Die AfD Hessen ist der hessische Landesverband der rechtspopulistischenFrank Decker: Kurz und bündig: Die AfD. In: Bundeszentrale für politische Bildung, 26. Oktober 2020, abgerufen am 29. Januar 2022. und rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland. Der Landesverband ist vom hessischen Landesverfassungsschutz (LfV) 2023 als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft worden.Tagesschau.de: Verwaltungsgericht Wiesbaden: Verfassungsschutz darf AfD in Hessen beobachten (14. November 2023); eingesehen am 15. November 2023 Seit 2026 steht der gesamte Landesverband unter Beobachtung des LfV.

Landesvorsitzende der AfD Hessen sind Robert Lambrou und Andreas Lichert. Zur Landtagswahl 2018 zog die AfD erstmals in den Hessischen Landtag ein.

Geschichte

2013: Gründung, Bundes- und Landtagswahl 2013 Der hessische Landesverband der AfD wurde am 5. Mai 2013 in Frankfurt am Main gegründet. Auf dem Gründungsparteitag wurden der ehemalige Frankfurter CDU-Stadtkämmerer Albrecht Glaser, Eberhard Freiherr von dem Bussche und der Unternehmensberater Walter Schäfer von rund 450 anwesenden Mitgliedern als Sprecher des Landesvorstands gewählt. Des Weiteren wurde der Antritt zur Landtagswahl in Hessen 2013 beschlossen. Aufgrund von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern des Landesvorstands trat Walter Schäfer bereits am 14. Juni 2013 zurück. Zum dritten Sprecher stieg der Anlageberater und Ökonom Simon Roger gemäß der Satzung auf. Am 8. Juni 2013 wählte die Landespartei den damaligen Co-Bundessprecher Konrad Adam zum hessischen Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl 2013. Am 15. Juni 2013 wurde auf einem Landesparteitag in Gießen die Liste für die Landtagswahl 2013 aufgestellt. Spitzenkandidatin wurde die Zahnärztin Christiane Gleissner vor Simon Roger und dem emeritierten Medienwissenschaftler Wolfgang Schöhl. Zudem wurde das Wahlprogramm als Entwurf verabschiedet. Mit 4,1 Prozent der Stimmen verfehlte die hessische AfD den Einzug in den Landtag.

2013 – 2015: Innerparteiliche Konflikte und Richtungsentscheidung Nach internen Auseinandersetzungen trat der gesamte Landesvorstand bei einem Parteitag am 24. November 2013 in Gießen zurück. Die Neuwahlen konnten mangels Beschlussfähigkeit des Parteitags nicht durchgeführt werden, da Mitglieder nach Vorstellung der Kandidaten den Saal verließen, sodass ein Notvorstand eingesetzt werden musste. Bei einem weiteren Parteitag am 14. und 15. Dezember in Friedberg wurde nun ein elfköpfiger Landesvorstand mit den Sprechern Volker Bartz, Gunther Nickel und Simon Roger gewählt. Bereits vor der ersten Sitzung des Vorstands wurde der Schatzmeister vom Bundesvorstand aufgrund rechtsextremer Äußerungen mit sofortiger Wirkung des Amtes enthoben. Aufgrund „schwerwiegender Parteischädigung“ beschloss der Bundesvorstand ebenfalls eine sofortige Amtsenthebung und die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens gegen den Sprecher Volker Bartz, der die missbräuchliche Führung von akademischen Titeln einräumte. Auf dem anschließenden Landesparteitag rückten die Biochemikerin Claudia Koch-Brandt und die Politikberaterin Joana Cotar zu Sprechern nach. Cotar trat Ende Juli 2014, Koch-Brandt Anfang August nach Streitigkeiten im Landesvorstand zurück. Eibe Hinrichs und Thomas Orth folgten gemäß Satzung nach. Am 15. November sollten die Nachwahlen auf einem Parteitag in Stadtallendorf erfolgen. Auf diesem Parteitag trat der damalige Landesvorsitzende Gunther Nickel von seinem Amt zurück, nachdem eine Mehrheit der Mitglieder für seine Abwahl gestimmt hatte. In einer Kampfabstimmung setzte sich der damalige Bundessprecher Konrad Adam gegen Albrecht Glaser als erster Vorsitzender des Vorstandes durch; weitere Sprecher wurden der Rechtsanwalt und ehemalige Republikaner Peter Münch sowie Susanne Gruber. Bereits zwei Wochen später stellte der Vorstand beim Landesschiedsgericht einen Antrag auf Amtsenthebung von Münch, dem falsche Angaben der Zugehörigkeit zu den Republikanern vorgeworfen wurde. Mitte März 2015 gab das Schiedsgericht dem Antrag statt, Hadi Riedel rückte als Sprecher nach. Der gesamte Landesvorstand wurde wiederum bei einem Parteitag am 18. April in einer Abstimmung von 158 zu 144 abgewählt. Neuwahlen kamen aufgrund fehlender Dreiviertelmehrheit nicht zustande, sodass ein Notvorstand einberufen wurde. Am 30. Mai 2015 wurde bei einem weiteren Parteitag in Hofheim am Taunus ein neuer, dreiköpfiger Landesvorstand unter Vorsitz von Albrecht Glaser, Peter Münch und Rolf Kahnt gewählt. In einer knappen Abstimmung von 170:169 unterlagen Vertreter des wirtschaftsliberalen Flügels bei der Frage nach der Anzahl von gleichberechtigten Sprechern, sodass einige den Parteitag verließen. Nach dem Landesparteitag sowie im Rahmen eines Machtkampfes in der Gesamtpartei kam es auch in der AfD Hessen verstärkt zu Parteiaustritten, darunter waren zahlreiche kommunale Mandatsträger und Funktionäre der Kreis- und Landesebene.

