mini|Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864. Im Gebiet der drei Herzogtümer lebten knapp eine Million Menschen. Trotz eines Vorstoßes Bayerns und anderer Staaten im Bundestag wurde Schleswig kein Glied des Deutschen Bundes mehr. Das österreichisch-preußische Kondominium bezeichnet die Landesherrschaft über Schleswig und Holstein in den Jahren 1864 bis 1866. Landesherren waren Österreich und Preußen gemeinsam. Zum Kondominium gehörte anfangs auch das kleine Lauenburg, doch Österreich und Preußen vereinbarten 1865, dass der preußische König Landesherr von Lauenburg werden sollte.
Im Deutsch-Dänischen Krieg 1864 hatten Österreich und Preußen zusammen gegen Dänemark gekämpft. Dänemark unterlag und musste im Wiener Friedensvertrages vom November 1864 die Landesherrschaft über die besagten Herzogtümer an Österreich und Preußen übertragen. Damit endete der dänische Gesamtstaat, womit man die Personalunion des Königreichs Dänemark mit den Herzogtümern meinte. Zugleich beendete der Deutsche Bund seine Bundesexekution in Holstein und Lauenburg, die seinerzeit gegen den dänischen König gerichtet war, der damals noch Landesherr dort war.
Preußen und Österreich verwalteten die Herzogtümer in ihrem Kondominium zunächst gemeinsam, durch zwei Regierungskommissare. Im Jahr 1865 teilten sie laut Gasteiner Konvention die Verwaltung: Österreich verwaltete Holstein und Preußen Schleswig.
Allgemein war man sich einig, dass das Kondominium nur eine Übergangslösung sein sollte. Hinzu kam der Druck durch die stärker werdende Uneinigkeit der beiden Großmächte. Preußen wollte die Herzogtümer annektieren, während Österreich sich schließlich der „augustenburgischen Lösung“ anschloss: Friedrich VIII. aus einer augustenburgischen Nebenlinie der Thronfolge sollte mit den Herzogtümern einen neuen Staat bilden, der Mitglied im Deutschen Bund werden würde.
Schon zuvor hatte es mehrmals politische Uneinigkeiten zwischen den beiden deutschen Großmächten gegeben, was unter anderem der Konflikt um die Frankfurter Reformakte im September 1863 gezeigt hatte. Preußen verband die Schleswig-Holstein-Frage zudem mit der Reform des Deutschen Bundes.
Auch innerhalb der Herzogtümer gab es unterschiedliche Interessen. Ein Großteil der deutsch orientierten Bevölkerung forderte weiter ein vereinigtes deutsches Schleswig-Holstein unter den Augustenburgern, was von der nationalen Bewegung in Deutschland unterstützt wurde. Insbesondere im Norden Schleswigs lebte zudem eine dänisch orientierte Bevölkerung. Diese Nordschleswiger hofften zunächst darauf, dass es einen Volksentscheid geben würde, wie er auch im Prager Friedensvertrag von 1866 festgeschriebenen wurde.
Mit der Gasteiner Konvention vom August 1865 konnte der sich anbahnende Konflikt zwischen den beiden deutschen Großmächten zunächst noch abgewendet werden. Das Herzogtum Lauenburg fiel an Preußen, das hierfür Österreich eine Entschädigung in Höhe von 2,5 Millionen dänischen Talern zahlte. Man wollte gemeinsam im Bundestag beantragen, dass die Stadt Rendsburg Bundesfestung werde und eine Bundesflotte gegründet werde. Zudem erhielt Preußen Sonderrechte im österreichisch verwalteten Holstein. Diese Sonderrechte umfassten zwei Militärstraßen in Holstein und insbesondere den Hafen in Kiel, der als zukünftiger Kriegshafen für Preußen von besonderem Interesse war.
Der Einmarsch preußischer Truppen in Holstein im Juni 1866 führte schließlich zum Bundesbeschluss über die Mobilmachung der Bundestruppen gegen Preußen. Angeregt hatte dies Österreich. Damit wurde der preußische Einmarsch der eigentliche Auslöser des Deutschen Krieges vom Juni/Juli 1866. Nach der Niederlage Österreichs übertrug Österreich seine Rechte am Kondominium an Preußen, und der Weg zur Bildung der preußischen Provinz Schleswig-Holstein im Jahr 1867 war frei.
