Mit der Endlagersuche soll ein geeigneter Standort in tiefer geologischer Formation für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle gefunden werden. Der Suchprozess für die Bundesrepublik Deutschland ist im Standortauswahlgesetz beschrieben, das dazu Mitte 2017 novelliert wurde. Die wesentlichen Kriterien wurden zuvor durch die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe von 2014 bis Mitte 2016 erarbeitet.
Der Prozess der Endlagerung gliedert sich in die „Etappen“ Endlager-Auswahl, Errichtung des Endlagers, Einlagerung des radioaktiven Abfalls und Verschluss des Bergwerks.
Die Standortauswahl soll in die drei Phasen Auswahl der Standort-Region, übertägige und untertägige Erkundung gegliedert werden.
Gleichzeitig mit dem technischen Auswahlverfahren wird ein mehrstufiges, demokratisch legitimiertes Entscheidungs- und Konfliktbewältigungs-Verfahren vorgeschlagen mit dem Ziel, einen möglichst weitgehenden und generationenfesten Konsens zu ermöglichen.
Historie Die Endlagersuche in Deutschland begann Ende der 1950er Jahre. Bereits in einem Memorandum der Deutschen Atomkommission, einem Beratungsgremium des damaligen bundesdeutschen Atomministeriums, vom 9. Dezember 1957 wurde auf die Notwendigkeit umfangreicher Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Entsorgung radioaktiver Abfälle hingewiesen. 1959 fand in Monaco eine wissenschaftliche Tagung von IAEA und UNESCO zur Endlagerung radioaktiver Abfälle statt. Die Bundesanstalt für Bodenforschung empfahl – wie auch andere Wissenschaftler – auf dieser Tagung die Entsorgung radioaktiver Abfälle in Salzformationen. Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollten Kavernen genutzt, für hochradioaktiven Abfall Bergwerke aufgefahren werden.Wagner/Richter, Disposal of Radioactive Waste in the Subsurface of the Federal Republic of Germany: Geological and Hydro-Geological Problems, in: IAEA, Disposal of Radioactive Wastes. Vol. II. Proceedings of the Scientific Conference on the Disposal of Radioactive Wastes, Monaco (Monaco), 16-21 Nov. 1959, , 1960, S. 547 Am 7. Juli 1961 sprach sich die Deutsche Atomkommission für eine Endlagerung in Salzgestein aus.DAtK, Protokoll der 23.Sitzung des Arbeitskreises III/IV-1 vom 07.07.1961
Das Nukleare Entsorgungszentrum und geowissenschaftliche Erkundung Gorlebens – Die 1970er und 1980er Jahre In den 1970er und 1980er Jahren nahm die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland erstmals konkrete Formen an. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der Kernenergie und der damit verbundenen Entsorgungsfrage wurde 1977 der Standort Gorleben in Niedersachsen als Teil eines geplanten „Nuklearen Entsorgungszentrums“ festgelegt. Dieses Konzept umfasste neben einem Endlager auch Anlagen zur Wiederaufarbeitung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle. Zeitgenössische Quellen und spätere Analysen weisen darauf hin, dass die Standortentscheidung politisch geprägt war und kein umfassendes vergleichendes Auswahlverfahren vorausging.
Ab 1979 begannen geowissenschaftliche Untersuchungen des Salzstocks Gorleben, der aufgrund seiner geologischen Eigenschaften als potenziell geeignetes Wirtsgestein galt. Parallel dazu entwickelte sich Gorleben zu einem zentralen Konfliktfeld der Anti-Atomkraft-Bewegung. Ende der 1970er Jahre kam es zu massiven Protesten gegen das Projekt, darunter 1980 die Besetzung eines Erkundungsgeländes und die Ausrufung der „Freien Republik Wendland“, die nach wenigen Wochen polizeilich geräumt wurde. Auf bundespolitischer Ebene wurde die Entsorgungsfrage zunehmend institutionell verankert. Bereits Mitte der 1970er Jahre verpflichteten Änderungen des Atomgesetzes die Betreiber kerntechnischer Anlagen zur Vorsorge für die Entsorgung radioaktiver Abfälle, konkretisiert durch die „Grundsätze zur Entsorgungsvorsorge“ von 1977 und deren Fortschreibung 1979. Gleichwohl blieb die Konzentration auf Gorleben politisch umstritten; insbesondere Entscheidungen Anfang der 1980er Jahre, die die Erkundung faktisch auf diesen Standort fokussierten, wurden später im Rahmen parlamentarischer und gesellschaftlicher Debatten kritisch hinterfragt.
