Auf der 84. Sitzung der Weimarer Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die Vorgänge, die zum „Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Ersten Weltkrieges“ geführt hatten, aufarbeiten sollte, nachdem Deutschland mit Art. 231 des Friedensvertrags von Versailles die alleinige Kriegsschuld auferlegt worden war.

Der Ausschuss bestand mehrere Wahlperioden lang (fast dreizehn Jahre) und delegierte die Arbeit an vier Unterausschüsse. Er litt an steigender Einflussnahme der Regierung, die deutsche Schuldeingeständnisse vor der Weltöffentlichkeit verhindern wollte. Außerdem stieß er auf passiven Widerstand der Beamtenschaft und der Militärs. Die Abgeordneten fügten sich vielfach dem Druck und griffen gegenüber Beamten und Militärs nicht durch. Darüber hinaus verschob sich der Mehrheitswille mehr und mehr auf die Seite derjenigen politischen Kräfte, die an einer schonungslosen öffentlichen Aufklärung kein Interesse hatten. Die formulierten Ergebnisse der einzelnen Unterausschüsse sind damit nur von begrenztem Wert.

Die eigentliche Arbeit, soweit es die Aktenlage zuließ, erfolgte jedoch meist umsichtig und gewissenhaft. Die Akten mit den Verläufen der Verhandlungen und den Gutachten sind entsprechend von hohem Quellenwert. Der Untersuchungsausschuss wurde nach dem Wahlsieg der Nationalsozialisten im Juli 1932 nicht wieder eingesetzt.

Vorbereitung und Gründung des Untersuchungsausschusses Die Einrichtung des Untersuchungsausschusses stellte einen Kompromiss dar. Eugen Fischer-Baling, der Generalsekretär des Untersuchungsausschusses sah in einem 1954 erschienenen Artikel den „echtesten Gehalt“ der Novemberrevolution in der „Verurteilung der Kriegsfanatiker, der Annexionisten, der Propagandisten des Alldeutschtums“.Eugen Fischer-Baling: Der Untersuchungsausschuß für die Schuldfragen des ersten Weltkrieges. In: Alfred Herrmann (Hrsg.): Aus Geschichte und Politik. Festschrift für Ludwig Bergsträsser. Düsseldorf 1954, S. 117. Dies hätte sich auch darin gezeigt, dass wichtige Repräsentanten wie Erich Ludendorff und Kuno von Westarp fluchtartig Deutschland verließen.E. Fischer-Baling: Der Untersuchungsausschuß... 1954, S. 118. Der Ingenieur der Kieler Germaniawerft Nicolaus Andersen notierte am 18. November 1918 in sein Tagebuch: „Tirpitz nach der Schweiz in aller Stille. Die Halunken verdrücken sich.“ Den Ausdruck „Halunken“ nutzt er wiederholt für die Führer der Alldeutschen und der Deutschnationalen Volkspartei. Fünf Tage später schrieb er, anlässlich groß aufgemachter Artikel in verschiedenen Tageszeitungen: „Die Bestätigung der Tatsache, dass wir von Ludendorff und Tirpitz jahrelang mit falschen Zahlen und Versprechungen hingehalten worden sind, erregt große Erbitterung.“Klaus Kuhl: Kiel und die Revolution von 1918. Das Tagebuch eines Werftingenieurs, verfasst in den Jahren 1917–1919. Edition und Textanalyse. Berlin 2018 (Kieler Werkstücke Bd. 51) S. 238, 240.

Doch die Revolutionäre machten keine Anstalten, die Verantwortlichen für die annexionistischen Bestrebungen, die Kriegsverlängerung, für die verpassten Gelegenheiten, einen günstigen Frieden zu schließen, und für das Hineinziehen der USA in den Krieg zur Rechenschaft zu ziehen. Fischer-Baling führt dies darauf zurück, dass der militaristische Geist in Deutschland völlig ausgelöscht schien: „Man wollte den Toten nicht noch Fußtritte geben.“E. Fischer-Baling: Der Untersuchungsausschuß... 1954, S. 118. Diese Ansicht wird u. a. durch einen der Führer des Kieler Matrosenaufstands, Lothar Popp unterstützt. Er sagte 1978 in einem Interview: „Die Leute hatten die Nase von Gewalt so voll […] In den Warenhäusern haben sie die ganzen Kriegsspielsachen weggeworfen. Die ganze Welt wollte keinen Krieg mehr.“Lothar Popp – Führer des Kieler Matrosenaufstands 1918 im Streitgespräch mit einem 68er. Verfügbar unter: kurkuhl.de.