Entstehung des Kondominiums 1864 mini|Christian IX. wurde am 16. November 1863 dänischer König, nachdem sein Vorgänger Friedrich VII. gestorben war. Friedrich war kinderlos verblieben, Christian entstammte (anders als sein Vorgänger) der glücksburgischen Linie des Hauses Oldenburg.
Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg wurden vor dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 vom dänischen König in Personalunion regiert. Staatsrechtlich waren Holstein und Lauenburg Glieder des Deutschen Bundes, Schleswig dagegen ein Reichslehen Dänemarks. Der dänische König regierte somit in den Herzogtümern in der Eigenschaft als Herzog, in Schleswig war er zudem als König Lehnsherr. Sprachlich war Holstein (nieder)deutschsprachig, während in Schleswig sowohl Deutsch, Dänisch als auch Nordfriesisch verbreitet waren. Zusammen bildeten das eigentliche Königreich und die Herzogtümer den dänischen Gesamtstaat.
Innenpolitisch waren die Jahre vor dem Deutsch-Dänischen Krieg bereits durch eine zunehmende Nationalisierung in Hinblick auf die nationale Zugehörigkeit Schleswigs und einer ungelösten Verfassungsfrage geprägt. Die Gesamtstaatsverfassung von 1855 wurde bereits 1858 vom Bundestag in Frankfurt für Holstein außer Kraft gesetzt.
Mit der darauffolgenden Novemberverfassung vom November 1863 verletzte Dänemark internationale Absprachen, in dem es entgegen dem Londoner Protokoll von 1852 Schleswig näher an das eigentliche Königreich Dänemark band. Das löste im Dezember 1863 eine Bundesexekution des Deutschen Bundes aus, bei der Holstein und Lauenburg besetzt wurden. Im Februar 1864 leiteten Österreich und Preußen schließlich trotz Kritik des Deutschen Bundes einen bundesfremden Krieg gegen Dänemark ein und besetzten in Folge das Herzogtum Schleswig und weite Teile Norderjütlands.
Besetzung Zunächst wurden im Rahmen der Bundesexekution im Dezember 1863 Holstein und Lauenburg durch sächsische und hannoveranische Truppen besetzt. Die Bundeskommissare Eduard von Könneritz aus Sachsen und Ferdinand Nieper aus Hannover setzten eine holsteinische Landesregierung ein. Die eigentliche Regierung in Holstein war aber ein Kabinett, das von Friedrich VIII. eingesetzt worden war. Friedrich war das Haupt der sogenannten Augustenburger Linie, die Ansprüche auf den Herzogstitel stellte. Die meisten deutsch-orientierten Einwohner unterstützten dies. Österreich und Preußen ignorierten die Bundesexekution und Friedrichs Regierung insofern, als sie später einige wichtige Städte in Holstein besetzten, um ihre Nachschublinien zu sichern (Altona, Neumünster, Kiel).Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 468/469, S. 472/473. mini|Karikatur im Kladderadatsch: Der Zeichner bezweifelt, dass Österreich und Preußen tatsächlich auf Grundlage des Londoner Protokolls von 1852 handeln. Im Protokoll, hier hochgehalten vom englischen John Bull, war Schleswig und Holstein eine eigenständige Entwicklung unter dänischer Herrschaft zugesichert worden.
Mit Beginn des Deutsch-Dänischen Krieges ab Februar 1864 eroberten die beiden deutschen Großmächte auch den Großteil Schleswigs und Jütlands. Mit Ausnahme der Vorgänge an den Düppeler Schanzen bei Sonderburg kam es zu keinen größeren Kampfhandlungen. Seitdem regierten in Schleswig zwei Zivilkommissare im Auftrag der beiden Großmächte: der Österreicher Friedrich Revertera und der Preuße Constantin von Zedlitz-Neukirch.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 473.
