Die regionalen Planungsverbände sind in Mecklenburg-Vorpommern durch Landesgesetz gebildete Körperschaften des öffentlichen RechtsLPIG, § 12., die für die Regionalplanung unterhalb der Landesebene zuständig sindLPIG, § 9.. Mitglieder der regionalen Planungsverbände sind die Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte und Mittelzentren, die zur jeweiligen gesetzlich festgelegten Region gehörenLPIG, § 12, (2)..

Aufgabe der regionalen Planungsverbände ist die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der regionalen Raumentwicklungsprogramme, die aus dem von der Landesregierung erlassenen Landesraumentwicklungsprogramm zu entwickeln sindLPIG, § 9.. Organe der regionalen Planungsverbände sind die proportional zur Bevölkerungszahl aus Vertretern der Mitgliedskommunen zusammengesetzte Verbandsversammlung sowie der Verbandsvorstand, der zur Hälfte aus den Oberhäuptern der Exekutive der Mitgliedskommunen, zur anderen Hälfte aus von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern bestehtLPIG, § 14.. Die regionalen Planungsverbände bedienen sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Ämter für Raumordnung und Landesplanung (ÄfRL) als Geschäftsstellen, die dabei an die fachlichen Weisungen der regionalen Planungsverbände gebunden sindLPIG, § 9 (1)..

Regionale Planungsverbände bestehen für folgende vier RegionenLPIG, § 12 (1).: Regionaler Planungsverband Mecklenburgische Seenplattewww.region-seenplatte.de für die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte (umfasst den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Planungsverband Region Rostockwww.planungsverband-rostock.de für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg/Rostock (umfasst den Landkreis Rostock und die Stadt Rostock), siehe Mittleres Mecklenburg. Regionaler Planungsverband Vorpommernwww.rpv-vorpommern.de für die Planungsregion Vorpommern (umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen), siehe Vorpommern. Regionaler Planungsverband Westmecklenburgwww.region-westmecklenburg.de für die Planungsregion Westmecklenburg (umfasst die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg, sowie die Stadt Schwerin), siehe Westmecklenburg.

Weblinks Gesetz über Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern -Landesplanungsgesetz (LPIG)- vom 5. Mai 1998, zuletzt geändert am 9. April 2020. Ämter für Raumordnung und Landesplanung

Einzelnachweise

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