Als die Geflohenen jedoch merkten, dass sie weder Rache noch Strafe befürchten mussten, kamen sie zurück und erhoben ihrerseits, je sicherer sie sich fühlten, umso schwerere Vorwürfe nicht nur gegen die Revolution und ihre Repräsentanten, sondern auch gegen die führenden Autoritäten der Weimarer Republik. Philipp Scheidemann hatte im Frühjahr 1919 Ludendorff in einem Nebensatz einen „Genialen Hasardeur“ genannt, was dieser in einem offenen Schreiben mit der Forderung nach Einsetzung eines Strafgerichtshofs zur Prüfung der gegen ihn gerichteten Vorwürfe konterte. Dabei distanzierte er sich wahrheitswidrig von der Verantwortung für das deutsche Waffenstillstandsgesuch und schob diese der damals neu auf demokratischer Grundlage gebildeten Regierung zu.Ulrich Heinemann: Die Verdrängte Niederlage. Politische Öffentlichkeit und Kriegsschuldfrage in der Weimarer Republik (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 59). Göttingen 1983, S. 23. (Digitalisat)E. Fischer-Baling: Der Untersuchungsausschuß... 1954, S. 118.

Justizminister Otto Landsberg von der SPD stellte am 12. März 1919 einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Strafgerichtshofs zur Diskussion. Doch obwohl Ludendorff, Falkenhayn und andere diesen Gerichtshof gefordert hatten, sprachen sich die Rechten in der Nationalversammlung dagegen aus. Auch die Regierungskoalition fühlte sich inzwischen in eine eher defensive Rolle gedrängt und hielt schließlich dieses Vorgehen nicht mehr für opportun. Fischer-Baling kommentierte in einem 1954 erschienenen Aufsatz: „So unsicher war das Selbstbewusstsein der Revolution schon geworden, dass sie sich als Richterin aufzutreten nicht getraute.“E. Fischer-Baling: Der Untersuchungsausschuß... 1954, S. 118. Es wurde argumentiert, dass es mehr auf die Feststellung der Tatsachen ankäme, und dass die gesunde öffentliche Meinung dann „die reaktionäre Lüge austilgen“E. Fischer-Baling: Der Untersuchungsausschuß... 1954, S. 118. würde.

Einen großen Anteil an diesem schwindenden Selbstbewusstsein hatte aber die Regierungskoalition selbst. Im November 1918 während und kurz nach der Revolution suchten die neuen Führer, insbesondere die der USPD, die Kriegsschuld auf der deutschen Seite, um so dem In- und Ausland zu zeigen, dass man völlig mit dem Militarismus gebrochen habe. Doch im weiteren Verlauf sahen die Führer der MSPD in dieser Sichtweise vor allem Nachteile bei den anstehenden Friedensverhandlungen.Michael Dreyer, Oliver Lembcke: Die deutsche Diskussion um die Kriegsschuldfrage 1918/19. (= Beiträge zur Politischen Wissenschaft. Band 8). Berlin 1993, S. 223. Der am 28. Juni 1919 unterzeichnete Friedensvertrag von Versailles gab der Diskussion eine neue Wendung, indem der Kriegsschuldartikel (Artikel 231) als Grundlage für die auferlegten Lasten festgelegt wurde. Um sich dem zu entziehen und den Vertrag anzufechten (allgemein wurde von „revidieren“ gesprochen), versuchte die deutsche Regierung den Kriegsschuldartikel als sachlich falsch darzustellen. Dies führte zu einer „staatlichen Förderung und hochgradigen Institutionalisierung“U. Heinemann: Die Verdrängte Niederlage. 1983, S. 155. der Kriegsschuld- und Revisionspropaganda. So gründete bzw. finanzierte zum Beispiel das Auswärtige Amt die Zentralstelle für Erforschung der Kriegsursachen und den Arbeitsausschuss Deutscher Verbände. „Ihre unzweifelhaft apologetische (rechtfertigende) Tendenz trug zur Idealisierung des Kaiserreiches bei und bot somit der antirepublikanischen und antidemokratischen Rechten willkommene Ansatzpunkte für ihre Agitation.“U. Heinemann: Die Verdrängte Niederlage. 1983, S. 155. Es bildete sich ein nationaler Konsens in der Abwehr jedweder Art von deutschen Schuldeingeständnissen heraus. Der republikanische Neubeginn wurde damit laut Niedhart verpasst.Gottfried Niedhart: Deutsche Geschichte 1918–1933. Politik in der Weimarer Republik und der Sieg der Rechten. Stuttgart 1994, S. 46. Der Revisionismus ging „auf Kosten der innenpolitischen Verfassung“ (Michael Salewski).Michael Salewski: Das Weimarer Revisionssyndrom. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B2/80, 12. Januar 1980, S. 22.