2016 – 2018: Erfolgreiche Wahlen und Einzug in den Landtag Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2016 wurde die AfD mit 11,9 Prozent zur drittstärksten Kraft und zog mit 183 Abgeordneten in 20 von 21 Kreistagen ein. Im Werra-Meißner-Kreis war der Landesverband nicht angetreten. Zudem stellte die Partei insgesamt 40 Sitze in den neu gewählten Stadtverordnetenversammlungen der fünf kreisfreien Städte.

Auf dem Landesparteitag am 11. und 12. November 2017 sollte neben den Delegierten zum Bundesparteitag ein neuer Landesvorstand gewählt werden. Aufgrund von Verzögerungen infolge technischer Probleme mit den Abstimmungsgeräten wurden die Vorstandswahlen auf einen weiteren Landesparteitag verschoben. Am 3. Dezember 2017 trat der Co-Sprecher Peter Münch aus Unzufriedenheit über den Kurs der Landes- und Bundespartei und aufgrund von Streitigkeiten im Landesvorstand zurück, nachdem er Anzeige gegen den Co-Sprecher Albrecht Glaser wegen des Verdachts auf Veruntreuung öffentlicher Gelder gestellt hatte und daraufhin ein Abwahlantrag von Delegierten auf die Tagesordnung des Landesparteitages am 16. Dezember in Gießen gesetzt wurde. Auf diesem Landesparteitag wurden der damalige Parlamentarische Geschäftsführer der Wiesbadener AfD-Rathausfraktion Robert Lambrou und der damalige Vorsitzende des Kreisverbandes Wetterau Klaus Herrmann zu den Sprechern des neuen Landesvorstands gewählt.

Auf einem Landesparteitag am 7. April 2018 in Neu-Isenburg wurde Rainer Rahn Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2018. Er leitet bisher die AfD-Fraktion im Frankfurter Römer. Bei der Landtagswahl 2018 zog die Landespartei erstmals mit 13,1 Prozent der Stimmen und 19 Abgeordneten in den Landtag ein.

Seit 2019: Politik im Landtag In der konstituierenden Sitzung der Landtagsfraktion am 18. Januar 2019 wurde der Fraktionsvorstand unter Vorsitz von Robert Lambrou gewählt. Stellvertreter wurden Klaus Herrmann und Volker Richter, Parlamentarischer Geschäftsführer wurde Frank Grobe. Auf der Sitzung wurde Alexandra Walter aufgrund des Verdachts der Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts vorerst nicht in die Fraktion aufgenommen. Einen Tag zuvor am 17. Januar 2019 verstarb Nikolaus Pethö, der ebenfalls zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden hätte gewählt werden sollen.

Auf einem Parteitag am 20. November 2021 in Frankfurt-Zeilsheim wurde der bisherige Vorstandssprecher Robert Lambrou in seinem Amt bestätigt. Neu an der Parteispitze ist Andreas Lichert, der den bisherigen Co-Vorstandssprecher Klaus Herrmann ablöst. Lichert war Anhänger des als rechtsextremistisch eingestuften „Flügels“.Landesparteitag in Frankfurt Rechtsruck in der AfD: Lichert bildet Doppelspitze mit Lambrou. hessenschau, 20. November 2021

Bei der Landtagswahl 2023 konnte die AfD ihr Ergebnis um 5,3 Prozentpunkte steigern und erreichte 18,4 Prozent der Stimmen. Seither ist sie größte Oppositionsfraktion im Landtag.