Offiziell beriefen sich Österreich und Preußen darauf, dass Dänemark gegen internationale Absprachen verstoßen hatte, als es mit der Novemberverfassung sich Schleswig de facto eingliederte. Mit Schleswig sollte ein Pfand besetzt werden, um zu erzwingen, dass der alte Zustand wiederhergestellt wurde. Während Österreich dieser konservativen Linie treu war, hatte Preußen längst weitergehende Ziele. Ministerpräsident Bismarck schwor im Februar 1864 sein Kabinett darauf ein, dass es um die Annexion der Herzogtümer ging. Eine Herrschaft des Augustenburgers hätte er nur akzeptiert, wenn Schleswig-Holstein eine Art preußischer Vasallenstaat geworden wäre.
Die Zivilkommissare in Schleswig gingen über die reine Besetzung hinaus und erklärten die dänische Novemberverfassung für ungültig. Obwohl auch die Städte Schleswigs ihre Unterstützung für den Thronanspruch des Augustenburgers Friedrich VIII. ausdrückten, unterdrückten die Zivilkommissare politische Vereine und Kundgebungen.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 474. Die meisten kleineren und mittelgroßen deutschen Staaten hätten es begrüßt, wenn Friedrich einen liberal geprägten deutschen Mittelstaat gebildet hätte. Es gelang den beiden deutschen Großmächten aber, einen Bundestagsbeschluss zugunsten des Augustenburgers zu verhindern. Dabei kam es ihnen zugute, dass der neue bayerische König Ludwig II. sie unterstützte, weil er sich am Beginn seiner Herrschaft keine Politik erlauben konnte, die den Deutschen Bund hätte sprengen können.
Wiener Frieden und Bundesbeschluss Ende 1864 mini|Karikatur aus dem Kladderadatsch: Frau Germania sorgt sich um die drei Herzogtümer. Über der Wiege sieht man Porträts der österreichischen und preußischen Verhandlungsführer, des „Augustenburgers“ sowie des „Oldenburgers“, der ebenfalls Thronansprüche hatte.
Am 30. Oktober 1864 unterzeichneten Österreich und Preußen mit Dänemark den Wiener Frieden. Dänemark verzichtete auf seine Rechte in den drei Herzogtümern zugunsten der beiden deutschen Großmächte. Die Grenzen wurden dabei teilweise revidiert, so dass die bisherigen königlichen Enklaven größtenteils Schleswig zugeschlagen wurden. Seit November wurde aus der preußisch-österreichischen Besetzung somit eine rechtmäßige Herrschaft. Diese Auffassung war allerdings davon abhängig, dass der dänische König tatsächlich der rechtmäßige Erbe seines Vorgängers war.
Die Augustenburger vertraten nämlich die Auffassung, dass Friedrich weiter einen Anspruch auf den Herzogtitel erheben könnte: Das in Holstein gültige Salische Recht sah, anders als das dänische Recht, keine weibliche Thronfolge vor. Hätten Österreich und Preußen die Rechte Friedrichs auf beide Herzogtümer anerkannt, hätte der dänische König die Herzogtümer auch nicht abtreten können.Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Band III: Bismarck und das Reich. 3. Auflage, W. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1988, S. 486.
Allerdings galt für Holstein noch immer die Bundesexekution. Nur ein Beschluss des Bundestags konnte die Herrschaft der Bundeskommissare dort beenden. Vor allem Sachsen stellte sich dem entgegen, während Preußen eigenmächtig den Rückzug der hannoverschen und sächsischen Truppen forderte. Österreich versicherte, dass die Abtretung der Herzogtümer an Österreich und Preußen nur eine provisorische Lösung sei. Damit erleichterte es das Zustandekommen eines Bundesbeschlusses. Dieser erfolgte am 5. Dezember 1864 mit einer Mehrheit von 9 gegen 6 Stimmen. Die Zivilkommissare in Schleswig übernahmen danach auch die Herrschaft für Holstein.
Zukunft der Herzogtümer Verhandlungen 1864/1865 mini|Vorschläge für eine Teilung Schleswigs 1864