrproduktion, Parallel- und Re-Importe mittlerweile 10 % des Welthandels auf Plagiate oder Fälschungen, was einem internationalen Schaden von über 300 Milliarden Euro gleichgesetzt wird. In Deutschland sind (gem. VDMA) rund zwei Drittel der Hersteller von Investitionsgütern von dem Problem illegaler Kopien betroffen.
Auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind solchen Rechnungen zufolge gravierend. Allein in Deutschland sollen nach Schätzungen des Justizministeriums jährlich ca. 50.000 Arbeitsplätze aufgrund von Produktpiraterie verloren gehen. Im gesamteuropäischen Raum sollen insgesamt sogar 300.000 Arbeitsplätze betroffen sein. Der DIHK schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie allein in Deutschland auf 30 Milliarden Euro jährlich. Dazu kommt die Vernichtung von geschätzten 70.000 Arbeitsplätzen in den letzten Jahren. Neben Umsatzverlusten müssen die Betroffenen schlimmstenfalls sogar Produkthaftungsprozesse für gefälschte Produkte in Kauf nehmen. Zudem können qualitativ minderwertige Fälschungen dem Ruf einer Marke irreparable Schäden zufügen, wenn die Qualitätserwartungen der Käufer nicht erfüllt werden. Mitunter weisen Kopien jedoch auch eine vermeintlich höhere Qualität auf als das Original. Sie werden damit zum Sicherheitsrisiko, denn das Original hat oftmals eine genau definierte Qualität, um als Sollbruchstelle im System zu dienen und so vor größeren Schäden oder Unfällen schützen zu können.
Der von Produktfälschungen tatsächlich verursachte Schaden ist schwer zu beziffern. Er kann nicht dem Umsatz der Produktfälscher gleichgesetzt werden, wie dies in einigen der Studien geschieht. Manchmal ist er größer, manchmal kleiner. So hat etwa die Verbreitung rechtswidriger Kopien von Betriebssystem-Software die Position bestimmter Softwarefirmen in ärmeren Ländern erheblich gestärkt und dadurch erst den Markt geschaffen, auf dem diese dann später Umsätze generieren konnten. Manchmal wird Produktfälschung als unvermeidlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Entwicklung solcher Länder gesehen.
Eine Umfrage des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) unter seinen Mitgliedern im März 2010 ergab, dass dem deutschen Maschinen- und Anlagenbau geschätzt 6,4 Mrd. Euro durch Produktpiraterie verlorengeht, verglichen mit dem Jahr 2008 ein Plus von acht Prozent. Etwa 28 Prozent der Befragten schätzten ihre Umsatzeinbußen durch Produktpiraterie auf über fünf Prozent.Frankfurter Rundschau v. 20. April 2010, Seite 14f.:
Jüngere Forschungen legen allerdings nahe, dass Produktpiraterie auch positive volkswirtschaftliche Effekte haben kann. Auch wenn im Regelfall die Schäden überwögen, könne Produktpiraterie auch zur größeren Verbreitung und Akzeptanz der Marke, der Technologie oder des Produktes führen. Laut einer Studie unter Beteiligung des US Patent and Trademark Office (USPTO), die Fälle von Piraterie geistigen Eigentums an Software untersuchte, ähnelte das Verhalten der betroffenen Unternehmen dem beim Antreffen marktinterner Mitbewerber. Folge sei unter anderem eine Intensivierung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit gewesen.
Beispielfall aus der Mikroelektronik Der vormalige Starforscher und Dekan des Instituts für Mikroelektronik der Jiaotong-Universität von Shanghai, Chen Jin, wurde im Mai 2006 entlassen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass der von ihm angeblich im Jahr 2003 entwickelte Hanxin-Mikrochip in Wirklichkeit ein bloß äußerlich veränderter Chip des US-Herstellers Freescale Semiconductor war. In chinesischen Presseberichten hieß es, Chen habe Wanderarbeiter damit beauftragt, den US-Firmennamen von den Chips zu kratzen und mit dem Hanxin-Logo zu beschriften.
Wegen seiner angeblichen Erfindung war Chen seit 2003 vom chinesischen Staat wiederholt mit offiziellen Anerkennungen ausgezeichnet und mit – selbst für europäische Verhältnisse – imposanten Forschungsgeldern belohnt worden.Süddeutsche Zeitung, 16. Mai 2006, S. 22.
Gesetzgebung Seit dem 1. Januar 2014 regelt die Verordnung (EU) Nr. 608/2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden („EU-Produktpiraterie-Verordnung 2014“) zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates nebst Durchführungsverordnung zur Festlegung der in der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden vorgesehenen Formblätter die durch die Zollverwaltung zu ergreifenden Maßnahmen, um zu verhindern, dass Produktfälschungen aus Drittländern eingeführt und in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Verfahren der Zollbehörden nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 Artikel, die im Verdacht der Produktpiraterie und Markenpiraterie stehen, können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Zollbehörden beschlagnahmt werden.Dt. Bundesministerium der Finanzen: Tätigwerden nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 Da diese Beschlagnahme regelmäßig im Rahmen der Einfuhrkontrolle an der Grenze erfolgt, wird hierfür oft der Begriff Grenzbeschlagnahme oder auch Zollbeschlagnahme verwendet. Die Beschlagnahme richtet sich gegen „Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und […] die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen“.
Antragsverfahren Voraussetzung für die Beschlagnahme durch Zollbehörden ist entweder: ein EU-Schutzrecht (Unionsmarke, Unionsdesign, …) oder ein nationales Schutzrecht. Der Rechteinhaber muss einen entsprechenden Antrag stellen.Antrag auf Beschlagnahme nach Gemeinschaftsrecht oder nationalem Recht