Die Auskunftspflicht ist ein gesetzlich normierter Anspruch, Informationen von oder über eine bestimmte juristische oder natürliche Person zu erhalten. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung kann sich auf verschiedene Rechtsbereiche wie das Verwaltungs-, Zivil- oder Arbeitsrecht beziehen und dient dazu, Unklarheiten zu beseitigen sowie durch die Bereitstellung von Informationen zu einem bestimmten Sachverhalt Transparenz herzustellen.
Statistische Auskünfte Durch die statistische Auskunftspflicht besteht die rechtliche Verpflichtung im Rahmen der amtlichen Statistik die geforderten Auskünfte zu erteilen. Die Auskunftspflicht ist ein nach dem Volkszählungsurteil zulässiger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Gleichzeitig werden die erlangten Einzelauskünfte – auch gegenüber anderen Behörden – geheim gehalten (vgl. Statistische Geheimhaltung). Das statistische Bundesamt in Wiesbaden hat im Internet einige Statistiken und Berichte veröffentlicht.
Gesetzliche Grundlage
Die Rechtsgrundlage ist der BStatG (Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke). Demnach kann in dem jeweiligen Statistik-Gesetz (z. B. Umweltstatistikgesetz oder Mikrozensusgesetz) geregelt werden, ob die Beantwortung der Fragen freiwillig ist oder Auskunftspflicht besteht.
Daneben gibt es mit dem BStatG eine eigenständige Bußgeldnorm. Damit ist es möglich, die Nichtabgabe die verspätete Abgabe unrichtige Angaben die Nichtverwendung des amtlichen Formulares
mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro zu ahnden. Zur Durchsetzung der Auskunftspflicht können daneben auch Zwangsgelder festgesetzt werden (Beispielhaft für den Mikrozensus: VG Schleswig – Beschluss vom 7. Februar 2018 – Az 12 A 184/17).
Entsprechende Statistiken werden meist von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Auch andere Behörden (z. B. die Deutsche Bundesbank – Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr) führen entsprechende Erhebungen durch.
Kritik Im Rahmen der Bürokratieabbau-Diskussion sind die statistischen Meldepflichten, insbesondere der Unternehmen, immer wieder kritisiert worden. Infolgedessen versuchen verschiedene Statistische Ämter diesen politischen Druck zu mildern, indem sie die Auskunftspflicht nur bei groben Verstößen verfolgen. Dies birgt jedoch als große Gefahr eine sinkende Rücklaufquote und damit einhergehend eine Verschlechterung der Datenqualität.
Auskünfte im Verwaltungsverfahren
Steuerrecht Im Steuerrecht besteht eine Auskunftspflicht für natürliche und juristische Personen (z. B. AO). Neben der allgemeinen Mitwirkungspflicht haben die an einem Steuerverfahren Beteiligten und andere Personen der Finanzbehörde die Auskünfte zu erteilen, die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhaltes erforderliche sind. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Strafrecht Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung. Ein direkter Auskunftsanspruch kann gegenüber Zeugen bestehen, soweit diese sich selbst nicht belasten.
Verwaltungsrecht Die Auskunftspflicht ergibt sich direkt aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes (z. B. VwVfG) oder der Länder. Sie kann sich aber auch aus allgemeinen Mitwirkungspflichten ergeben. Darüber hinaus gibt es im Bereich des besonderen Verwaltungsrechts (z. B. Verwaltungsvollstreckungsrecht) eigenständige Regelungen zur Auskunftspflicht. So regelt das Telekommunikationsgesetz die Bestandsdatenauskunft von Anbietern über ihre Kunden an Behörden.
Durchsetzung durch den Staat Die Durchsetzung seines Auskunftsrechtes kann der Staat durch das normale Verwaltungszwangsverfahren, d. h. Zwangsgeld, Zwangshaft und Ersatzvornahme erreichen. In der Praxis hat das Zwangsgeldverfahren die größte Bedeutung. Es darf nur betrieben werden, solange die Auskunft nicht erteilt wurde. Wenn die Ermittlungen abgeschlossen wurden (im statistischen Bereich z. B. erkennbar an der Veröffentlichung der Ergebnisse), muss das Zwangsgeldverfahren eingestellt werden. Zwangshaft kommt beispielsweise in Frage, wenn der Auskunftspflichtige die eidesstattliche Versicherung in einem Vollstreckungsverfahren abzugeben hat.
Bauplanungsrecht Es besteht gemäß Baugesetzbuch eine Auskunftspflicht von Eigentümern und Nutzern von Immobilien gegenüber der Gemeinde, im Rahmen der Planung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen.
Auskünfte im Privatrecht Die Auskunftspflicht kann auch Privatpersonen untereinander treffen.
Schuldrecht Bei der Herausgabe von Gegenständen ist nach BGB besteht eine Auskunftspflicht. Ebenso bei der Abtretung von Forderungen nach BGB. Bei der Mieterhöhung hat der Vermieter Auskünfte z. B. nach Abs. 2 Nr. 2 zu erbringen. Im Auftrags gelten ebenso Auskunft- und Rechenschaftspflichten nach BGB.
Familienrecht So sind z. B. geschiedene Ehegatten gegenseitig verpflichtet, auf Verlangen Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen ( BGB) zu erteilen, um eventuelle Unterhaltsansprüche feststellen zu können ( BGB). Die gleiche Auskunftspflicht zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen trifft Verwandte in gerader Linie ( BGB).
Erbrecht Im Erbrecht besteht eine Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers nach BGB; als auch haben Miterben Auskunftspflichten gegenüber den übrigen Erben ( BGB).
Handelsrecht Der Abschlussprüfer kann von den gesetzlichen Vertretern alle für eine sorgfältige Prüfung erforderlichen Aufklärungen und Nachweise verlangen, diese Rechte bereits vor der Aufstellung des Jahresabschlusses ausüben, soweit dies zur Vorbereitung notwendig ist, und sie, soweit erforderlich, auch gegenüber Mutter- und Tochterunternehmen geltend machen (vgl. § 320 II HGB).
Datenschutz-Grundverordnung Das Auskunftsrecht ist im Kapitel 3, Art. 15, DSGVO geregelt. Es beinhaltet verschiedene Rechte, die in ihrer Gesamtheit umfassende Transparenz in Bezug auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten herstellen wollen. Zunächst besteht ein Recht auf Auskunft darüber, ob überhaupt Daten gespeichert und verarbeitet werden. Wenn dies bejaht wird, steht der Person das Recht auf detaillierte Informationen zu. Dies umfasst im Einzelnen ein Recht auf Kopie sämtlicher personenbezogener Daten (Art. 15 Abs. 3 S. 1 DSGVO) sowie weiterer Metainformationen der Datenverarbeitung, darunter etwa Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Speicherdauer, Empfänger und Herkunft.
Siehe auch Auskunftsanspruch (Presserecht), Informationsfreiheitsgesetz National Security Letter in den USA
Weblinks Außenwirtschaftsmeldung Destatis
Einzelnachweise
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