Das Landgericht Neustadt an der Saale war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Bad Neustadt an der Saale im heutigen Landkreis Rhön-Grabfeld (Bayern). Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Neustadt an der Saale errichtet. 1806 bis 1814 war es dann ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.
Das Landgericht umfasste die folgenden Gemeinden: Brendlorenzen, Dürrnhof, Eichenhausen, Herschfeld, Heustreu, Hohenroth, Hollstadt, Junkershausen, Lebenhan, Leutershausen, Löhrieth, Mühlbach, Neuhaus, Neustadt a.d.Saale, Niederlauer, Oberebersbach (heute zu Niederlauer), Rödelmaier, Salz, Unsleben, Unterebersbach, Wargolshausen, Windshausen, Wollbach.
Landrichter 1843–1846: Franz Hofer
Siehe auch Landkreis Rhön-Grabfeld#Landgerichte
Literatur Klaus Reder und Reinhold Albert (Herausgeber): Neustadt. In: Rhön und Grabfeld im Spiegel der Beschreibungen der Bezirksärzte Mitte des 19. Jahrhunderts. „Die Bewohner sind gutmüthig, ihre Leidenschaft nicht heftig!“. Herausgegeben von Klaus Reder und Reinhold Albert. Würzburg 1995, S. 186–223 (Schriftenreihe des Vereins für Heimatgeschichte im Grabfeld e. V., Heft 8 und Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Wolfgang Brückner und Lenz Kriss-Rettenbeck, Bd. 58). [nicht ausgewertet]
Einzelnachweise
Neustadt Neustadt Kategorie:Organisation (Bad Neustadt an der Saale) Kategorie:Geschichte (Landkreis Rhön-Grabfeld) Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1804 Kategorie:Aufgelöst 1879