Bund-Länder-Konflikt um das Endlager Konrad – Die 1990er Jahre Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen stellte der Bund bereits 1982 einen Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 9b des Atomgesetzes (AtG) bei der im Land Niedersachsen zuständigen obersten Landesbehörde. In der Zwischenzeit wurden die Planunterlagen wiederholt überarbeitet und neu gefasst. Mit Schreiben vom 15. Juni 1990 bestätigte das nunmehr zuständige Niedersächsische Umweltministerium dem Präsidenten des für die Antragstellung zuständigen Bundesamts für Strahlenschutz, dass der Plan im Hinblick auf die verfahrensrechtlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit auslegungsreif sei. Nach den Landtagswahlen 1990 wurde von Gerhard Schröder die eine rot-grüne Koalition gebildet. In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten SPD und Grüne, „daß Entsorgungseinrichtungen erst dann bereitgestellt werden, wenn der Ausstieg aus der Atomenergienutzung festgeschrieben ist.“Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, 1990, zit. n. Nach der Neubildung der rot-grünen Landesregierung am 21. Juni 1990 weigerte sich das Niedersächsische Umweltministerium, das Vorhaben bekanntzumachen und die Pläne auszulegen. Daraufhin erteilte das Bundesumweltministerium eine Weisung nach Art. 85 Abs. 3 des Grundgesetzes. Gegen diese Weisung erhob das Land Niedersachsen eine Anfechtungsklage beim Bundesverwaltungsgericht und teilte dem Bundesumweltminister mit, dass es sich wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage gehindert sehe, die Weisung zu befolgen. Mit Urteil vom 10. April 1991 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Weigerung des Landes verfassungswidrig war.BVerfG, Urteil vom 10. April 1991 – Az. 2 BvG 1/91 –, Rn.23 ff. = BVerfGE 84, 25 − Schacht Konrad
Politische Neubewertung des Standortauswahlverfahrens – Die 2000er und 2010er Jahre Der Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) bestand von Februar 1999 bis Dezember 2002 und hat erstmals in Deutschland wissenschaftlich fundierte Kriterien zur Endlagerung erarbeitet. Derzeit kümmern sich die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung (DAEF)Deutsche Arbeitsgemeinschaft Endlagerforschung und die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) um die Probleme der Möglichkeiten einer sicheren Endlagerung.
Grundsätze der Standortauswahl Die dauerhafte Sicherheit soll absolute Priorität bei der Standortsuche haben. Ziel ist die Lagerung mit „bestmöglicher Sicherheit“ für einen Zeitraum von einer Million Jahren. Das Auswahlverfahren strebt ein gemeinwohlorientiertes Ergebnis an. Die Suche nach einem Endlager soll von einer breiten öffentlichen Beteiligung begleitet werden. Dazu wurden u. a. während der Arbeitszeit der Endlagerkommission Veranstaltungen und Online-Foren durchgeführt. Die Standortsuche soll zügig erfolgen, da die Zwischenlager-Standorte nur zeitlich begrenzt genutzt werden können. Priorität haben jedoch Sicherheit und Partizipation. Die Suche soll mit einer „weißen Landkarte“ beginnen, d. h., es gibt keine Standorte, die von vornherein ausgeschlossen werden sollen. Die Endlagerung soll unter Tage in einem Bergwerk stattfinden. Die Einlagerung soll reversibel sein und dem Konzept der Rückholbarkeit bzw. Bergbarkeit genügen, das heißt, der radioaktive Abfall soll innerhalb eines Zeitraums von 500 Jahren wieder geborgen werden können, falls es zu Komplikationen kommen sollte. Die Endlagerung soll innerhalb der Grenzen von Deutschland erfolgen. Die Endlagerung ist eine staatliche Aufgabe. Die Kosten sollen von den Betreibern der Kernkraftwerke bzw. deren Rechtsnachfolgern getragen werden. Die Endlagerkommission empfiehlt, alle Informationen während des Entscheidungsprozesses öffentlich zugänglich zu machen und in einer Weise aufzuarbeiten, dass sie sowohl für Laien als auch für Fachleute verständlich sind.