mini|Hugo Sinzheimer, Berichterstatter zum Untersuchungsausschuss im Reichstag

Die ursprüngliche Stoßrichtung gegen den Krieg und deren Verursacher erweiterte sich um die Frage der Schuld an der Niederlage Deutschlands. Diese letztere Frage hatte einen deutlich republik-kritischen Unterton. Statt einen Staatsgerichtshof mit der Klärung dieser Frage zu beauftragen, einigte man sich auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Auf der 84. Sitzung der Nationalversammlung am 20. August 1919 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde ermöglicht durch Artikel 34 der neuen Verfassung der Weimarer Republik. Danach waren die Ausschüsse berechtigt in öffentlicher Verhandlung die Beweise zu erheben, die sie oder die Antragsteller für erforderlich erachteten. Die Öffentlichkeit konnte vom Untersuchungsausschuss mit Zweidrittelmehrheit ausgeschlossen werden. Die Gerichte und Verwaltungsbehörden waren verpflichtet, „dem Ersuchen dieser Ausschüsse um Beweiserhebungen Folge zu leisten; die Akten der Behörden waren auf Verlangen vorzulegen“. Auf die (Beweis-)Erhebungen der Untersuchungsausschüsse und „der von ihnen ersuchten Behörden“ fanden die Vorschriften der seinerzeit gültigen Strafprozessordnung sinngemäße Anwendung. Das Verfahren der Untersuchungsausschüsse wurde nicht durch die Geschäftsordnung des Reichstags geregelt, sondern durch den von der Nationalversammlung beschlossenen und fortgeltenden Arbeitsplan für Untersuchungsausschüsse vom 16. Oktober 1919.G. Anschütz: Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919. Kommentar. 12. Auflage. Art. 34, S. 199.

Der Ausschuss erhielt keinen Namen, man könnte ihn jedoch nach der Aufgabenstellung bezeichnen, die vom Berichterstatter Hugo Sinzheimer so formuliert wurde: „Untersuchungsausschuss für die Vorgänge, die zum Ausbruch, zur Verlängerung und zum Verlust des Krieges geführt haben“.Eduard Heilfron (Hrsg.): Die Deutsche Nationalversammlung im Jahre 1919 in ihrer Arbeit für den Aufbau des neuen deutschen Volksstaates. Band 8, Berlin 1921, S. 150. Eugen Fischer-Baling nannte ihn später „Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen des Ersten Weltkrieges“. Manchmal wurde er auch einfach „Untersuchungsausschuss für die Schuldfragen“ genannt. Er erhielt die Nummer 15. Da er mit den Wahlperioden jeweils neu gebildet wurde, änderte sich auch die Nummer: In der Periode 1920–1924 erhielt er die Nummer 12, in der Periode 1924 die 19, und in der Periode 1924–1925 die 20.Werner Hahlweg (Hrsg.): Der Friede von Brest-Litowsk. Ein unveröffentlichter Band aus dem Werk des Untersuchungsausschusses der Deutschen Verfassunggebenden Nationalversammlung und des Deutschen Reichstages. (= Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 8). Düsseldorf 1971, S. XIII.

In dem Beschluss der Nationalversammlung erhielt der Ausschuss die Aufgabe, „durch Erhebung aller Beweise festzustellen:

welche Vorgänge zum Ausbruch des Krieges geführt, seine Verlängerung veranlasst und seinen Verlust herbeigeführt haben, insbesondere: welche Möglichkeiten sich im Verlauf des Krieges geboten haben, zu Friedensbesprechungen zu gelangen, und ob solche Möglichkeiten ohne die erforderliche Sorgfalt behandelt worden sind; ob im Verkehr der politischen Stellen der Reichsleitung unter sich, zwischen der politischen und militärischen Leitung und mit der Volksvertretung oder deren Vertrauensmännern Treue und Glauben gewahrt worden sind; ob in der militärischen und wirtschaftlichen Kriegführung Maßnahmen angeordnet oder geduldet worden sind, die Vorschriften des Völkerrechts verletzt haben oder über die militärische und wirtschaftliche Notwendigkeit hinaus grausam und hart waren.“E. Heilfron: Die Deutsche Nationalversammlung im Jahre 1919. 1921, S. 150–153.Verhandlungen des Deutschen Reichstages: 84. Sitzung der Nationalversammlung vom 20. August 1919. S. 2798.