Auf dem Parteitag am 11. November 2023 wurden Robert Lambrou und Andreas Lichert als Ko-Parteivorsitzende in ihren Ämtern bestätigt. Ebenso bestätigt wurden die beiden Stellvertreter Heiko Scholz und Volker Richter. Zudem wurde das Amt eines dritten stellvertretenden Parteivorsitzenden geschaffen, in das Pierre Lamely gewählt wurde.

Beobachtung durch den Verfassungsschutz Seit Ende Januar 2019 werden zwei Teilorganisationen der hessischen AfD, die Junge Alternative und der „Flügel“, vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet, nachdem beide Teilorganisationen auf Bundesebene vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfälle eingestuft und systematisch beobachtet werden.

Anfang September 2022 gab der hessische Verfassungsschutz bekannt, die Beobachtung des AfD-Landesverbands in Hessen aufnehmen zu wollen. Der Verwaltungsgericht Wiesbaden untersagte im Oktober 2022 die Beobachtung vorerst bis zum Abschluss eines Eilverfahrens, das der AfD-Landesverband angestrengt hatte. Außerdem gaben das Hessische Innenministerium und der Verfassungsschutz eine sogenannten Stillhaltezusage, vorerst nicht mehr öffentlich über die Beobachtung zu berichten. Außerdem hatte die AfD noch eine Klage gegen das Landesamt Verfassungsschutz, das hessische Innenministerium und Ministerpräsident Boris Rhein eingereicht.

Am 14. November 2023 gab das Verwaltungsgericht Wiesbaden bekannt, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nach einem BeschlussVG Wiesbaden, Beschluss vom 14. November 2023 - 6 L 1166/22.WI -, hessenrecht.hessen.de. der 6. Kammer des Gerichts vom gleichen Tage im Eilverfahren die hessische AfD als Verdachtsfall einstufen und beobachten dürfe. Begründet wurde die Entscheidung unter anderem damit, dass die Partei „Hass und Neid“ schüre; sie bewege sich „außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit“.Verwaltungsgericht Wiesbaden: Verfassungsschutz darf AfD in Hessen beobachten. in tagesschau.de, 14. November 2023, eingesehen am 15. November 2023. Mit dem gleichen Beschluss stellte die Kammer fest, dass es mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig gewesen sei, dass das Landesamt für Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall bekanntgegeben habe. Am gleichen Tage verbot die Kammer dem hessischen Innenministerium vorläufig, über die Einstufung als Verdachtsfall zu berichten.VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. November 2023 - 6 L 1174/22.WI -, hessenrecht.hessen.de. Den Antrag gegen den Ministerpräsidenten hat die Kammer dagegen abgelehnt, da es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele.VG Wiesbaden, Beschluss vom 14. November 2023 - 6 L 1181/22.WI -, hessenrecht.hessen.de.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 26. September 2025 ebenfalls im Eilverfahren diese Beschlüsse bestätigt und sowohl die Beschwerden der AfD Hessen als auch die Beschwerden des Landes Hessen zurückgewiesen. Er entschied, dass die Einstufung des hessischen AfD-Landesverbands als Verdachtsfall durch das Landesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig sei. Grundlage sei, dass das Verfassungsschutzgesetz auch auf Parteien anwendbar ist und es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gebe, etwa durch einen ethnischen Volksbegriff, diskriminierende Aussagen gegenüber Migranten und pauschale Herabwürdigungen von Muslimen. Dass der Landesverfassungsschutz und das hessische Innenministerium die Beobachtung außerhalb der Verfassungsschutzberichte öffentlich gemacht habe, sei rechtswidrig gewesen. Der VGH stellte klar, dass das hessische Verfassungsschutzgesetz keine Ermächtigung zur sonstigen öffentlichen Bekanntgabe der Beobachtung enthalte, die Information in Verfassungsschutzberichten aber weiterhin zulässig bleibe. Auch die Beschwerde der AfD gegen den Beschluss zu Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein blieb erfolglos, da diese Äußerungen im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Staatsleitungsfunktion erfolgten. Die Beschlüsse des VGH sind nicht anfechtbar.