Art des radioaktiven Abfalls Primär sollen hoch radioaktive Abfallstoffe gelagert werden (ca. 27.000 m³ lt. BMUB, die Zahl wird oft auf 30.000 m³ gerundet). Schwach oder mittel radioaktive Abfallstoffe sollen nur dann zusätzlich gelagert werden, wenn negative Wechselwirkungen mit den hoch radioaktiven Abfallstoffen ausgeschlossen werden können und wenn genügend Raum vorhanden ist (Mengenprognose: insgesamt ca. 600.000 m³).
Endlagerrelevante Eigenschaften potenzieller Wirtsgesteine 2007 untersuchte die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) endlagerrelevante Eigenschaften potenzieller Wirtsgesteine.BGR, Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland. Untersuchung und Bewertung von Regionen mit potenziell geeigneten Wirtsgesteinsformationen, 2007. Die Untersuchung führte zu den folgenden Vergleichen:
Eigenschaft Steinsalz Ton/Tonstein Kristallingestein Temperaturleitfähigkeit hoch gering mittel Durchlässigkeit praktisch undurchlässig sehr gering bis gering sehr gering (ungeklüftet)bis durchlässig (geklüftet) Festigkeit mittel gering bis mittel hoch Verformungsverhalten viskos (Kriechen) plastisch bis spröde spröde Hohlraumstabilität Eigenstabilität Ausbau notwendig hoch (ungeklüftet) bisgering (stark geklüftet) In-situ Spannungen lithostatisch isotrop anisotrop anisotrop Lösungsverhalten hoch sehr gering sehr gering Sorptionsverhalten sehr gering sehr hoch mittel bis hoch Temperaturbelastbarkeit hoch gering hoch
Legende: günstige Eigenschaft ungünstige Eigenschaft mittel
Zeitplanung Nach dem Standortauswahlgesetz wird die Festlegung des Endlager-Standortes für das Jahr 2031 angestrebt. Die Endlagerkommission hielt diesen Zeitplan für „unrealistisch“. Einen eigenen Zeitplan stellte die Kommission nicht auf. Am 10. November 2022 bestätigte die Bundesgesellschaft für Endlagerung, dass das gesetzlich festgelegte Zieldatum im Jahr 2031 nicht gehalten werden kann.Mitteilung des Umweltministeriums: Suche nach Atommüll-Endlager dauert länger als bis 2031, Tagesspiegel, 10. November 2022 Aus internen Unterlagen der BGE geht hervor, dass frühestens im Jahr 2046 mit einer Festlegung zu rechnen ist.Atom-Endlager kommt nicht vor 2046, Süddeutsche Zeitung, 11. November 2022Begleitgremium ist entrüstet, taz, 21. November 2022
Phase I: Auswahl der Standort-Regionen Schritt 1: Ausschluss von Gebieten (/Regionen) über definierte Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen Schritt 2: Abwägung unter den verbleibenden Regionen über geologische Abwägungskriterien Schritt 3: Einengung auf planungsrechtlich vertretbare Teil-Gebiete (Teil-Regionen)
Phase II: Übertägige Erkundung
Phase III: Untertägige Erkundung
Bericht der BGE über potentielle Endlagerregionen 2020 Hinsichtlich der Phase I hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Vorhabenträger auf Grundlage geologischer Daten erste Ergebnisse in einem Zwischenbericht Teilgebiete am 28. September 2020 veröffentlicht und diesen an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) übermittelt. In dem Zwischenbericht werden 90 Teilgebiete, die für eine vertiefte Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle infrage kommen, benannt und sämtliche für die getroffene Auswahl entscheidungserhebliche Tatsachen und Erwägungen dargestellt.
Gebiete, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können, werden ebenfalls aufgeführt und Empfehlungen zum weiteren Umgang mit diesen Gebieten dargelegt. Laut dem Bericht sind 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik Deutschland für eine Endlagerung von radioaktiven Abfällen aus geowissenschaftlicher Sicht geeignet. Nach dem Standortauswahlgesetz wurden bei der Untersuchung, auf der der Bericht fußt, Bodenregionen mit Vorkommen von Steinsalz, Ton und kristallinen Gesteinen berücksichtigt.